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Antrag der CDU-Fraktion vom 04.12.2025 hier: Abschaffung der Kindergartengebühren für die Jahre August 2026 bis Juli 2029
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Butzbach |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragte im Dezember 2025 die Abschaffung aller Kindergartengebühren von August 2026 bis Juli 2029. Die Verwaltung empfahl stattdessen, nur das Basismodul für Kinder unter 3 Jahren gebührenfrei zu stellen (wie bereits für über 3-Jährige). Dies würde Mindereinnahmen von rund 1,84 Millionen Euro bis Juli 2029 verursachen, zuzüglich möglicher Mehrkosten für zusätzliches Personal und Sachausgaben. Die Stellungnahme merkt an, dass die Haushaltslage angespannt ist und eine formelle Satzungsänderung durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich wäre.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT BUTZBACH
FD: 2_2_ Soziales und Bildung Butzbach, 12.08.2026
Diktatzeichen: Zietzling, Chantal
Bezugsnummer:
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2026/0090
Beratungsfolge
Der Magistrat
Ausschuss für Kultur, Soziales und Ehrenamt
Stadtverordnetenversammlung
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Antrag der CDU-Fraktion vom 04.12.2025
hier: Abschaffung der Kindergartengebühren für die Jahre August 2026 bis Juli
2029
Beschluss:
Das Ergebnis des Prüfauftrages vom 28.01.2026 wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme FD Finanzen und Controlling:
Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist die Verminderung von Aufwendungen
und das Erzielen von Erträgen zwingend erforderlich.
Die Haushaltssatzung 2026 sieht eine Entnahme aus der Rücklage und den
Rückgang der liquiden Mittel vor. Eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht ist
zwar in Aussicht gestellt, jedoch noch nicht erfolgt.
Die konkreten Planzahlen des Entwurfs der Haushaltssatzung 2027 und der
mittelfristigen Finanzplanung bis 2030 sind zur Bewertung einer
Genehmigungsfähigkeit der nächsten Haushaltssatzungen heranzuziehen.
Stellungnahme Rechtsamt:
Es handelte sich ursprünglich um einen Antrag zum Haushalt 2026, den die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer 51. Sitzung, in dem auch die
Haushaltssatzung für 2026 beschlossen wurde, nach Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses dem Magistrat zur Prüfung überwiesen hat. Insoweit kann
vorliegend nur das Ergebnis dieser Prüfung dargestellt werden. Soweit in Betracht
gezogen wird, die Kitabeiträge für das Basismodul im U3-Bereich ab dem neuen
Haushaltsjahr 2027 abzuschaffen, bedarf es hierfür eines ausdrücklichen
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über die dementsprechend
ausformulierte Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung, die zunächst im
Vorfeld vom Magistrat der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung
vorzulegen wäre.
(Unterschrift)
Sachstandsbericht:
Zu 1: Der Antrag der CDU-Fraktion, auf die Erhebung sämtlicher Elternbeiträge für
die Betreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen bis Juli 2029 zu verzichten,
wurde seitens der Verwaltung eingehend geprüft und unter fachlichen sowie
haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet. Im Ergebnis der Prüfung wird
empfohlen, den Antrag nicht in vollem Umfang aufzugreifen. Zur Entlastung von
Familien und unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt wird stattdessen vorgeschlagen, die Beitragsfreistellung auf das
Basismodul im U3-Bereich zu beschränken.
Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 gilt in Hessen für Kinder vom vollendeten
dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine Beitragsfreistellung für das Basismodul.
Zur Schaffung einer vergleichbaren Gebührenstruktur wird vorgeschlagen, diese
Beitragsfreistellung befristet bis zum 31.07.2029 auch auf das Basismodul für Kinder
vom vollendeten ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres auszuweiten.
Die Elternbeiträge für darüberhinausgehende Betreuungszeiten bleiben hiervon
unberührt.
Mit dieser Regelung soll eine vergleichbare Gebührenstruktur zwischen dem U3- und
dem Ü3-Bereich geschaffen werden, ohne die Elternbeiträge für zusätzliche
Betreuungszeiten entfallen zu lassen.
Die finanziellen Auswirkungen einer Beitragsfreistellung für das U3-Basismodul
können nicht abschließend beziffert werden, da die tatsächliche Belegung der U3-
Plätze im Jahresverlauf erheblichen Schwankungen unterliegt. Ursächlich hierfür sind
insbesondere die unterjährigen Neuaufnahmen sowie die zweimonatige
Eingewöhnungsphase, während der lediglich 50 % des Kostenbeitrags für das
Basismodul erhoben werden. Darüber hinaus wird die derzeitige Belegung durch die
bestehenden Rahmenbedingungen beeinflusst.
Hierzu zählen insbesondere der bestehende Fachkräftemangel im U3-Bereich, die
vorübergehende Schließung von zwei U3-Gruppen aufgrund der Unterbringung der
Kinderbetreuungseinrichtung Villa Regenbogen während der Sanierungsmaßnahme.
Es ist davon auszugehen, dass die derzeitige Inanspruchnahme der U3-Betreuung
nicht ausschließlich den tatsächlichen Betreuungsbedarf widerspiegelt, sondern auch
durch die bestehende Beitragspflicht sowie die aktuell eingeschränkten
Platzkapazitäten beeinflusst wird. Mit einer Beitragsfreistellung des Basismoduls ist
daher von einer steigenden Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen und einer
früheren Inanspruchnahme des gesetzlichen Betreuungsanspruchs auszugehen.
Zur Darstellung der möglichen finanziellen Auswirkungen wurden daher zwei
Berechnungsgrundlagen herangezogen:
• Durchschnittliche Auslastung: Dieses Szenario orientiert sich an einer
realistischen durchschnittlichen Belegung der U3-Plätze unter
Berücksichtigung der bisherigen Belegungsentwicklung.
Dieses Szenario bildet die finanziellen Auswirkungen ab, die sich ergeben würden,
wenn infolge der Beitragsfreistellung mittelfristig sämtliche genehmigten U3-Plätze
nachgefragt und belegt werden.
Ausgehend von einer durchschnittlichen Belegung von rund 140 Kindern ergeben
sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen:
Kindergartenjahr Voraussichtliche Mindereinnahmen
2026/2027 ca. 405.000 €
2027/2028 ca. 421.000 €
2028/ 2029 ca. 434.000 €
Gesamte Mindereinnahmen bis zum 31.07.2029: ca. 1,26 Millionen Euro.
• Vollständige Auslastung:
Sollte infolge der Beitragsfreistellung langfristig eine vollständige Auslastung der
derzeit genehmigten 190 U3-Plätze erreicht werden, ergeben sich voraussichtlich
folgende Mindereinnahmen:
Kindergartenjahr Voraussichtliche Mindereinnahmen
2026/2027 ca. 548.000 €
2027/2028 ca. 573.000 €
2028/ 2029 ca. 590.000 €
Gesamte Mindereinnahmen bis zum 31.07.2029: ca. 1,71 Millionen Euro.
Die dargestellten Beträge berücksichtigen ausschließlich die wegfallenden
Elternbeiträge und stellen lediglich eine überschlägige Prognose der zu erwartenden
Mindereinnahmen dar.
Mögliche Mehraufwendungen infolge einer steigenden Inanspruchnahme von U3-
Betreuungsplätzen sind hierin nicht enthalten.
Eine Beitragsfreistellung des Basismoduls kann dazu führen, dass der
Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz bereits zu einem früheren Zeitpunkt in
Anspruch genommen wird und die Nachfrage nach Betreuungsplätzen weiter
ansteigt. Eine höhere Auslastung der vorhandenen Platzkapazitäten hätte neben den
dargestellten Einnahmeausfällen voraussichtlich auch zusätzliche personelle und
sachliche Aufwendungen zur Folge.
Derzeit stehen die genehmigten U3-Platzkapazitäten nicht vollständig zur Verfügung.
In drei Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Belegung einzelner Gruppen derzeit
auf 10 statt 12 Kinder begrenzt. Darüber hinaus sind zwei U3-Gruppen mit insgesamt
24 Plätzen derzeit aufgrund der vorübergehenden Unterbringung der
Kinderbetreuungseinrichtung Villa Regenbogen während der Sanierungsmaßnahme
geschlossen.
Sollte infolge der Beitragsfreistellung künftig eine höhere Nachfrage nach U3-
Betreuungsplätzen entstehen, wäre perspektivisch sowohl die vollständige
Auslastung der bestehenden Gruppen als auch die Wiederinbetriebnahme der
derzeit geschlossenen Gruppen zu prüfen. Hierfür wäre vorbehaltlich der
tatsächlichen Entwicklung der Belegungszahlen und der Verfügbarkeit
entsprechender Fachkräfte zusätzliches pädagogisches Personal erforderlich.
Nach einer überschlägigen Betrachtung wäre hierfür mit bis zu fünf zusätzlichen
Vollzeitstellen zu rechnen. Unter Zugrundelegung durchschnittlicher
Arbeitgebergesamtkosten einer pädagogischen Fachkraft nach TVöD-SuE S 8b
könnten hierdurch zusätzliche jährliche Personalkosten von rund 400.000 €
entstehen.
Hinzu kämen weitere Sach- und Betriebskosten, insbesondere für Ausstattung, Spiel-
und Beschäftigungsmaterial sowie laufende Betriebs- und Verwaltungskosten. Diese
Auswirkungen können derzeit nicht belastbar quantifiziert werden.
Die vorgeschlagene Beitragsfreistellung ist aufgrund der bestehenden
Kindertagesstättenbetriebsverträge gleichermaßen auf die konfessionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen anzuwenden, da dort die gleichen Kostenbeiträge
erhoben werden wie in den städtischen Einrichtungen. Es ist davon auszugehen,
dass die durch den Wegfall der Elternbeiträge entstehenden Mindererträge im
Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen gegenüber der Stadt geltend
gemacht werden. Die hieraus resultierenden zusätzlichen Aufwendungen sind daher
bei der haushaltswirtschaftlichen Betrachtung entsprechend zu berücksichtigen.
Bei einer maximalen Kapazität von insgesamt ca. 90 U3-Plätzen in den fünf
konfessionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird für die Haushaltsplanung von
einer durchschnittlichen Belegung von rund 75 % (ca. 68 Kinder) ausgegangen. Auf
Grundlage der vorgesehenen Kostenbeiträge für das Basismodul ergeben sich für
den Zeitraum bis zum 31.07.2029 voraussichtliche zusätzliche Aufwendungen in
Höhe von rund 580.000 €. Die tatsächliche Höhe der Erstattungen ist abhängig von
der jeweiligen Belegung sowie den im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
nachgewiesenen Mindererträgen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die vorgesehene Beitragsfreistellung des
U3-Basismoduls bis zum 31.07.2029 bei einer durchschnittlichen Belegung der
städtischen und konfessionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zu entfallenden
Elternbeiträgen von voraussichtlich insgesamt rund 1,84 Mio. € für den gesamten
Zeitraum führt. Bei einer höheren Auslastung der Betreuungskapazitäten würden sich
die finanziellen Auswirkungen entsprechend erhöhen. Insbesondere bei einer
vollständigen Belegung wären zusätzliche Personalaufwendungen sowie weitere
Sach- und Betriebskosten zu berücksichtigen, deren genaue Höhe derzeit nicht
abschließend beziffert werden kann.
Zu 2: Der bedarfsgerechte Ausbau sowie mögliche Neubauvorhaben von
Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen grundsätzlich auf Grundlage der aktuellen
und prognostizierten Bedarfsentwicklung. Dabei werden neben der Entwicklung der
Kinderzahlen auch die vorhandenen Betreuungskapazitäten, die personellen
Ressourcen sowie die langfristige städtebauliche Entwicklung berücksichtigt. Ziel ist
es, die erforderlichen Betreuungsplätze bedarfsgerecht bereitzustellen und
gleichzeitig Überkapazitäten sowie daraus resultierende vermeidbare
Leerstandskosten zu vermeiden.
Die Personalplanung in den Kinderbetreuungseinrichtungen wird fortlaufend an den
tatsächlichen Betreuungsbedarf und die daraus resultierenden Belegungszahlen
angepasst. Zudem wird derzeit gemeinsam mit dem Wetteraukreis eine
Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Butzbach
erarbeitet. Auf Grundlage dieser Bedarfsermittlung soll eine detaillierte und
zukunftsorientierte Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Butzbach erfolgen.
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