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Antrag der CDU-Fraktion vom 04.12.2025 hier: Abschaffung der Kindergartengebühren für die Jahre August 2026 bis Juli 2029

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeButzbach
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragte im Dezember 2025 die Abschaffung aller Kindergartengebühren von August 2026 bis Juli 2029. Die Verwaltung empfahl stattdessen, nur das Basismodul für Kinder unter 3 Jahren gebührenfrei zu stellen (wie bereits für über 3-Jährige). Dies würde Mindereinnahmen von rund 1,84 Millionen Euro bis Juli 2029 verursachen, zuzüglich möglicher Mehrkosten für zusätzliches Personal und Sachausgaben. Die Stellungnahme merkt an, dass die Haushaltslage angespannt ist und eine formelle Satzungsänderung durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich wäre.

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Dokument

Extrahierter Text

STADT BUTZBACH FD: 2_2_ Soziales und Bildung Butzbach, 12.08.2026 Diktatzeichen: Zietzling, Chantal Bezugsnummer: BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2026/0090 Beratungsfolge Der Magistrat Ausschuss für Kultur, Soziales und Ehrenamt Stadtverordnetenversammlung TOP Antrag der CDU-Fraktion vom 04.12.2025 hier: Abschaffung der Kindergartengebühren für die Jahre August 2026 bis Juli 2029 Beschluss: Das Ergebnis des Prüfauftrages vom 28.01.2026 wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme FD Finanzen und Controlling: Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist die Verminderung von Aufwendungen und das Erzielen von Erträgen zwingend erforderlich. Die Haushaltssatzung 2026 sieht eine Entnahme aus der Rücklage und den Rückgang der liquiden Mittel vor. Eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht ist zwar in Aussicht gestellt, jedoch noch nicht erfolgt. Die konkreten Planzahlen des Entwurfs der Haushaltssatzung 2027 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2030 sind zur Bewertung einer Genehmigungsfähigkeit der nächsten Haushaltssatzungen heranzuziehen. Stellungnahme Rechtsamt: Es handelte sich ursprünglich um einen Antrag zum Haushalt 2026, den die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 51. Sitzung, in dem auch die Haushaltssatzung für 2026 beschlossen wurde, nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses dem Magistrat zur Prüfung überwiesen hat. Insoweit kann vorliegend nur das Ergebnis dieser Prüfung dargestellt werden. Soweit in Betracht gezogen wird, die Kitabeiträge für das Basismodul im U3-Bereich ab dem neuen Haushaltsjahr 2027 abzuschaffen, bedarf es hierfür eines ausdrücklichen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über die dementsprechend ausformulierte Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung, die zunächst im Vorfeld vom Magistrat der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen wäre. (Unterschrift) Sachstandsbericht: Zu 1: Der Antrag der CDU-Fraktion, auf die Erhebung sämtlicher Elternbeiträge für die Betreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen bis Juli 2029 zu verzichten, wurde seitens der Verwaltung eingehend geprüft und unter fachlichen sowie haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet. Im Ergebnis der Prüfung wird empfohlen, den Antrag nicht in vollem Umfang aufzugreifen. Zur Entlastung von Familien und unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt wird stattdessen vorgeschlagen, die Beitragsfreistellung auf das Basismodul im U3-Bereich zu beschränken. Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 gilt in Hessen für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine Beitragsfreistellung für das Basismodul. Zur Schaffung einer vergleichbaren Gebührenstruktur wird vorgeschlagen, diese Beitragsfreistellung befristet bis zum 31.07.2029 auch auf das Basismodul für Kinder vom vollendeten ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres auszuweiten. Die Elternbeiträge für darüberhinausgehende Betreuungszeiten bleiben hiervon unberührt. Mit dieser Regelung soll eine vergleichbare Gebührenstruktur zwischen dem U3- und dem Ü3-Bereich geschaffen werden, ohne die Elternbeiträge für zusätzliche Betreuungszeiten entfallen zu lassen. Die finanziellen Auswirkungen einer Beitragsfreistellung für das U3-Basismodul können nicht abschließend beziffert werden, da die tatsächliche Belegung der U3- Plätze im Jahresverlauf erheblichen Schwankungen unterliegt. Ursächlich hierfür sind insbesondere die unterjährigen Neuaufnahmen sowie die zweimonatige Eingewöhnungsphase, während der lediglich 50 % des Kostenbeitrags für das Basismodul erhoben werden. Darüber hinaus wird die derzeitige Belegung durch die bestehenden Rahmenbedingungen beeinflusst. Hierzu zählen insbesondere der bestehende Fachkräftemangel im U3-Bereich, die vorübergehende Schließung von zwei U3-Gruppen aufgrund der Unterbringung der Kinderbetreuungseinrichtung Villa Regenbogen während der Sanierungsmaßnahme. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitige Inanspruchnahme der U3-Betreuung nicht ausschließlich den tatsächlichen Betreuungsbedarf widerspiegelt, sondern auch durch die bestehende Beitragspflicht sowie die aktuell eingeschränkten Platzkapazitäten beeinflusst wird. Mit einer Beitragsfreistellung des Basismoduls ist daher von einer steigenden Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen und einer früheren Inanspruchnahme des gesetzlichen Betreuungsanspruchs auszugehen. Zur Darstellung der möglichen finanziellen Auswirkungen wurden daher zwei Berechnungsgrundlagen herangezogen: • Durchschnittliche Auslastung: Dieses Szenario orientiert sich an einer realistischen durchschnittlichen Belegung der U3-Plätze unter Berücksichtigung der bisherigen Belegungsentwicklung. Dieses Szenario bildet die finanziellen Auswirkungen ab, die sich ergeben würden, wenn infolge der Beitragsfreistellung mittelfristig sämtliche genehmigten U3-Plätze nachgefragt und belegt werden. Ausgehend von einer durchschnittlichen Belegung von rund 140 Kindern ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen: Kindergartenjahr Voraussichtliche Mindereinnahmen 2026/2027 ca. 405.000 € 2027/2028 ca. 421.000 € 2028/ 2029 ca. 434.000 € Gesamte Mindereinnahmen bis zum 31.07.2029: ca. 1,26 Millionen Euro. • Vollständige Auslastung: Sollte infolge der Beitragsfreistellung langfristig eine vollständige Auslastung der derzeit genehmigten 190 U3-Plätze erreicht werden, ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen: Kindergartenjahr Voraussichtliche Mindereinnahmen 2026/2027 ca. 548.000 € 2027/2028 ca. 573.000 € 2028/ 2029 ca. 590.000 € Gesamte Mindereinnahmen bis zum 31.07.2029: ca. 1,71 Millionen Euro. Die dargestellten Beträge berücksichtigen ausschließlich die wegfallenden Elternbeiträge und stellen lediglich eine überschlägige Prognose der zu erwartenden Mindereinnahmen dar. Mögliche Mehraufwendungen infolge einer steigenden Inanspruchnahme von U3- Betreuungsplätzen sind hierin nicht enthalten. Eine Beitragsfreistellung des Basismoduls kann dazu führen, dass der Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz bereits zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird und die Nachfrage nach Betreuungsplätzen weiter ansteigt. Eine höhere Auslastung der vorhandenen Platzkapazitäten hätte neben den dargestellten Einnahmeausfällen voraussichtlich auch zusätzliche personelle und sachliche Aufwendungen zur Folge. Derzeit stehen die genehmigten U3-Platzkapazitäten nicht vollständig zur Verfügung. In drei Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Belegung einzelner Gruppen derzeit auf 10 statt 12 Kinder begrenzt. Darüber hinaus sind zwei U3-Gruppen mit insgesamt 24 Plätzen derzeit aufgrund der vorübergehenden Unterbringung der Kinderbetreuungseinrichtung Villa Regenbogen während der Sanierungsmaßnahme geschlossen. Sollte infolge der Beitragsfreistellung künftig eine höhere Nachfrage nach U3- Betreuungsplätzen entstehen, wäre perspektivisch sowohl die vollständige Auslastung der bestehenden Gruppen als auch die Wiederinbetriebnahme der derzeit geschlossenen Gruppen zu prüfen. Hierfür wäre vorbehaltlich der tatsächlichen Entwicklung der Belegungszahlen und der Verfügbarkeit entsprechender Fachkräfte zusätzliches pädagogisches Personal erforderlich. Nach einer überschlägigen Betrachtung wäre hierfür mit bis zu fünf zusätzlichen Vollzeitstellen zu rechnen. Unter Zugrundelegung durchschnittlicher Arbeitgebergesamtkosten einer pädagogischen Fachkraft nach TVöD-SuE S 8b könnten hierdurch zusätzliche jährliche Personalkosten von rund 400.000 € entstehen. Hinzu kämen weitere Sach- und Betriebskosten, insbesondere für Ausstattung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie laufende Betriebs- und Verwaltungskosten. Diese Auswirkungen können derzeit nicht belastbar quantifiziert werden. Die vorgeschlagene Beitragsfreistellung ist aufgrund der bestehenden Kindertagesstättenbetriebsverträge gleichermaßen auf die konfessionellen Kinderbetreuungseinrichtungen anzuwenden, da dort die gleichen Kostenbeiträge erhoben werden wie in den städtischen Einrichtungen. Es ist davon auszugehen, dass die durch den Wegfall der Elternbeiträge entstehenden Mindererträge im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Die hieraus resultierenden zusätzlichen Aufwendungen sind daher bei der haushaltswirtschaftlichen Betrachtung entsprechend zu berücksichtigen. Bei einer maximalen Kapazität von insgesamt ca. 90 U3-Plätzen in den fünf konfessionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird für die Haushaltsplanung von einer durchschnittlichen Belegung von rund 75 % (ca. 68 Kinder) ausgegangen. Auf Grundlage der vorgesehenen Kostenbeiträge für das Basismodul ergeben sich für den Zeitraum bis zum 31.07.2029 voraussichtliche zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 580.000 €. Die tatsächliche Höhe der Erstattungen ist abhängig von der jeweiligen Belegung sowie den im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nachgewiesenen Mindererträgen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die vorgesehene Beitragsfreistellung des U3-Basismoduls bis zum 31.07.2029 bei einer durchschnittlichen Belegung der städtischen und konfessionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zu entfallenden Elternbeiträgen von voraussichtlich insgesamt rund 1,84 Mio. € für den gesamten Zeitraum führt. Bei einer höheren Auslastung der Betreuungskapazitäten würden sich die finanziellen Auswirkungen entsprechend erhöhen. Insbesondere bei einer vollständigen Belegung wären zusätzliche Personalaufwendungen sowie weitere Sach- und Betriebskosten zu berücksichtigen, deren genaue Höhe derzeit nicht abschließend beziffert werden kann. Zu 2: Der bedarfsgerechte Ausbau sowie mögliche Neubauvorhaben von Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen grundsätzlich auf Grundlage der aktuellen und prognostizierten Bedarfsentwicklung. Dabei werden neben der Entwicklung der Kinderzahlen auch die vorhandenen Betreuungskapazitäten, die personellen Ressourcen sowie die langfristige städtebauliche Entwicklung berücksichtigt. Ziel ist es, die erforderlichen Betreuungsplätze bedarfsgerecht bereitzustellen und gleichzeitig Überkapazitäten sowie daraus resultierende vermeidbare Leerstandskosten zu vermeiden. Die Personalplanung in den Kinderbetreuungseinrichtungen wird fortlaufend an den tatsächlichen Betreuungsbedarf und die daraus resultierenden Belegungszahlen angepasst. Zudem wird derzeit gemeinsam mit dem Wetteraukreis eine Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Butzbach erarbeitet. Auf Grundlage dieser Bedarfsermittlung soll eine detaillierte und zukunftsorientierte Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Butzbach erfolgen.

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