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Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Hitzeschutz in städtischen Gebäuden weiterentwickeln
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Pulheim |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Weiterentwicklung des Hitzeschutzes in städtischen Gebäuden, insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten sowie bei vulnerable Nutzergruppen. Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau beschließt, den Antrag zurückzustellen bis das Klimaanpassungskonzept beraten und beschlossen ist. Die Verwaltung führt Gründe an wie erheblichen Verwaltungsaufwand für Datenerhebung, begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen sowie bestehende Prioritäten bei kommunalen Gebäuden. Ergänzend werden Maßnahmen wie mobile Bäume und Sonnensegel auf Schulhöfen sowie bestehende Hitzeschutzmaßnahmen in Kindertagesstätten dargelegt.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 357/2026
Aktenzeichen: III / 26
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 24.09.2026
Betreff
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Hitzeschutz in städtischen Gebäuden weiterentwickeln
V eranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dezernat III, Amt 26
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
€
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt des laufenden Jahres €
— in den Haushalten der folgenden Jahre €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 357/2026 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „Hitze-
schutz in städtischen Gebäuden weiterentwickeln“ vom 31.08.2026 zurückzustellen, bis das Klimaanpassungskonzept
beraten und beschlossen ist.
Im Übrigen nimmt der Ausschuss die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Zu 1.:
Die vorgesehene Bewertungsmatrix gliedert sich in die Blöcke A „Hitze & Gesundheit“, B „Starkregen & Objektschutz“
sowie C „Umsetzbarkeit & Synergien“. Block A umfasst dabei die Standort-Hitzeexposition, die Nutzer-Vulnerabilität, die
Gebäude-/Außenraum-Empfindlichkeit sowie das Gesundheits- und Betriebsrisiko bei Hitze. Die raumbezogenen Analy-
sen aus dem integrierten Klimaanpassungskonzept können für die Bewertung herangezogen werden und liegen vor.
Für eine fachlich tragfähige, gebäude- und nutzerspezifische Priorisierung – insbesondere unter dem vom Ausschuss
genannten Fokus auf Schulen, Kindertagesstätten und Gebäude mit besonders schutzbedürftigen Nutzergruppen – sind
ergänzende Informationen einzuholen (z. B. betriebliche Abläufe, bauliche Rahmenbedingungen). Die Erhebung und
Auswertung dieser Daten ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Gleichzeitig bestehen bereits politisch beschlossene Prioritäten für Maßnahmen an kommunalen Gebäuden, deren Um-
setzung aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen nur eingeschränkt erfolgen kann. Vor diesem Hin-
tergrund ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Vorhaben zum Hitzeschutz personell, finanziell und orga-
nisatorisch umgesetzt werden können.
Die Verwaltung empfiehlt daher, im Rahmen eines weiteren politischen Beschlusses folgende Punkte zu klären:
• Bestätigung des Fokus auf Schulen, Kindertagesstätten und Gebäude mit besonders schutzbedürftigen Nutzer-
gruppen als vorrangig zu bewertende Gebäudekategorie,
• Festlegung des Bewertungsumfangs und der Umsetzungsreihenfolge im Verhältnis zu bereits beschlossenen
Prioritäten,
• Klärung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen für Datenerhebung, Bewertung und an-
schließende Umsetzung,
• gegebenenfalls Vorgabe zur Verknüpfung mit verfügbaren Fördermitteln für energetische Sanierungen unter
Einbeziehung von Klimaanpassungsaspekten.
Zu 2.:
Im Außenraum prüft die Verwaltung den Einsatz von mobilen Bäumen mit integrierter Bewässerung auf besonders hitze-
belasteten Schulhöfen sowie nach Absprache die Installation von Sonnensegeln, um für zusätzliche Beschattung und
Kühlung zu sorgen (Vorlage 368/2026). Diese Maßnahmen stellen einen ersten, mit vertretbarem Aufwand umsetzbaren
Beitrag zum Hitzeschutz im schulischen Umfeld dar.
Umsetzbare Gebäudemaßnahmen werden in die alljährliche Liste der Baumaßnahmen aufgenommen und dem Aus-
schuss für Liegenschaften und Hochbau, wie alle anderen Maßnahmen, zur Beschlussfassung üblicherweise im ersten
LHA eines Jahres vorgelegt.
Zu 3.:
In der alljährlichen Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen werden voraussichtlichen Kosten und Prioritäten genannt
und üblicherweise im jeweils letzten Ausschuss des Jahres dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollte es
sich um investive Maßnahmen handeln wären diese zunächst für die kommende Haushaltsplanung anzumelden.
Zu 4.:
Vorlage Nr.: 357/2026 . Seite 3 / 4
Hitzeschutz in Schulen:
Die Stadt hat keinerlei Möglichkeit auf die Unterrichtsgestaltung – auch nicht in Form von Handlungsempfehlungen –
einzuwirken. BASS 12-52 Nr. 1 regelt in Ziff. 4.5 den Umgang bei extremen Wetterverhältnissen, wobei die Schulleitun-
gen über die Möglichkeit der Unterrichtsbefreiung (Hitzefrei; gilt nicht für die Sekundarstufe II) oder Kurzstunden (Son-
dererlass „Entlastende Maßnahmen aufgrund anhaltender hoher Temperaturen für die Sekundarstufe II bis zum Schul-
jahresende 2025/2026“ vom 24.06.2026 – eine Verlängerung der Regelung wurde bisher durch das Ministerium nicht
vorgenommen). Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt,
entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhalts-
punkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger
als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden.
Insofern sind Vorgehen und Handlungsoptionen vom Schulministerium abschließend vorgegeben, werden über die Be-
zirksregierung aktiviert, von den Schulen umgesetzt und sind nicht durch die Stadt beeinflussbar.
In Rücksprache mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen (GSG/ AGB) am 09.09.2026 wurde die Rechtslage,
wie auch die Vorgehensweise, bestätigt.
Hitzeschutz in den städtischen Kindertageseinrichtungen:
Der Schutz der Kinder und Beschäftigten vor gesundheitlichen Belastungen durch hohe Temperaturen hat in den städti-
schen Kindertageseinrichtungen einen hohen Stellenwert. Die Einrichtungen setzen bei steigenden Temperaturen abge-
stufte Maßnahmen zum Hitzeschutz um und orientieren sich dabei an den geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
sowie den Empfehlungen zum Hitzeschutz in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Bereits ab einer Raumtemperatur von etwa 26 °C werden Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung ergriffen.
Hierzu zählen insbesondere die konsequente Nutzung vorhandener Verschattungsmöglichkeiten, frühzeitiges Lüften in
den Morgenstunden, die Reduzierung unnötiger Wärmequellen, sowie die Anpassung von Bewegungs- und Beschäfti-
gungsangeboten.
Ab etwa 30 °C Raumtemperatur werden die Maßnahmen weiter intensiviert. Körperlich anstrengende Aktivitäten werden
reduziert, zusätzliche Trink- und Erholungspausen ermöglicht und möglichst kühlere Räume genutzt. Aufenthalte und
Aktivitäten im Freien werden den jeweiligen Witterungsbedingungen angepasst. Die Kinder werden zudem verstärkt auf
Anzeichen einer Hitzebelastung beobachtet.
Bei einer Raumtemperatur von 35 °C oder mehr dürfen Gruppen- und sonstige Aufenthaltsräume nicht weiter genutzt
werden. In diesem Fall verlassen die pädagogischen Fachkräfte gemeinsam mit den Kindern die betroffenen Räume und
nutzen, soweit vorhanden, alternative Aufenthaltsmöglichkeiten.
Zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung werden vorhandene Sonnenschutzmöglichkeiten wie Sonnensegel und
Schattenbereiche genutzt. Darüber hinaus werden unter anderem Sonnenhüte bzw. Käppis getragen, regelmäßige Mög-
lichkeiten zur Abkühlung mit Wasser geschaffen und die ausreichende Flüssigkeitszufuhr sichergestellt. Geplante Aus-
flüge und Aktivitäten im Freien können bei entsprechender Hitzeentwicklung situationsabhängig angepasst, verkürzt
oder vorzeitig beendet werden.
Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder an besonders heißen Tagen, soweit dies möglich ist, früher abzuholen. Dies soll
dazu beitragen, die Belastung der Kinder zu reduzieren und den Tagesablauf unter den gegebenen klimatischen Bedin-
gungen bestmöglich zu gestalten.
Neben den organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen wurde auch die Ausstattung der Einrichtungen überprüft.
Hierzu wurde bei den städtischen Kindertageseinrichtungen eine Abfrage zum vorhandenen Bedarf an Ventilatoren und
Sonnenschutz, insbesondere Sonnensegeln, durchgeführt. Auf Grundlage der Rückmeldungen wurden entsprechende
Maßnahmen veranlasst. So wurden an einzelnen Standorten vorhandene Sonnensegel ersetzt bzw. neue Sonnensegel
montiert. Auch erforderliche Anschaffungen, beispielsweise im Bereich der mobilen Kühlmöglichkeiten, werden bedarfs-
orientiert in die Wege geleitet.
Vorlage Nr.: 357/2026 . Seite 4 / 4
Der Hitzeschutz wird zudem im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt. Dabei werden sowohl die beson-
deren Schutzbedürfnisse der Kinder als auch die Belastungen für die Beschäftigten betrachtet. Neben hohen Raumtem-
peraturen und direkter Sonneneinstrahlung werden beispielsweise auch die ausreichende Flüssigkeitsversorgung sowie
mögliche Gefährdungen beim Einsatz von Ventilatoren berücksichtigt.
Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgt situationsabhängig durch die jeweilige Einrichtung und berücksichtigt
insbesondere die baulichen Gegebenheiten, die gemessenen Raumtemperaturen, die Außentemperatur sowie die indivi-
duelle Situation der betreuten Kinder.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowohl verbindliche organisatori-
sche Maßnahmen als auch konkrete Ausstattungs- und Präventionsmaßnahmen zum Hitzeschutz umgesetzt werden.
Die Ausstattung und die erforderlichen Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und bei entsprechendem Bedarf ange-
passt.
Text aus PDF extrahiert