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Antrag der Fraktion B'90/GRÜNE vom 24.07.2026 auf ein Förderprogramm für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Uedem |
| Datum | 2026-10-08 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion B'90/GRÜNE beantragte am 24.07.2026 ein Förderprogramm für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher. Die Verwaltung erstellte daraufhin Förderrichtlinien und schlägt vor, ab 2027 einen pauschalen Zuschuss von 200 Euro pro Gerät bereitzustellen. Mit einem Fördervolumen von 10.000 Euro (statt der angeforderten 20.000 Euro) können 50 Anträge bewilligt werden, wobei 50 Prozent der Mittel für Mieter reserviert sind. Der Rat sollte am 08.10.2026 über die Zustimmung entscheiden.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Uedem
Der Bürgermeister
Fachbereich 4 - Planen, Bauen und Umwelt
Verwaltungsvorlage Nummer: 91/2026
Datum: 08.09.2026
öffentlich
Klimaschutz;
Antrag der Fraktion B'90/GRÜNE vom 24.07.2026 auf ein Förderprogramm für
Steckersolargeräte mit Batteriespeicher
Beratungsweg:
Ausschuss für Umwelt und Verkehr 21.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Rat 08.10.2026
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE vom 24.07.2026 (Anlage 1 zur
Verwaltungsvorlage Nr. 91/2026) zuzustimmen und im Rahmen der Maßnahme „E/9
Förderprogramm für Bürgerinnen und Bürger zur Energieeinsparung“ des integrierten
Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Uedem im Jahr 2027 eine Förderung für Steckersolargeräte
mit Batteriespeicher in der Fassung des Entwurfes der Richtlinie zur Förderung von
Steckersolargeräten mit Batteriespeichern der Gemeinde Uedem (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage
Nr. 91/2026) zu verabschieden.
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf den Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE vom 24.07.2026 (Anlage 1) auf ein
Förderprogramm für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher verwiesen.
Steckersolargeräte sind eine gute Möglichkeit, die Akzeptanz von Solaranlagen in der Bürgerschaft
zu steigern und sich intensiv mit dem eigenen Stromverbrauch zu beschäftigen. Durch das einfache
System über den Anschluss an die Steckdose, wird der Nutzen der Solarenergie für Bürgerinnen
und Bürger gut sichtbar. Nach § 3 Nummer 43 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023)
gilt als Steckersolargerät ein Gerät, das aus einer oder mehreren Solaranlagen, einem
Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis
eines Letztverbrauchers besteht. Mit der Novellierung des EEG wird gemäß § 3 Nummer 43 EEG
2027 die Definition von Steckersolargeräten um einen hinter dem Wechselrichter betriebenen
Batteriespeicher erweitert. Die bisher vorhandenen Privilegierungen von Steckersolargeräten mit
einer Wechselrichterabgabeleistung von 800 Watt und maximal 2.000 Watt installierter Leistung, wie
beispielsweise die Entbindung der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber, bleiben auch mit
Batteriespeicher bestehen.
Resultierend aus dem Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE hat die Verwaltung Förderrichtlinien für ein
Förderprogramm zum Erwerb von Steckersolargeräten inklusive Batteriespeicher erstellt (Anlage 2).
Bereits im Jahr 2023 wurde ein gemeindeeigenes Förderprogramm für Steckersolargeräte
aufgestellt, wobei Batteriespeicher damals kein Teil des Programms waren. Die Evaluierung hat
gezeigt, dass das Interesse in der Bürgerschaft sehr groß war. Insgesamt konnten im Rahmen des
Programms 50 Vorhaben gefördert werden. Die gesamte Evaluation ist der Anlage zur
Verwaltungsvorlage Nr. 52/2025 zu entnehmen.
Die Hinzunahme von Speichern in das Förderprogramm wird befürwortet, da der Strom häufig nicht
dann benötigt wird, wenn die Solarmodule am meisten Strom produzieren. Durch das Speichern des
Stroms kann dieser dann bedarfsgerecht zu den Zeiten verwendet werden, zu denen er benötigt
wird. Dabei ist zu beachten, dass der eigene Stromverbrauch maßgeblich für die Größe des
Speichers ist. Je nachdem wann der meiste Strom im Haus verbraucht wird, ist die Speichergröße
an den Verbrauch anzupassen, da sonst der ökologische sowie der wirtschaftliche Nutzen des
Speichers nicht gegeben ist.
Im Rahmen des neuen Förderprogramms erhalten Bürgerinnen und Bürger für den Erwerb eines
Steckersolargerätes mit Batteriespeicher gemäß dem geltenden Recht des EEG und den
Förderrichtlinien (siehe Anlage 2) einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 200 €. Das gesamte
Fördervolumen beträgt nach Vorschlag der Verwaltung dabei 10.000 €, sodass insgesamt 50
Anträge bewilligt werden können. Die von der Fraktion B‘90/GRÜNE vorgeschlagenen 20.000 €
sollten aufgrund der finanziellen Haushaltslage auf 10.000 € reduziert werden.
Weiterführend sollen 50 % der Fördermittel exklusiv für Mieterinnen und Mieter bereitgestellt werden.
Sollte die Nachfrage dieses Personenkreises nicht die 50 %-Quote erreichen, können die übrigen
Mittel für bewilligungsreife Anträge zur Verfügung gestellt werden, welche aufgrund der Erschöpfung
des Fördervolumens keine Bewilligung erhalten hätten.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Förderprogramm werden 10.000 € beim Produkt 14 01 - Umweltschutz , Sachkonto
53180140 im Haushaltsplanentwurf 2027 eingeplant.
gez. R. Weber
(Rainer Weber)
Bürgermeister
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