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Antrag der Fraktion B'90/GRÜNE vom 24.07.2026 auf ein Förderprogramm für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Uedem
Datum2026-10-08 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion B'90/GRÜNE beantragte am 24.07.2026 ein Förderprogramm für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher. Die Verwaltung erstellte daraufhin Förderrichtlinien und schlägt vor, ab 2027 einen pauschalen Zuschuss von 200 Euro pro Gerät bereitzustellen. Mit einem Fördervolumen von 10.000 Euro (statt der angeforderten 20.000 Euro) können 50 Anträge bewilligt werden, wobei 50 Prozent der Mittel für Mieter reserviert sind. Der Rat sollte am 08.10.2026 über die Zustimmung entscheiden.

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Gemeinde Uedem Der Bürgermeister Fachbereich 4 - Planen, Bauen und Umwelt Verwaltungsvorlage Nummer: 91/2026 Datum: 08.09.2026 öffentlich Klimaschutz; Antrag der Fraktion B'90/GRÜNE vom 24.07.2026 auf ein Förderprogramm für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher Beratungsweg: Ausschuss für Umwelt und Verkehr 21.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Rat 08.10.2026 Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE vom 24.07.2026 (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 91/2026) zuzustimmen und im Rahmen der Maßnahme „E/9 Förderprogramm für Bürgerinnen und Bürger zur Energieeinsparung“ des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Uedem im Jahr 2027 eine Förderung für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher in der Fassung des Entwurfes der Richtlinie zur Förderung von Steckersolargeräten mit Batteriespeichern der Gemeinde Uedem (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 91/2026) zu verabschieden. Sachverhalt: Zum Sachverhalt wird auf den Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE vom 24.07.2026 (Anlage 1) auf ein Förderprogramm für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher verwiesen. Steckersolargeräte sind eine gute Möglichkeit, die Akzeptanz von Solaranlagen in der Bürgerschaft zu steigern und sich intensiv mit dem eigenen Stromverbrauch zu beschäftigen. Durch das einfache System über den Anschluss an die Steckdose, wird der Nutzen der Solarenergie für Bürgerinnen und Bürger gut sichtbar. Nach § 3 Nummer 43 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) gilt als Steckersolargerät ein Gerät, das aus einer oder mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht. Mit der Novellierung des EEG wird gemäß § 3 Nummer 43 EEG 2027 die Definition von Steckersolargeräten um einen hinter dem Wechselrichter betriebenen Batteriespeicher erweitert. Die bisher vorhandenen Privilegierungen von Steckersolargeräten mit einer Wechselrichterabgabeleistung von 800 Watt und maximal 2.000 Watt installierter Leistung, wie beispielsweise die Entbindung der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber, bleiben auch mit Batteriespeicher bestehen. Resultierend aus dem Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE hat die Verwaltung Förderrichtlinien für ein Förderprogramm zum Erwerb von Steckersolargeräten inklusive Batteriespeicher erstellt (Anlage 2). Bereits im Jahr 2023 wurde ein gemeindeeigenes Förderprogramm für Steckersolargeräte aufgestellt, wobei Batteriespeicher damals kein Teil des Programms waren. Die Evaluierung hat gezeigt, dass das Interesse in der Bürgerschaft sehr groß war. Insgesamt konnten im Rahmen des Programms 50 Vorhaben gefördert werden. Die gesamte Evaluation ist der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 52/2025 zu entnehmen. Die Hinzunahme von Speichern in das Förderprogramm wird befürwortet, da der Strom häufig nicht dann benötigt wird, wenn die Solarmodule am meisten Strom produzieren. Durch das Speichern des Stroms kann dieser dann bedarfsgerecht zu den Zeiten verwendet werden, zu denen er benötigt wird. Dabei ist zu beachten, dass der eigene Stromverbrauch maßgeblich für die Größe des Speichers ist. Je nachdem wann der meiste Strom im Haus verbraucht wird, ist die Speichergröße an den Verbrauch anzupassen, da sonst der ökologische sowie der wirtschaftliche Nutzen des Speichers nicht gegeben ist. Im Rahmen des neuen Förderprogramms erhalten Bürgerinnen und Bürger für den Erwerb eines Steckersolargerätes mit Batteriespeicher gemäß dem geltenden Recht des EEG und den Förderrichtlinien (siehe Anlage 2) einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 200 €. Das gesamte Fördervolumen beträgt nach Vorschlag der Verwaltung dabei 10.000 €, sodass insgesamt 50 Anträge bewilligt werden können. Die von der Fraktion B‘90/GRÜNE vorgeschlagenen 20.000 € sollten aufgrund der finanziellen Haushaltslage auf 10.000 € reduziert werden. Weiterführend sollen 50 % der Fördermittel exklusiv für Mieterinnen und Mieter bereitgestellt werden. Sollte die Nachfrage dieses Personenkreises nicht die 50 %-Quote erreichen, können die übrigen Mittel für bewilligungsreife Anträge zur Verfügung gestellt werden, welche aufgrund der Erschöpfung des Fördervolumens keine Bewilligung erhalten hätten. Finanzielle Auswirkungen: Für das Förderprogramm werden 10.000 € beim Produkt 14 01 - Umweltschutz , Sachkonto 53180140 im Haushaltsplanentwurf 2027 eingeplant. gez. R. Weber (Rainer Weber) Bürgermeister Seite 2 von 2

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