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Änderungsantrag: Neugründung der Freiligrathschule

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWitten
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Neugründung der Freiligrathschule als Hauptschule am bisherigen Standort und die entsprechende Anpassung der Schulentwicklungsplanung. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit eines vielfältigen Schulsystems, spezifischen pädagogischen Angeboten (praxisnahe Berufsorientierung, intensive Betreuung), veränderten Rahmenbedingungen seit 2021 (Pandemiefolgen, Migration, digitale Reizüberflutung) und breitem Konsens der Wittener Schullandschaft. Die neue Rechtslage des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes bietet flexibilisierte Mindestgrößen und damit Planungssicherheit. Ein Beschluss ist im Text nicht dokumentiert.

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CDU-Fraktion 06.07.2026 An: Bürgermeister Dirk Leistner ggf. Nummer 51 07 26 nachrichtlich Antrag gemäß Bürgermeister Ausschussvorsitzende § 8 Geschäftsordnung (selbständiger Antrag) SPD-Fraktion CDU-Fraktion AfD-Fraktion Vorschlag zur Tagesordnung Fraktion Bündnis 90 / Die (§ 48 GO iVm § 2 Geschäftsordnung) Grünen Die Linke zur Beratung im: HFA und Rat büPa Gruppe FDP Anfrage zur Tagesordnung (§ 10 Abs. 1 Geschäftsordnung) fraktionslose Ratsmitglieder im: Anfrage an den Bürgermeister (§ 10 Geschäftsordnung) zur Stellungnahme Betreff: Änderungsantrag: Neugründung der Freiligrathschule Inhalt (bei Anträgen gemäß § 47 Abs. 1 oder § 48 Abs. 1 letzter Satz GO ist auch die Dringlichkeit zu begründen) Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Witten beschließt, 1. Die Neugründung der Freiligrathschule als Hauptschule am bisherigen Standort 2. Die Schulentwicklungsplanung der Stadt Witten entsprechend anzupassen und der Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Begründung 1. Vielfalt als Fundament: Ein stabiles Schulsystem für Witten Ein funktionierendes Bildungssystem benötigt Vielfalt, um der Heterogenität der Kinder gerecht zu werden. Das Gymnasium bildet die akademische Säule, die gezielt auf ein Studium vorbereitet. Die Realschule fungiert als wichtige Schnittstelle, die gleichermaßen theoretische Inhalte und praktische Anwendungsbezüge betont und der ideale Wegbereiter für qualifizierte Berufsausbildungen und weiterführende schulische Laufbahnen ist. Die Hauptschule steht für individuelle Förderung und praxisnahes Lernen, deren Kernfunktion die Vorbereitung auf handwerkliche, technische und soziale Berufe darstellt. Wir würdigen in diesem Kontext ausdrücklich auch die Rolle der Gesamtschulen, die durch ihre Durchlässigkeit sowie soziale Integration und Inklusion einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Bildungslandschaft darstellen. Eine bloße Angliederung eines Hauptschulzweigs an eine bestehende Realschule stellt hierbei keine Option dar. Den Realschulen fehlen hierfür die spezifischen pädagogischen Konzepte und personellen Ressourcen. Zudem lehnen deren Schulleitungen eine solche Vermischung der Profile aus fachlichen und organisatorischen Gründen konsequent ab, da sie die Qualität beider Schulformen gefährdet und zur Stigmatisierung der Schüler führen würde. Da die Freiligrathschule jedoch seit mehreren Jahren einem Aufnahmestopp unterliegt, sehen sich Grundschulen oft gezwungen, auf eine eigentlich angemessene Hauptschulempfehlung zu verzichten, obwohl diese Schulform für das Kind die beste Förderung bieten würde. Alternative Hauptschulstandorte in Gevelsberg, Sprockhövel oder Wattenscheid sind aufgrund der weiten Entfernung für Eltern und Schüler unzumutbar und stellen somit keine echte Option dar. Zudem ist fraglich, ob diese Städte bereit oder in der Lage sind, externe Schüler aufzunehmen, da diese erheblichen Mehrkosten verursachen. Die Neugründung der Freiligrathschule ist somit ein Gebot der Bildungsgerechtigkeit: Jedem Kind muss der passende Rahmen geboten werden, den es für seine bestmögliche individuelle Entwicklung benötigt. 2. Praxisnähe und individuelle Förderung Die Hauptschule bietet ein spezifisches pädagogisches Konzept, welches sich methodisch und didaktisch erheblich von Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien unterscheidet, und von diesen allenfalls bedingt kompensiert werden kann. Zu den wesentlichen Vorteilen gehören insbesondere: - Praxisnahe Berufsorientierung: Die Freiligrathschule zeichnet sich durch eine frühzeitige, intensive Verzahnung mit der Arbeitswelt aus. Durch Kooperationen mit lokalen Betrieben und praxisorientierte Lernformen bereitet sie Schüler gezielt auf den Übergang in eine qualifizierte Berufsausbildung vor. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist das integrierte Langzeitpraktikum, bei dem die Schüler einen Tag pro Woche in einem lokalen Betrieb mitarbeiten. - Überschaubarkeit und Beziehungsarbeit: Die Größe des Systems Hauptschule ermöglicht eine enge, fast familiäre Betreuung der Schüler durch die Lehrkräfte. Diese intensive Begleitung ist insbesondere für Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der sozialen und emotionalen Entwicklung entscheidend, um den schulischen Anschluss nicht zu verlieren - Schutzraum für individuelle Stärken: Hauptschulen bieten einen geschützten Raum, in dem praktische Fähigkeiten ohne den hohen abstrakten Leistungsdruck anderer Schulformen gefördert werden. Dies stärkt das Selbstbewusstsein der Schüler und ermöglicht echte Erfolgserlebnisse - Prävention von Schulabsentismus: Statistiken und aktuelle Studien belegen eine Zunahme an Schulverweigerern und Schulschwänzern. Schulleiter bestätigen diese Beobachtungen auch hier in Witten. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Überforderung vieler Schüler durch die Anonymität und Komplexität großer Schulsysteme. Die Hauptschule wirkt dieser Entwicklung durch ihre Struktur entgegen - Fehlende Nachhaltigkeit bei Schulwechseln: Beobachtungen zeigen, dass Schulwechsler zwischen Realschulen und Gesamtschulen oft zirkulieren, ohne dass nennenswerte Verbesserungen in ihrer Lernentwicklung zu verzeichnen sind. Ohne das spezifische Angebot der Hauptschule fehlt diesen Schülern die pädagogische Alternative, die ihre eigentlichen Bedürfnisse adressiert 3. Neue Realitäten: Die veränderte Ausgangslage seit 2021 Es ist unverkennbar, dass sich die Lebenswelt unserer Kinder seit dem Beschluss zum Auslaufen der Freiligrathschule im Jahr 2021 grundlegend gewandelt hat. Auch wenn diese Entscheidung vor dem Hintergrund der damaligen Rahmenbedingungen nachvollziehbar und schlüssig war, erfordern die heutigen Entwicklungen eine Neubewertung der Situation: - Langzeitfolgen der Pandemie: Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben tiefe Spuren im Lern- und Sozialverhalten hinterlassen. Viele Kinder benötigen heute dringender denn je überschaubare Lerngruppen, um Lernrückstände aufzuholen und die Folgen sozialer Isolation aufzuarbeiten. - Migration und Integration: Eine erfolgreiche Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Zeit und personelle Kapazitäten bindet. Die Freiligrathschule schafft den erforderlichen Raum für intensive Sprachförderung und eine individuelle Begleitung, eine Leistung, die in großen Schulsystemen aufgrund der dortigen Strukturen kaum in dieser Qualität erbracht werden kann - Die ständige Reizüberflutung im digitalen Raum führt bei vielen Schülern zu Konzentrationsschwächen und psychischem Druck. Hier setzt die Hauptschule mit ihrem Fokus auf Handwerk und menschliche Bindung einen notwendigen analogen Gegenpol. Sie fungiert als Schutzraum, in dem praktische Talente entdeckt und gefördert werden 4. Konsens der Wittener Schullandschaft Die Forderung nach dem Weiterbetrieb der Freiligrathschule ist kein isolierter politischer Wunsch, sondern das Ergebnis eines breiten fachlichen Konsenses innerhalb der Wittener Schullandschaft. Die Schulleitungen zahlreicher Schulen sprechen sich ausdrücklich für den Fortbestand aus: - Freiligrathschule - Adolf Reichwein Realschule - Helene Lohmann Realschule - Holzkamp Gesamtschule - Hardenstein Gesamtschule - Otto Schott Gesamtschule - diverse Grundschulen Viele Grundschulen stehen vor dem Dilemma, dass sie eine fachlich gebotene Hauptschulempfehlung kaum noch aussprechen können, da die lokale Anschlussperspektive fehlt. Ohne die Freiligrathschule fehlt den Klassenlehrern die Sicherheit, Kinder in ein System zu entsenden, das ihren Bedürfnissen wirklich entspricht. Auch die Gesamtschulen betonen die Notwendigkeit der Hauptschule. Sie benötigen ein ergänzendes Angebot, das sich auf praktische Förderung spezialisiert, um die eigene Heterogenität leistbar zu halten und jedem Schüler die passende pädagogische Umgebung zu garantieren. Dieser geschlossene Rückhalt verdeutlicht, dass die Hauptschule als unverzichtbarer Baustein in einem differenzierten Schulsystem wahrgenommen wird. Ein Konkurrenzdenken besteht ausdrücklich nicht. Der Erhalt der Freiligrathschule ist somit kein Partikularinteresse, sondern eine gemeinsame Forderung für eine funktionierende und stabile Bildungslandschaft in Witten. 5. Rechtliche Planungssicherheit durch das 19. Schulrechtsänderungsgesetz (NRW) Neben den pädagogischen und gesellschaftlichen Notwendigkeiten hat sich auch die landesrechtliche Ausgangslage zugunsten der Hauptschulen gewandelt. Mit dem vom Landeskabinett auf den Weg gebrachten 19. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das zentrale strukturelle Problem von Hauptschulen gelöst: Die gesetzlichen Mindestgrößen wurden flexibilisiert. Das Land trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Hauptschulen beim regulären Übergang in die 5. Klasse oft geringere Anmeldezahlen aufweisen, ihre elementare Funktion im Schulsystem jedoch durch die Aufnahme von Schulformwechslern ab der Erprobungsstufe erfüllen. Durch die neue Rechtslage genießen Hauptschulen künftig Bestandsschutz, sofern das Erreichen der notwendigen Schülerzahlen spätestens ab der 7. Klasse gewährleistet ist. Für die Stadt Witten als Schulträger bedeutet dies maximale Handlungs- und Planungssicherheit bei der Schulentwicklungsplanung. Das Risiko einer zügigen Schließung aufgrund rein rechnerisch schwacher Eingangsklassen entfällt. Mit Freundlichen Grüßen CDU-Fraktion Witten gez. gez. gez. gez. Volker Pompetzki Regina Fiedler Maximilian Arldt Kristina Barfigo Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied Ratsmitglied Sachkundige Bürgerin

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