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Auftragsvergabe zur Erneuerung der Notgasfackel auf der Kläranlage Urmitz Bhf.
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Weißenthurm |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Verbandsgemeinde Weißenthurm vergibt den Auftrag zur Erneuerung der technisch veralteten Notgasfackel auf der Kläranlage Urmitz Bhf. an die Firma Passavant-Geiger GmbH zum Angebotspreis von 53.179,43 Euro. Die neue geschlossene Fackelanlage soll überschüssiges Klärgas sicher verbrennen und gleichzeitig die sichtbaren Flammenerscheinungen deutlich reduzieren, um Fehlalarmierungen durch die Feuerwehr zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt durch Umschichtung von 50.000 Euro aus Mitteln für die Unterhaltung des alten Betriebsgebäudes. Der Werkausschuss beschloss einstimmig die Auftragsvergabe.
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Dokument
Extrahierter Text
Zuständig (VG / OG / Stadt ) : 01VG/4720/2026
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Beratungsfolge:
Sitzungsdatum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
02.09.2026 Werkausschuss der öffentlich Anhörung/Kenntnis
Verbandsgemeinde genommen
Weißenthurm
Tagesordnungspunkt:
Auftragsvergabe zur Erneuerung der Notgasfackel auf der Kläranlage Urmitz Bhf.
Ausschließungsgründe:
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an
der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und zuvor im Zuhörerbereich Platz
genommen haben:
Sachlage:
Auf der Kläranlage Urmitz/Bhf. entsteht im Rahmen des Klärprozesses Klärgas, welches auf
der Anlage energetisch genutzt wird. Hierfür verfügt die Kläranlage über einen Gasspeicher
sowie ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Das anfallende Klärgas wird grundsätzlich im BHKW
zur Erzeugung von Strom und Wärme verwertet.
Die Menge des anfallenden Klärgases unterliegt jedoch Schwankungen. Insbesondere bei
erhöhtem Gasanfall sowie bei einem Ausfall oder einer Störung des BHKW kann das
vorhandene Gasspeichervolumen nicht ausreichen, um das anfallende Gas vollständig
zwischenzuspeichern. Um in diesen Fällen einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten
und einen unzulässigen Druckanstieg im Gassystem zu verhindern, muss das überschüssige
Klärgas kontrolliert über die vorhandene Notgasfackel verbrannt werden.
Die Notgasfackel stellt damit eine wichtige sicherheitstechnische Einrichtung der Kläranlage
dar. Sie gewährleistet, dass auch bei einem Ausfall der regulären Gasverwertung eine
sichere und kontrollierte Entsorgung des anfallenden Klärgases möglich ist. Insbesondere
bei einem länger andauernden Ausfall des BHKW ist die Möglichkeit der kontrollierten
Abfackelung von besonderer Bedeutung, da das vorhandene Speichervolumen nur begrenzt
zur Verfügung steht.
Die derzeit vorhandene Notgasfackelanlage ist mittlerweile technisch veraltet und aufgrund
ihres Alters als abgängig zu betrachten. Darüber hinaus weist die bestehende Anlage aus
betrieblicher Sicht einen wesentlichen Nachteil auf: Beim Betrieb der Fackel kommt es zu
deutlich sichtbaren Flammenerscheinungen. Dies gilt insbesondere bei einem Betrieb
während der Nachtstunden.
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Obwohl der Abbrand des überschüssigen Klärgases nach Möglichkeit bereits während der
Tagesstunden durchgeführt wird, lässt sich ein nächtlicher Betrieb der Notgasfackel nicht
vollständig vermeiden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das BHKW unerwartet in
Störung geht oder über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung steht. In solchen
Situationen muss das anfallende Klärgas weiterhin sicher abgeführt und verbrannt werden,
um einen sicheren Betrieb der Gasanlage zu gewährleisten.
Die sichtbare Flamme der bestehenden Fackelanlage wird insbesondere während der
Nachtstunden von Anwohnern als ungewöhnlich wahrgenommen. In der Vergangenheit kam
es deshalb wiederholt zu Meldungen bei der Feuerwehr und entsprechenden
Feuerwehreinsätzen. Obwohl es sich hierbei um einen bestimmungsgemäßen und technisch
erforderlichen Betrieb der Notgasfackel handelt, führen die sichtbaren Flammen regelmäßig
zu Irritationen und Fehlalarmierungen. Neben der damit verbundenen Belastung für die
Anwohner entstehen hierdurch auch vermeidbare Aufwendungen und Einsätze für die
Feuerwehr.
Aufgrund des Alters und des technischen Zustands ist die bestehende Notgasfackelanlage
zu erneuern. Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, die Anlage an die heutigen
technischen Anforderungen und die betrieblichen Erfordernisse der Kläranlage anzupassen.
Bei der Erneuerung soll insbesondere eine geschlossene bzw. verdeckt brennende
Notgasfackel eingesetzt werden. Bei dieser Bauart erfolgt die Verbrennung innerhalb eines
geschlossenen Fackelkörpers, sodass die Flammenerscheinung nach außen weitgehend
nicht bzw. nur in deutlich reduziertem Umfang sichtbar ist.
Durch den Einsatz einer solchen Anlage kann die bestehende sicherheitstechnische
Funktion der Notgasfackel weiterhin gewährleistet werden, ohne dass bei einem
erforderlichen Abbrand des Klärgases eine weithin sichtbare Flamme entsteht. Dadurch soll
insbesondere die Wahrscheinlichkeit von Fehlinterpretationen und daraus resultierenden
Alarmierungen während der Nachtstunden deutlich reduziert werden.
Die Erneuerung ist somit nicht darauf ausgerichtet, den Betrieb der Notgasfackel
grundsätzlich zu vermeiden. Vielmehr muss auch zukünftig die Möglichkeit bestehen,
überschüssiges Klärgas bei erhöhtem Gasanfall oder bei einem Ausfall des BHKW sicher
und kontrolliert zu verbrennen. Durch die neue Technik soll dieser notwendige
Anlagenbetrieb jedoch möglichst emissionsarm hinsichtlich der sichtbaren
Flammenerscheinung und damit für die Umgebung deutlich unauffälliger erfolgen.
Im Zuge der Maßnahme wurde eine Freihändige Vergabe durchgeführt.
Es wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zum Ablauf der Angebotsfrist 07.07.2026 lag der Stabsstelle Zentrale Vergabe zum
Eröffnungstermin 1 Angebot vor.
Das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens, im Vergleich mit der Kostenprognose, stellt
sich wie folgt dar (Angebotspreise einschl. Nachlässe):
Nr. Firma Angebotssumme Verteilung in %
Kostenprognose 49.848,50 € 100,00 %
1 Passavant-Geiger GmbH, Aarbergen 53.179.43 € 106,68 %
1. Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch und fachtechnisch geprüft.
2. Die Kostenprognose in Höhe von 49.848,50 € liegt in der Gesamtsumme ca. 6,68 %
unter dem Angebot des Mindestbietenden.
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3. Das wirtschaftlichste Angebot hat nach Abschluss der rechnerischen und
fachtechnischen Prüfung die Firma Passavant-Geiger GmbH, Aarbergen, mit einer
Angebotssumme von insgesamt 53.179,43 € abgegeben.
4. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat alle erforderlichen
Nachweise vorgelegt.
Es wird empfohlen, den Auftrag zur Erneuerung der Notgasfackel auf der Kläranlage Urmitz
Bhf. zum Angebotspreis von 53.179,43 € an die Fa. Passavant-Geiger GmbH, Aarbergen, zu
erteilen.
Finanzierung
Die Erneuerung der Notgasfackelanlage war im Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserwerks
ursprünglich nicht vorgesehen. Aufgrund des inzwischen abgängigen Zustands der
bestehenden Anlage sowie ihrer sicherheitsrelevanten Bedeutung für den ordnungsgemäßen
und sicheren Betrieb der Kläranlage war die Durchführung der Maßnahme jedoch
unabdingbar. Zur Finanzierung werden daher 50.000,00 € aus den im Wirtschaftsplan 2026
vorgesehenen Mitteln für die Unterhaltung des alten Betriebsgebäudes zur Verfügung
gestellt. Die ursprünglich für 2026 vorgesehene Unterhaltungsmaßnahme am alten
Betriebsgebäude soll nun für das Jahr 2027 neu vorgesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag zur Erneuerung der Notgasfackel auf der
Kläranlage Urmitz Bhf. zum Angebotspreis i.H.v. 53.179,43 € an die Fa. Passavant-Geiger
GmbH, Aarbergen, zu erteilen.
Etwaige Anträge:
Beschlussfassung:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig / ____ Zustimmungen
____ Ablehnungen
____ Stimmenthaltungen
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