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Antrag der CDU-Fraktion zur Standortentscheidung über einen zentralen Omnibusbahnhof
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Wallenhorst |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, den geplanten Zentralen Omnibusbahnhof vom Standort Niedersachsenstraße zur Haltestelle Schulzentrum zu verlegen, um eine bereits ausgebaute zentrale Lage mit geringen Mitteln zu nutzen. Die Planungsgesellschaft PlaNOS und die Verwaltung empfehlen jedoch, die bisherige Entscheidung von 2013 beizubehalten, da der Standort Niedersachsenstraße bessere Erreichbarkeit und Umstiegsmöglichkeiten bietet, während Schulzentrum zu weit vom Ortszentrum entfernt liegt. Der Rat soll die Standortentscheidung an der Niedersachsenstraße aufrechterhalten.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen Nr. 110/2026
Datum: 04.09.2026
Beschlussvorlage
Beratungsfolge Sitzungs- Sitzungs-
datum art (N/Ö)
Ausschuss für Bürgerservice und Soziales 17.09.2026 Ö
Verwaltungsausschuss 22.09.2026 N
Rat 24.09.2026 Ö
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion zur Standortentscheidung über einen zentralen Omnibusbahnhof
Beschlussvorschlag:
Die Standortentscheidung für einen Zentralen Omnibusbahnhof an der
Niedersachsenstraße wird zum jetzigen Zeitpunkt aufrechterhalten.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 04.02.2026 beantragt die CDU-Fraktion, über den Standort des Zentralen Omnibusbahn-
hofs (ZOB) neu zu entscheiden und diesen nicht an der Niedersachsenstraße, sondern am Schulzentrum
anzusiedeln (s. Anlage 1). Zur Begründung wird angeführt, mit der Haltestelle „Schulzentrum“ sei bereits ein
ausgebauter Standort in zentraler Lage vorhanden, der mit geringen Mitteln zu einem Mobilitäts-Hub erweitert
werden könne. Die Nähe zur B 68 sei konfliktfrei und als positives Lagemerkmal hervorzuheben. Die für den
ZOB vorgesehene Fläche an der Niedersachsenstraße solle einer baulichen Nutzung zugeführt werden.
Die Entscheidung, auf der Nordseite der Niedersachsenstraße eine zentrale Bushaltestelle einzurichten,
fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.03.2013 (s. Vorlage Nr. 244/2012). Der Entschluss basierte
auf der Tatsache, dass es einerseits an einer Haltestelle mangelte, die den Anforderungen an eine Haltestelle
in zentraler Ortslage gerecht wurde. Auf der anderen Seite war es aufgrund der entstandenen Bebauung im
Zentrum und der geplanten weiteren Entwicklung der „Grünen Wiese“ zwingend notwendig, das Ortszentrum
an den ÖPNV anzubinden. Die Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück (PlaNOS) empfahl ausdrücklich,
diese zentrale Haltestelle zukunftsorientiert als einen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) herzustellen. Als sol-
che wurde sie als Maßnahme Nr. 14 im 4. Nahverkehrsplan und dessen Fortschreibung dargestellt. Festge-
halten wurde in diesem Zusammenhang, dass die Haltestelle „Schulzentrum“ aufgrund ihrer Entfernung zum
Ortszentrum nicht in Frage kommt.
Die PlaNOS hat auf Anfrage der Verwaltung ihre Einschätzung zum geplanten Standort an der Niedersach-
senstraße und dem Alternativstandort „Schulzentrum“ gegeben. Das Schreiben vom 12.05.2026 ist als An-
lage 2 der Vorlage beigefügt. Die PlaNOS spricht sich eindeutig für den Standort Niedersachsenstraße aus
und führt dazu folgende Argumente an:
- 2 -
• Wichtige Ziele in unmittelbarer Nähe sind fußläufig erreichbar, auch durch ältere Personen
• Rendezvous-Haltestelle ermöglicht einen bequemen Umstieg, geschützt bei jeder Witterung
• Orientierung für die Fahrgäste ist einfach
• Zwei Kreisverkehre ermöglichen ggf. notwendige Wendefahrten.
Die PlaNOS sieht als einzigen Vorteil der Haltestelle „Schulzentrum“ ihre Nähe zur B 68. Sie erfülle jedoch
keine Kriterien eines ZOB:
• Lage am südlichen Rand des Zentrums bedingt erheblich längere Fußwege
• Für ältere Fahrgäste sind die weiten Fußwege schwer zu bewältigen
• Zu den Spitzenzeiten des Schulbusverkehrs sind die Haltepositionen mit Schulbussen belegt
• Kein bequemer Umstieg zwischen Bussen möglich.
Entsprechend haben sich die PlaNOS und der Landkreis Osnabrück als Aufgabenträger im Rahmen ihrer
gemeinsamen Stellungnahme zum Linienkonzept der ARGE ÖPNV Wallenhorst zum Verknüpfungspunkt der
Linien an der Haltestelle „Schulzentrum“ geäußert. Die Haltestelle werde nur ersatzweise zum Umstieg ge-
nutzt, so dass die längeren Fußwege nur übergangsweise bestünden.
Die Verwaltung spricht sich ebenfalls für den Standort an der Niedersachsenstraße aus, insbesondere wegen
der zentralen Lage und den damit verbundenen kurzen Wegen. Zudem ist die Planung so weit vorangeschrit-
ten, dass der Vorentwurf in den Rahmenplan für die Grüne Weise aufgenommen wurde.
Für die Realisierung des Vorhabens hat die Gemeinde Teilflächen des Sportplatzgeländes erworben. Im Kauf-
vertrag ist im Falle einer Wertsteigerung durch Ausweisung der Flächen als Wohnbaufläche ein Ausgleich des
Planungsgewinns vereinbart. Die früheren Grundstückseigentümer haben also in diesem Fall Anspruch auf
weitere Zahlungen, deren Höhe derzeit nicht absehbar ist.
Zu bedenken ist ferner, dass die Bindungsfrist für die erhaltenen Fördermittel zum Ausbau der Schulbushal-
testelle bis zum Jahr 2036 läuft. Innerhalb der Frist ist die Bushaltestelle zweckentsprechend zu erhalten und
eine erneute Förderung, z.B. eines ggf. notwendigen Umbaus, ist nicht möglich.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, zum jetzigen Zeitpunkt die bisherige Planungsrichtung
beizubehalten und weiterhin den Standort Niedersachsenstraße als Zentralen Omnibusbahnhof zu verfolgen.
Otto Steinkamp Rüdiger Mittmann
Bürgermeister Fachbereichsleiter
Text aus PDF extrahiert