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Antrag der CDU/FDP-Fraktion auf Prüfung der finanziellen Entlastung von Eltern bei eingeschränkter oder nicht gewährleisteter Betreuung in Kindertagesstätten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeZetel
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU/FDP-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung der Gemeinde Zetel prüft und umsetzt, Eltern bei Notbetreuung oder eingeschränktem Kita-Betrieb finanziell zu entlasten. Dies umfasst die Rückerstattung ungenutzter Mittagessen, die anteilige Anpassung von Betreuungsbeiträgen bei reduzierten Leistungen und den Verzicht auf Gebühren, wenn Eltern gebeten werden, Kinder zuhause zu betreuen. Begründet wird dies mit der organisatorischen Belastung für Eltern durch wiederholte Betriebseinschränkungen und der Forderung nach Fairness, wenn Leistungen nicht erbracht werden.

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Anfrage RA Riedl CDU-Fraktion Zetel/Neuenburg, Am Hankenhof 25 26340 Zetel, 09.04.2026 An Rat und Verwaltung Gemeinde Zetel Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Rat der Gemeinde Zetel Antrag auf Prüfung der finanziellen Entlastung von Eltern bei eingeschränkter oder nicht gewährleisteter Betreuung in Kindertagesstätten Anlagen: 00 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rates. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und umzusetzen, dass Eltern für Zeiträume, in denen auf- grund von Notbetreuung, eingeschränkter oder nicht gewährleisteter Betreuung, bei denen Leistun- gen der Kindertagesstätten nicht oder nur teilweise erbracht werden können, entsprechend finanziell entlastet werden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass: • Kosten für nicht in Anspruch genommenes Mittagessen erstattet oder nicht erhoben werden • Beiträge anteilig angepasst oder ausgesetzt werden, sofern Betreuungsleistungen nicht gege- ben oder erheblich eingeschränkt sind • für Zeiträume, in denen Eltern gebeten werden, ihre Kinder – soweit möglich – zu Hause zu betreuen, keine finanziellen Nachteile entstehen. Begründung: In den vergangenen Jahren, sowie aktuell, kommt es wiederholt zu Einschränkungen im Betrieb der Kindertagesstätten, insbesondere durch Notbetreuung oder kurzfristige Ausfälle. Für die Eltern be- deutet dies eine erhebliche organisatorische und zeitliche Mehrbelastung, da Betreuungslösungen kurzfristig sichergestellt werden müssen. Ein finanzieller Ausgleich kann diese Belastung zwar nicht vollständig kompensieren, ist jedoch ein notwendiges Signal der Fairness. Es ist aus unserer Sicht nicht vertretbar, dass Eltern für Leistungen zahlen, die tatsächlich nicht erbracht werden. 26340 Zetel Fraktionsvorsitzender [email protected] Am Hankenhof 25 Jörg Mondorf mobil.: 0178-3524440 Anfrage RA Riedl Besonders kritisch ist, dass Eltern in der Vergangenheit gebeten wurden, ihre Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen, ohne dass entsprechende Beiträge angepasst wurden. Dies sollte künftig nicht mehr der Fall sein. Unabhängig davon ist festzustellen, dass die strukturellen Ursachen – insbesondere Personalmangel und gesetzliche Rahmenbedingungen – auf Landesebene gelöst werden müssen. Der kommunale Ein- fluss ist hier begrenzt. Dennoch bestehen die Möglichkeit und Verantwortung, vor Ort im Rahmen der finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten für Entlastung zu sorgen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Jörg Mondorf 26340 Zetel Fraktionsvorsitzender [email protected] Am Hankenhof 25 Jörg Mondorf mobil.: 0178-3524440

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