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Haushalt 2026 Hier: Sanierung der Straße zum See (östlicher Ortsausgang Buskow) Von: Ortsteil Buskow
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-12-14 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Ortsbeirat Buskow beantragt, dass der Kämmerer Mittel für die Sanierung der Straße zum See im Haushalt 2027 einstellt. Die Straße ist Teil des Fontane-Radweges und befindet sich in sehr schlechtem Zustand; eine Sanierung soll die Sicherheit der Radfahrer verbessern. Ein Ausbau über einen Teil der Breite wäre ausreichend. Der Antrag wurde vom Ortsbeirat am 30.01.2025 einstimmig beschlossen und folgt der regulären Beratungsfolge bis zur Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Ortsbeirat
:
OT Buskow
Antrag
öffentlich
Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
13.05.2025 2025/13 3. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Klausurtagung 22.09.2025
Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 16.10.2025
Wirtschaftsförderungsausschuss
Klausurtagung 21.09.2026
Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 08.10.2026
Wirtschaftsförderungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026
Betreff
Haushalt 2026
Hier: Sanierung der Straße zum See (östlicher Ortsausgang Buskow)
Von: Ortsbeirat Buskow
Inhalt
Der Kämmerer wird aufgefordert, in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 Mittel für die Sanierung der
Straße zum See (siehe Anlage) einzustellen.
Begründung
Der Ortsbeirat Buskow stimmte in seiner Sitzung am 30.01.2025 mit 3 (von 3) Stimmen für den o. g. Antrag
Die Straße ist Teil des Fontane- Radweges und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Die
Sanierung soll erfolgen, um vor allem Sicherheit der Radfahrer zu verbessern.
Ein Ausbau über einen Teil der Breite würde ausreichen.
Anlage:
Skizze
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt
Folgekosten
einmalige / laufende Haushaltsbelastung
Veranschlagung im Haushaltsplan
Erträge/Einzahlungen
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Anhörung des Ortsbeirates
Datum: lt. Protokoll der Ortsbeiratssitzung vom 30.01.2025
gez. Martin Wagnitz
Ortsvorsteher
Text aus PDF extrahiert