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Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2026 betreffend "Sicher zur Schule, Schulwege der Kinder der kath. Grundschule Birgelen"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWassenberg
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt vom 20.01.2026 verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Ringstraße und Rosenthaler Straße zur Sicherung der Schulwege zur kath. Grundschule Birgelen, darunter Sperrvorrichtungen, Landkauf zur Straßenverbreiterung und einen Fußgängerüberweg. Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizeibehörde lehnen die Maßnahmen ab, da die Unfalldatenlage unauffällig ist und keine besondere Gefahrenlage besteht. Stattdessen wird das „Walking-Bus"-Modell am Franz-Josef-Breuer-Platz umgesetzt: Kinder werden dort abgesetzt und gehen gemeinsam zu Fuß zur Schule, um Verkehrssicherheit zu fördern.

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlagen-Nr: Datum: MV/FB3/016/2026 05.08.2026 Mitteilungsvorlage Auskunft erteilt: Erfasser: Krebs Andrea Sr. Öffentlichkeitstatus: TOP: öffentlich Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2026 betreffend "Sicher zur Schule, Schulwege der Kinder der kath. Grundschule Birgelen" Beratungsfolge Sitzungstermin Status Haupt- und Finanzausschuss 08.09.2026 Ö Beratungsergebnis Gremium Sitzung am Sachverhalt: Mit Schreiben vom 20.01.2026 beantragt die CDU-Fraktion unter Bezugnahme auf das Schulwegsicherungskonzept verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Ringstraße und auf der Rosenthaler Straße. Die Verwaltung möge die Möglichkeiten einer Verkehrssicherung des Bürgersteigs im verengten Bereich der Ringstraße prüfen und evtl. Maßnahmen nach Absprache mit dem Straßenverkehrsamt umsetzen. Neben der Prüfung von technischen Sperrvorrichtungen wie z.B. Sperrpfosten oder überfahrbaren Klappbaken solle auch die Option eines Landkaufes geprüft werden, um die Straße zu verbreitern. Zudem wurde die Anlegung eines Fußgängerüberweges im unteren Teil der Rosenthaler Straße angeregt, um Schulkindern und älteren Kindern das Queren der Fahrbahn zu erleichtern. Zudem wurde der Wunsch geäußert, dass Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren, diese auf dem Franz-Josef-Breuer-Platz aus ihrer Obhut entlassen, so dass diese fußläufig die Schule erreichen. Bezüglich näherer Einzelheiten wird auf den Wortlaut des Antrags verwiesen. Die Thematik wurde inzwischen eingehend mit der Straßenverkehrsbehörde (Kreisstraßenverkehrsamt) und der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde erörtert. Die Auffassung, dass Kinder im unteren, verengten Teil der Ringstraße einer besonderen Gefährdung durch Fahrzeuge ausgesetzt sind, wurde von dort nicht geteilt. Insbesondere ist die Unfalldatenlage vollkommen unauffällig, so dass kein Bedarf für Maßnahmen in diesem Bereich gesehen wird. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der im Schulwegsicherungskonzept vorgesehene Schulweg lediglich eine Empfehlung für die Eltern darstellt. Sollten Eltern die Auffassung vertreten, dass Kinder aus dem Wohngebiet Oberer Weg, Mittlerer Weg, Krummer Weg und Kreuzbuschstraße nicht sicher über die Ringstraße zur Grundschule gelangen, steht diesen frei, die Rosenthaler Straße und die Lambertusstraße, die beide durchgehend über Gehwege verfügen, als Schulweg für ihre Kinder auszuwählen. Zudem sehen die Straßenverkehrsbehörde und die Kreispolizeibehörde die Voraussetzungen zur Anordnung eines Fußgängerüberweges an der gewünschten Stelle nicht als erfüllt an. Insbesondere fehle es hier an der auch nach der neuen Rechtslage erforderlichen besonderen Gefahrenlage. Zum einen sei auch an dieser Stelle die Unfalldatenlage völlig unauffällig. Seitens der Kreispolizeibehörde wurde zudem darauf hingewiesen, dass gerade bei Grundschulkindern Fußgängerüberwege den Eindruck erwecken, ohne besondere Achtsamkeit die Straße queren zu können, wodurch es dann erst recht zu Unfällen komme. Die Überlegung, den fließenden Verkehr möglichst aus dem Umfeld der Schule herauszuhalten, indem darauf hingewirkt wird, Kinder, die mit einem Fahrzeug zur Schule gebracht werden, bereits am Franz-Josef-Breuer-Platz aussteigen zu lassen, wurde hingegen von beiden Behörden ausdrücklich begrüßt. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Birgelener Ortsvorsteher kurz vor den Sommerferien ein Gespräch mit der Schulleiterin geführt. Auch diese begrüßt eine Lösung, die den motorisierten Verkehr möglichst weit vom Schulgelände fernhält. 2 In diesem Zusammenhang entstand die Überlegung der Einführung des sog. „Walking-Bus“- Modells, dass vor zwei Jahren bereits an der Grundschule Am Burgberg eingeführt wurde. Dabei werden Kinder, die mit einem Fahrzeug zur Schule gebracht werden, an einer geeigneten und ein wenig vom Schulgelände entfernten Stelle abgesetzt. Zu einer festgelegten Uhrzeit – ähnlich wie bei einem Busfahrplan – setzen die Kinder dann gemeinsam als Gruppe den restlichen Schulweg zu Fuß fort und sammeln dabei, was auch nicht zu unterschätzen ist, wertvolle Erfahrungen in Bezug auf das Verhalten im Straßenverkehr. Dies ist insbesondere den Verkehrssicherheitsberatern der Kreispolizeibehörde ein wichtiges Anliegen. Nach Unterrichtsende „fährt“ der „Walking-Bus“ in umgekehrter Richtung, indem die Kinder – wieder zu einer festgelegten Uhrzeit - bis zum Abholplatz gemeinsam zu Fuß gehen und dort durch Eltern im Empfang genommen werden. In Birgelen bietet sich der Franz-Josef-Breuer-Platz hierfür geradezu an. Die Schulleiterin hat in Aussicht gestellt, das Modell zum Schuljahresbeginn in der Elternschaft zu bewerben. Im Idealfall finden sich dabei Eltern, die die Kinder auf dem letzten Stück zur Schule zu Fuß – u.a. auch bei der Querung der Rosenthaler Straße - begleiten. Dabei muss es sich nicht zwingend um ausgebildete Verkehrshelfer handeln. Die Aufgabe kann auch von Eltern übernommen werden, die bisher nur ihr eigenes Kind zu Fuß zur Schule gebracht haben und sowieso dort unterwegs sind. Um das Modell attraktiv zu gestalten, können Anreize für die Kinder geschaffen werden, die den „Walking Bus“ nutzen und sich nicht direkt bis vor die Schule fahren lassen. Die Schulleitung wird hierzu Überlegungen anstellen. Diese Lösung wird durch die Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Veranschlagung Kostenstelle/Konto im Ergebnisplan im Finanzplan (konsumtiv) (investiv) Nein Ja, mit € Genehmigungsvermerk Verwaltungskonferenz vom _______________ ________________________________________ Bürgermeister Datum Unterschrift Unterschrift des Gegenzeichnung des federführender Dezernenten/ Stadtkämmerers beteiligten Dezernenten Fachbereichsleiter ------------------------- --------------------- ---------------------------- 3 Anlagenverzeichnis:  Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2026 (Anlage 1)  Protokollauszug TOP 6 des Haupt- u. Finanzausschusses vom 20.01.2026 (Anlage 2) 4

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