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Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Hier: 20 % für Straßen in den Ortsteilen Von: Fraktion Pro Ruppin

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-12-14 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Pro Ruppin beantragt im Auftrag der Ortsbeiräte, 20 % der Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Sanierung von Straßen, Wegen und Gehwegen in den Neuruppiner Ortsteilen einzusetzen. Grund ist ein erheblicher Investitionsstau, der Mobilität und Sicherheit gefährdet. Die Umsetzung soll vorab zwischen Fachamt und Ortsvorstehern abgestimmt werden. Die Stadtverordnetenversammlung berät über den Antrag am 14. Dezember 2026.

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Fraktion : Pro Ruppin Antrag öffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 15.04.2026 2025/28 2. Ergänzung Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Haupt- und Finanzausschuss 15.06.2026 Klausurtagung 21.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026 Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026 Betreff Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Hier: 20 % für Straßen in den Ortsteilen Von: Fraktion Pro Ruppin Inhalt Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, 20% des Bundes-Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zur Sanierung/ Instandsetzung bestehender Straßen/ Wege der Gemarkungen der Ortsteile von Neuruppin zu verwenden. Begründung Im Auftrag von den Ortsbeiräten stellt Pro Ruppin diesen Antrag. Aufgrund des aus der Sicht der 13 Ortsteile vorhandenen Investitionsstau in Bezug auf den derzeitigen Zustand der Straßen/ Wege und Gehwege im Bereich der Ortsteile, wird eine potenzielle Gefährdung der Mobilität und Sicherheit aufgrund des teilweise maroden Zustandes der Straßen/ Wege und Gehwege identifiziert. Somit soll der Anteil von 20% des Sondervermögens gezielt Sachinvestitionen in Straßen im Verantwortungsbereich der Ortsteile ermöglichen, um diese Defizite aufzulösen oder zumindest zu verbessern. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bundes- und Sondervermögen ist im vorab im Rahmen einer Ortvorsteherberatung zwischen Fachamt und Ortsvorstehern abzustimmen. finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt (keine Umsatzsteuerangaben notwendig) Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt Folgekosten einmalige / laufende Haushaltsbelastung Veranschlagung im Haushaltsplan Erträge/Einzahlungen (Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)  Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7% (Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19% keine finanziellen Auswirkungen Anhörung des Ortsbeirates Datum: per Mail vom 14.04.2026 gez. Ballast Fraktionsvorsitzender

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