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Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Hier: 20 % für Straßen in den Ortsteilen Von: Fraktion Pro Ruppin
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-12-14 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Pro Ruppin beantragt im Auftrag der Ortsbeiräte, 20 % der Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Sanierung von Straßen, Wegen und Gehwegen in den Neuruppiner Ortsteilen einzusetzen. Grund ist ein erheblicher Investitionsstau, der Mobilität und Sicherheit gefährdet. Die Umsetzung soll vorab zwischen Fachamt und Ortsvorstehern abgestimmt werden. Die Stadtverordnetenversammlung berät über den Antrag am 14. Dezember 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktion
:
Pro Ruppin
Antrag
öffentlich
Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
15.04.2026 2025/28 2. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Haupt- und Finanzausschuss 15.06.2026
Klausurtagung 21.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026
Betreff
Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Hier: 20 % für Straßen in den Ortsteilen
Von: Fraktion Pro Ruppin
Inhalt
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, 20% des Bundes-Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität zur Sanierung/ Instandsetzung bestehender Straßen/ Wege der Gemarkungen der
Ortsteile von Neuruppin zu verwenden.
Begründung
Im Auftrag von den Ortsbeiräten stellt Pro Ruppin diesen Antrag.
Aufgrund des aus der Sicht der 13 Ortsteile vorhandenen Investitionsstau in Bezug auf den derzeitigen
Zustand der Straßen/ Wege und Gehwege im Bereich der Ortsteile, wird eine potenzielle Gefährdung der
Mobilität und Sicherheit aufgrund des teilweise maroden Zustandes der Straßen/ Wege und Gehwege
identifiziert. Somit soll der Anteil von 20% des Sondervermögens gezielt Sachinvestitionen in Straßen im
Verantwortungsbereich der Ortsteile ermöglichen, um diese Defizite aufzulösen oder zumindest zu
verbessern.
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bundes- und Sondervermögen ist im vorab im Rahmen einer
Ortvorsteherberatung zwischen Fachamt und Ortsvorstehern abzustimmen.
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt
Folgekosten
einmalige / laufende Haushaltsbelastung
Veranschlagung im Haushaltsplan
Erträge/Einzahlungen
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Anhörung des Ortsbeirates
Datum: per Mail vom 14.04.2026
gez.
Ballast
Fraktionsvorsitzender
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