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Antrag der CDU-Fraktion vom 06.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSenden
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Installation einer Straßenbeleuchtung entlang des kombinierten Geh- und Radwegs an der Nordkirchener Straße zwischen „Auf dem Felde" und „Sudendorp" unter Nutzung von Förderprogrammen. Ein früherer ähnlicher Antrag von 2015 wurde zurückgestellt, da Anliegerbeiträge anfallen würden; diese wurden inzwischen gesetzlich abgeschafft. Zunächst muss ein Lichtkonzept erstellt werden; die geschätzten Kosten liegen bei ca. 30.000 €. Der Bezirksausschuss Ottmarsbocholt entscheidet am 15.09.2026.

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Antragsvorlage 2026/106 - öffentlich - Zuständig: Fachbereich IV Aktenzeichen: Datum: 24.08.2026 Tagesordnungspunkt: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.07.2026 hier: Installation einer Straßenbeleuchtung entlang des kombinierten Geh- und Radwegs an der Nordkirchener Straße zwischen den Einmündungen "Auf dem Felde" und "Sudendorp" Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Bezirksausschuss Ottmarsbocholt 15.09.2026 Entscheidung Antrag: Eine Straßenbeleuchtung entlang des kombinierten Geh- und Radweges an der Nordkirchener Straße zwischen den Einmündungen „Auf dem Felde“ und „Sudendorp“ unter Verwendung geeigneter Förderprogramme wird installiert. Sachverhalt: Auf den als Anlage beigefügten Antrag der CDU vom 06.07.2026 wird verwiesen (s. Anlage 1). Bei der Nordkirchener Straße handelt es sich z. Zt. um eine Kreisstraße, welche jedoch im Hinblick auf die anstehende Umwidmung zur Landstraße den Straßenbaulastträger vermutlich wechseln wird. Sowohl bei Kreis als auch bei Landstraßen ist die Gemeinde grundsätzlich für die Beleuchtung zuständig. Aktuell endet die Straßenbeleuchtung an der Einmündung „Auf dem Felde“. Am 12.05.2015 wurde bereits ein Antrag der CDU-Fraktion vom 28.04.2015 auf Ausleuchtung dieses und weiterer Streckenabschnitte behandelt (s. Anlage 2 und Anlage 3). Da die angedachte Lösung jedoch Anliegerbeiträge auslösen würde und seinerzeit zumindest zum Teil eine Präzedenzfallwirkung hätte auslösen können, wurde einstimmig beschlossen, die beantragte Beleuchtung zunächst zurückzustellen und in den Fraktionen zu beraten. Zwischenzeitlich wurden die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen (im Jahr 2023) gesetzlich abgeschafft. Zunächst wäre die Erstellung eines Lichtkonzepts zu beauftragen, welches Grundlage für das verbindliche Angebot unseres Straßenbeleuchtungspartners ist. Hierauf ist ggf. das Bauprogramm zu beschließen und mit den Straßenbaulastträgern abzustimmen. Inwieweit eine Förderung über das Programm „Nahmobilität“ in Frage kommt, müsste ebenso geprüft werden, wie auch der Zugang zur Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Finanzielle / personelle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme können erst mit Abgabe des Angebotes beziffert werden, diese dürften jedoch bei ca. 30.000 € liegen. Anlage/n im Ratsinformationssystem: Anlage 1: Antrag der CDU vom 06.07.2026 Anlage 2: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Bezirksausschusses vom 12.05.2015 Anlage 3: Präsentation aus der Sitzung des Bezirksausschusses Ottmarsbocholt vom 12.05.2015

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