Startseite › Rüsselsheim am Main › Antrag
Zusammengeführter Antrag zum Hitzeschutz in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen der Fraktionen SPD und DIE GRÜNEN/Linke.OL vom 18.08.2026 Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 10.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüsselsheim am Main |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt, den zusammengeführten Antrag von SPD und Grünen/Linke zum Hitzeschutz zu ändern. Statt eines kommunalen Hitzeschutzkonzepts soll der Magistrat nur allgemeine Empfehlungen des Hessischen Hitzeaktionsplans (Beschattung, Flüssigkeitszufuhr, Klimatisierung) an städtische Einrichtungen weitergeben und optional Fortbildungen anbieten. Die AfD begründet dies mit mangelnden belastbaren Datengrundlagen zu hitzebedingten Todesfällen und argumentiert, dass etablierte Maßnahmen keinen spezifischen kommunalen Plan erfordern.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
E I N G A N G
10.09.2026
Fachbereich Z entrales
Gremienbüro
Änderungsantrag
der AfD-Fraktion
AT-13-1/26-31
Datum 10.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung 10.09.2026 beschließend
Betreff:
Zusammengeführter Antrag zum Hitzeschutz in besonders schutzbedürftigen
Einrichtungen der Fraktionen SPD und DIE GRÜNEN/Linke.OL vom 18.08.2026
Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 10.09.2026
Antragstext:
Der Antragstext des zusammengeführten Antrags wird durch folgenden Beschlusstext
ersetzt:
Der Magistrat wird gebeten, die im Hessischen Hitzeaktionsplan enthaltenen allgemeinen
Hinweise und Empfehlungen zum Hitzeschutz – insbesondere Beschattung und
Sonnenvermeidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Meidung der heißen Tagesstunden,
Abkühlungsmöglichkeiten vor allem für Kinder und Jugendliche in den städtischen
Schwimmbädern sowie ggf. Klimatisierung in besonders sensiblen Bereichen wie
Krankenhäusern – den städtischen Einrichtungen und deren Leitungen zur
eigenverantwortlichen Umsetzung zur Kenntnis zu geben.
Auf die Erarbeitung eines gesonderten, eigens auf die Kommune zugeschnittenen
städtischen Hitzeschutzkonzepts wird verzichtet.
Den Leitungen der betroffenen Einrichtungen – insbesondere Kindertagesstätten, Schulen
sowie, soweit städtisch relevant, Pflege- und medizinische Einrichtungen – sollen bei Bedarf
geeignete Fortbildungsangebote zum Umgang mit Hitzeperioden zur Verfügung gestellt
werden.
Begründung:
Die AfD-Fraktion sieht keinen Grund, für die Frage hoher sommerlicher Temperaturen in jeder
Kommune gesondert ein eigenes Konzept zu entwickeln.
Es fehlen bereits genaue Anhaltspunkte dafür, welche Ziele mit einer solchen kommunalen
Hitzeplanung konkret erreicht werden sollen. Weder liegen belastbare, exakte
Todesfallzahlen vor, noch eine klare Zuordnung, welche Bevölkerungsgruppen in welchem
Umfang tatsächlich betroffen sind. Der Hessische Hitzeaktionsplan selbst beschreibt die
Datengrundlage wie folgt:
Seite 1 von 2
„Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht die
hitzebedingte Übersterblichkeit in der hessischen Bevölkerung […]. Dazu nutzt
es anonymisierte Sterbefallmeldungen der Standesämter. Die hitzebedingte
Morbidität wird bislang nicht erfasst, da für diesen Zweck aktuell keine
Datengrundlage vorhanden ist. […] Auf Bundesebene erstellt das Robert Koch-
Institut (RKI) seit 2023 im Auftrag des BMG im Zeitraum von Juni bis September
wöchentliche Auswertungen zur Übersterblichkeit durch Hitze für gesamt
Deutschland. […] Wichtig zu beachten ist, dass es sich beim Monitoring der
hitzebedingten Übersterblichkeit um Schätzungen handelt. Vielfältige Faktoren
wirken auf die Sterblichkeit in der Bevölkerung ein und sie unterliegt natürlichen
Schwankungen. Darüber hinaus ist die eindeutige Zuweisung von Sterbefällen
zur Todesursache »Hitze« nicht möglich, da diese Daten nicht erfasst werden
beziehungsweise nicht vorliegen. […] Die Möglichkeiten der Evaluierung sind
jedoch begrenzt, denn die Wirkung von Präventionsmaßnahmen […] ist nicht
direkt bezifferbar. Es kann keine exakte Aussage dazu getroffen werden, wie
sich die Situation ohne die Maßnahmen entwickelt hätte.“ (Hessischer
Hitzeaktionsplan)
Aufgrund dieser ungenauen Datengrundlage enthält der Hessische Hitzeaktionsplan selbst
konsequenterweise keine strikten Vorgaben zu Temperaturschwellen, Sonneneinstrahlung
oder Ähnlichem, ebenso wenig eine klare Bestimmung, welche Bevölkerungsgruppen
tatsächlich betroffen sind und in welchen Einrichtungen es zu erhöhten Todesfällen kommt.
Wo bereits das Land keine überprüfbaren Ziele formulieren kann, lassen sich solche Ziele
erst recht nicht auf kommunaler Ebene beschreiben.
Für die allgemeinen und bekannten Maßnahmen – Kühlung, Beschattung,
Sonnenvermeidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Meidung der heißen Stunden,
Abkühlung insbesondere für Kinder und Jugendliche in Schwimmbädern, ggf. Klimaanlagen
in Krankenhäusern – bedarf es keiner spezifischen, auf einzelne Kommunen zugeschnittenen
Pläne. Die notwendigen Maßnahmen ergeben sich bereits aus Erfahrung und dem
vorliegenden Hessischen Hitzeaktionsplan. Im Fall von Einrichtungen wie Krankenhäusern
sollten die dortigen Gesundheitsexpertinnen und -experten die notwendigen Vorschläge und
Maßnahmen selbst erarbeiten und umsetzen können.
Die AfD-Fraktion hält das eigenverantwortliche Handeln der Leitungen der jeweiligen
Einrichtungen für den zielführendsten Ansatz und geht davon aus, dass ihnen bei Bedarf
entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Hitzepläne können ihrer Natur
nach ohnehin nur allgemein gehalten sein.
Irmgard Horesnyi
Fraktionsvorsitzende
AfD-Fraktion
Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert