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Machbarkeits- und Fördermittelprüfung für eine öffentliche Pumptrack-Anlage im Umfeld von Kita Schlossmäuse, Europaschule und JiL Hier: Antrag der BfL-Fraktion vom 07.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Langerwehe |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die BfL-Fraktion beantragt, die Machbarkeit und Finanzierungsmöglichkeiten für eine öffentliche Pumptrack-Anlage im Umfeld von Kita Schlossmäuse, Europaschule und JiL zu prüfen. Die Verwaltung soll Flächen evaluieren, ein Nutzungskonzept unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickeln, fest gebaute mit modularen Lösungen vergleichen, Kosten und Folgekosten kalkulieren sowie Förderoptionen (LEADER, Strukturfonds, Sportförderung, Stiftungen) ermitteln. Der Ausschuss beschloss, dass die Verwaltung anschließend eine entscheidungsreife Vorlage mit Empfehlung vorlegt und bis 24. September 2026 eine LEADER-Projektskizze einreichen darf.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 09.09.2026
Der Bürgermeister Beschlussvorlage
- Öffentlich -
Drucksache VL-215/2026
Aktenzeichen: Strukturwandel
federführendes Amt: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Beratungsfolge Termin Top
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr 24.09.2026
und Planung
Machbarkeits- und Fördermittelprüfung für eine öffentliche Pumptrack-Anlage im
Umfeld von Kita Schlossmäuse, Europaschule und JiL
Hier: Antrag der BfL-Fraktion vom 07.09.2026
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Planung beschließt:
1. Die Verwaltung prüft die gemeindlichen Flächen, die nach dem bereits vorgesehenen
Rückbau der Container-Kita am Pochmühlenweg frei werden, auf ihre Eignung für eine
öffentliche Pumptrack-Anlage. Einbezogen wird dabei der räumliche Zusammenhang mit
der Kita Schlossmäuse, der Europaschule Langerwehe und der Jugendeinrichtung JiL –
Jugend in Langerwehe.
2. Erweist sich die Fläche als ungeeignet, ermittelt und bewertet die Verwaltung mindes-
tens eine gut erreichbare, möglichst zentral gelegene Alternativfläche.
3. Unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, der Europaschule, der Grundschule,
der JiL, örtlichen Sport- und Jugendvereinen sowie interessierten Nutzerinnen und Nut-
zern erstellt die Verwaltung ein kompaktes Nutzungskonzept. Es soll verschiedene Alters-
und Könnensstufen, eine barrierearme Erschließung, sichere Anfängerbereiche und eine
möglichst vielfältige Nutzung mit Laufrädern, Fahrrädern, Rollern, Skateboards und
Inlineskates berücksichtigen.
4. Die Verwaltung vergleicht dauerhafte, fest gebaute Ausführungen – insbesondere As-
phalt- und Betonbauweisen – mit modularen Lösungen. Dargestellt werden Nutzungsquali-
tät, Lebensdauer, Wartungs- und Reparaturbedarf, Lärmentwicklung, Entwässerung, Flä-
chenbedarf und Erweiterbarkeit. Die BfL bevorzugt eine langlebige, ganzjährig nutzbare
und wartungsarme feste Anlage gegenüber einer bloßen Übergangs- oder Modullösung.
5. Für die geeigneten Varianten ermittelt die Verwaltung die voraussichtlichen Investitions-
kosten einschließlich Planung, Erd- und Entwässerungsarbeiten, Ausstattung, Aufenthalts-
und Grünflächen sowie die jährlichen Vollkosten für Kontrolle, Reinigung, Unterhaltung,
Reparaturen, Versicherung und gegebenenfalls Beleuchtung. Außerdem wird ein Betrei-
ber- und Sicherheitskonzept vorgeschlagen.
6. Die Verwaltung prüft sämtliche in Betracht kommenden Förder- und Finanzierungsmög-
lichkeiten. Einzubeziehen sind insbesondere LEADER, die Der Ausschuss für Gemeinde-
entwicklung, Bau, Verkehr und Planung beschließt: nächste Antragsrunde der Struktur-
und Dorfentwicklung NRW, aktuelle und künftige Aufrufe der Förderrichtlinie „Moderne
Sportstätte Nordrhein-Westfalen“, die Städtebauförderung – soweit eine passende Förder-
kulisse besteht – sowie Zuschüsse von Stiftungen, Sport- und Jugendförderern.
Ergänzend werden Sponsoring, Spenden, Kooperationen mit Vereinen und örtlichen Un-
ternehmen sowie eine mögliche Beteiligung anerkannter Eigenleistungen geprüft.
7. Die Verwaltung legt dem Ausschuss anschließend eine entscheidungsreife Vorlage mit
Standortvergleich, Nutzungskonzept, Varianten, Kosten, Folgekosten, Fördermöglichkei-
ten, Eigenanteil, Zeitplan und einer begründeten Umsetzungsempfehlung vor. Soweit
Haushaltsmittel oder weitere Zuständigkeiten berührt sind, wird die Vorlage rechtzeitig
auch dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat zur Entscheidung zugeleitet.
Planungsaufträge, Förderanträge mit finanzieller Bindungswirkung und Baumaßnahmen
bedürfen einer gesonderten politischen Freigabe.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach der vorgeschriebenen Beratung durch das Regio-
nalmanagement bis zum 24. September 2026 eine Projektskizze für die LEADER-Auswahl
einzureichen, sofern damit weder eine rechtliche noch eine finanzielle Verpflichtung der
Gemeinde verbunden ist. Über einen späteren Förderantrag, den kommunalen Eigenanteil
und die Umsetzung entscheiden die zuständigen politischen Gremien.
Sachdarstellung:
Die Sachdarstellung hierzu erfolgt zunächst mündlich in der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Grundsätzlich ist die Finanzierung des Eigenanteils vorab zu sichern und die Gesamt-
maßnahme in die Haushaltplanung aufzunehmen.
Sämtliche Förderprogramme haben Mindest- und/oder Höchstfördersummen, die vorab
mit den aufzustellenden Kostenschätzungen in Einklang zu bringen sind. Eine Beantra-
gung adhoc (ohne ausreichende Vorbereitungszeit) führt erfahrungsgemäß zu Schwierig-
keiten in der Abwicklung und zu Rückzahlung von Fördermitteln.
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Der Bürgermeister
Pelzer
Beschlussvorlage VL-215/2026 Seite 2
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