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Einrichtung eines Zebrastreifens Homberger Straße in Scherpenberg - Antrag der Fraktionen von SPD und CDU vom14.01.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
SPD und CDU beantragen die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Homberger Straße 382 an der Mittelinsel sowie die Prüfung von Tempo 30 im Bereich Dietrich- bis Grenzstraße. Verkehrsmessungen zeigen rund 500 querende Personen täglich und einen Querungsbedarf, worauf die Verwaltung einen Fußgängerüberweg mit Temporeduzierung auf 30 km/h zwischen Joachim- und Scherpenberger-/Karlstraße empfiehlt. Tempo 30 für den gesamten Abschnitt sei rechtlich nicht möglich. Der Ausschuss stimmte dem Verwaltungsvorgehen zu.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/370
Die Bürgermeisterin
Dezernat III
Fachbereich 8
Datum 10.07.2026
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und
öffentlich Entscheidung 24.09.2026
Umwelt
Einrichtung eines Zebrastreifens Homberger Straße in Scherpenberg
- Antrag der Fraktionen von SPD und CDU vom 14.01.2026
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen
der Verwaltung zu.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Mit Ihrem Antrag regen die Fraktionen von SPD und CDU die Einrichtung eines Zebrastreifens auf
der Homberger Straße 382 an der bestehenden Mittelinsel in Höhe der Sparkasse am Karlsplatz an.
Auch soll geprüft werden, ob auf der Homberger Straße zwischen Dietrich- und Grenzstraße
Tempo 30 eingerichtet werden kann.
Abb.: Mittelinsel auf der Homberger Straße 379
Verkehrliche Prüfung
Für die verkehrliche Prüfung wurden verschiedene Messungen durchgeführt. Zunächst wurde eine
Verkehrsmessung (Verkehrsmenge und Geschwindigkeitsprofil) vorgenommen, um die Verkehrs-
stärke und das Geschwindigkeitsverhalten zu ermitteln. Die Erfassung des Fußverkehrs stellte sich
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komplexer dar, weil sich aus den umliegenden Nutzungen keine Spitzenstunde für den querenden
Fußverkehr sicher ableiten ließ. Dies wurde zum Anlass genommen, ein Videozählgerät kostenfrei
von der "Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte" (AGFS) auszuleihen. So
konnte zum einen eine 24-Stunden-Zählung des querenden Fuß- und Radverkehrs erfolgen und
gleichzeitig die Einsatzmöglichkeiten des Gerätes getestet werden. Dadurch hat sich zwar die Be-
arbeitungszeit verlängert, aber die Datenqualität wurde signifikant verbessert. Auf dieser Basis
konnte dann eine abschließende Verkehrsbeobachtung zur Spitzenstunde des Fußverkehrs stattfin-
den.
Es wurde Folgendes festgestellt:
• Die Mittelinsel bündelt bereits heute den Fuß- und Radverkehr und wird sehr gut angenommen.
Die Tagesbelastung beträgt rund 500 querende Personen, in der ermittelten Spitzenstunde des
Fußverkehrs (16:15-17:15 Uhr) sind es 60 Personen.
• Die Verkehrsmessungen haben einen V -Wert des fließenden Verkehrs von maximal 50 km/h
85
ergeben, d.h. 85 % des Kfz-Verkehrs ist nicht schneller als 50 km/h gefahren.
• Die Verkehrsbelastung betrug rund 9.200 Kfz/24 Stunden, 700 Kfz/Spitzenstunde. Durch die Mit-
telinsel muss jedoch immer nur eine Fahrtrichtung überquert werden, so dass sich die zu beach-
tende Verkehrsmenge auf maximal 350 Kfz/ Spitzenstunde reduziert.
Aufgrund des hohen Querungsbedarfs wird seitens der Verkehrsplanung das Erfordernis gesehen,
den querenden Fuß- und Radverkehr durch die Herstellung eines FGÜ mit begleitender Tempore-
duzierung auf 30 km/h zwischen Joachim- und Scherpenberger-/ Karlstraße besser abzusichern.
Die Polizei äußerte ebenfalls keine Bedenken zur Herstellung des FGÜ und der Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für den Abschnitt zwischen Joachim- und Scherpenberger-/ Ka-
rlstraße.
Die erforderlichen Planungsunterlagen werden nun erstellt, verkehrlich angeordnet und Enni zur
Umsetzung übergeben.
Für die Einrichtung von Tempo 30 auf dem gesamten Abschnitt Homberger Straße zwischen Diet-
rich- und Grenzstraße liegt keine der erforderlichen Voraussetzungen (besondere Gefahrenlage wie
Unfallhäufungsstelle, besonders schützenswerte Einrichtung, Maßnahme im Lärmaktionsplan) vor.
Daher ist die gewünschte Einrichtung von Tempo 30 rechtlich nicht möglich.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme:
Die Mittel stehen im Budget zur Verfügung.
gez. Zupancic
Bürgermeisterin
Anlage(n):
1 Antrag SPD+CDU_Homberger Straße Scherpenberg_FGÜ vom 14.01.2026
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