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Änderungsantrag: Neugründung der Freiligrathschule
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Witten |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Neugründung der Freiligrathschule als Hauptschule am bisherigen Standort und die entsprechende Anpassung der Schulentwicklungsplanung. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit eines vielfältigen Schulsystems, spezifischen pädagogischen Angeboten (praxisnahe Berufsorientierung, intensive Betreuung), veränderten Rahmenbedingungen seit 2021 (Pandemiefolgen, Migration, digitale Reizüberflutung) und breitem Konsens der Wittener Schullandschaft. Die neue Rechtslage des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes bietet flexibilisierte Mindestgrößen und damit Planungssicherheit. Ein Beschluss ist im Text nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
CDU-Fraktion 06.07.2026
An: Bürgermeister Dirk Leistner ggf. Nummer
51 07 26
nachrichtlich
Antrag gemäß Bürgermeister
Ausschussvorsitzende
§ 8 Geschäftsordnung (selbständiger Antrag)
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
AfD-Fraktion
Vorschlag zur Tagesordnung
Fraktion Bündnis 90 / Die
(§ 48 GO iVm § 2 Geschäftsordnung)
Grünen
Die Linke
zur Beratung im: HFA und Rat
büPa
Gruppe FDP
Anfrage zur Tagesordnung (§ 10 Abs. 1 Geschäftsordnung)
fraktionslose
Ratsmitglieder
im:
Anfrage an den Bürgermeister (§ 10 Geschäftsordnung)
zur Stellungnahme
Betreff:
Änderungsantrag: Neugründung der Freiligrathschule
Inhalt (bei Anträgen gemäß § 47 Abs. 1 oder § 48 Abs. 1 letzter Satz GO ist auch die Dringlichkeit zu begründen)
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Witten beschließt,
1. Die Neugründung der Freiligrathschule als Hauptschule am bisherigen Standort
2. Die Schulentwicklungsplanung der Stadt Witten entsprechend anzupassen und der
Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Begründung
1. Vielfalt als Fundament: Ein stabiles Schulsystem für Witten
Ein funktionierendes Bildungssystem benötigt Vielfalt, um der Heterogenität der Kinder gerecht zu
werden. Das Gymnasium bildet die akademische Säule, die gezielt auf ein Studium vorbereitet. Die
Realschule fungiert als wichtige Schnittstelle, die gleichermaßen theoretische Inhalte und praktische
Anwendungsbezüge betont und der ideale Wegbereiter für qualifizierte Berufsausbildungen und
weiterführende schulische Laufbahnen ist. Die Hauptschule steht für individuelle Förderung und
praxisnahes Lernen, deren Kernfunktion die Vorbereitung auf handwerkliche, technische und soziale
Berufe darstellt. Wir würdigen in diesem Kontext ausdrücklich auch die Rolle der Gesamtschulen, die
durch ihre Durchlässigkeit sowie soziale Integration und Inklusion einen unverzichtbaren Bestandteil
unserer Bildungslandschaft darstellen.
Eine bloße Angliederung eines Hauptschulzweigs an eine bestehende Realschule stellt hierbei keine
Option dar. Den Realschulen fehlen hierfür die spezifischen pädagogischen Konzepte und personellen
Ressourcen. Zudem lehnen deren Schulleitungen eine solche Vermischung der Profile aus fachlichen
und organisatorischen Gründen konsequent ab, da sie die Qualität beider Schulformen gefährdet und
zur Stigmatisierung der Schüler führen würde.
Da die Freiligrathschule jedoch seit mehreren Jahren einem Aufnahmestopp unterliegt, sehen sich
Grundschulen oft gezwungen, auf eine eigentlich angemessene Hauptschulempfehlung zu verzichten,
obwohl diese Schulform für das Kind die beste Förderung bieten würde.
Alternative Hauptschulstandorte in Gevelsberg, Sprockhövel oder Wattenscheid sind aufgrund der
weiten Entfernung für Eltern und Schüler unzumutbar und stellen somit keine echte Option dar. Zudem
ist fraglich, ob diese Städte bereit oder in der Lage sind, externe Schüler aufzunehmen, da diese
erheblichen Mehrkosten verursachen. Die Neugründung der Freiligrathschule ist somit ein Gebot der
Bildungsgerechtigkeit: Jedem Kind muss der passende Rahmen geboten werden, den es für seine
bestmögliche individuelle Entwicklung benötigt.
2. Praxisnähe und individuelle Förderung
Die Hauptschule bietet ein spezifisches pädagogisches Konzept, welches sich methodisch und
didaktisch erheblich von Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien unterscheidet, und von diesen
allenfalls bedingt kompensiert werden kann. Zu den wesentlichen Vorteilen gehören insbesondere:
- Praxisnahe Berufsorientierung: Die Freiligrathschule zeichnet sich durch eine
frühzeitige, intensive Verzahnung mit der Arbeitswelt aus. Durch Kooperationen mit
lokalen Betrieben und praxisorientierte Lernformen bereitet sie Schüler gezielt auf den
Übergang in eine qualifizierte Berufsausbildung vor. Ein herausragendes Beispiel
hierfür ist das integrierte Langzeitpraktikum, bei dem die Schüler einen Tag pro Woche
in einem lokalen Betrieb mitarbeiten.
- Überschaubarkeit und Beziehungsarbeit: Die Größe des Systems Hauptschule
ermöglicht eine enge, fast familiäre Betreuung der Schüler durch die Lehrkräfte. Diese
intensive Begleitung ist insbesondere für Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf
in der sozialen und emotionalen Entwicklung entscheidend, um den schulischen
Anschluss nicht zu verlieren
- Schutzraum für individuelle Stärken: Hauptschulen bieten einen geschützten Raum, in
dem praktische Fähigkeiten ohne den hohen abstrakten Leistungsdruck anderer
Schulformen gefördert werden. Dies stärkt das Selbstbewusstsein der Schüler und
ermöglicht echte Erfolgserlebnisse
- Prävention von Schulabsentismus: Statistiken und aktuelle Studien belegen eine
Zunahme an Schulverweigerern und Schulschwänzern. Schulleiter bestätigen diese
Beobachtungen auch hier in Witten. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die
Überforderung vieler Schüler durch die Anonymität und Komplexität großer
Schulsysteme. Die Hauptschule wirkt dieser Entwicklung durch ihre Struktur entgegen
- Fehlende Nachhaltigkeit bei Schulwechseln: Beobachtungen zeigen, dass
Schulwechsler zwischen Realschulen und Gesamtschulen oft zirkulieren, ohne dass
nennenswerte Verbesserungen in ihrer Lernentwicklung zu verzeichnen sind. Ohne
das spezifische Angebot der Hauptschule fehlt diesen Schülern die pädagogische
Alternative, die ihre eigentlichen Bedürfnisse adressiert
3. Neue Realitäten: Die veränderte Ausgangslage seit 2021
Es ist unverkennbar, dass sich die Lebenswelt unserer Kinder seit dem Beschluss zum Auslaufen
der Freiligrathschule im Jahr 2021 grundlegend gewandelt hat. Auch wenn diese Entscheidung vor
dem Hintergrund der damaligen Rahmenbedingungen nachvollziehbar und schlüssig war,
erfordern die heutigen Entwicklungen eine Neubewertung der Situation:
- Langzeitfolgen der Pandemie: Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie haben tiefe Spuren im Lern- und Sozialverhalten hinterlassen. Viele
Kinder benötigen heute dringender denn je überschaubare Lerngruppen, um
Lernrückstände aufzuholen und die Folgen sozialer Isolation aufzuarbeiten.
- Migration und Integration: Eine erfolgreiche Integration ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Zeit und personelle Kapazitäten bindet. Die
Freiligrathschule schafft den erforderlichen Raum für intensive Sprachförderung und
eine individuelle Begleitung, eine Leistung, die in großen Schulsystemen aufgrund der
dortigen Strukturen kaum in dieser Qualität erbracht werden kann
- Die ständige Reizüberflutung im digitalen Raum führt bei vielen Schülern zu
Konzentrationsschwächen und psychischem Druck. Hier setzt die Hauptschule mit
ihrem Fokus auf Handwerk und menschliche Bindung einen notwendigen analogen
Gegenpol. Sie fungiert als Schutzraum, in dem praktische Talente entdeckt und
gefördert werden
4. Konsens der Wittener Schullandschaft
Die Forderung nach dem Weiterbetrieb der Freiligrathschule ist kein isolierter politischer Wunsch,
sondern das Ergebnis eines breiten fachlichen Konsenses innerhalb der Wittener Schullandschaft.
Die Schulleitungen zahlreicher Schulen sprechen sich ausdrücklich für den Fortbestand aus:
- Freiligrathschule
- Adolf Reichwein Realschule
- Helene Lohmann Realschule
- Holzkamp Gesamtschule
- Hardenstein Gesamtschule
- Otto Schott Gesamtschule
- diverse Grundschulen
Viele Grundschulen stehen vor dem Dilemma, dass sie eine fachlich gebotene
Hauptschulempfehlung kaum noch aussprechen können, da die lokale Anschlussperspektive fehlt.
Ohne die Freiligrathschule fehlt den Klassenlehrern die Sicherheit, Kinder in ein System zu
entsenden, das ihren Bedürfnissen wirklich entspricht. Auch die Gesamtschulen betonen die
Notwendigkeit der Hauptschule. Sie benötigen ein ergänzendes Angebot, das sich auf praktische
Förderung spezialisiert, um die eigene Heterogenität leistbar zu halten und jedem Schüler die
passende pädagogische Umgebung zu garantieren.
Dieser geschlossene Rückhalt verdeutlicht, dass die Hauptschule als unverzichtbarer Baustein in
einem differenzierten Schulsystem wahrgenommen wird. Ein Konkurrenzdenken besteht
ausdrücklich nicht. Der Erhalt der Freiligrathschule ist somit kein Partikularinteresse, sondern eine
gemeinsame Forderung für eine funktionierende und stabile Bildungslandschaft in Witten.
5. Rechtliche Planungssicherheit durch das 19. Schulrechtsänderungsgesetz (NRW)
Neben den pädagogischen und gesellschaftlichen Notwendigkeiten hat sich auch die
landesrechtliche Ausgangslage zugunsten der Hauptschulen gewandelt. Mit dem vom
Landeskabinett auf den Weg gebrachten 19. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das zentrale
strukturelle Problem von Hauptschulen gelöst: Die gesetzlichen Mindestgrößen wurden
flexibilisiert.
Das Land trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Hauptschulen beim regulären Übergang in die
5. Klasse oft geringere Anmeldezahlen aufweisen, ihre elementare Funktion im Schulsystem jedoch
durch die Aufnahme von Schulformwechslern ab der Erprobungsstufe erfüllen. Durch die neue
Rechtslage genießen Hauptschulen künftig Bestandsschutz, sofern das Erreichen der notwendigen
Schülerzahlen spätestens ab der 7. Klasse gewährleistet ist.
Für die Stadt Witten als Schulträger bedeutet dies maximale Handlungs- und Planungssicherheit
bei der Schulentwicklungsplanung. Das Risiko einer zügigen Schließung aufgrund rein rechnerisch
schwacher Eingangsklassen entfällt.
Mit Freundlichen Grüßen
CDU-Fraktion Witten
gez. gez. gez. gez.
Volker Pompetzki Regina Fiedler Maximilian Arldt Kristina Barfigo
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied Ratsmitglied Sachkundige Bürgerin
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