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Antrag der CDU-Fraktion vom 06.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Senden |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Installation einer Straßenbeleuchtung entlang des kombinierten Geh- und Radwegs an der Nordkirchener Straße zwischen „Auf dem Felde" und „Sudendorp" unter Nutzung von Förderprogrammen. Ein früherer ähnlicher Antrag von 2015 wurde zurückgestellt, da Anliegerbeiträge anfallen würden; diese wurden inzwischen gesetzlich abgeschafft. Zunächst muss ein Lichtkonzept erstellt werden; die geschätzten Kosten liegen bei ca. 30.000 €. Der Bezirksausschuss Ottmarsbocholt entscheidet am 15.09.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Antragsvorlage 2026/106
- öffentlich -
Zuständig: Fachbereich IV
Aktenzeichen:
Datum: 24.08.2026
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.07.2026
hier: Installation einer Straßenbeleuchtung entlang des kombinierten Geh- und
Radwegs an der Nordkirchener Straße zwischen den Einmündungen "Auf dem
Felde" und "Sudendorp"
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Bezirksausschuss Ottmarsbocholt 15.09.2026 Entscheidung
Antrag:
Eine Straßenbeleuchtung entlang des kombinierten Geh- und Radweges an der
Nordkirchener Straße zwischen den Einmündungen „Auf dem Felde“ und
„Sudendorp“ unter Verwendung geeigneter Förderprogramme wird installiert.
Sachverhalt:
Auf den als Anlage beigefügten Antrag der CDU vom 06.07.2026 wird verwiesen (s.
Anlage 1).
Bei der Nordkirchener Straße handelt es sich z. Zt. um eine Kreisstraße, welche
jedoch im Hinblick auf die anstehende Umwidmung zur Landstraße den
Straßenbaulastträger vermutlich wechseln wird. Sowohl bei Kreis als auch bei
Landstraßen ist die Gemeinde grundsätzlich für die Beleuchtung zuständig. Aktuell
endet die Straßenbeleuchtung an der Einmündung „Auf dem Felde“.
Am 12.05.2015 wurde bereits ein Antrag der CDU-Fraktion vom 28.04.2015 auf
Ausleuchtung dieses und weiterer Streckenabschnitte behandelt (s. Anlage 2 und
Anlage 3). Da die angedachte Lösung jedoch Anliegerbeiträge auslösen würde und
seinerzeit zumindest zum Teil eine Präzedenzfallwirkung hätte auslösen können,
wurde einstimmig beschlossen, die beantragte Beleuchtung zunächst
zurückzustellen und in den Fraktionen zu beraten.
Zwischenzeitlich wurden die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen (im Jahr
2023) gesetzlich abgeschafft. Zunächst wäre die Erstellung eines Lichtkonzepts zu
beauftragen, welches Grundlage für das verbindliche Angebot unseres
Straßenbeleuchtungspartners ist. Hierauf ist ggf. das Bauprogramm zu beschließen
und mit den Straßenbaulastträgern abzustimmen. Inwieweit eine Förderung über das
Programm „Nahmobilität“ in Frage kommt, müsste ebenso geprüft werden, wie auch
der Zugang zur Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Finanzielle / personelle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme können erst mit Abgabe des
Angebotes beziffert werden, diese dürften jedoch bei ca. 30.000 € liegen.
Anlage/n im Ratsinformationssystem:
Anlage 1: Antrag der CDU vom 06.07.2026
Anlage 2: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Bezirksausschusses vom
12.05.2015
Anlage 3: Präsentation aus der Sitzung des Bezirksausschusses Ottmarsbocholt
vom 12.05.2015
Text aus PDF extrahiert