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Sachstandsbericht - Kommunales Entsiegelungskonzept - Antrag der Grünen Fraktion vom 06. Mai 2025 (DS Nr. 2025/0419)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Troisdorf |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Grünen-Fraktion beantragte 2025 ein kommunales Entsiegelungskonzept für Troisdorf. Der Sachstandsbericht vom Juli 2026 zeigt, dass eine Förderung durch das KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" möglich wäre (bis 144.000€ für eine Personalstelle, bis 80.000€ für externe Dienstleistungen). Die Förderquote sank jedoch von 80% auf 50%, was einen Eigenanteil von mindestens 50% erfordert. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde bislang kein Antrag gestellt; fachämterübergreifend werden Entsiegelungsmöglichkeiten aber bereits informal geprüft.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Troisdorf Datum: 01.07.2026
Der Bürgermeister
Az: II/S1 HSS
Anfrage, DS-Nr. 2026/0370 öffentlich
Beratungsfolge Sitzung am: Ja Nein Enth.
Ausschuss für Stadtentwicklung, Klimaschutz 17.09.2026
und Denkmalschutz
Betreff: Sachstandsbericht - Kommunales Entsiegelungskonzept - Antrag der
Grünen Fraktion vom 06. Mai 2025 (DS Nr. 2025/0419)
hier: Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29. Juni 2026
Sachdarstellung:
Die Prüfung der Fördermöglichkeiten hat ergeben, dass im Rahmen des genannten
Förderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KFW 444 – D.1)
grundsätzlich eine Förderung für die Einrichtung einer entsprechenden
Personalstelle in Höhe von max.144.000€ zuwendungsfähiger Kosten in Anspruch
genommen werden könnte, sofern im Programm noch ausreichend Mittel zur
Verfügung stehen. Über diese Personalstelle würde dann binnen zwei Jahren die
Erstellung eines kommunalen Entsiegelungskonzeptes erfolgen. Damit verbunden
sind umfangreiche Beteiligungs-, Berichts- und Monitoring-Pflichten. Darüber hinaus
könnten Mittel in Höhe von bis zu 80.000€ zuwendungsfähiger Kosten für externe
Dienstleister durch die Förderung bereitgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass
die ursprüngliche Förderquote von 80% (90% finanzschwache Kommunen)
zwischenzeitlich auf 50% (80% finanzschwache-Kommunen) gesenkt wurde und
somit ein Eigenanteil von (mind.) 50% (20% finanzschwache Kommunen) zu leisten
wäre.
Auf Grund der momentanen Haushaltslage konnte die Erstellung eines
Entsiegelungskonzepts bislang keine Berücksichtigung finden. Eine Antragsstellung
erfolgte daher bisher nicht.
Unabhängig davon findet bereits ein fachämterübergreifender Austausch zu
Möglichkeiten der Entsiegelung statt. Im Rahmen von anstehenden Baumaßnahmen,
Sanierungen und sonstigen geplanten Maßnahmen werden geeignete Bereiche und
entsprechende Baufenster dahingehend betrachtet, ob und in welchem Umfang eine
Entsiegelung von Flächen umgesetzt werden kann.
Die Förderkulisse wird unter Einbeziehung der haushalterischen Situation fortlaufend
beobachtet.
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In Vertretung
Walter Schaaf
Technischer Beigeordneter
Text aus PDF extrahiert