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Haushalt 2026 Hier: Sanierung der Gehwege in dem Ortsteil Buskow Von: Ortsteil Buskow
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-12-14 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Ortsbeirat Buskow beantragt beim Kämmerer, Mittel für die Sanierung der Gehwege im Ortsteil Buskow in den Haushaltsentwurf 2027 aufzunehmen. Begründung: Die Gehwege befinden sich in sehr schlechtem Zustand und sind für ältere Menschen nicht sicher nutzbar. Der Antrag soll die Verkehrssicherheit verbessern und das Ortsbild aufwerten. Der Ortsbeirat stimmte dem Antrag am 30.01.2025 einstimmig zu.
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Dokument
Extrahierter Text
Ortsbeirat
:
OT Buskow
Antrag
öffentlich
Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
13.05.2025 2025/13 1. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Klausurtagung 22.09.2025
Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 16.10.2025
Wirtschaftsförderungsausschuss
Klausurtagung 21.09.2026
Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 08.10.2026
Wirtschaftsförderungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026
Betreff
Haushalt 2026
Hier: Sanierung der Gehwege in dem Ortsteil Buskow
Von: Ortsbeirat Buskow
Inhalt
Der Kämmerer wird aufgefordert, in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 Mittel für die Sanierung der
in dem Ortsteil Buskow befindlichen Gehwege einzustellen.
Begründung
Der Ortsbeirat Buskow stimmte in seiner Sitzung am 30.01.2025 mit 3 (von 3) Stimmen für den o. g.
Antrag.
Die vorhandenen Gehwege befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Der Antrag soll dazu dienen,
die Gehwege überhaupt wieder für ältere Menschen nutzbar und sicher zu machen.
Das Ortsbild von Buskow soll wieder ansehnlicher werden.
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt
Folgekosten
einmalige / laufende Haushaltsbelastung
Veranschlagung im Haushaltsplan
Erträge/Einzahlungen
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Anhörung des Ortsbeirates
Datum: lt. Protokoll der Ortsbeiratssitzung vom 30.01.2025
gez. Martin Wagnitz
Ortsvorsteher
Text aus PDF extrahiert