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Antrag des Ratsmitgliedes Dirk Gronewold vom 31.05.2026 auf Unterstützung einer Petition zum Thema Saatkrähen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wittmund |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ratsmitglied Dirk Gronewold beantragt (31.05.2026) die Unterstützung einer Petition des Heimatvereins Wittmund e.V. zur Herabsetzung des Schutzstatus von Saatkrähen. Grund sind hunderte Nester im Schlosspark, die Anwohnern durch Lärm und Kot stark belasten; ein aktives Bestandsmanagement wird gefordert. Die Stadt Wittmund beschließt, die Petition zu unterstützen. Die Umsetzung obliegt der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, die europäisches und deutsches Naturschutzrecht beachten muss.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Wittmund Vorlagen-Nr. Wittmund, den 26.08.2026
Fachbereich II Bauen BV/2026/074
Beschlussvorlage
öffentlich
Beratungsfolge Sitzungstermin
Bau- und Planungsausschuss 07.09.2026
Verwaltungsausschuss 30.09.2026
Rat 06.10.2026
Betreff: Antrag des Ratsmitgliedes Dirk Gronewold vom 31.05.2026 auf
Unterstützung einer Petition zum Thema Saatkrähen
Beschlussvorschlag
Die Stadt Wittmund unterstützt die als Anlage 2 zur Beschlussvorlage BV/2026/074 beigefügte
Petition des Heimatvereins Wittmund e.V. vom 31.05.2026.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 31.05.2026, eingegangen am 31.05.2026, stellt Ratsmitglied Dirk
Gronewold einen Antrag auf Unterstützung der Petition des Heimatvereins Wittmund e.V., mit
der eine Herabsetzung des Schutzstatus der Saatkrähen und damit ein aktives
Bestandsmanagement erreicht werden soll. Der Antrag sowie die Petition sind dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Eine Verweisung des Antrages in den Bau- und
Planungsausschuss erfolgte in der Ratssitzung am 23.06.2026.
Als Begründung dieses Antrages wird u. a. die Entwicklung der großen Saatkrähen-Kolonie im
Schlosspark mit mehreren hundert Nestern und damit einhergehend die überaus starke
Belastung der direkten Anwohner durch Lärm und Kot genannt. Der einstmals gerechtfertigte
Schutzstatus wird angesichts der jetzigen Bestandszahlen als nicht mehr sinnvoll angesehen.
Daher wird ein aktives Bestandsmanagement für die Saatkrähen gefordert. Hierfür muss gem.
dem vorliegenden Antrag der Schutzstatus der Saatkrähen rechtlich herabgesetzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass es in den letzten Jahren vor allem im
Schlosspark der Stadt Wittmund zu einer ansteigenden Population der Saatkrähe gekommen
ist. Die Vermehrung der Saatkrähen hat zu einer großen Belastung für die Anwohner und tlw.
auch für die Landwirtschaft geführt. Diese Probleme gibt es zunehmend in vielen Regionen
deutschlandweit. Vergrämungsmaßnahmen führen oft nicht zum gewünschten Erfolg. Nur
durch eine Bestandsregulierung kann der Belastung der Bevölkerung entgegengewirkt
werden. Gleichwohl obliegt es der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, Maßnahmen
auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.
rechtliche Würdigung
Die Saatkrähe unterliegt als in Europa heimische, wildlebende Vogelart sowohl europäischem
als auch bundesdeutschem Naturschutzrecht: Aus dem europäischen Recht ist etwa die
Vogelschutzrichtlinie einschlägig (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments) und
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aus dem Bundesrecht das Bundesnaturschutzgesetz. Daher ist es grundsätzlich verboten, die
Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu zerstören. Ausnahmen oder
Genehmigungen zur Vergrämung sind nur unter strengen gesetzlichen Auflagen möglich.
Im Auftrage
Joachim Wulf
Anlage/n
BV/2026/074 Anlage 1: Antrag
BV/2026/074 Anlage 2: Petition im Originaltext
Abstimmungsergebnis:
Fraktion Ja: Nein: Enth.:
Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
VA Ja: Nein: Enth.:
Rat Ja: Nein: Enth.:
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