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Rathaussanierung; Antrag der Fraktion LiBS vom 10.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Siegburg |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion LiBS beantragte am 10.08.2026 Informationen zur Rathaussanierung. Der Bürgermeister berichtet, dass sich der Kostenstand auf etwa 46 Mio. Euro brutto beläuft mit erwartetem Restbedarf von 0,5 Mio. Euro für Außenanlagen. Die Kostenüberschreitung gegenüber der Juni-2021-Kostenberechnung (30,9 Mio. Euro) resultiert aus Projektumfangsänderungen, der Umstellung auf KfW-40-Standard mit Geothermie, allgemeine Baupreissteigerungen, DGNB-Zertifizierung und Beschleunigungsmaßnahmen. KfW-Fördermittel in Höhe von 8,79 Mio. Euro wurden ausgezahlt.
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Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Siegburg Punkt 10
Der Bürgermeister
Hauptamt
0667/IX
Gremium: Rat der Kreisstadt Siegburg öffentlich
Sitzung am: 10.09.2026
Rathaussanierung; Antrag der Fraktion LiBS vom 10.08.2026
Sachverhalt:
Auf den in der Anlage beigefügten Antrag der Fraktion LiBS vom 10.08.2026 wird verwiesen.
Die Beantwortung wird entsprechend dem Öffentlichkeitsgrundsatz in einen öffentlichen und einen
nichtöffentlichen Teil gegliedert. Die öffentliche Vorlage enthält sämtliche Angaben zum
allgemeinen Projektstand, zur Kostenentwicklung, zu Fördermitteln und zur Zertifizierung. Die
Fragen nach konkreten Anspruchsgegnern, Mängelzuordnungen, Anspruchshöhen und dem Stand
außergerichtlicher oder gerichtlicher Schritte werden wegen ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen
Sensibilität im nichtöffentlichen Teil behandelt.
Im Gebäude werden aktuell noch kleinere Restarbeiten ausgeführt und bestehende Mängel
behoben. Der Außenbereich ist bereits größtenteils fertiggestellt, mit der erforderlichen
Kanalsanierung im Bereich Nogenter Platz/Friedensplatz wurde begonnen.
Der in der Vorlage 0633/IX für die Ratssitzung am 09.07.2026 ausgewiesene Kostenstand für die
Sanierungsarbeiten beträgt rund 46 Mio. Euro brutto. Für die Fertigstellung wird nach dem
derzeitigen Stand ein weiterer Bedarf von rund 0,5 Mio. Euro erwartet, insbesondere für die
Fertigstellung der Außenanlagen.
Der Kostenstand von rund 46,0 Mio. Euro ist noch keine abschließende Kostenfeststellung. Die
zusätzlich veranschlagten rund 0,5 Mio. Euro werden nach aktueller Einschätzung für die noch
ausstehenden Arbeiten als ausreichend angesehen. Eine abschließende Bestätigung ist erst nach
vollständiger Fertigstellung, Prüfung der Schlussrechnungen und Kostenfeststellung möglich.
Die nachfolgende Übersicht stellt sowohl die im Projektverlauf vorgenommenen
Kostenermittlungen nach DIN 276 als auch spätere Auftrags-, Zahlungs- und Prognosestände dar.
Diese Werte beruhen auf unterschiedlichen Ermittlungsgrundlagen und sind deshalb nur
eingeschränkt miteinander vergleichbar.
Stichtag Kostenstand/Bezugsgröße Betrag (brutto) Einordnung
09/2018 Machbarkeitsstudie 22.000.000,00 € früher Kostenrahmen / Vorphase
09/2020 Kostenschätzung 32.433.324,05 € Vorplanung
11/2020 Kostenschätzung 34.605.948,92 € fortgeschriebener Planungsstand
02/2021 Kostenschätzung 34.813.863,32 € fortgeschriebener Planungsstand
06/2021 Kostenberechnung 30.876.990,86 € Entwurfsplanung
01/2023 Kostenberechnung 34.827.651,19 € fortgeschriebene Entwurfsplanung
Stichtag Kostenstand/Bezugsgröße Betrag (brutto) Einordnung
06/2025 Kostenanschlag 38.817.705,82 € Vergabe-/Realisierungsstand
06/2025 Auftragsstand 40.863.130,19 € erteilte Aufträge
09/2025 Auftragsstand 44.746.272,71 € fortgeschriebene Aufträge
09/2025 Zahlungsstand 40.484.665,14 € gewerkeweise Kostenübersicht
09/2025 Beschleunigungsmaßnahmen 976.290,24 € im Auftragsstand enthalten
07/2026 aktueller Kostenstand 45.957.613,54 € Vorlage 0633/IX
07/2026 erwarteter Restbedarf rund 500.000,00 € insbesondere Außenanlagen
Der Kostenstand vom 09.07.2026 liegt um rund 15 Mio. Euro beziehungsweise rund 48,8 % über
der Kostenberechnung vom 16.06.2021. Unter Einbeziehung des erwarteten Restbedarfs ergibt
sich gegenüber diesem Ausgangswert rechnerisch eine Differenz von rund 15,58 Mio. Euro
beziehungsweise 50,5 %. Diese Differenz ist nicht mit einem einzelnen Kostenfaktor
gleichzusetzen; sie umfasst Änderungen des Projektumfangs, Marktentwicklungen,
Konkretisierungen, Nachträge und projektspezifische Mehrbedarfe. Bei der Einordnung ist zu
berücksichtigen, dass einzelne Kostenstände unterschiedliche Ansätze für Baupreissteigerungen,
Reserven und Unwägbarkeiten enthalten beziehungsweise diese später einzelnen Gewerken
zugeordnet wurden.
Die Kostenermittlung erfolgt auf Grundlage der DIN 276 und wird mit zunehmendem Planungs-
und Realisierungsfortschritt genauer. Ein früher Kostenrahmen oder eine Kostenschätzung hat
deshalb eine andere Aussagequalität als eine Kostenberechnung, ein aus bepreisten
Leistungsverzeichnissen gebildeter Kostenanschlag oder die abschließende Kostenfeststellung
nach Prüfung aller Schlussrechnungen.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht diese Systematik: Die mögliche Schwankungsbreite
nimmt vom Kostenüberschlag über Kostenschätzung und Kostenberechnung bis zum
Kostenanschlag ab. Erst die Kostenfeststellung bildet die tatsächlich abgerechneten Projektkosten
ab. Die für die Rathaussanierung genannten Werte dürfen daher nicht als gleichartige Messpunkte
verstanden werden; sie dokumentieren jeweils unterschiedliche Erkenntnis- und Projektstände.
Die Bauausführung begann im August 2021. Für die projektbezogene Darstellung wird der
Zeitpunkt der Kostenberechnung im Juni 2021 auf 100 gesetzt. Die BKI-Werte beziehungsweise
Veränderungsraten zeigen danach zunächst einen sehr starken Anstieg und anschließend eine
deutlich flachere, aber weiter aufwärtsgerichtete Entwicklung.
Bis August 2022 war gegenüber Juni 2021 bereits eine Steigerung um 19,2 % eingetreten. Im Mai
und August 2023 lag der Zuwachs bei rund 28 %, im November 2023 bei rund 29 %, im Mai 2024
bei rund 31 % und im November 2024 bei rund 33 %. Damit konzentrierte sich der stärkste
Preisschub auf die frühe Bauphase; danach setzte sich die Preissteigerung mit geringerer
Dynamik fort.
Der Baupreisindex beschreibt die allgemeine Marktentwicklung. Er erklärt einen Teil des
Kostendrucks, darf aber nicht pauschal auf die gesamten Projektkosten übertragen werden. Der
tatsächliche Kostenanstieg ergibt sich zusätzlich aus der Entwicklung des Leistungsumfangs, den
Ausschreibungsergebnissen, Mengenänderungen, Nachträgen, Bauzeit- und
Beschleunigungseffekten sowie weiteren projektspezifischen Umständen. Maßgeblich sind
insbesondere:
die stufenweise Konkretisierung der Kostenermittlung mit fortschreitender Planung und
Realisierung;
die grundlegende Änderung des technischen Konzepts innerhalb der Entwurfsplanung - vom
ursprünglich vorgesehenen Low-Tech-Ansatz hin zum KfW-40-Standard mit Geothermie,
Wärmepumpe und weiteren technischen Anforderungen aufgrund politischer Beschlüsse;
die erhebliche allgemeine Baupreis- und Marktentwicklung seit den frühen Kostenschätzungen,
unter anderem im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, Lieferengpässen und den
Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine;
zusätzliche Anforderungen und Aufwände für die angestrebte DGNB-Zertifizierung in Gold,
einschließlich der erforderlichen Nachweise und Dokumentationen auf Seiten der Stadt und der
beteiligten Unternehmen;
die im Projektverlauf erfolgte Fortschreibung von Mengen, Leistungen und Auftragsständen bis
zum tatsächlichen Realisierungsstand.
Der frühe Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 beruhte noch nicht auf einer
abgeschlossenen Gebäude- und Fachplanung. Mit der Vor- und Entwurfsplanung wurden Flächen,
Qualitäten, technische Anlagen und Schnittstellen konkretisiert. Eine wesentliche inhaltliche
Veränderung war die politische Entscheidung, das ursprünglich verfolgte Low-Tech-Konzept zu
einem KfW-40-Gebäude mit Geothermie, Wärmepumpe, Photovoltaik und weitergehenden
energetischen Anforderungen fortzuentwickeln. Diese Entscheidung erhöhte den technischen
Planungs- und Koordinierungsumfang, eröffnete zugleich aber die KfW-Förderung und verbesserte
den energetischen Standard des Gebäudes.
Auch die Anforderungen der DGNB-Zertifizierung in Gold wirken sich auf Planung,
Materialauswahl, Nachweisführung und Dokumentation aus. Die Zertifizierung verursacht nicht nur
unmittelbare Prüf- und Zertifizierungskosten, sondern bindet auch Kapazitäten bei Bauherrschaft,
Planungsbüros und ausführenden Unternehmen.
Die Bauphase fiel in eine außergewöhnliche Marktperiode. Die Folgen der COVID-19-Pandemie,
gestörte Lieferketten, Materialknappheiten und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine führten zu deutlichen Preissteigerungen und eingeschränktem Wettbewerb. In
einzelnen Vergabeverfahren gingen keine oder nicht wirtschaftliche Angebote ein, sodass
Ausschreibungen wiederholt oder Leistungen neu strukturiert werden mussten.
Verschobene Vergaben und die Abhängigkeiten zwischen Rohbau, Ausbau und technischer
Gebäudeausrüstung wirkten sich auf den Terminplan aus. Um die Fertigstellung und die
Förderfristen abzusichern, wurden Beschleunigungsmaßnahmen vereinbart. Parallel entstanden
Kosten für die Unterbringung der Verwaltung in Interimsobjekten. Hierzu zählen insbesondere
Mieten, Umzüge und Handwerkerleistungen sowie Einnahmeausfälle aus der Parkplatzvermietung.
Diese Interimskosten wurden zuletzt mit rund 4,7 Mio. Euro gesondert ausgewiesen und sind
deshalb bei der Einordnung des gesamten finanziellen Projektaufwands zusätzlich zu betrachten.
Die KfW-Fördermittel wurden ausgezahlt. Der Zuschuss beträgt 8.513.250,00 Euro für die
Sanierung des Bestandsgebäudes und 276.650,00 Euro für den Neubau des Staffelgeschosses,
insgesamt somit 8.789.900,00 Euro.
Die durch die Umplanung auf den KfW-40-Standard verursachten Mehrausgaben bewegen sich in
etwa in Höhe der ausgezahlten Fördersumme. Wäre das ursprüngliche Low-Tech-Konzept
fortgeführt worden, wären nach derzeitiger Einschätzung voraussichtlich im Wesentlichen nur die
allgemeinen indexbedingten Kostensteigerungen als Mehrkosten angefallen. Dem zusätzlichen
Investitionsaufwand stehen über die Nutzungsdauer des Gebäudes jedoch wesentlich geringere
Energiekosten gegenüber.
Die Vorbereitungen für die DGNB-Zertifizierung in Gold werden fortgeführt. Die Fertigstellung und
Einreichung der erforderlichen Dokumentation ist im weiteren Verlauf des Jahres 2026
vorgesehen. Der Zeitpunkt des Abschlusses des Zertifizierungsverfahrens hängt anschließend
auch vom Prüfungsverlauf bei den beteiligten Zertifizierungsstellen ab.
Zur Sitzung des Rates der Kreisstadt Siegburg.
Siegburg, 27.08.2026
Anlage:
Antrag der Fraktion LiBS vom 10.08.2026
Text aus PDF extrahiert