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Antrag der CDW/W-Fraktion auf barrierefreien Ausbau der Haltestellen "Rulle, Steinkamp"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Wallenhorst
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDW/W-Fraktion beantragt den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Rulle, Steinkamp" und „Rulle, Kohkamp", um die ÖPNV-Nutzung nach Aufnahme des Schnellbusverkehrs zu fördern. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erklärt sich bereit, die Baukosten zu übernehmen, wenn die Gemeinde Planung und Abwicklung übernimmt. Der Rat beschließt, mit der Landesbehörde eine Vereinbarung zu schließen und Planungen sowie Vermessungen in Auftrag zu geben, mit angestrebtem Umsetzungsjahr 2028.

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlagen Nr. 111/2026 Datum: 04.09.2026 Beschlussvorlage Beratungsfolge Sitzungs- Sitzungs- datum art (N/Ö) Ausschuss für Bürgerservice und Soziales 17.09.2026 Ö Verwaltungsausschuss 22.09.2026 N Rat 24.09.2026 Ö Betreff: Antrag der CDW/W-Fraktion auf barrierefreien Ausbau der Haltestellen "Rulle, Steinkamp" Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Sachdarstellung mit der Nie- dersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) die erforderliche Vereinbarung über den Ausbau der beiden Richtungs- haltestellen „Rulle, Steinkamp“ und der in Fahrtrichtung Rulle gelege- nen Haltestelle „Rulle, Kohkamp“ zu schließen. Die Planungen und Vermessungen sind für die Umsetzung zu beauf- tragen und weiter zu konkretisieren. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 21.01.2026 beantragt die CDW/W-Fraktion Maßnahmen zur Aufwertung der beiden Rich- tungshaltestellen „Rulle, Steinkamp“ an der Ruller Straße (s. Anlage 1). Da die Haltestelle seit dem 01.11.2025 mit dem Schnellbus angefahren werde, könne eine Aufwertung die Nutzung des ÖPNV steigern. Antragsge- mäß soll die Verwaltung zunächst mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Möglichkeiten zur Aufwertung klären und dem Ausschuss vorlegen. Aktueller Ausbaustand und Nutzung Die Haltestelle „Steinkamp“ befindet sich in Höhe der gleichnamigen Straße an der Ruller Straße (Landes- straße 109) im Außenbereich der Gemeinde. Ausgestattet sind die Haltestellen lediglich mit dem Haltestellen- mast mit Fahrplanhalter. In Fahrtrichtung Wallenhorst dient der Einmündungsbereich der Straße Steinkamp als Wartefläche, in der Gegenrichtung der Geh- und Radweg entlang der L 109. Da sich in Fahrtrichtung Rulle die Situation an der Haltestelle „Kohkamp“ gleich darstellt und es sich ebenfalls um eine Haltestelle des Takt- verkehrs handelt, wurde diese Richtungshaltestelle in die Untersuchung einbezogen. Anlage 2 zeigt je eine Ansicht der Haltestellen. Die Haltestelle „Kohkamp“ in Fahrtrichtung Wallenhorst verfügt bereits über Bushal- tebucht, Wartefläche und Zuwegung und wird im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bedarfsampel (s. Vorlage 184/2025) mit taktilen Leitstreifen und dem Kasseler Sonderbord ausgestattet. - 2 - Barrierefreier Ausbau Da sich die Haltestellen außerhalb einer Ortsdurchfahrt befinden, ist die NLStBV als Straßenbaulastträgerin für die barrierefreie Herstellung der Busbuchten verantwortlich. Die Kosten für die Warteflächen sowie das Haltestellenzubehör wie Wartehallen, Beleuchtung, Fahrradbügel und Abfallkörbe gehören nicht dazu und sind von der Gemeinde zu tragen. Das Personenbeförderungsgesetz verpflichtet die Aufgabenträger, die Belange der in ihrer Mobilität oder sen- sorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Dies geschieht durch die Definition der barrierefreien Haltestelle („Osnabrücker Haltestelle“) und Prioritäten für die Umsetzung im 5. Nahverkehrsplan (S. 131 ff). Die Umsetzung soll im Rahmen anstehender Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen erfolgen und steht damit unter dem Vorbehalt des finanziell, personell und organisatorisch Leistbaren. Nach den Kriterien besteht auch die Möglichkeit, vom Ausbau mit Verweis auf in erreichbarer Nähe (außerorts ca. 1.000 Meter) liegende Haltestellen abzusehen. Die Verwaltung hat antragsgemäß das Gespräch mit der NLStBV gesucht. Die Behörde sieht die Möglichkeit, die Haltestellen barrierefrei auszubauen, da sie hierfür in den kommenden Jahren Mittel aus dem Sonderver- mögen des Bundes erhalten könnte. Es ist ihr allerdings aufgrund der personellen und organisatorischen Aus- lastung nicht möglich, die Planung und Abwicklung der Maßnahme selbst zu übernehmen. Vor diesem Hinter- grund besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde die Abwicklung der Maßnahme für das Land Niedersachsen übernimmt. Dies umfasst insbesondere die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung sowie die Vertragsabwicklung. Unter dieser Voraussetzung kann das Land Niedersachsen die Übernahme der Baukosten in Aussicht stellen. Die Kostenübernahme steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- mittel. Sollte diese Vorgehensweise für die Gemeinde in Betracht kommen, benötigt die NLStBV für die Ein- planung der Maßnahmen zunächst die Mitteilung eines groben Kostenrahmens sowie des angestrebten Um- setzungsjahres. In der mittelfristigen Planung sieht die NLStBV für den betreffenden Abschnitt der L 109 frü- hestens ab dem Jahr 2028 eine Fahrbahnsanierung vor. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen kann im Zusammenhang oder unabhängig von der Fahrbahnsanierung umgesetzt werden. Sobald innerhalb der NLStBV die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Land Niedersachsen über den Ausbau geschlossen werden. Für die von der Ge- meinde im Rahmen der Maßnahme erbrachten Leistungen zahlt das Land eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 15 % der Baukosten. Darüberhinausgehende Kosten für das Planungsbüro und den Verwaltungs- aufwand wie Personaleinsatz hat die Gemeinde zu tragen. Kosten und Fördermittel Bisher liegen weder Entwurfsplanung noch Kostenschätzung vor. Die NLStBV geht aufgrund ihrer Erfahrungs- werte von 120.000 € Kosten für die Tiefbaumaßnahmen je Richtungshaltestelle aus. Hinzu kommen die Kosten für die Planung (ca. 50.000 €), Ausstattung der Haltestellen (ca. 45.000 €) und Verwaltungsaufwand. Die NLStBV ist als Landesbehörde von der Beantragung von Fördermitteln zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen ausgeschlossen. Die Gemeinde hat grundsätzlich die Möglichkeit, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Kosten Zuschüsse bei der Niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) zu erhalten. Die Förderquote liegt bei 75 % der anrechenbaren Kosten für Wartefläche und Zubehör. Anträge sind bis zum 31. Mai des Vorjahres der Maßnahme zu stellen. Ergebnis Die NLStBV als zuständige Aufgabenträgerin überlässt es der Gemeinde, den Ausbau der betroffenen Halte- stellen selbst durchzuführen. Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Landeshaushalt erhielte die Gemeinde zumindest die Ausgaben der Tiefbaumaßnahmen erstattet, soweit es sich um Fahrbahnflächen handelt. Die weiteren Kosten sind von der Gemeinde zu tragen, wobei für einen Teil der Kosten Fördermittel in Aussicht stehen. Soweit sich die Gemeinde auf die Vereinbarung einlässt, könnten die Haltestellen barrierefrei hergestellt wer- den. Die Verwaltung schlägt vor, sich gegenüber der NLStBV für das Umsetzungsjahr 2028 auszusprechen, so dass durch Beantragung von Fördergeldern im Jahr 2027 die eigenen Kosten weit möglichst geringgehalten werden können. - 3 - Finanzielle Auswirkungen Im Haushalt 2027 sind Mittel für die Planung, Vermessung, Baugrundgutachten und wasserrechtliche Ge- nehmigungen in Höhe von 50.000 € bereitzustellen. Im Haushalt 2028 sind Mittel für die Baumaßnahmen und die Ausstattung in Höhe von 405.000 € einzuplanen. Otto Steinkamp Rüdiger Mittmann Bürgermeister Fachbereichsleiter

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