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Auftragsvergabe zur Betonsanierung des Regenüberlaufbecken auf der Kläranlage Urmitz Bhf.
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Weißenthurm |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Verbandsgemeinde Weißenthurm vergibt den Auftrag zur Betonsanierung des Regenüberlaufbeckens auf der Kläranlage Urmitz Bhf. Die Maßnahme ist erforderlich, um Betonschäden zu beheben und die Beckenkrone vor der geplanten Erneuerung des Schildräumers 2027 instandzusetzen. Nach öffentlicher Ausschreibung wird der Auftrag zum Angebotspreis von 63.302,05 € an Betos GmbH (Gelnhausen) erteilt. Der Werkausschuss beschloss dies einstimmig.
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Dokument
Extrahierter Text
Zuständig (VG / OG / Stadt ) : 01VG/4757/2026
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Beratungsfolge:
Sitzungsdatum Gremium Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
02.09.2026 Werkausschuss der öffentlich Entscheidung
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Tagesordnungspunkt:
Auftragsvergabe zur Betonsanierung des Regenüberlaufbecken auf der Kläranlage
Urmitz Bhf.
Ausschließungsgründe:
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an
der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und zuvor im Zuhörerbereich Platz
genommen haben:
Sachlage
Das Regenüberlaufbecken auf der Kläranlage Urmitz/Bhf. übernimmt eine wichtige Funktion
innerhalb der Abwasseranlage. Es dient insbesondere bei Starkregenereignissen zur
Zwischenspeicherung der anfallenden Abwassermengen und trägt dadurch dazu bei,
hydraulische Überlastungen der nachgeschalteten Anlagenteile zu vermeiden. Darüber
hinaus kann das Becken im Bedarfsfall als Havariebecken genutzt werden, um bei
besonderen Betriebsstörungen oder Schadensereignissen eine sichere Rückhaltung des
Abwassers zu gewährleisten.
Aufgrund seiner Funktion ist das Bauwerk regelmäßig hohen hydraulischen und stofflichen
Belastungen ausgesetzt. Im Rahmen der laufenden Unterhaltung und der bisherigen
Überprüfungen wurden an den Betonbauteilen bereits verschiedene partielle Schadensbilder
festgestellt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bereiche, in denen die Betonoberfläche
geschädigt bzw. teilweise bereits tiefergehend angegriffen ist.
Um eine weitere Ausbreitung der Schäden und damit eine fortschreitende Beeinträchtigung
der Bausubstanz zu verhindern, ist eine fachgerechte Betoninstandsetzung erforderlich.
Durch eine frühzeitige Sanierung sollen größere Schäden und damit verbundene
kostenintensivere Instandsetzungsmaßnahmen in der Zukunft vermieden werden.
Eine zusätzliche Notwendigkeit ergibt sich aus der geplanten Erneuerung des
Schildräumers. Der vorhandene Schildräumer soll im Jahr 2027 erneuert werden. Im Zuge
dieser Maßnahme ist auch eine Überarbeitung bzw. Erneuerung der Beckenkronenbereiche,
auf denen die technische Einrichtung aufliegt bzw. geführt wird, erforderlich. Die
vorhandenen Schadstellen an der Beckenkonstruktion sollen daher vor der Installation des
neuen Schildräumers beseitigt werden.
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Die Betonsanierung soll deshalb möglichst im Vorfeld der Erneuerung des Schildräumers
erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass die für den neuen Schildräumer erforderlichen
baulichen Voraussetzungen geschaffen werden und nach Abschluss der technischen
Erneuerung keine erneuten Eingriffe in die bereits instandgesetzten Bauteile erforderlich
werden.
Im ersten Schritt werden die vorhandenen Betonoberflächen des Regenüberlaufbeckens
umfassend vorbereitet. Hierzu werden die Bodenflächen, Wandflächen und Beckenkronen
mittels Granulat- bzw. Sandstrahlverfahren bearbeitet. Hierdurch werden Verunreinigungen,
lose Bestandteile sowie minderfeste und geschädigte Betonschichten entfernt. Gleichzeitig
wird die Oberfläche für die nachfolgende Begutachtung und Instandsetzung entsprechend
vorbereitet.
Nach der Oberflächenbehandlung erfolgt eine detaillierte Begutachtung der freigelegten
Betonflächen. Dabei werden die vorhandenen Schadstellen hinsichtlich ihres Umfangs und
ihrer Eindringtiefe untersucht. Insbesondere wird festgestellt, in welchen Bereichen der
Beton lediglich oberflächlich geschädigt ist und wo eine weitergehende Betoninstandsetzung
erforderlich wird.
In Bereichen mit gravierenden bzw. tiefer in den Beton reichenden Schadstellen wird der
geschädigte Beton vollständig entfernt und die betroffenen Bereiche entsprechend den
einschlägigen technischen Regelwerken fachgerecht instandgesetzt. Ziel ist es, die
geschädigten Bereiche dauerhaft zu beseitigen und die erforderliche Dauerhaftigkeit und
Schutzfunktion der Betonkonstruktion wiederherzustellen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Beckenkronenfläche, da diese im
Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung des Schildräumers eine besondere
konstruktive Bedeutung besitzt. Die Beckenkronen müssen für die Aufnahme bzw. Führung
des neuen Schildräumers in einem entsprechend geeigneten und dauerhaft tragfähigen
Zustand hergestellt werden. Beschädigte oder nicht mehr ausreichend tragfähige Bereiche
der Beckenkrone werden daher im Rahmen der Sanierung entsprechend überarbeitet bzw.
erneuert.
Nach Abschluss der Betoninstandsetzungsarbeiten wird über die gesamten bearbeiteten
Flächen ein geeignetes Oberflächenschutzsystem aufgebracht. Dieses soll die
Betonoberflächen dauerhaft vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und schädigenden Stoffen
schützen und dadurch einer erneuten Schädigung des Betons entgegenwirken.
Zusätzlich werden sämtliche vorhandenen Dehnungsfugen erneuert. Eine dauerhaft
funktionsfähige und dichte Ausbildung der Fugen ist erforderlich, um das Eindringen von
Wasser bzw. Abwasser in die Baukonstruktion zu verhindern und die Dauerhaftigkeit des
Bauwerks sicherzustellen.
Mit der geplanten Betonsanierung soll die vorhandene Bausubstanz des
Regenüberlaufbeckens nachhaltig gesichert und die langfristige Funktionsfähigkeit des
Bauwerks gewährleistet werden. Die vorhandenen Schadstellen sollen fachgerecht beseitigt
und die Betonflächen durch ein geeignetes Oberflächenschutzsystem dauerhaft geschützt
werden.
Die Maßnahme steht dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit der für 2027 vorgesehenen
Erneuerung des Schildräumers. Insbesondere die Beckenkronen müssen hierfür in einen
technisch geeigneten und dauerhaft belastbaren Zustand versetzt werden. Durch die
vorgelagerte Sanierung kann vermieden werden, dass nach der Installation des neuen
Schildräumers erneut umfangreiche Arbeiten an der Beckenkonstruktion durchgeführt
werden müssen.
Die Durchführung der Betonsanierung vor der Erneuerung des Schildräumers ist daher
sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Gleichzeitig wird durch
die Maßnahme die weitere Nutzung des Regenüberlaufbeckens als Rückhalte- und
Havariebecken langfristig sichergestellt und die vorhandene Infrastruktur nachhaltig erhalten.
Im Zuge der Maßnahme hat die Stabsstelle Zentrale Vergabe eine öffentliche Ausschreibung
durchgeführt.
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Die Vergabeunterlagen wurden mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform von
17 Firmen heruntergeladen.
Zum Ablauf der Angebotsfrist 23.07.2026 lagen der Stabsstelle Zentrale Vergabe zum
Eröffnungstermin 11 Angebote vor. Ein Angebot wurde nicht gewertet.
Das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens, im Vergleich mit der Kostenprognose, stellt
sich wie folgt dar (Angebotspreise einschl. Nachlässe):
Nr. Firma Angebotssumme Verteilung in %
€
1 Betos GmbH, Gelnhausen 63.302,05 38,51
2 Sonntag Baugesellschaft mbH & Co. KG, 64.066,39 41,03
Dörth
3 INTEC GmbH, Sehlem 67.666,38 41,17
4 SW Contruct GmbH, Wittlich 74.349,82 45,24
5 Moseler GmbH, Zeltingen 78.627,91 47,84
6 Maurermeister Witsch, Bad Neuenahr - 105.503,02 66,18
Ahrweiler
7 InfraGuss GmbH, Trier 130.518,49 79,42
8 TORKRET GmbH, Klausen 150.515,46 91,58
9 TOM GmbH, Hattersheim 157.597.79 95,89
Kostenprognose 164.347,33 100,00
10 Sandstrahl Schuch, Görlitz 211.386,47 128,62
1. Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch und fachtechnisch geprüft. Die
Auskömmlichkeit des Angebots, des Mindestbietenden wurde bestätigt.
2. Die Kostenprognose in Höhe von 164.347,33 € liegt in der Gesamtsumme ca. 61,49
% über dem Angebot des Mindestbietenden.
Die Auftragssumme liegt somit deutlich unterhalb der prognostizierten
Auftragssumme.
3. Die Kostenschätzung wurde auf Basis vergangener Betonsanierungsprojekte erstellt.
Vergleicht man die Angebotssummen 3 - 4 so ist zu erkennen, dass hier keine
großen preislichen Differenzen vorliegen. Es ist daher anzunehmen, dass diese
Angebote den aktuellen Markt darstellen.
4. Das wirtschaftlichste Angebot hat nach Abschluss der rechnerischen und
fachtechnischen Prüfung die Firma Betos GmbH, mit einer Angebotssumme von
insgesamt 63.302,05 € abgegeben.
5. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat alle erforderlichen
Nachweise vorgelegt.
Weitere Vorgehensweise
Seitens der Verbandsgemeindewerke wird empfohlen, den Auftrag über die „Betonsanierung
Regenbecken Kläranlage“ zum Angebotspreis 63.302,05 € an die Fa. Betos GmbH,
Gelnhausen zu erteilen.
Finanzierung
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Zur Finanzierung der Maßnahme sind im Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserwerks unter der
Haushaltsstelle 56702 Mittel in Höhe von 200.000,00 € vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag zur Betonsanierung des Regenüberlaufbeckens
der Kläranlage Urmitz Bhf. zum Angebotspreis i. H. v. 63.302,05 € an die Fa. Betos GmbH,
Gelnhausen, zu erteilen.
Etwaige Anträge:
Beschlussfassung:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig / ____ Zustimmungen
____ Ablehnungen
____ Stimmenthaltungen
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