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Antrag der AfD-Fraktion: Hundekotbeutelspender

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWerl
Datum2026-09-21 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt die Installation von insgesamt 9 zusätzlichen Hundekotbeutelspender in allen Ortsteilen der Wallfahrtsstadt Werl, da bislang nur die Kernstadt und einzelne Orte versorgt sind. Die Kosten betragen einmalig rund 5.040 Euro sowie jährlich ca. 9.675 Euro und sollen aus Mehreinnahmen der Hundesteuer finanziert werden. Vor der Standortfestlegung soll eine Veranstaltung mit Hundehaltern durchgeführt werden, um bedarfsgerechte Platzierungen zu ermitteln. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

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Dokument

Extrahierter Text

Antrag der Fraktion für die Sitzung des Rates am x des Betriebsausschusses am 21.09.2026 An den Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Straße 23 59457 Werl oder: [email protected] und [email protected] Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD-Fraktion im Rat der Wallfahrtsstadt Werl stellt folgenden Antrag: Der Betriebsausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in allen Ortsteilen der Wallfahrtsstadt Werl Hundekotbeutelspender einzurichten, sodass künftig in jedem Ortsteil mindestens ein Spender zur Verfügung steht. In den Ortsteilen Büderich und Westönnen sollen aufgrund ihrer Größe jeweils zwei Spender vorgehalten werden. Daraus ergibt sich folgender Bedarf: Budberg: 1 zusätzlicher Spender Büderich: 2 zusätzliche Spender Hilbeck: kein zusätzlicher Bedarf, ein Spender ist bereits vorhanden Holtum: 1 zusätzlicher Spender Mawicke: 1 zusätzlicher Spender Niederbergstraße: 1 zusätzlicher Spender Oberbergstraße: 1 zusätzlicher Spender Sönnern: 1 zusätzlicher Spender Westönnen: 1 zusätzlicher Spender, ein Spender ist bereits vorhanden Insgesamt sind damit 9 zusätzliche Hundekotbeutelspender zu beschaffen und aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt 2027 einzuplanen. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus den Mehreinnahmen der Hundesteuer. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, vor der Festlegung der konkreten Standorte eine gemeinsame Veranstaltung mit den Hundehaltern der Wallfahrtsstadt Werl durchzuführen, um gemeinsam die Standorte mit dem größten Bedarf zu ermitteln. Das Ergebnis ist dem Betriebsausschuss vor der Beschaffung zur Kenntnis zu geben. Begründung: Bislang betreibt der Kommunalbetrieb Werl 16 Hundekotbeutelspender im Stadtgebiet. Diese befinden sich nahezu ausschließlich in der Kernstadt sowie an einzelnen besonders frequentierten Orten. In den Ortsteilen besteht dagegen bis auf Hilbeck und Westönnen kein Angebot. Gerade dort führen Feld-, Wirtschafts- und Spazierwege sowie Grünflächen jedoch zu einem hohen Hundeaufkommen. Kosten Die Verwaltung hat die Kosten in ihrer Antwort vom 27.08.2026 auf die Anfrage der AfD-Fraktion vom 13.08.2026 wie folgt beziffert: Anschaffung: 460 Euro je Automat zzgl. rund 100 Euro Montage, also rund 560 Euro je Automat Unterhaltung: rund 1.075 Euro je Automat und Jahr (Material sowie anteilige Personal- und Fahrzeugkosten) Für 9 zusätzliche Spender ergeben sich daraus einmalige Beschaffungskosten von rund 5.040 Euro sowie laufende Kosten von rund 9.675 Euro pro Jahr. Im ersten Jahr sind das zusammen rund 14.715 Euro. Gegenfinanzierung aus der Hundesteuer Das Aufkommen der Hundesteuer lag in den vergangenen Jahren stabil bei rund 200.000 Euro (2021: 194.176 Euro, 2022: 200.327 Euro, 2023: 202.412 Euro, 2024: 198.480 Euro). Während der Planansatz in den Haushalten 2023, 2024 und 2025 jeweils 200.000 Euro betrug, sieht der Haushaltsplan 2026 einen Ansatz von 230.000 Euro vor (Haushaltsplan 2026, Seite 530), mithin 30.000 Euro mehr. Die einmaligen Beschaffungskosten von rund 5.040 Euro und die laufenden Mehrkosten von rund 9.675 Euro pro Jahr sind damit vollständig aus dieser Mehreinnahme gedeckt. Selbst nach Umsetzung dieses Antrags binden dann 25 Spender mit rund 26.875 Euro pro Jahr nur etwa 11,7 Prozent des Hundesteueraufkommens. Derzeit sind es bei 16 Spendern und rund 17.200 Euro pro Jahr etwa 7,5 Prozent. Die Hundesteuer ist rechtlich eine allgemeine Gemeindesteuer und damit nicht zweckgebunden. Politisch ist es jedoch ein Gebot der Fairness gegenüber den Hundehaltern, einen kleinen Teil des von ihnen aufgebrachten Aufkommens auch für sie sichtbar einzusetzen. Beteiligung der Hundehalter bei der Standortwahl Die Hundehalter kennen die tatsächlich genutzten Gassiwege in ihrem Ortsteil am besten. Eine gemeinsame Veranstaltung vor der Standortfestlegung stellt sicher, dass die Spender dort stehen, wo sie wirklich gebraucht werden, und vermeidet Fehlinvestitionen an wenig frequentierten Stellen. Zugleich erleben die Bürger unmittelbar, dass sie für die von ihnen gezahlte Steuer eine konkrete Gegenleistung erhalten. Wirkung Der Antrag führt zu einem aufgeräumteren und saubereren Stadtbild auf Gehwegen, Grünflächen und Wiesen in allen Ortsteilen. Er entlastet die Anlieger und den Kommunalbetrieb bei der Beseitigung von Verunreinigungen. Darüber hinaus zeigt er den Hundehaltern in unserer Stadt, dass die von ihnen gezahlte Hundesteuer einen erkennbaren Nutzen hat und zumindest teilweise auch für ihre Belange verwendet wird. Die Verantwortung des einzelnen Hundehalters für die Beseitigung der Hinterlassenschaften seines Tieres bleibt davon selbstverständlich unberührt. Ein flächendeckendes Angebot an Beutelspendern macht es jedoch deutlich einfacher, dieser Pflicht auch nachzukommen. Mit patriotischen Grüßen, Alexander Trisnow Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Werl Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind noch zu prüfen bzw. folgende Kompensations-/Deckungsvorschläge: Einmalig rund 5.040 Euro Beschaffung inkl. Montage sowie rund 9.675 Euro jährlich Unterhaltung, einzuplanen im Haushalt 2027. Deckung aus den Mehreinnahmen der Hundesteuer (Planansatz 2026: 230.000 Euro gegenüber 200.000 Euro in den Vorjahren). 1. Ansprechpartner für inhaltliche Rückfragen: Alexander Trisnow Datum: 02.09.2026 ________________________ Unterschrift

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