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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 der Hansestadt Stralsund "Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96", Abwägungs- und Satzungsbeschluss
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stralsund |
| Datum | 2026-09-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Hansestadt Stralsund beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 für die Ansiedlung der Möbelmärkte XXXLutz und Mömax (28.500 m² Verkaufsfläche) auf einem 5,2 Hektar großen Areal zwischen Feldstraße und Bundesstraße B 96. Der Plan wurde zweimal öffentlich ausgelegt, erhielt eine positive landesplanerische Stellungnahme und wurde nach Umweltprüfung als mit dem Flächennutzungsplan vereinbar befunden. Die Bürgerschaft beschließt die Satzung samt Vorhaben- und Erschließungsplan zur Stärkung der Versorgungsfunktion Stralsunds und Mobilisierung von Stadtentwicklungsimpulsen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Bürgerschaft
Vorlage Nr.: B 0049/2026
öffentlich
Titel: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 der Hansestadt Stralsund
"Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96",
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Federführung: 60.4 Abt. Stadtentwicklung Datum: 24.07.2026
Bearbeiter: Raith, Frank-Bertolt, Dr.
Wunderlich, Antje
Beratungsfolge Termin
OB-Beratung 24.08.2026
Ausschuss für Bau, Umwelt, 02.09.2026
Klimaschutz und
Stadtentwicklung
Bürgerschaft 10.09.2026
Sachverhalt:
Mit Aufstellungsbeschluss vom 1. Oktober 2020 (Beschluss-Nr. 2020-VII-06-0345) wurde
das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Möbelmärkte südlich
der Werftstraße“ eingeleitet mit dem Ziel der Ansiedlung des Möbelvollsortimenters XXXLutz
und des Möbeldiscounters Mömax mit gesamt 28.500 m² Verkaufsfläche südlich der
Werftstraße. Im Zuge der weiteren Projektkonkretisierung erfolgte aus verkehrlichen,
städtebaulichen und stadtgestalterischen Gründen der Standortwechsel auf das Areal
südlich der B 96 zwischen Feldstraße und Gleisanlagen der DB AG.
Der Bürgerschaftsbeschluss vom 18.11.2021 (Beschluss-Nr. 2021-VII-09-0706) zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der
Feldstraße und der Bundesstraße B 96“ bestätigte den neuen Vorhabenstandort. Außerdem
leitete er das 24. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (FNP) ein.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“,
Planstand April 2023, erfolgte im Mai 2023.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 23.05.2024 wurde der Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der
Bundesstraße B 96" mit Begründung in der Planfassung vom April 2024 (Beschluss-Nr.
2024-VII-04-1370) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die erste öffentliche Auslegung erfolgte vom 20.06. - 22.07.2024.
Zur Planung liegt eine positive landesplanerische Stellungnahme des Amtes für
Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 09.09.2024 vor. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.
Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Stralsund für die Fläche
zwischen der Feldstraße und der Bahntrasse der DB Netz Aktiengesellschaft ist mit Ablauf
des 19. September 2025 wirksam geworden. Damit ist der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 23 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 in der Planfassung vom
Februar 2026 wurde in der Zeit vom 26.03. - 27.04.2026 erneut öffentlich ausgelegt und im
Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V
und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund. Zeitgleich wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um
Stellungnahme zur Planung gebeten.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 sind Stellungnahmen von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie anderen Einwendern
eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dokumentiert, geprüft und ein
Vorschlag für die Abwägung (Anlagen 4 und 5) erarbeitet. Die Satzungsfassung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlagen 1
und 2) einschließlich Begründung (Anlage 3) wurde erstellt.
Der Geltungsbereich umfasst ein ca. 5,2 ha großes Areal im Stadtgebiet Tribseer, Stadtteil
Tribseer Vorstadt sowie im Stadtgebiet Lüssower Berg, Stadtteil Am Umspannwerk. Das B-
Plangebiet liegt in der Gemarkung Stralsund und bezieht in der Flur 54 die Flurstücke 6
(tlw.), 8/10 (tlw.), und 4/7 (tlw.) ein sowie in der Flur 53 die Flurstücke 3/4 (tlw.), 3/5 (tlw.),
16/5 (tlw.), 16/15 (tlw.), 18/2 (tlw.), 18/5 (tlw.), 19/4 (tlw.), 20/2 (tlw.), 21 (tlw.), 54 (tlw.), 53
(tlw.) und in der Flur 44 die Flurstücke 1(tlw.) und 2 (tlw.) ein.
Er wird begrenzt:
- im Osten durch das Bahngelände,
- im Süden durch die Feldstraße,
- im Norden durch den Lokschuppen 3,
- im Nordwesten durch die Bundesstraße B 96 und
- im Westen durch eine Gehölzfläche am Hohen Graben östlich der Feldstraße.
Mit der Ansiedlung von großflächigen zeitgemäßen Möbelmärkten mit überregionalem
Einzugsgebiet soll den Empfehlungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den
Stadt-Umland-Raum Stralsund folgend die oberzentrale Versorgungsfunktion der Hansestadt
Stralsund gestärkt werden. Dazu soll das brachliegende Gelände erschlossen und als von
der B 96 gut sichtbarer Standort mit starker Frequenz und guter Adresse etabliert werden.
Mit einer Stärkung des Vernetzungspotenzials zur Integration in die städtebaulichen
Strukturen werden weitere Entwicklungen und Synergieeffekte mobilisiert, so dass dem
neuen Standort der Möbelmärkte die Funktion als Impulsgeber für die städtebauliche
Neuordnung seines Umfeldes zukommt. Im Ergebnis werden Folgeinvestitionen auch für die
Lokschuppen erwartet.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 erfolgt im Regelverfahren
mit der Durchführung einer Umweltprüfung.
Lösungsvorschlag:
Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine Planänderungen, die eine erneute Beteiligung
erfordern. Im Ergebnis der Umweltprüfung kann festgestellt werden, dass vom geplanten
Vorhaben bei Durchführung der erforderlichen Maßnahmen keine erheblichen negativen
Auswirkungen zu erwarten sind.
B 0049/2026 Seite 2 von 4
Das Bebauungsplanverfahren ist inhaltlich abgeschlossen und soll nun auch formell durch
den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Der Bürgerschaft wird empfohlen,
dem Abwägungsvorschlag (Anlage 4) zuzustimmen sowie die vorliegende Satzungsfassung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße
und der Bundesstraße B 96“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und
Umweltbericht, Stand August 2026, (Anlagen 1, 2 und 3) zu beschließen.
Alternativen:
An diesem Standort besteht für die geplante Ansiedlung der Möbelfachmärkte XXXLutz und
Mömax kein Baurecht. Wenn das Plangebiet zu einem Baustandort in der vorgesehenen
Dimension entwickelt werden soll, gibt es zur Aufstellung eines Bebauungsplanes keine
Alternative. Andere geeignete Standorte stehen in der Hansestadt für die Ansiedlung nicht
zur Verfügung.
Ohne Ansiedlung würde der Kaufkraftabfluss im Segment Möbel insb. nach Rostock
verfestigt und weiter zunehmen. Neben den bereits vorhandenen Einrichtungen (z.B. IKEA,
Höffner) plant Rostock die Eröffnung eines weiteren überregional ausgerichteten
Möbelfachmarkts im Stadtteil Schutow.
Um das Planverfahren abzuschließen, bedarf es eines Abwägungs- und
Satzungsbeschlusses. Sofern der vorliegenden Abwägung nicht gefolgt wird, besteht die
Gefahr der Rechtsfehlerhaftigkeit des Planes aufgrund von Abwägungsmängeln. Aus diesem
Grund wird eine Alternative nicht empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der ca. 5,2 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23
„Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“ liegt im Stadtgebiet
Tribseer, im Stadtteil Tribseer Vorstadt sowie im Stadtgebiet Lüssower Berg, im Stadtteil Am
Umspannwerk. Es umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Stralsund:
- Flur 44, Flurstücke 1 (tlw.) und 2 (tlw.),
- Flur 53, Flurstücke 3/4 (tlw.), 3/5 (tlw.), 16/5 (tlw.), 16/15 (tlw.), 18/2 (tlw.), 18/5 (tlw.), 19/4
(tlw.), 20/2 (tlw.), 21 (tlw.), 54 (tlw.), 53 (tlw.) und
- Flur 54, Flurstücke 6 (tlw.), 8/10 (tlw.), und 4/7 (tlw.).
2. Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 der Hansestadt
Stralsund „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96“ (Anlagen 1, 2
und 3) abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB hat die Bürgerschaft geprüft und gemäß Anlage 4 und 5 abgewogen.
3. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des
Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), wird der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 23 der Hansestadt Stralsund „Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und
der Bundesstraße B 96“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen
Festsetzungen (Teil B) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom
August 2026 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom August 2026 wird gebilligt.
4. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
B 0049/2026 Seite 3 von 4
Finanzierung:
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss führt zu keinen Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt. Die Übernahme der inneren und äußeren Erschließungs- und
Kompensationsmaßnahmen sowie die Durchführung der Bebauung wird mit
Durchführungsvertrag gesichert.
Termine/ Zuständigkeiten:
Termin: Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ca. 6 Wochen nach
Bürgerschaftsbeschluss
Zuständig: Amt für Planung und Bau, Abt. Stadtentwicklung
Anhang 1_vB 23_Satzung-Plan
Anhang 2_vB 23_VEP
Anhang 3_vB 23_Begründung+Anlagen
Anhang 4_vB 23_Abwägungsvorschlag 1.Entwurf _neu
Anhang 4_vB 23_Abwägungsvorschlag 1.Entwurf_neu
Anhang 4_vB 23_Abwägungsvorschlag 2.Entwurf_neu
Anhang 4_vB 23_Schwerpunktthemen_neu
Anhang 5_vB 23_GMA-Auswirkungsanalyse_2020-01-10
Anhang 6_vB 23_GMA-Schreibtischstellungn. zur Analyse 2023_12_21
Anhang 7_vB 23_GMA-2.Stellungnahme zur Analyse 2024_12_13
gez. Dr.-Ing. Alexander Badrow
B 0049/2026 Seite 4 von 4
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