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Zusammengeführter Antrag zum Hitzeschutz in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen der Fraktionen SPD und DIE GRÜNEN/Linke.OL vom 18.08.2026 Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 10.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRüsselsheim am Main
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt, den zusammengeführten Antrag von SPD und Grünen/Linke zum Hitzeschutz zu ändern. Statt eines kommunalen Hitzeschutzkonzepts soll der Magistrat nur allgemeine Empfehlungen des Hessischen Hitzeaktionsplans (Beschattung, Flüssigkeitszufuhr, Klimatisierung) an städtische Einrichtungen weitergeben und optional Fortbildungen anbieten. Die AfD begründet dies mit mangelnden belastbaren Datengrundlagen zu hitzebedingten Todesfällen und argumentiert, dass etablierte Maßnahmen keinen spezifischen kommunalen Plan erfordern.

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E I N G A N G 10.09.2026 Fachbereich Z entrales Gremienbüro Änderungsantrag der AfD-Fraktion AT-13-1/26-31 Datum 10.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Stadtverordnetenversammlung 10.09.2026 beschließend Betreff: Zusammengeführter Antrag zum Hitzeschutz in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen der Fraktionen SPD und DIE GRÜNEN/Linke.OL vom 18.08.2026 Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 10.09.2026 Antragstext: Der Antragstext des zusammengeführten Antrags wird durch folgenden Beschlusstext ersetzt: Der Magistrat wird gebeten, die im Hessischen Hitzeaktionsplan enthaltenen allgemeinen Hinweise und Empfehlungen zum Hitzeschutz – insbesondere Beschattung und Sonnenvermeidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Meidung der heißen Tagesstunden, Abkühlungsmöglichkeiten vor allem für Kinder und Jugendliche in den städtischen Schwimmbädern sowie ggf. Klimatisierung in besonders sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern – den städtischen Einrichtungen und deren Leitungen zur eigenverantwortlichen Umsetzung zur Kenntnis zu geben. Auf die Erarbeitung eines gesonderten, eigens auf die Kommune zugeschnittenen städtischen Hitzeschutzkonzepts wird verzichtet. Den Leitungen der betroffenen Einrichtungen – insbesondere Kindertagesstätten, Schulen sowie, soweit städtisch relevant, Pflege- und medizinische Einrichtungen – sollen bei Bedarf geeignete Fortbildungsangebote zum Umgang mit Hitzeperioden zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die AfD-Fraktion sieht keinen Grund, für die Frage hoher sommerlicher Temperaturen in jeder Kommune gesondert ein eigenes Konzept zu entwickeln. Es fehlen bereits genaue Anhaltspunkte dafür, welche Ziele mit einer solchen kommunalen Hitzeplanung konkret erreicht werden sollen. Weder liegen belastbare, exakte Todesfallzahlen vor, noch eine klare Zuordnung, welche Bevölkerungsgruppen in welchem Umfang tatsächlich betroffen sind. Der Hessische Hitzeaktionsplan selbst beschreibt die Datengrundlage wie folgt: Seite 1 von 2 „Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht die hitzebedingte Übersterblichkeit in der hessischen Bevölkerung […]. Dazu nutzt es anonymisierte Sterbefallmeldungen der Standesämter. Die hitzebedingte Morbidität wird bislang nicht erfasst, da für diesen Zweck aktuell keine Datengrundlage vorhanden ist. […] Auf Bundesebene erstellt das Robert Koch- Institut (RKI) seit 2023 im Auftrag des BMG im Zeitraum von Juni bis September wöchentliche Auswertungen zur Übersterblichkeit durch Hitze für gesamt Deutschland. […] Wichtig zu beachten ist, dass es sich beim Monitoring der hitzebedingten Übersterblichkeit um Schätzungen handelt. Vielfältige Faktoren wirken auf die Sterblichkeit in der Bevölkerung ein und sie unterliegt natürlichen Schwankungen. Darüber hinaus ist die eindeutige Zuweisung von Sterbefällen zur Todesursache »Hitze« nicht möglich, da diese Daten nicht erfasst werden beziehungsweise nicht vorliegen. […] Die Möglichkeiten der Evaluierung sind jedoch begrenzt, denn die Wirkung von Präventionsmaßnahmen […] ist nicht direkt bezifferbar. Es kann keine exakte Aussage dazu getroffen werden, wie sich die Situation ohne die Maßnahmen entwickelt hätte.“ (Hessischer Hitzeaktionsplan) Aufgrund dieser ungenauen Datengrundlage enthält der Hessische Hitzeaktionsplan selbst konsequenterweise keine strikten Vorgaben zu Temperaturschwellen, Sonneneinstrahlung oder Ähnlichem, ebenso wenig eine klare Bestimmung, welche Bevölkerungsgruppen tatsächlich betroffen sind und in welchen Einrichtungen es zu erhöhten Todesfällen kommt. Wo bereits das Land keine überprüfbaren Ziele formulieren kann, lassen sich solche Ziele erst recht nicht auf kommunaler Ebene beschreiben. Für die allgemeinen und bekannten Maßnahmen – Kühlung, Beschattung, Sonnenvermeidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Meidung der heißen Stunden, Abkühlung insbesondere für Kinder und Jugendliche in Schwimmbädern, ggf. Klimaanlagen in Krankenhäusern – bedarf es keiner spezifischen, auf einzelne Kommunen zugeschnittenen Pläne. Die notwendigen Maßnahmen ergeben sich bereits aus Erfahrung und dem vorliegenden Hessischen Hitzeaktionsplan. Im Fall von Einrichtungen wie Krankenhäusern sollten die dortigen Gesundheitsexpertinnen und -experten die notwendigen Vorschläge und Maßnahmen selbst erarbeiten und umsetzen können. Die AfD-Fraktion hält das eigenverantwortliche Handeln der Leitungen der jeweiligen Einrichtungen für den zielführendsten Ansatz und geht davon aus, dass ihnen bei Bedarf entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Hitzepläne können ihrer Natur nach ohnehin nur allgemein gehalten sein. Irmgard Horesnyi Fraktionsvorsitzende AfD-Fraktion Seite 2 von 2

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