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Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2026 betreffend "Sicher zur Schule, Schulwege der Kinder der kath. Grundschule Birgelen"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wassenberg |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt vom 20.01.2026 verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Ringstraße und Rosenthaler Straße zur Sicherung der Schulwege zur kath. Grundschule Birgelen, darunter Sperrvorrichtungen, Landkauf zur Straßenverbreiterung und einen Fußgängerüberweg. Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizeibehörde lehnen die Maßnahmen ab, da die Unfalldatenlage unauffällig ist und keine besondere Gefahrenlage besteht. Stattdessen wird das „Walking-Bus"-Modell am Franz-Josef-Breuer-Platz umgesetzt: Kinder werden dort abgesetzt und gehen gemeinsam zu Fuß zur Schule, um Verkehrssicherheit zu fördern.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nr: Datum:
MV/FB3/016/2026 05.08.2026
Mitteilungsvorlage Auskunft erteilt: Erfasser:
Krebs Andrea Sr.
Öffentlichkeitstatus: TOP:
öffentlich
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2026 betreffend "Sicher zur Schule,
Schulwege der Kinder der kath. Grundschule Birgelen"
Beratungsfolge Sitzungstermin Status
Haupt- und Finanzausschuss 08.09.2026 Ö
Beratungsergebnis
Gremium Sitzung am
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.01.2026 beantragt die CDU-Fraktion unter Bezugnahme auf das
Schulwegsicherungskonzept verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Ringstraße und auf
der Rosenthaler Straße.
Die Verwaltung möge die Möglichkeiten einer Verkehrssicherung des Bürgersteigs im
verengten Bereich der Ringstraße prüfen und evtl. Maßnahmen nach Absprache mit dem
Straßenverkehrsamt umsetzen. Neben der Prüfung von technischen Sperrvorrichtungen wie
z.B. Sperrpfosten oder überfahrbaren Klappbaken solle auch die Option eines Landkaufes
geprüft werden, um die Straße zu verbreitern.
Zudem wurde die Anlegung eines Fußgängerüberweges im unteren Teil der Rosenthaler
Straße angeregt, um Schulkindern und älteren Kindern das Queren der Fahrbahn zu
erleichtern. Zudem wurde der Wunsch geäußert, dass Eltern, die ihre Kinder zur Schule
fahren, diese auf dem Franz-Josef-Breuer-Platz aus ihrer Obhut entlassen, so dass diese
fußläufig die Schule erreichen.
Bezüglich näherer Einzelheiten wird auf den Wortlaut des Antrags verwiesen.
Die Thematik wurde inzwischen eingehend mit der Straßenverkehrsbehörde
(Kreisstraßenverkehrsamt) und der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde erörtert. Die
Auffassung, dass Kinder im unteren, verengten Teil der Ringstraße einer besonderen
Gefährdung durch Fahrzeuge ausgesetzt sind, wurde von dort nicht geteilt. Insbesondere ist
die Unfalldatenlage vollkommen unauffällig, so dass kein Bedarf für Maßnahmen in diesem
Bereich gesehen wird. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der im
Schulwegsicherungskonzept vorgesehene Schulweg lediglich eine Empfehlung für die Eltern
darstellt. Sollten Eltern die Auffassung vertreten, dass Kinder aus dem Wohngebiet Oberer
Weg, Mittlerer Weg, Krummer Weg und Kreuzbuschstraße nicht sicher über die Ringstraße
zur Grundschule gelangen, steht diesen frei, die Rosenthaler Straße und die
Lambertusstraße, die beide durchgehend über Gehwege verfügen, als Schulweg für ihre
Kinder auszuwählen.
Zudem sehen die Straßenverkehrsbehörde und die Kreispolizeibehörde die Voraussetzungen
zur Anordnung eines Fußgängerüberweges an der gewünschten Stelle nicht als erfüllt an.
Insbesondere fehle es hier an der auch nach der neuen Rechtslage erforderlichen
besonderen Gefahrenlage. Zum einen sei auch an dieser Stelle die Unfalldatenlage völlig
unauffällig. Seitens der Kreispolizeibehörde wurde zudem darauf hingewiesen, dass gerade
bei Grundschulkindern Fußgängerüberwege den Eindruck erwecken, ohne besondere
Achtsamkeit die Straße queren zu können, wodurch es dann erst recht zu Unfällen komme.
Die Überlegung, den fließenden Verkehr möglichst aus dem Umfeld der Schule
herauszuhalten, indem darauf hingewirkt wird, Kinder, die mit einem Fahrzeug zur Schule
gebracht werden, bereits am Franz-Josef-Breuer-Platz aussteigen zu lassen, wurde hingegen
von beiden Behörden ausdrücklich begrüßt.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Birgelener Ortsvorsteher
kurz vor den Sommerferien ein Gespräch mit der Schulleiterin geführt. Auch diese begrüßt
eine Lösung, die den motorisierten Verkehr möglichst weit vom Schulgelände fernhält.
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In diesem Zusammenhang entstand die Überlegung der Einführung des sog. „Walking-Bus“-
Modells, dass vor zwei Jahren bereits an der Grundschule Am Burgberg eingeführt wurde.
Dabei werden Kinder, die mit einem Fahrzeug zur Schule gebracht werden, an einer
geeigneten und ein wenig vom Schulgelände entfernten Stelle abgesetzt. Zu einer
festgelegten Uhrzeit – ähnlich wie bei einem Busfahrplan – setzen die Kinder dann
gemeinsam als Gruppe den restlichen Schulweg zu Fuß fort und sammeln dabei, was auch
nicht zu unterschätzen ist, wertvolle Erfahrungen in Bezug auf das Verhalten im
Straßenverkehr. Dies ist insbesondere den Verkehrssicherheitsberatern der
Kreispolizeibehörde ein wichtiges Anliegen. Nach Unterrichtsende „fährt“ der „Walking-Bus“
in umgekehrter Richtung, indem die Kinder – wieder zu einer festgelegten Uhrzeit - bis zum
Abholplatz gemeinsam zu Fuß gehen und dort durch Eltern im Empfang genommen werden.
In Birgelen bietet sich der Franz-Josef-Breuer-Platz hierfür geradezu an.
Die Schulleiterin hat in Aussicht gestellt, das Modell zum Schuljahresbeginn in der
Elternschaft zu bewerben. Im Idealfall finden sich dabei Eltern, die die Kinder auf dem
letzten Stück zur Schule zu Fuß – u.a. auch bei der Querung der Rosenthaler Straße -
begleiten. Dabei muss es sich nicht zwingend um ausgebildete Verkehrshelfer handeln. Die
Aufgabe kann auch von Eltern übernommen werden, die bisher nur ihr eigenes Kind zu Fuß
zur Schule gebracht haben und sowieso dort unterwegs sind. Um das Modell attraktiv zu
gestalten, können Anreize für die Kinder geschaffen werden, die den „Walking Bus“ nutzen
und sich nicht direkt bis vor die Schule fahren lassen. Die Schulleitung wird hierzu
Überlegungen anstellen.
Diese Lösung wird durch die Verwaltung ausdrücklich begrüßt.
Veranschlagung Kostenstelle/Konto
im Ergebnisplan im Finanzplan
(konsumtiv) (investiv)
Nein Ja, mit €
Genehmigungsvermerk
Verwaltungskonferenz vom _______________ ________________________________________
Bürgermeister Datum
Unterschrift Unterschrift des Gegenzeichnung des
federführender Dezernenten/ Stadtkämmerers beteiligten Dezernenten
Fachbereichsleiter
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Anlagenverzeichnis:
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2026 (Anlage 1)
Protokollauszug TOP 6 des Haupt- u. Finanzausschusses vom 20.01.2026 (Anlage 2)
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Text aus PDF extrahiert