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Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO, Annahme von Spenden

Angenommen28 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeZweibrücken
Datum2026-09-02
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Beschlussvorlage Vorlagenummer: 10/3941/2026 AZ/Sachbearbeiter: / Frau Schatz ___________________________________________________________________________ Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO, Annahme von Spenden ___________________________________________________________________________ Beratungsfolge Zuständigkeit Status Sitzungstermin Stadtrat Entscheidung öffentlich 02.09.2026 Sachverhalt: 1. Familie Fries spendet dem Kultur- und Verkehrsamt eine Ruhebank im Wert von 2.000,00 € für die Tschifflicker Dell. 2. Edeka Ernst, Saarlandstr. 31, 66482 Zweibrücken, spendet dem Schulverwaltungs- und Sportamt Äpfel und Bananen im Wert von 142,38 € für die Versorgung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mini-EM. Die Verwaltung macht folgenden Beschlussvorschlag: Der Annahme der o.g. Spende wird zugestimmt. Im Auftrag Alessa Buchmann Hauptamt Seite 1 von 1

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