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Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO, Annahme von Spenden
Angenommen28 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Zweibrücken |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlagenummer: 10/3941/2026
AZ/Sachbearbeiter: / Frau Schatz
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Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO, Annahme von Spenden
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Beratungsfolge Zuständigkeit Status Sitzungstermin
Stadtrat Entscheidung öffentlich 02.09.2026
Sachverhalt:
1. Familie Fries spendet dem Kultur- und Verkehrsamt eine Ruhebank im Wert von
2.000,00 € für die Tschifflicker Dell.
2. Edeka Ernst, Saarlandstr. 31, 66482 Zweibrücken, spendet dem Schulverwaltungs-
und Sportamt Äpfel und Bananen im Wert von 142,38 € für die Versorgung der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mini-EM.
Die Verwaltung macht folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Annahme der o.g. Spende wird zugestimmt.
Im Auftrag
Alessa Buchmann
Hauptamt
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