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Sauberkeit an Bushaltestellen und in sonstigen öffentlichen Bereichen im Stadtgebiet - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Rees vom 30.03.2026 -
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rees |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragte am 30.03.2026, die ungenehmigte Nutzung von Bushaltestellen und öffentlichen Bereichen als Ablagestellen für Printmedien zu untersagen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Der Antrag wurde später auf alle Bushaltestellen im Stadtgebiet erweitert. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 22.09.2026, Logistikdienstleistern die unggenehmigte Nutzung öffentlicher Flächen zu untersagen und ihnen alternativ die Möglichkeit zu geben, auf Antrag und eigene Kosten genehmigte Ablage- oder Entnahmeboxen aufzustellen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
206/XII
Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung
Sachbearbeitung Frank Postulart
Datum 08.08.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 beschließend
Betreff:
Sauberkeit an Bushaltestellen und in sonstigen öffentlichen Berei 206/XII
chen im Stadtgebiet
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Rees vom 30.03.2026 -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, sämtlichen Logistikdienstleistern, die für die Vertei-
lung von Printmedien im Bereich der Stadt Rees zuständig sind, die ungenehmigte Nutzung von
Bushaltestellen und sonstigen öffentlichen Bereichen als Ablagestellen/Lagerorte für zu verteilende
Printmedien für das gesamte Reeser Stadtgebiet zu untersagen.
Gleichzeitig soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, auf Antrag und nach vorheri-
ger Abstimmung mit der Verwaltung an geeigneten Stellen und auf eigene Kosten Ablage- oder
Entnahmeboxen aufzustellen, aus denen sich die Zeitungsleser entweder eigenständig bedienen
oder in denen die Zeitungen und Verpackungsmaterialien bis zur Verteilung bzw. bis zur Entsor-
gung zwischengelagert werden können.
Sachdarstellung:
Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2026
Mit Datum vom 30.03.2026 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Rees beantragt, die Nutzung
der Bushaltestelle „Transformator“ in Haldern als Ablagestandort für Printmedien zu untersagen
und den Logistikdienstleistern stattdessen die Möglichkeit zu geben, an geeigneter Stelle einen
Ablagestandort zu errichten. Die Begründung ist dem beigefügten Antragsschreiben der CDU-
Fraktion zu entnehmen.
Im Rahmen der Ratssitzung am 19.05.2026 wurde der Antrag seitens der CDU-Fraktion dahinge-
hend erweitert, dass dieser auch alle anderen Bushaltestellen im Stadtgebiet umfassen soll.
Bisherige ordnungsrechtliche Maßnahmen
Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Verunreinigungen an Bushaltestellen gekommen ist,
ist die Verwaltung bereits wiederholt ordnungsrechtlich tätig geworden. Aufgrund der bisherigen
Maßnahmen (persönliche Gespräche, schriftliche Aufforderungen und Bußgeldverfahren) hat sich
die Situation an den Bushaltestellen und öffentlichen Ablagestellen zwar verbessert, allerdings
kommt es in Einzelfällen immer noch zu Verunreinigungen durch zurückgelassene und nicht kor-
rekt entsorgte Zeitungen und Verpackungsmaterialien (Spannbänder, Folien etc.).
Aktuelle Situation
Die Anlieferung und Verteilung von Tageszeitungen, Zeitschriften und Wochenend-Zeitungen wird
von den verschiedenen Logistikern unterschiedlich gehandhabt. Teilweise erfolgt eine direkte An-
lieferung an die Privatadressen der Zusteller, die auch für die Entsorgung der Verpackungsmateri-
alien und der überzähligen Exemplare zuständig sind, teilweise werden Zeitungen zur direkten
Abholung durch die Leser in entsprechenden Entnahmeboxen/-behältnissen bereitgestellt und
teilweise werden die Zeitungen in Bushaltestellen oder anderen öffentlichen wettergeschützten
Bereichen zwischengelagert, wo sie von den Zustellern zur weiteren Verteilung abgeholt werden.
Auch im letzten Fall sind die Zusteller für die Entsorgung der Abfälle und überzähligen Exemplare
zuständig. Allerdings werden die Abfälle dann teilweise über öffentliche Straßenpapierkörbe ent-
sorgt, die nicht dafür vorgesehen sind oder die Abfälle bleiben liegen, was zu entsprechenden
Verunreinigungen des Umfelds führt.
Weitere Vorgehensweise
Um künftig solche Verunreinigungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, sämtlichen Logistikdienst-
leistern, die für die Verteilung von Printmedien zuständig sind, die ungenehmigte Nutzung von
Bushaltestellen und sonstigen öffentlichen Bereichen im gesamten Reeser Stadtgebiet als Ablage-
stellen/Lagerorte für zu verteilende Printmedien konsequent zu untersagen.
Allerdings soll den Logistikern die Möglichkeit gegeben werden, auf Antrag und nach vorheriger
Abstimmung mit der Verwaltung an geeigneten Stellen und auf eigene Kosten Ablagekästen auf-
zustellen, die zur Lagerung der Zeitungen und der Verpackungsabfälle genutzt werden können.
Gleichzeitig soll angeboten werden, Entnahmeboxen zu installieren, aus denen sich die Zeitungs-
leser eigenständig bedienen können, was sich bereits an drei Stellen im Stadtgebiet bewährt.
Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Verpackungsmaterialien ordnungsgemäß entsorgt wer-
den und dass das Umfeld der Ablagestellen im sauberen und ordnungsgemäßen Zustand bleibt.
Die Untersagung der ungenehmigten Nutzung öffentlicher Flächen zur Ablage von Zeitungen und
Zeitschriften sowie eine eventuelle Aufstellung von Ablage- oder Entnahmeboxen verursacht bei
den Logistik-Unternehmern u. U. zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten, allerdings sollen
die o. g. geschilderten Situationen nicht weiter geduldet werden.
Sollte es weiterhin zur ungenehmigten Nutzung von Bushaltestellen und/oder sonstigen öffentli-
chen Bereichen kommen, erfolgen entsprechende rechtliche Ahndungen. Dasselbe gilt, falls es
weiterhin zu Verunreinigungen der genannten Bereiche oder genehmigter Ablagestellen kommt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, entsprechend des Beschlussvorschlags zu beschlie-
ßen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten €
Investition Jahre AfA = jährlicher Aufwand €
ggf. Zuschuss € = jährlicher Sonderposten ./. €
Jährliche Haushaltsbelastung €
Aufwand (= volle Belastung im HH-Jahr) €
Ertrag (ggf. Zuschuss) €
Haushaltsmittel (inkl. Verpflichtungsermächtigungen) €
Produkt / Bezeichnung
Bemerkung (z.B. Folgekosten, Stellungnahme zur Nachhaltigkeit)
Anlage(n):
1. 2026-03-30 - CDU-Antrag
Beschlussvorlage 206/XII | Stadt Rees Seite 2 von 2
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