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Sachstandsbericht - Kommunales Entsiegelungskonzept - Antrag der Grünen Fraktion vom 06. Mai 2025 (DS Nr. 2025/0419)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeTroisdorf
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Grünen-Fraktion beantragte 2025 ein kommunales Entsiegelungskonzept für Troisdorf. Der Sachstandsbericht vom Juli 2026 zeigt, dass eine Förderung durch das KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" möglich wäre (bis 144.000€ für eine Personalstelle, bis 80.000€ für externe Dienstleistungen). Die Förderquote sank jedoch von 80% auf 50%, was einen Eigenanteil von mindestens 50% erfordert. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde bislang kein Antrag gestellt; fachämterübergreifend werden Entsiegelungsmöglichkeiten aber bereits informal geprüft.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Troisdorf Datum: 01.07.2026 Der Bürgermeister Az: II/S1 HSS Anfrage, DS-Nr. 2026/0370 öffentlich Beratungsfolge Sitzung am: Ja Nein Enth. Ausschuss für Stadtentwicklung, Klimaschutz 17.09.2026 und Denkmalschutz Betreff: Sachstandsbericht - Kommunales Entsiegelungskonzept - Antrag der Grünen Fraktion vom 06. Mai 2025 (DS Nr. 2025/0419) hier: Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29. Juni 2026 Sachdarstellung: Die Prüfung der Fördermöglichkeiten hat ergeben, dass im Rahmen des genannten Förderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KFW 444 – D.1) grundsätzlich eine Förderung für die Einrichtung einer entsprechenden Personalstelle in Höhe von max.144.000€ zuwendungsfähiger Kosten in Anspruch genommen werden könnte, sofern im Programm noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Über diese Personalstelle würde dann binnen zwei Jahren die Erstellung eines kommunalen Entsiegelungskonzeptes erfolgen. Damit verbunden sind umfangreiche Beteiligungs-, Berichts- und Monitoring-Pflichten. Darüber hinaus könnten Mittel in Höhe von bis zu 80.000€ zuwendungsfähiger Kosten für externe Dienstleister durch die Förderung bereitgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die ursprüngliche Förderquote von 80% (90% finanzschwache Kommunen) zwischenzeitlich auf 50% (80% finanzschwache-Kommunen) gesenkt wurde und somit ein Eigenanteil von (mind.) 50% (20% finanzschwache Kommunen) zu leisten wäre. Auf Grund der momentanen Haushaltslage konnte die Erstellung eines Entsiegelungskonzepts bislang keine Berücksichtigung finden. Eine Antragsstellung erfolgte daher bisher nicht. Unabhängig davon findet bereits ein fachämterübergreifender Austausch zu Möglichkeiten der Entsiegelung statt. Im Rahmen von anstehenden Baumaßnahmen, Sanierungen und sonstigen geplanten Maßnahmen werden geeignete Bereiche und entsprechende Baufenster dahingehend betrachtet, ob und in welchem Umfang eine Entsiegelung von Flächen umgesetzt werden kann. Die Förderkulisse wird unter Einbeziehung der haushalterischen Situation fortlaufend beobachtet. Seite - 2 - In Vertretung Walter Schaaf Technischer Beigeordneter

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