Startseite › Stralsund › Antrag

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 der Hansestadt Stralsund "Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Ergebnis unbekannt6 Ja · 0 Nein · 3 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeStralsund
Datum2026-09-02
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Hansestadt Stralsund beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 für die Ansiedlung der Möbelmärkte XXXLutz und Mömax (28.500 m² Verkaufsfläche) auf einem 5,2 Hektar großen Areal zwischen Feldstraße und Bundesstraße B 96. Der Plan wurde zweimal öffentlich ausgelegt, erhielt eine positive landesplanerische Stellungnahme und wurde nach Umweltprüfung als mit dem Flächennutzungsplan vereinbar befunden. Die Bürgerschaft beschließt die Satzung samt Vorhaben- und Erschließungsplan zur Stärkung der Versorgungsfunktion Stralsunds und Mobilisierung von Stadtentwicklungsimpulsen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Bürgerschaft Vorlage Nr.: B 0049/2026 öffentlich Titel: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 der Hansestadt Stralsund "Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96", Abwägungs- und Satzungsbeschluss Federführung: 60.4 Abt. Stadtentwicklung Datum: 24.07.2026 Bearbeiter: Raith, Frank-Bertolt, Dr. Wunderlich, Antje Beratungsfolge Termin OB-Beratung 24.08.2026 Ausschuss für Bau, Umwelt, 02.09.2026 Klimaschutz und Stadtentwicklung Bürgerschaft 10.09.2026 Sachverhalt: Mit Aufstellungsbeschluss vom 1. Oktober 2020 (Beschluss-Nr. 2020-VII-06-0345) wurde das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Möbelmärkte südlich der Werftstraße“ eingeleitet mit dem Ziel der Ansiedlung des Möbelvollsortimenters XXXLutz und des Möbeldiscounters Mömax mit gesamt 28.500 m² Verkaufsfläche südlich der Werftstraße. Im Zuge der weiteren Projektkonkretisierung erfolgte aus verkehrlichen, städtebaulichen und stadtgestalterischen Gründen der Standortwechsel auf das Areal südlich der B 96 zwischen Feldstraße und Gleisanlagen der DB AG. Der Bürgerschaftsbeschluss vom 18.11.2021 (Beschluss-Nr. 2021-VII-09-0706) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“ bestätigte den neuen Vorhabenstandort. Außerdem leitete er das 24. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (FNP) ein. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“, Planstand April 2023, erfolgte im Mai 2023. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 23.05.2024 wurde der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96" mit Begründung in der Planfassung vom April 2024 (Beschluss-Nr. 2024-VII-04-1370) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die erste öffentliche Auslegung erfolgte vom 20.06. - 22.07.2024. Zur Planung liegt eine positive landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 09.09.2024 vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Stralsund für die Fläche zwischen der Feldstraße und der Bahntrasse der DB Netz Aktiengesellschaft ist mit Ablauf des 19. September 2025 wirksam geworden. Damit ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 in der Planfassung vom Februar 2026 wurde in der Zeit vom 26.03. - 27.04.2026 erneut öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten. Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 sind Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie anderen Einwendern eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dokumentiert, geprüft und ein Vorschlag für die Abwägung (Anlagen 4 und 5) erarbeitet. Die Satzungsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlagen 1 und 2) einschließlich Begründung (Anlage 3) wurde erstellt. Der Geltungsbereich umfasst ein ca. 5,2 ha großes Areal im Stadtgebiet Tribseer, Stadtteil Tribseer Vorstadt sowie im Stadtgebiet Lüssower Berg, Stadtteil Am Umspannwerk. Das B- Plangebiet liegt in der Gemarkung Stralsund und bezieht in der Flur 54 die Flurstücke 6 (tlw.), 8/10 (tlw.), und 4/7 (tlw.) ein sowie in der Flur 53 die Flurstücke 3/4 (tlw.), 3/5 (tlw.), 16/5 (tlw.), 16/15 (tlw.), 18/2 (tlw.), 18/5 (tlw.), 19/4 (tlw.), 20/2 (tlw.), 21 (tlw.), 54 (tlw.), 53 (tlw.) und in der Flur 44 die Flurstücke 1(tlw.) und 2 (tlw.) ein. Er wird begrenzt: - im Osten durch das Bahngelände, - im Süden durch die Feldstraße, - im Norden durch den Lokschuppen 3, - im Nordwesten durch die Bundesstraße B 96 und - im Westen durch eine Gehölzfläche am Hohen Graben östlich der Feldstraße. Mit der Ansiedlung von großflächigen zeitgemäßen Möbelmärkten mit überregionalem Einzugsgebiet soll den Empfehlungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Stadt-Umland-Raum Stralsund folgend die oberzentrale Versorgungsfunktion der Hansestadt Stralsund gestärkt werden. Dazu soll das brachliegende Gelände erschlossen und als von der B 96 gut sichtbarer Standort mit starker Frequenz und guter Adresse etabliert werden. Mit einer Stärkung des Vernetzungspotenzials zur Integration in die städtebaulichen Strukturen werden weitere Entwicklungen und Synergieeffekte mobilisiert, so dass dem neuen Standort der Möbelmärkte die Funktion als Impulsgeber für die städtebauliche Neuordnung seines Umfeldes zukommt. Im Ergebnis werden Folgeinvestitionen auch für die Lokschuppen erwartet. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 erfolgt im Regelverfahren mit der Durchführung einer Umweltprüfung. Lösungsvorschlag: Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine Planänderungen, die eine erneute Beteiligung erfordern. Im Ergebnis der Umweltprüfung kann festgestellt werden, dass vom geplanten Vorhaben bei Durchführung der erforderlichen Maßnahmen keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten sind. B 0049/2026 Seite 2 von 4 Das Bebauungsplanverfahren ist inhaltlich abgeschlossen und soll nun auch formell durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Der Bürgerschaft wird empfohlen, dem Abwägungsvorschlag (Anlage 4) zuzustimmen sowie die vorliegende Satzungsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht, Stand August 2026, (Anlagen 1, 2 und 3) zu beschließen. Alternativen: An diesem Standort besteht für die geplante Ansiedlung der Möbelfachmärkte XXXLutz und Mömax kein Baurecht. Wenn das Plangebiet zu einem Baustandort in der vorgesehenen Dimension entwickelt werden soll, gibt es zur Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Alternative. Andere geeignete Standorte stehen in der Hansestadt für die Ansiedlung nicht zur Verfügung. Ohne Ansiedlung würde der Kaufkraftabfluss im Segment Möbel insb. nach Rostock verfestigt und weiter zunehmen. Neben den bereits vorhandenen Einrichtungen (z.B. IKEA, Höffner) plant Rostock die Eröffnung eines weiteren überregional ausgerichteten Möbelfachmarkts im Stadtteil Schutow. Um das Planverfahren abzuschließen, bedarf es eines Abwägungs- und Satzungsbeschlusses. Sofern der vorliegenden Abwägung nicht gefolgt wird, besteht die Gefahr der Rechtsfehlerhaftigkeit des Planes aufgrund von Abwägungsmängeln. Aus diesem Grund wird eine Alternative nicht empfohlen. Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: 1. Der ca. 5,2 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“ liegt im Stadtgebiet Tribseer, im Stadtteil Tribseer Vorstadt sowie im Stadtgebiet Lüssower Berg, im Stadtteil Am Umspannwerk. Es umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Stralsund: - Flur 44, Flurstücke 1 (tlw.) und 2 (tlw.), - Flur 53, Flurstücke 3/4 (tlw.), 3/5 (tlw.), 16/5 (tlw.), 16/15 (tlw.), 18/2 (tlw.), 18/5 (tlw.), 19/4 (tlw.), 20/2 (tlw.), 21 (tlw.), 54 (tlw.), 53 (tlw.) und - Flur 54, Flurstücke 6 (tlw.), 8/10 (tlw.), und 4/7 (tlw.). 2. Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 der Hansestadt Stralsund „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“ (Anlagen 1, 2 und 3) abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hat die Bürgerschaft geprüft und gemäß Anlage 4 und 5 abgewogen. 3. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 der Hansestadt Stralsund „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom August 2026 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom August 2026 wird gebilligt. 4. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. B 0049/2026 Seite 3 von 4 Finanzierung: Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss führt zu keinen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Übernahme der inneren und äußeren Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie die Durchführung der Bebauung wird mit Durchführungsvertrag gesichert. Termine/ Zuständigkeiten: Termin: Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ca. 6 Wochen nach Bürgerschaftsbeschluss Zuständig: Amt für Planung und Bau, Abt. Stadtentwicklung Anhang 1_vB 23_Satzung-Plan Anhang 2_vB 23_VEP Anhang 3_vB 23_Begründung+Anlagen Anhang 4_vB 23_Abwägungsvorschlag 1.Entwurf _neu Anhang 4_vB 23_Abwägungsvorschlag 1.Entwurf_neu Anhang 4_vB 23_Abwägungsvorschlag 2.Entwurf_neu Anhang 4_vB 23_Schwerpunktthemen_neu Anhang 5_vB 23_GMA-Auswirkungsanalyse_2020-01-10 Anhang 6_vB 23_GMA-Schreibtischstellungn. zur Analyse 2023_12_21 Anhang 7_vB 23_GMA-2.Stellungnahme zur Analyse 2024_12_13 gez. Dr.-Ing. Alexander Badrow B 0049/2026 Seite 4 von 4

Text aus PDF extrahiert