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Auftragsvergabe zur Erneuerung der Notgasfackel auf der Kläranlage Urmitz Bhf.

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Weißenthurm
Datum2026-09-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verbandsgemeinde Weißenthurm vergibt den Auftrag zur Erneuerung der technisch veralteten Notgasfackel auf der Kläranlage Urmitz Bhf. an die Firma Passavant-Geiger GmbH zum Angebotspreis von 53.179,43 Euro. Die neue geschlossene Fackelanlage soll überschüssiges Klärgas sicher verbrennen und gleichzeitig die sichtbaren Flammenerscheinungen deutlich reduzieren, um Fehlalarmierungen durch die Feuerwehr zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt durch Umschichtung von 50.000 Euro aus Mitteln für die Unterhaltung des alten Betriebsgebäudes. Der Werkausschuss beschloss einstimmig die Auftragsvergabe.

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Dokument

Extrahierter Text

Zuständig (VG / OG / Stadt ) : 01VG/4720/2026 Verbandsgemeinde Weißenthurm Beratungsfolge: Sitzungsdatum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit 02.09.2026 Werkausschuss der öffentlich Anhörung/Kenntnis Verbandsgemeinde genommen Weißenthurm Tagesordnungspunkt: Auftragsvergabe zur Erneuerung der Notgasfackel auf der Kläranlage Urmitz Bhf. Ausschließungsgründe: Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und zuvor im Zuhörerbereich Platz genommen haben: Sachlage: Auf der Kläranlage Urmitz/Bhf. entsteht im Rahmen des Klärprozesses Klärgas, welches auf der Anlage energetisch genutzt wird. Hierfür verfügt die Kläranlage über einen Gasspeicher sowie ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Das anfallende Klärgas wird grundsätzlich im BHKW zur Erzeugung von Strom und Wärme verwertet. Die Menge des anfallenden Klärgases unterliegt jedoch Schwankungen. Insbesondere bei erhöhtem Gasanfall sowie bei einem Ausfall oder einer Störung des BHKW kann das vorhandene Gasspeichervolumen nicht ausreichen, um das anfallende Gas vollständig zwischenzuspeichern. Um in diesen Fällen einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten und einen unzulässigen Druckanstieg im Gassystem zu verhindern, muss das überschüssige Klärgas kontrolliert über die vorhandene Notgasfackel verbrannt werden. Die Notgasfackel stellt damit eine wichtige sicherheitstechnische Einrichtung der Kläranlage dar. Sie gewährleistet, dass auch bei einem Ausfall der regulären Gasverwertung eine sichere und kontrollierte Entsorgung des anfallenden Klärgases möglich ist. Insbesondere bei einem länger andauernden Ausfall des BHKW ist die Möglichkeit der kontrollierten Abfackelung von besonderer Bedeutung, da das vorhandene Speichervolumen nur begrenzt zur Verfügung steht. Die derzeit vorhandene Notgasfackelanlage ist mittlerweile technisch veraltet und aufgrund ihres Alters als abgängig zu betrachten. Darüber hinaus weist die bestehende Anlage aus betrieblicher Sicht einen wesentlichen Nachteil auf: Beim Betrieb der Fackel kommt es zu deutlich sichtbaren Flammenerscheinungen. Dies gilt insbesondere bei einem Betrieb während der Nachtstunden. Seite: 1/3 Obwohl der Abbrand des überschüssigen Klärgases nach Möglichkeit bereits während der Tagesstunden durchgeführt wird, lässt sich ein nächtlicher Betrieb der Notgasfackel nicht vollständig vermeiden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das BHKW unerwartet in Störung geht oder über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung steht. In solchen Situationen muss das anfallende Klärgas weiterhin sicher abgeführt und verbrannt werden, um einen sicheren Betrieb der Gasanlage zu gewährleisten. Die sichtbare Flamme der bestehenden Fackelanlage wird insbesondere während der Nachtstunden von Anwohnern als ungewöhnlich wahrgenommen. In der Vergangenheit kam es deshalb wiederholt zu Meldungen bei der Feuerwehr und entsprechenden Feuerwehreinsätzen. Obwohl es sich hierbei um einen bestimmungsgemäßen und technisch erforderlichen Betrieb der Notgasfackel handelt, führen die sichtbaren Flammen regelmäßig zu Irritationen und Fehlalarmierungen. Neben der damit verbundenen Belastung für die Anwohner entstehen hierdurch auch vermeidbare Aufwendungen und Einsätze für die Feuerwehr. Aufgrund des Alters und des technischen Zustands ist die bestehende Notgasfackelanlage zu erneuern. Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, die Anlage an die heutigen technischen Anforderungen und die betrieblichen Erfordernisse der Kläranlage anzupassen. Bei der Erneuerung soll insbesondere eine geschlossene bzw. verdeckt brennende Notgasfackel eingesetzt werden. Bei dieser Bauart erfolgt die Verbrennung innerhalb eines geschlossenen Fackelkörpers, sodass die Flammenerscheinung nach außen weitgehend nicht bzw. nur in deutlich reduziertem Umfang sichtbar ist. Durch den Einsatz einer solchen Anlage kann die bestehende sicherheitstechnische Funktion der Notgasfackel weiterhin gewährleistet werden, ohne dass bei einem erforderlichen Abbrand des Klärgases eine weithin sichtbare Flamme entsteht. Dadurch soll insbesondere die Wahrscheinlichkeit von Fehlinterpretationen und daraus resultierenden Alarmierungen während der Nachtstunden deutlich reduziert werden. Die Erneuerung ist somit nicht darauf ausgerichtet, den Betrieb der Notgasfackel grundsätzlich zu vermeiden. Vielmehr muss auch zukünftig die Möglichkeit bestehen, überschüssiges Klärgas bei erhöhtem Gasanfall oder bei einem Ausfall des BHKW sicher und kontrolliert zu verbrennen. Durch die neue Technik soll dieser notwendige Anlagenbetrieb jedoch möglichst emissionsarm hinsichtlich der sichtbaren Flammenerscheinung und damit für die Umgebung deutlich unauffälliger erfolgen. Im Zuge der Maßnahme wurde eine Freihändige Vergabe durchgeführt. Es wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist 07.07.2026 lag der Stabsstelle Zentrale Vergabe zum Eröffnungstermin 1 Angebot vor. Das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens, im Vergleich mit der Kostenprognose, stellt sich wie folgt dar (Angebotspreise einschl. Nachlässe): Nr. Firma Angebotssumme Verteilung in % Kostenprognose 49.848,50 € 100,00 % 1 Passavant-Geiger GmbH, Aarbergen 53.179.43 € 106,68 % 1. Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch und fachtechnisch geprüft. 2. Die Kostenprognose in Höhe von 49.848,50 € liegt in der Gesamtsumme ca. 6,68 % unter dem Angebot des Mindestbietenden. Seite: 2/3 3. Das wirtschaftlichste Angebot hat nach Abschluss der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung die Firma Passavant-Geiger GmbH, Aarbergen, mit einer Angebotssumme von insgesamt 53.179,43 € abgegeben. 4. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat alle erforderlichen Nachweise vorgelegt. Es wird empfohlen, den Auftrag zur Erneuerung der Notgasfackel auf der Kläranlage Urmitz Bhf. zum Angebotspreis von 53.179,43 € an die Fa. Passavant-Geiger GmbH, Aarbergen, zu erteilen. Finanzierung Die Erneuerung der Notgasfackelanlage war im Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserwerks ursprünglich nicht vorgesehen. Aufgrund des inzwischen abgängigen Zustands der bestehenden Anlage sowie ihrer sicherheitsrelevanten Bedeutung für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Kläranlage war die Durchführung der Maßnahme jedoch unabdingbar. Zur Finanzierung werden daher 50.000,00 € aus den im Wirtschaftsplan 2026 vorgesehenen Mitteln für die Unterhaltung des alten Betriebsgebäudes zur Verfügung gestellt. Die ursprünglich für 2026 vorgesehene Unterhaltungsmaßnahme am alten Betriebsgebäude soll nun für das Jahr 2027 neu vorgesehen werden. Beschlussvorschlag: Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag zur Erneuerung der Notgasfackel auf der Kläranlage Urmitz Bhf. zum Angebotspreis i.H.v. 53.179,43 € an die Fa. Passavant-Geiger GmbH, Aarbergen, zu erteilen. Etwaige Anträge: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Einstimmig / ____ Zustimmungen ____ Ablehnungen ____ Stimmenthaltungen Seite: 3/3

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