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Antrag des Ratsmitgliedes Dirk Gronewold vom 31.05.2026 auf Unterstützung einer Petition zum Thema Saatkrähen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWittmund
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ratsmitglied Dirk Gronewold beantragt (31.05.2026) die Unterstützung einer Petition des Heimatvereins Wittmund e.V. zur Herabsetzung des Schutzstatus von Saatkrähen. Grund sind hunderte Nester im Schlosspark, die Anwohnern durch Lärm und Kot stark belasten; ein aktives Bestandsmanagement wird gefordert. Die Stadt Wittmund beschließt, die Petition zu unterstützen. Die Umsetzung obliegt der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, die europäisches und deutsches Naturschutzrecht beachten muss.

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Stadt Wittmund Vorlagen-Nr. Wittmund, den 26.08.2026 Fachbereich II Bauen BV/2026/074 Beschlussvorlage öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Bau- und Planungsausschuss 07.09.2026 Verwaltungsausschuss 30.09.2026 Rat 06.10.2026 Betreff: Antrag des Ratsmitgliedes Dirk Gronewold vom 31.05.2026 auf Unterstützung einer Petition zum Thema Saatkrähen Beschlussvorschlag Die Stadt Wittmund unterstützt die als Anlage 2 zur Beschlussvorlage BV/2026/074 beigefügte Petition des Heimatvereins Wittmund e.V. vom 31.05.2026. Sachverhalt Mit Schreiben vom 31.05.2026, eingegangen am 31.05.2026, stellt Ratsmitglied Dirk Gronewold einen Antrag auf Unterstützung der Petition des Heimatvereins Wittmund e.V., mit der eine Herabsetzung des Schutzstatus der Saatkrähen und damit ein aktives Bestandsmanagement erreicht werden soll. Der Antrag sowie die Petition sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Eine Verweisung des Antrages in den Bau- und Planungsausschuss erfolgte in der Ratssitzung am 23.06.2026. Als Begründung dieses Antrages wird u. a. die Entwicklung der großen Saatkrähen-Kolonie im Schlosspark mit mehreren hundert Nestern und damit einhergehend die überaus starke Belastung der direkten Anwohner durch Lärm und Kot genannt. Der einstmals gerechtfertigte Schutzstatus wird angesichts der jetzigen Bestandszahlen als nicht mehr sinnvoll angesehen. Daher wird ein aktives Bestandsmanagement für die Saatkrähen gefordert. Hierfür muss gem. dem vorliegenden Antrag der Schutzstatus der Saatkrähen rechtlich herabgesetzt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass es in den letzten Jahren vor allem im Schlosspark der Stadt Wittmund zu einer ansteigenden Population der Saatkrähe gekommen ist. Die Vermehrung der Saatkrähen hat zu einer großen Belastung für die Anwohner und tlw. auch für die Landwirtschaft geführt. Diese Probleme gibt es zunehmend in vielen Regionen deutschlandweit. Vergrämungsmaßnahmen führen oft nicht zum gewünschten Erfolg. Nur durch eine Bestandsregulierung kann der Belastung der Bevölkerung entgegengewirkt werden. Gleichwohl obliegt es der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. rechtliche Würdigung Die Saatkrähe unterliegt als in Europa heimische, wildlebende Vogelart sowohl europäischem als auch bundesdeutschem Naturschutzrecht: Aus dem europäischen Recht ist etwa die Vogelschutzrichtlinie einschlägig (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments) und Seite 1 von 2 aus dem Bundesrecht das Bundesnaturschutzgesetz. Daher ist es grundsätzlich verboten, die Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu zerstören. Ausnahmen oder Genehmigungen zur Vergrämung sind nur unter strengen gesetzlichen Auflagen möglich. Im Auftrage Joachim Wulf Anlage/n BV/2026/074 Anlage 1: Antrag BV/2026/074 Anlage 2: Petition im Originaltext Abstimmungsergebnis: Fraktion Ja: Nein: Enth.: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: Rat Ja: Nein: Enth.: Seite 2 von 2

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