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Beschlussempfehlung an StV zum Wirtschaftsplan 2027/2028
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwerin |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Schweriner Abwasserentsorgung (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin) stellt ihren Wirtschaftsplan für 2027/2028 zur Annahme vor. Plant sind Umsatzerlöse von 23.239 TEUR (2027) durch Gebühren für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Entsorgungsleistungen sowie Aufwendungen von 19.665 TEUR ohne Zinsen. Mit geplanten Investitionen von 5.095 TEUR (2027) und 6.180 TEUR (2028) finanziert durch Neukredite sollen Anlagen langfristig erhalten bleiben; dabei wird die Liquidität gesichert. Die Gebühren können 2027/2028 stabil gehalten werden; ab 2028 ist eine Erhöhung geplant, um die bisherige Gebührenüberdeckung abzubauen.
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Dokument
Extrahierter Text
Wirtschaftsplan 2027/2028
der Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Beyer Schultz
Schwerin,
Schweriner Abwasserentsorgung
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Anlagenverzeichnis zum Wirtschaftsplan
Vorbericht
Anlage 1 Zusammenstellung
Anlage 2 Erfolgsplan
Anlage 3 Finanzplan
Anlage 4 Investitionszusammenstellung
Anlage 5 Investitionsübersicht
Anlage 6 Stellenübersicht entfällt
Anlage 7 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Schwerin, den 07.08.2026
Vorbericht zum
Wirtschaftsplan 2027 und 2028
der Schweriner Abwasserentsorgung,
- Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin -
1. Vorbemerkungen
Der Wirtschaftsplan 2027 und 2028 wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverord-
nung vom 14. Juli 2017 sowie der Verwaltungsvorschrift vom 6. November 2025 zur Eigenbe-
triebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Für 2027 und 2028
wurden die Formblätter gemäß Verwaltungsvorschrift verwendet.
Gemäß den Vorschriften für die Formulartechnik beinhalten die Formblätter je nach Ausfüll-
vorschrift
das Ist 2025
den Wirtschaftsplan und die Erwartung 2026
den Wirtschaftsplan 2027 und 3 Folgejahre.
Im Erläuterungsteil des Erfolgsplanes werden die Erträge und Aufwendungen des Jahres 2027
erläutert. Auf das Wirtschaftsjahr 2028 wird dann separat hingewiesen, wenn es zu wesentli-
chen Abweichungen im Vergleich zum Planansatz 2027 kommt. Bei der Planung wurden die
Erkenntnisse aus der Hochrechnung (Erwartung per Stichtag 30. Juni 2026) berücksichtigt.
Die Gesamtergebnisse 2027 und 2028 werden gemäß den Vorschriften für die Formular-
technik des § 6 Abs. 2 Nr. 2 der EigVO M-V in Verbindung mit § 64 Abs. 1 der Kommunal-
verfassung in der Anlage 1 dargestellt.
Als Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen wird für 2027 ein Ergebnis von + 2.341 TEUR
und für 2028 + 2.352 TEUR
ausgewiesen.
Das Ergebnis stellt in erster Linie die Verzinsung des aus Eigenmitteln finanzierten
Anlagekapitals dar.
Investitionsmaßnahmen sind in einer Gesamthöhe für 2027 von 5.095 TEUR
und für 2028 von 6.180 TEUR
geplant.
Grundlage der Investitionsplanung sind das Abwasserbeseitigungskonzept, die Er-
gebnisse aus der Kanalnetzzustandsbewertung, die Erkenntnisse aus der hydrauli-
schen Kanalnetzmodellierung sowie die gemeinsam mit der Landeshauptstadt
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Schwerin und der Unternehmensgruppe Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) vorge-
sehenen koordinierten Baumaßnahmen.
Zur Finanzierung der Investitionen ist in 2027 eine Neukreditaufnahme von 4.000 TEUR
und für 2028 von 5.000 TEUR
erforderlich.
Unter Beachtung der geplanten Neukreditaufnahme für Investitionen ist die Finan-
zierung der Investitionen gesichert. Die Liquidität ist in 2027 und 2028 wie in den
Vorjahren weiterhin stabil.
Die Tilgungsleistungen betragen im Jahr 2027 1.973 TEUR
und im Jahr 2028 2.052 TEUR.
Zur Umschuldung steht in 2027 ein Kredit von 2.729 TEUR
an. In 2028 ist keine Umschuldung vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027/ 2028 sind für die Folgejahre in
Höhe von 5.590 TEUR
erforderlich.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Jahr 2027
wird auf 1.996 TEUR
und für das Jahr 2028 auf 2.086 TEUR
festgesetzt, um zeitweilige Liquiditätsschwankungen auszugleichen.
Die Tilgung erfolgt im Laufe des Wirtschaftsjahres.
Unter den getroffenen Annahmen sind bei Beibehaltung der derzeitigen Abwasser-
gebührensätze die Erwirtschaftung der EK-Verzinsung und deren teilweise Abfüh-
rung an den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin (LH SN) gesichert.
Als Abführung an den Haushalt der LH SN ist ein Teil der Verzinsung des aus Ei-
genmitteln finanzierten Anlagekapitals 2027 (aus 2026) 1.694 TEUR
und 2028 (aus 2027) 1.756 TEUR
vorgesehen.
Die Werkleitung kommt zu der Auffassung, dass aus gegenwärtiger Sicht Risiken,
deren Verwirklichung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eintreten könnte, nicht
bestehen und schätzt ein, dass die dauernde Leistungsfähigkeit nach § 12 Abs. 1
EigVO gegeben ist. Zudem wird erklärt, dass Lieferungen, Leistungen und Kredite
gem. §12 Abs. 5 i.V.m. § 21 Abs. 2 der EigVO M-V angemessen vergütet sind. Rechts-
geschäfte gemäß § 57 KV M-V bestehen bei der SAE nicht.
Redaktionsschluss für die Erarbeitung des Wirtschaftsplans 2027/ 2028 war der 17. Juli 2026.
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2. Zusammengefasste Darstellung des Ergebnisses (Anlage 1)
Für die Planung wurden folgende Annahmen getroffen:
Die Erarbeitung des Wirtschaftsplanes 2027 erfolgte auf der Grundlage der derzeit gelten-
den Gebührensätze für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und der sonstigen Leistun-
gen der Abwasserentsorgung.
In den Wirtschaftsjahren 2027/2028 können die Gebühren planerisch stabil gehalten wer-
den.
Der Planung nach wird die bestehende Gebührenüberdeckung Ende 2028 vollständig auf-
gebraucht sein
Zur Vermeidung einer Gebührenunterdeckung wurde in der Erlösplanung ab Ende 2028
eine Erhöhung des Gebührenaufkommens eingestellt, wodurch die im Vorbericht ausge-
wiesenen Gebührensätze ab 2028 eine Erhöhung zeigen – die konkrete Gebührenhöhe
wird mit der turnusmäßig anstehenden Gebührenkalkulation ermittelt.
In den vergangenen Jahren war eine leicht steigende Tendenz bei den erlöswirksamen Ab-
wassermengen zu verzeichnen. Für das Jahr 2027 wird von einer Einwohnerzahl von
98.859 EW ausgegangen. Im gewerblichen Bereich ist von konstanten Mengen für die Pla-
nung auszugehen.
Im vorliegenden Plan ist die Beibehaltung der Mehrwertsteuer von 19 % im gesamten Pla-
nungszeitraum unterstellt. Alle Angaben sind Bruttowerte.
Für die Folgejahre wurde für die Kostenpositionen, für die keine anderen vertraglichen Re-
gelungen bekannt waren, eine jährliche Inflationsrate von 2,5 % angenommen. Für den
Strombezugsaufwand wurde für die Jahre 2027/2028 die bereits vertraglich fixierten Ar-
beitspreise zum Ansatz gebracht.
Der Betrieb und die Unterhaltung der Straßenentwässerungsanlagen wird für die LH SN seit
2012 wahrgenommen - dazu wurde die Aufgabe und das Vermögen von der LH SN unent-
geltlich gegen Bildung eines Sonderpostens auf die SAE übertragen.
Seit 2015 nimmt die SAE für die LHSN die Aufgabe der Dichtheitsprüfung abflussloser
Sammelgruben wahr.
Die SAE hat mit weiteren Entsorgungsverbänden bzw. -betrieben aus Mecklenburg-Vor-
pommern die Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH (KKMV) gegrün-
det. Aktuell sind vierzehn Klärschlammerzeuger an der Kooperation beteiligt. Wesentliches
Ziel der Kooperation ist die langfristige und kostengünstige Verwertung bzw. Beseitigung
des anfallenden Klärschlammes.
Die KKMV hat im Jahr 2024 die Verwertung des auf den Kläranlagen ihrer Gesellschafter
anfallenden Klärschlamms im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausge-
schrieben. Die SAE hat als Gesellschafter der KKMV ihre Mengen in die Ausschreibung ein-
gebracht. Dadurch sind die Preise für die Verwertung der Klärschlämme vertraglich bis
Ende 2029 gesichert und in die Planung eingeflossen.
Zur Erhaltung des langfristigen Vermögens sind jährliche Investitionen zwischen 5,1 bis
6,6 Mio. EUR vorgesehen, die überwiegend aus Neukreditaufnahmen finanziert werden.
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3. Erfolgsplan
3.1 Erträge 23.239 TEUR
3.1.1 Umsatzerlöse 21.804 TEUR
Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2026 ergeben sich insgesamt höhere Umsatzer-
löse für das Jahr 2027 von 558 TEUR. Dies resultiert u. a. aus der Veränderung des
Saldos aus der Zuführung und der Inanspruchnahme der Rückstellung für unge-
wisse Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckung. In den Jahren 2027/2028 wird
die bestehende Überdeckung voraussichtlich weiter abgebaut.
3.1.1.1 Umsatzerlöse aus der abgerechneten Schmutzwassermenge der
Landeshauptstadt Schwerin 12.247 TEUR.
In Abhängigkeit von den Trinkwasserverbräuchen wurde nach Vorliegen der Ist-
Werte 2025 folgende Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren angenommen und
der Planung zu Grunde gelegt:
Jahr AW-Anfall auf prozentuale Entwicklung durchschnittlicher
Kläranlage zum Vorjahr Abwasseranfall
pro Tag
Tm³/a 1) +/- in % Tm³/d
Ist 2023 7.336 +6,1 20,1
Ist 2024 7.661 +4,4 21,0
Ist 2025 6.912 -9,8 18,9
WP 2026 7.344 +6,5 20,1
WP 2027 7.284 -0,8 20,0
WP 2028 7.296 0,2 20,0
1) einschließlich Niederschlagswasser
Auf Basis des auf der Kläranlage ankommenden Abwassers ergibt sich nach Abzug
des Regenwasseranteils, der Einleitungsmenge des Zweckverbandes Schweriner
Umland und der Einleitung von Fäkalien sowie unter Einbeziehung des Abwassers
aus Eigenförderungsanlagen eine der Planung zu Grunde zu legende erlöswirksame
Abwassermenge der Landeshauptstadt Schwerin für das Jahr 2027 von 4.515 Tm³.
Im Vergleich der vergangenen Zeiträume ergibt sich folgende Entwicklung:
Jahr abgerechnete Abwassermenge Tm³
Plan Ist-Jahresab- Ist nach Endab- prozentuale Ent-
schluss rechnung im wicklung zum Vor-
Folgejahr jahr
2023 4.600 4.485 4.447 97,9
2024 4.596 4.382 4.563 102,6
2025 4.588 4.506
WP 2026 4.584
WP 2027 4.515
WP 2028 4.526
Die geplanten abgerechneten Abwassermengen des Jahres 2027 liegen auf dem Ni-
veau des Plans 2026.
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Unter Berücksichtigung der zum 1. Januar 2023 geltenden gestaffelten Schmutz-
wassergebühren sind Mengenerlöse für 2027 von 12.247 TEUR
geplant.
3.1.1.2 Umsatzerlöse aus der Niederschlagswasserbeseitigung
von privaten befestigten Flächen 3.533 TEUR
Seit dem 1. Januar 2023 wird eine Niederschlagswassergebühr für bebaute und befes-
tigte private Flächen von 0,79 EUR/m²
erhoben.
Dem Planansatz 2027 wurde eine bebaute und befestigte Fläche, von der Niederschlags-
wasser abgeleitet wird, entsprechend der Hochrechnung 2026 wie folgt zu Grunde ge-
legt 4.465 Tm²
ME Ist 2025 WP 2026 WP 2027 WP 2028
.
private befestigte Fläche Tm² 4.457 4.457 4.465 4.467
Gebührensatz EUR/m² 0,79 0,79 0,79 0,83
Erlöse TEUR 3.521 3.521 3.528 3.707
Pauschalabrechnung TEUR 5 5 5 5
3.1.1.3 Umsatzerlöse aus der Entwässerung der öffentlichen Straßen und
Plätze der LH Schwerin und aus der Wahrnehmung der Aufgaben
der Straßenentwässerung 1.946 TEUR
Die LH SN muss für die Niederschlagswasserbeseitigung von öffentlichen Straßen
und Plätzen ein kostendeckendes Entgelt lt. „Verfahrensanweisung zur Entwässe-
rung der öffentlichen Straßen und Plätze und Wahrnehmung der Aufgaben der Stra-
ßenentwässerung der LH SN“ zahlen.
Für das Jahr 2027 wurde der gültige Verrechnungssatz von 0,61 EUR/m² für die Be-
nutzung der Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen in Ansatz gebracht, so dass
sich für den Plan 2027 Umsatzerlöse von 1.475 TEUR
ergeben. Kalkulatorisch sind keine Anschlusskanäle zu berücksichtigen. Der Flä-
chenansatz wurde mit dem Fachdienst Verkehrsmanagement abgestimmt. Für die
Planung 2027 wird von einer Fläche von 4.465 Tm²
ausgegangen.
Für die Unterhaltung und den Betrieb der Straßenentwässerung ist ein Pauschalbe-
trag von der LH SN an die SAE von 470 TEUR
zu leisten. Diese Mittel werden insbesondere zur regelmäßigen Reinigung und In-
spektion der Straßenentwässerungsanlagen, Zustandserfassung und –bewertung
der Entwässerungsanlagen, der planmäßigen Reinigung der Straßeneinläufe und
Störungsbeseitigung eingesetzt. Des Weiteren sind hier Fremdleistungen für die
Reinigung der Regenwasserbehandlungsanlagen geplant.
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3.1.1.4 Umsatzerlöse aus der Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläran-
lagen und von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben der
Landeshauptstadt Schwerin 341 TEUR
Die Mengen aus der Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und der
Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Sammelgruben sind nahezu kon-
stant. Seit 2015 ist in dieser Position auch die aus Sammelgruben bei Freizeitnut-
zung entsorgte Schmutzwassermenge (6,5 Tm³) enthalten.
Unter Berücksichtigung der seit dem 01. Januar 2026 gültigen Gebühren für Sam-
melgruben und Kleinkläranlagen in der Wohnbebauung und für die Entsorgung der
Sammelgruben für Freizeitnutzung ergeben sich folgende Planansätze:
ME Ist 2025 WP 2026 WP 2027 WP 2028
Sammelgruben bei TEUR 59 81 107 112
Wohn-/Gewerbenutzung Tm³ 4,3 5,1 5,1 5,1
EUR/m³ 9,14 9,14 17,50 18,38
Fäkalschlamm aus TEUR 1 1 2 2
Kleinkläranlagen Tm³ 0,07 0,05 0,05 0,05
EUR/m³ 20,52 20,52 44,00 46,20
Sammelgrubenentsorgung bei TEUR 191 184 232 244
Freizeitnutzung Tm³ 6,9 6,5 6,5 6,5
EUR/m³ * 27,62 28,31 35,74 37,54
* spezifische Erlöse
3.1.1.5 Umsatzerlöse aus der Einleitung von Abwasser des Zweckverbandes
Schweriner Umland und von Dritten 1.718 TEUR
Aus dem Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Schweriner Umland (ZVU) wird
auch in den Jahren 2027/2028, entsprechend des bestehenden sog. Abwasserein-
leitungsvertrages, Abwasser in die Kläranlage Schwerin Süd, eingeleitet. Es gilt der
1. Nachtrag vom 6./ 19. Oktober 2023 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Ko-
operation auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung, gültig ab 1. Januar 2024.
Für den Wirtschaftsplan wurde davon ausgegangen, dass aus dem Verbandsgebiet
eine Menge von 1.200 Tm³ eingeleitet wird und somit Erlöse von 1.632 TEUR
zu erwarten sind.
Für die Einleitung von Deponiesickerwasser vom Zweckverband Schweriner
Umland werden 10 Tm³ geplant und Erlöse von 38 TEUR
berücksichtigt.
Weiterhin werden Fäkalien aus Kleinkläranlagen (1,5 Tm³) und abflusslosen Gruben
von Dritten (15,0 Tm³) auf der Kläranlage Schwerin Süd angeliefert. Hier sind Erlöse
von 48 TEUR
angenommen.
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Für die Umsatzerlöse ZVU/Dritte ergibt sich folgende Entwicklung:
ME Ist 2025 WP 2026 WP 2027 WP 2028
Einleitung von Abwasser über TEUR 1.595 1.644 1.632 1.632
das Kanalnetz durch ZV SN Um- Tm³ 1.173 1.209 1.200 1.200
land EUR/m³ 1,36 1,36 1,36 1,36
TEUR 18 38 38 40
Deponiesickerwasser durch ZV Tm³ 4 10 10 10
SN Umland EUR/m³ 3,80 3,80 3,80 3,99
Fäkalschlamm aus Kleinkläran- TEUR 19 23 23 24
lagen Dritte Tm³ 1,3 1,5 1,5 1,5
EUR/m³ 15,10 15,10 15,10 15,86
Sammelgruben Dritte TEUR 21 31 25 27
Tm³ 12 18 15 15
EUR/m³ 1,70 1,70 1,70 1,79
Summe TEUR 1.653 1.735 1.718 1.723
3.1.1.6 Veränderung der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Gebührenüberdeckung
Der Wirtschaftsplan 2027/ 2028 zeigt, dass der Abbau der Gebührenüberdeckung
aus den Vorjahren bis zum Planjahr 2028 unter den angenommenen Planprämissen
und Rahmenbedingungen erreicht wird.
Insgesamt ergibt sich in 2027 eine Inanspruchnahme der Rückstellung für unge-
wisse Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckung von 1.925 TEUR
und für 2028 von 1.402 TEUR.
3.1.1.7 Sonstige Umsatzerlöse 46 TEUR
Weitere Erlöse aus der Einleitung von Dritten in die öffentliche Kanalisation werden
aus Standrohren bezogenem Wasser, Filterspülwasser aus dem Wasserwerk Müh-
lenscharrn und einer Grundwassereinleitung sowie Rohrnetzspülungen und Sonsti-
gem von 30 TEUR
erzielt.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Dichtheitsmanagements im Zusammen-
hang mit der Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Dichtheitsprüfung von ab-
flusslosen Gruben erstattet die LH SN der SAE die dafür entstehenden Kosten von 16 TEUR.
3.1.2 Sonstige betriebliche Erträge 36 TEUR
Weiterhin werden sonstige betriebliche Erträge für Mahngebühren und Sonstiges
geplant.
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3.1.3 Erträge aus der Auflösung von SOPO 1.400 TEUR.
Aus der ertragswirksamen Auflösung von Zuschüssen und unentgeltlichen
Übernahmen ergeben sich Erträge von 887 TEUR
Hierbei handelt es sich um die Auflösung des in Vorjahren erhobenen Kostenersat-
zes bzw. der Kanalbaubeiträge. Die Zuschüsse Nutzungsberechtigter werden in ana-
loger Höhe lt. § 33 Abs. 5 der EigVO M-V durch die SAE als Passivposten in der Bilanz
ausgewiesen und mit dem Vomhundertsatz, der dem durchschnittlichen betriebs-
gewöhnlichen Abschreibungssatz entspricht (2 %), aufgelöst.
Wirtschaftsplan 2027
in Vorjahren und 2027
erhobener
Zuschuss Auflösungsbetrag
TEUR TEUR
Kostenersatz 872 1
Kanalbaubeitrag 4.144 80
unentgeltliche Übernahmen 38.776 767
Zuschüsse Nutzungsberechtigter 554 11
Zugänge 2026 (unentgeltlich) 1.020 20
Zugänge 2027 (unentgeltlich) 1.508 8
46.874 887
In den Wirtschaftsplan 2027 wurden Zugänge für Zuschüsse Nutzungsberechtigter
(unentgeltliche Übernahme von Anlagevermögen von Erschließungsträgern) von
1.508 TEUR eingestellt.
Für das durch die LH SN zum 01. Januar 2012 eingebrachte Vermögen der Straßen-
entwässerung (Straßeneinläufe, Schächte und Kanalsystem) wurde bei der SAE ein
Sonderposten in Höhe von 2.734 TEUR gebildet. Aus der Anlagenbefahrung im Zeit-
raum 2012 - 2019 sowie eine Neubewertung von Anlagen ergaben sich nachträgli-
che Zugänge in Höhe von 3.358 TEUR. Der ertragswirksamen Auflösung dieses
Sonderposten über die Restnutzungsdauer stehen Abschreibungen für das Anlage-
vermögen der Straßenentwässerung in nahezu selber Höhe gegenüber. In 2027
sind Zugänge von 530 TEUR geplant. In 2027 sind insgesamt für die ertragswirk-
same Auflösung dieses Sonderpostens 200 TEUR
geplant.
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Zweckgebundene Investitionszuschüsse sind ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der
geförderten Investitionen auf der Grundlage der Nutzungsdauer der bezuschussten
Anlagegüter aufzulösen. Der Auflösungsbetrag für die in Vorjahren erhaltenen
zweckgebundenen Investitionszuschüsse ergibt sich wie folgt: 238 TEUR.
Zweckgebundene Anfangsbestand
Investitionszuschüsse für: Plan 01.01.2027
ursprünglich erhaltener Auflösungsbetrag
Zuschüsse 2027
TEUR
TEUR
Kläranlage 1.807 92
Mischwasserspeicher 333 9
Kanalsanierungen 220 11
Friedrichsthal 176 10
Westring 1.208 59
Göhrener Tannen 258 10
Sacktannen 516 16
Göhrener Tannen 4. BA 795 30
Sonstige 9 1
Summe 5.322 238
Die Auflösung der verrechneten Abwasserabgabe ab dem Zeitpunkt der Aktivie-
rung der mittels Verrechnung der Abwasserabgabe geförderten Investitionen über
die Nutzungsdauer ergibt einen Betrag von 75 TEUR.
3.2 Aufwendungen
Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und des laufenden Betriebes aller
Anlagen der Schweriner Abwasserentsorgung sind Aufwendungen für 2027 (ohne
Zinsen) von insgesamt 19.665 TEUR
erforderlich.
Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2026 bedeutet dies ein Anstieg um + 642 TEUR,
das entspricht ca. 3,4 %.
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An den Gesamtaufwendungen einschließlich Zinsen und Steuern sind die folgende
Aufwandsgruppen beteiligt:
Aufwendungen Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028
TEUR % TEUR % TEUR %
Materialaufwand 13.147 64,0 13.904 66,4 13.983 65,4
Roh-, Hilfs- und (889) (4,4) (932) (4,4) (954) (4,5)
Betriebsstoffe
Bezogene Leistungen (12.259) (59,6) (12.972) (61,9) (13.029) (61,0)
dar. Betriebsführung (8.484) (41,2) (8.510) (40,6) (8.715) (40,8)
Personalaufwand 0 - 0 - 0 -
Abschreibungen 5.551 27,0 5.450 26,0 5.607 26,2
Sonstige betriebliche
Aufwendungen 324 1,6 311 1,5 319 1,5
Summe Aufwendungen 19.023 92,5 19.665 93,9 19.909 93,2
Zinsen 1.536 7,5 1.286 6,1 1.464 6,8
Gesamtaufwand 20.559 100,0 20.951 100,0 21.373 100,0
3.2.1 Materialaufwand 13.904 TEUR
Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2026 bedeutet dies eine Kostensteigerung um +757 TEUR.
Hauptursachen sind einerseits die gestiegenen Strombezugskosten (+185 TEUR), da die im
WP 2026 geplante Photovoltaikanlage nicht errichtet werden konnte und die höheren Kos-
ten für Fremdleistungen für Wartung/ Instandhaltung für Maschinen und Gebäude (+427
TEUR); andererseits sind inflationsbedingte Kostensteigerungen, u. a. Baupreise, Fremdleis-
tungen sowie allgemeine Kosten zu verzeichnen. Weiterhin sind höhere Kosten für Aufbe-
reitungsmaterial (+176 TEUR) sowie höhere Kosten für Fremdleistungen für Entsorgung
(+46 TEUR) zu planen.
3.2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 932 TEUR
Diese Aufwandsgruppe wird in 2027 vor allem durch folgende Aufwandsarten
bestimmt:
- Abwasseraufbereitungsmaterial wird in Höhe von 463 TEUR
benötigt.
Auf der Kläranlage Schwerin Süd werden Polymere für die Klärschlammkonditionie-
rung und Eisensalz zur chemischen Phosphatelimination in der Abwasserreinigung
benötigt. Kalziumnitrat wird zur Geruchsbekämpfung im Kanalnetz eingesetzt.
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Für die einzelnen Aufbereitungsmaterialien ergeben sich folgende Planansätze:
Aufbereitungs- Wirkung Menge Kosten
material TEUR
Polymere Klärschlammaufbereitung und Entwässe- 9 t fest 308
rung 58 t flüssig
Eisensulfat chemische Phosphateliminierung 500 t 83
Kalziumnitrat Schwefelwasserstoffbekämpfung zur Ver- 125 t 52
meidung von Geruchsbelästigungen im Ka-
nalnetz
Sonstiges 20
Summe 463
Für den Wasserbezug sind Kosten von 36 TEUR
geplant, überwiegend auf der Kläranlage für den Betrieb der Schlamment-
wässerung.
Für Reparaturmaterial sind Kosten von 433 TEUR
eingeplant. Damit werden Ersatzteile für Pumpen und Maschinentechnik
für die Ausrüstung der Kläranlage und der Abwasserpumpwerke, Rohrlei-
tungsmaterial für die Abwasserdruckrohrleitungen und das Kanalnetz so-
wie Elektromaterial beschafft.
3.2.1.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.972 TEUR
Die geplanten Aufwendungen für bezogene Leistungen nehmen 61,9 %
der Gesamtaufwendungen (inkl. Zinsen) in Anspruch.
Zu den wesentlichen Aufwandsarten in dieser Gruppe zählen:
- Betriebsführungsentgelt
Für die Betriebsbesorgung durch die Wasserversorgungs- und Abwasserentsor-
gungsgesellschaft Schwerin mbH Co. KG (WAG) (inkl. Fahrzeuggestellung, Labor-
analytik und weitere Dienstleistungen) ist in 2027 ein Entgelt von 8.510 TEUR
in die Planung eingestellt. Die WAG ruft einen Teil der kaufmännischen Leistungen
sowie ausgewählte technische Leistungen bei der SWS ab, um den Betriebsfüh-
rungsvertrag mit der SAE zu erfüllen. Der Leistungsumfang wurde seit 2012 durch
die Übernahme der Aufgaben der Straßenentwässerung und seit 2015 um das
Dichtheitsmanagement und Entsorgung für abflusslose Gruben in Freizeitnutzung
sowie den Zuwachs des Anlagenbestandes erweitert. Aufgrund der im Vertrag ent-
haltenden Preisanpassungsklausel werden die bei der WAG umzusetzenden Tarif-
anpassungen lt. TV-V weiterberechnet.
- Fremdleistungen 1.693 TEUR
Die im Wirtschaftsplan für 2027 eingestellten Mittel sind vor allem für folgende
Maßnahmen vorgesehen:
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Unterhalts- und Instandhaltungsleistungen an Gebäuden und Außenanlagen 387 TEUR
z. B. Arbeiten für die Landschaftspflege auf der Kläranlage, an Pumpwerken
und Regenwasserbehandlungsanlagen sowie Reparatur- und Instandhal-
tungsarbeiten an Gebäuden der Kläranlage und Pumpwerke, Unterhaltung
Zäune, Außenanlagen etc. In 2027 sind die Sanitäranlagen auf der Kläranlage
zu erneuern.
Instandhaltungs- und Wartungsleistungen an Anlagen 1.300 TEUR
z. B. Reparaturen an Sammlern, Hausanschluss- und Druckrohrleitungen,
Wartung und Instandhaltung an Maschinen und Ausrüstungen der Kläranlage
und Pumpwerke. Ab 2027 werden für die Entschlammung von Regenwasser-
behandlungsanlagen 300 TEUR eingeplant.
- Klärschlammabfuhr
Die Kosten für die Klärschlammabfuhr sind 2027 mit 1.000 TEUR
geplant. Für die Planung 2027 und 2028 wurde angenommen, dass der Klär-
schlamm überwiegend landwirtschaftlich verwertet werden kann. Vorsorglich wur-
den für 10 % der Menge Kosten für die thermische Verwertung geplant. Ab 2029 ist
die landwirtschaftliche Verwertung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht
mehr möglich.
- Strombezug für 2027 808 TEUR
und für 2028 810 TEUR.
Stromkosten fallen für den Betrieb der technischen Anlagen wie folgt an:
Kläranlage Schwerin-Süd 503 TEUR
Pumpwerke und Mischwasserspeicher im Kanalnetz 305 TEUR.
Der Stromarbeitspreis ist bereits bis zum 31. Dezember 2028 vertraglich fixiert. Für
die Planung 2027 wurde ein Strombezugspreis (inkl. u. a. Netznutzungsentgelte und
KWK-Umlagen, Stromsteuer) für die Kläranlage von 18,11 ct/kWh (brutto) und für
die Pumpwerke ein Strombezugspreis zwischen 19,38 ct/kWh und 24,14 ct/kWh
(brutto) zum Ansatz gebracht.
- Abwasserabgabe 314 TEUR
Die Abwasserabgabe ist für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer gemäß
§ 1 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes an das Land M-V zu entrichten und wird
für Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben. Die Abwasserabgabe für die Klär-
anlage wird durch die zuständige Wasserbehörde seit 2021 nach der in der wasser-
rechtlichen Erlaubnis festgelegten Jahresschmutzwassermenge (6.500 Tm³)
erhoben.
Für die Planung 2027 wird davon ausgegangen, dass die in der wasserrechtlichen
Erlaubnis der Kläranlage festgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden und
damit der ermäßigte Abgabensatz von 17,90 EUR/ Schadeinheit zum Tragen
kommt.
12 von 19
Daraus ergeben sich unter Anbetracht der Schadeinheiten folgende Abwasserabga-
ben für die:
- Einleitung von der Kläranlage Schwerin-Süd 264 TEUR
- Niederschlagswassereinleitung aus diversen
Einleitstellen der Stadt Schwerin aus dem Mischwassersystem 3 TEUR
- Niederschlagswassereinleitung aus diversen
Einleitstellen der Stadt Schwerin aus dem Trennsystem
in Gewässer I. Ordnung 40 TEUR
in Gewässer II. Ordnung 7TEUR
Seit Novellierung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz M-V kön-
nen Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA), die den Anforderungen des für die
Einleitung zulassenden Bescheides entsprechen und nicht durch Schmutzwasser
aus Fehlanschlüssen verunreinigt sind, von der gesetzlich vorgeschriebenen Abwas-
serabgabe befreit werden. Die erforderlichen Investitionen für die RWBA sind in
der Investitionsplanung enthalten.
- Transportkostenerstattung 155 TEUR
Kosten für fremde Transportleistungen entstehen für die Entsorgung von Fäkal-
schlamm aus Kleinkläranlagen bzw. häuslichen Abwässern aus Sammelgruben in
der Wohnbebauung der LH Schwerin. Die geplanten Kosten wurden mit
30,01 EUR/m³ (brutto) angesetzt. Dies bedeutet ein Anstieg um ca. 3 % zum aktu-
ellen Preis.
- Sonstige Fremdleistungen 282 TEUR
Sonstige Fremdleistungen sind, u. a. für die Straßenreinigung, für die Entsorgung
von Gewerbeabfällen, die Verkehrssicherung, das Vertragsmanagement mit LH SN
sowie die Kostenbeteiligung hinsichtlich Management der Klärschlammkoopera-
tion geplant.
- Wärmeenergie
Seit Errichtung des BHKW auf der Kläranlage wird die auf der Kläranlage benötigte
Wärme zum großen Teil selbst erzeugt, so dass lediglich für die externe Wärmebe-
reitstellung bei plan- oder unplanmäßigem Ausfall des BHKW Kosten von 24 TEUR
vorzusehen sind.
3.2.2 Personalaufwand 0 TEUR
Die Schweriner Abwasserentsorgung verfügt über kein eigenes Personal. Die Per-
sonalkosten werden mit dem Betriebsführungsentgelt durch die WAG in Rechnung
gestellt, da alle technischen Mitarbeiter und ein Großteil der kaufmännischen Mit-
arbeiter direkt bei der WAG angestellt sind. Ausgewählte kaufmännische Leistun-
gen, insbesondere die Verbrauchsabrechnung, IT-Dienstleistungen,
Bestandsdokumentation werden durch die SWS erbracht, die ihrerseits einen
Dienstleistungsvertrag mit der WAG abgeschlossen hat.
Die Aufstellung eines Stellenplanes durch die SAE ist deshalb nicht erforderlich.
13 von 19
3.2.3 Abschreibungen 5.450 TEUR
Die Abschreibungen wurden, ausgehend von einer DV-technisch erstellten Ab-
schreibungsvorschau auf den Bestand 31. Dezember 2025 und unter Beachtung der
sich in 2026 im Bau befindlichen und bis zum 31. Dezember 2026 aktivierungsfähi-
gen Anlagen ermittelt.
Weitere Abschreibungen in 2027 resultieren zum einen aus den geplanten Zugän-
gen aus dem geplanten Investitionsprogramm und zum anderen aus den erwarte-
ten unentgeltlichen Übernahmen von Anlagevermögen von Erschließungsträgern
(1.508 TEUR).
Die Berechnung der Abschreibungen wurde nach linearer Methode auf der Basis
der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen.
3.2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen 311 TEUR
Diese Aufwandsgruppe wird u. a. durch folgende Aufwandsarten bestimmt:
- Versicherungen 50 TEUR
- Mieten und Pachten 44 TEUR
- Werbungs- und Insertionskosten 23 TEUR
- Porto und Telefongebühren/ Bewirtung 11 TEUR
- Beiträge/ Gebühren 18 TEUR
- Verwaltungskostenerstattung an den Haushalt der LH SN 25 TEUR
- Rechts- und Beratungskosten/Gutachten/Jahresabschluss/Prozesskosten 126 TEUR
Kosten für Rechts- und Beratungsleistungen wurden, u. a. für die Erarbeitung
technischer Konzepte, die Beratung zum US-Leasing sowie sonstige Rechtsstrei-
tigkeiten eingestellt.
- Abschreibungen uneinbringlicher Forderungen 10 TEUR.
3.3 Betriebsergebnis
Als Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt sich ein positives Ergebnis
für das Jahr 2027 von 3.574 TEUR
und für das Jahr 2028 von 3.765 TEUR.
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3.4 Zinsergebnis 1.233 TEUR
Die Zinsaufwendungen wurden anhand der tatsächlich durch die SAE aufgenom-
menen bzw. geplanten Kredite einzeln ermittelt.
Für 2027 ist eine Neukreditaufnahme von 4.000 TEUR geplant. Es wurde ein Zins-
satz von 3,80% p. a. und eine Laufzeit von 50 Jahren angenommen. Insgesamt
ergibt sich für das Jahr 2027 ein Zinsaufwand gegenüber Kreditinstituten von 1.286
TEUR und für das Jahr 2028 von 1.464 TEUR.
Die Zinserträge aus dem Cash-Pool mit der Landeshauptstadt Schwerin werden in
Höhe von 53 TEUR geplant.
3.5 Ergebnis vor Steuern 2.341 TEUR
3.6. Steuern 0 TEUR
3.7 Jahresüberschuss
Unter Beachtung der in den vorherigen Textziffern ausgewiesenen Erträgen und
Aufwendungen ergibt sich im Wirtschaftsplan 2027 ein
Jahresüberschuss von + 2.341 TEUR
und für den Plan 2028 von + 2.352 TEUR.
Von dem geplanten handelsrechtlich erwirtschafteten Jahresüberschuss wird eine
Verzinsung des aus Eigenmitteln finanzierten Anlagekapitals (Plan 2027 =
1.756 TEUR) an den Haushalt im Folgejahr abgeführt. Der restliche Betrag, u. a. aus
der Auflösung der Fördermittel wird der Kapitalrücklage zugeführt.
Durch die Zuführung zur Kapitalrücklage soll die EK-Quote in den nächsten Jahren
stabil gehalten werden.
4. Finanzplan
Im Finanzplan werden die Finanzierungsmittel und der Finanzierungsbedarf bis
2030 dargestellt.
Laut vorliegender Unternehmensplanung sieht die Entwicklung nachstehender Bilanz-
positionen wie folgt aus:
Jahr Eigenkapital Eigenkapital* Sonderposten Rückstellungen
in TEUR in % in TEUR in TEUR
Ist 31.12.2025 33.875 33,0 36.604 5.589
vorauss. per 31.12.2026 34.448 32,6 36.523 4.992
vorauss. per 31.12.2027 35.095 33,0 37.160 3.068
vorauss. per 31.12.2028 35.691 32,9 37.955 1.666
*) bereinigte EK-quote unter Berücksichtigung SoPo /Ertragszuschüsse
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Die bestehende Rückstellung aus ungewissen Verbindlichkeiten aus Gebührenüber-
deckung (4.277 TEUR zum 31. Dezember 2025) wird nach Ende des Kalkulations-
zeitraumes in den darauffolgenden 3 Jahren (Ende 2028) gemäß der Planung
vollständig in Anspruch genommen.
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
Die SAE plant unter den getroffenen Annahmen in den nächsten Jahren folgende
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit:
2027 5.693 TEUR
2028 6.503 TEUR
2029 9.179 TEUR
2030 9.047 TEUR.
Durch das geplante Jahresergebnis (EK-Verzinsung) und die Abschreibungen ste-
hen jährlich rund 7,8– 8,4 Mio. EUR Finanzierungsmittel zur Verfügung. Auszah-
lungen aufgrund der Inanspruchnahme aus in den Vorjahren gebildeter
Rückstellungen (2027 – 2028) sowie die nicht zahlungswirksame Auflösung der
Sonderposten verringern die Finanzierungsmittel, so dass sich ein Cash-Flow aus
laufender Geschäftstätigkeit zwischen 5,7 – 9,2 Mio. EUR jährlich ergibt.
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
Es sind Investitionen zwischen ca. 5,1– 6,6 Mio. EUR jährlich geplant.
Fördermittel werden nicht erwartet.
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
Zur Finanzierung der Investitionen ist in 2027 eine Kreditaufnahme von
4,0 Mio. EUR und in Folgejahren jeweils zwischen 2,5 – 5,0 Mio. EUR notwendig.
Die Tilgungen der Darlehen zur Investitionsfinanzierung liegen 2027 bis 2030
zwischen 2,0 und 2,2 Mio. EUR p. a. Ein wesentlicher Teil der Verzinsung des aus
Eigenmitteln finanzierten Anlagenkapitals ist jeweils im Folgejahr nach der Er-
wirtschaftung an den städtischen Haushalt abzuführen. Der restliche Betrag ist
der Kapitalrücklage zuzuführen und verbleibt zur EK-Verstärkung im Eigenbe-
trieb.
Insgesamt zeigt der strategische Plan bis 2030, dass in den nächsten Jahren je-
weils ein Jahresüberschuss gemäß EK-Verzinsung erzielt wird. Unter den in der
strategischen Planung getroffenen Annahmen wird die derzeit bestehende Ge-
bührenüberdeckung mittelfristig (3 Jahre nach Ende des Kalkulationszeitraumes)
vollständig bis 2028 aufgebraucht sein, so dass eine weitere Gebührenanpassung
für Schmutzwasser und Niederschlagswasser voraussichtlich erst Ende 2028/ An-
fang 2029 sein wird.
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5. Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Fi-
nanzplanung für den Haushalt der Gemeinde auswirken
Die Finanzbeziehungen zur LH SN sind wie folgt im Plan vorgesehen:
Ist WP WP WP
Einnahmen aus ME 2025 2026 2027 2028
Öffentliche Straßen und Plätze TEUR 1.462 1.470 1.475 1.549
Fläche Tm² 2.396 2.410 2.419 2.421
Wahrnehmung der Aufgaben
für Straßenentwässerung TEUR 532 537 470 460
Allgemeinverfügung Dichtheits-
management TEUR 16 16 16 16
gesamt TEUR 2.010 2.023 1.962 2.026
6. Vermögens-/ Investitionsplan
Die Schweriner Abwasserentsorgung plant für das Jahr 2027 ein Investitionsvolu-
men in Höhe von 5.095 TEUR
und für das Jahr 2028 von 6.180 TEUR.
Das Investitionsvolumen und die nachstehend beschriebenen Investitionsvorhaben
wurden auf der Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Landeshaupt-
stadt Schwerin geplant. Grundlage der Investitionsplanung sind weiterhin die Er-
gebnisse aus der Kanalnetzzustandsbewertung, die Erkenntnisse aus der
hydraulischen Kanalnetzmodellierung sowie die gemeinsam mit der Landeshaupt-
stadt Schwerin und der Unternehmensgruppe Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
vorgesehenen zu koordinierenden Baumaßnahmen.
Die SAE hat ein langfristiges Sanierungsprogramm für den Anlagenbestand aufge-
legt. Darin wurden die wesentlichen Pumpwerke und die Kläranlage einer Be-
standsanalyse unterzogen. In Auswertung dieser Bestandsaufnahme wurde der
Handlungsbedarf ermittelt und in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen unter-
gliedert.
Schwerpunkte im Investitionsgeschehen 2027 und 2028 betreffen den Austausch
der Zentrifugen zur Klärschlammentwässerung und die BHKW- Motoren, die Erneu-
erung von Pumpwerken und Druckrohrleitungen im städtischen Abwassernetz, die
Erneuerung von Mischwasserkanälen in der Innenstadt Schwerin sowie die Errich-
tung von Regenwasserbehandlungsanlagen an Regenwassereinleitstellen in Ge-
wässern. Die Erneuerung der Mischwasserkanalisation erfolgt möglichst in
Koordinierung mit Straßenerneuerungsvorhaben der LH SN sowie weiteren Be-
darfsträgern, wie SWS, NGS, WAG und Anderen.
Des Weiteren können einige im Planjahr 2026 vorgesehene Bauvorhaben, z. B. auf-
grund von Abhängigkeiten bei koordinierten Baumaßnahmen oder Verzögerungen
in der Vorbereitung von Investitionsprojekten, nicht wie ursprünglich geplant bis
Ende 2026 umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind in 2027 fortzuführen, so
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dass diese entsprechenden Budgets in den Plan 2027 und Folgejahre eingestellt
wurden.
Alle Investitionen werden vor Aufnahme in den Wirtschaftsplan einer internen
technischen und finanziellen Bewertung unterzogen. Sofern es sich um Fortset-
zungsmaßnahmen handelt, entfällt ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, da dieser be-
reits bei Aufnahme der Maßnahme durchgeführt wurde.
Für Maßnahme von geringer finanzieller Bedeutung (kleiner als 500 TEUR im Ein-
zelfall) entfallen umfangreiche Pläne, Kostenberechnungen sowie ein detaillierter
Investitionszeitenplan.
Das Investitionsprogramm für 2027/2028 beinhaltet folgende Schwerpunktmaß-
nahmen und Investitionsbudgets:
in TEUR 2027 2028
- Kläranlage Schwerin Süd 775 1.635
- Neubau/Erweiterung Pumpwerke und Druckrohrleitung 535 1.010
- Ortsentwässerungskanäle 2.345 2.620
- Mischwasserspeicher 100 0
- Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) 1.225 800
- Anschlussleitungen/ Kleinmaßnahmen 100 100
- Gestattungsverträge 15 15
Summe 5.095 6.180
Als wesentliche Investitionsmaßnahmen auf der Kläranlage sind der Umbau der al-
ten Leitwarte (Besprechungs- und Besucherraum), die Gerinnesanierung, die Er-
neuerung der Zentrifugen sowie die Erneuerung der BHKW zu nennen.
In den Bereich Neubau/Erweiterung Pumpwerke und Druckrohrleitungen fällt u.a.
der Bau eines neuen Hauptpumpwerkes in Medewege.
Die Investitionen im Bereich Ortsentwässerungskanäle betreffen folgende Straßen:
Dr.- Hans- Wolf-Straße (SW, RW), An den Wadehängen, Schwalbenstraße (SW, RW),
Kalkwerderring, Neumühler Straße (Kreisverkehr bis Obotritenring) und Wismar-
sche Str./ Grunthalplatz.
Das Investitionsbudget für den Neubau von RWBA wird wesentlich durch den Bau
der RWBA Pampower Straße, Lübecker Straße/ Strahlenklinik sowie Wittenburger
Straße und Hopfenbruchweg bestimmt.
7. Stellenplan Anlage 6 entfällt
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8. Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigen
Angaben in TEUR 2029 2030 2031
Summe 3.590 2.000 0
Da der Wirtschaftsplan für 2027/ 2028 aufgestellt wird, ist das Eingehen von Ver-
pflichtungsermächtigungen erst für die Folgejahre 2029 bis 2031 in Höhe von ins-
gesamt 3.590 TEUR
für folgende Positionen notwendig:
Erneuerung Kläranlage
Erneuerung der Ortsentwässerung.
Die Verpflichtungsermächtigungen werden eingestellt, da die Bauvorhaben gemäß
der Kenntnisse zum Redaktionsschluss dieses Planes spätestens Ende 2028 beauf-
tragt und in 2029 bis 2031 realisiert werden sollen.
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Anlage 1
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Zusammenstellung
Erfolgsplan 2027 2028
in TEUR in TEUR
Gesamtbetrag der Erträge 23.292 23.725
Gesamtbetrag der Aufwendungen 20.951 21.373
das Jahresergebnis 2.341 2.352
das Ergebnis vor Ergebnisabführung/Verlustausgleich (nachrichtlich) 2.341 2.352
Finanzplan 2027 2028
in TEUR in TEUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit 19.957 20.856
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit 14.264 14.353
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 5.693 6.503
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 53 51
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit -5.095 -6.180
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -5.042 -6.129
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 6.729 5.000
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit -7.682 -5.272
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -953 -272
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.283 2.981
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -302 102
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.981 3.083
Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt 2027 2028
in TEUR in TEUR
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
4.000 5.000
Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen
Höchstbetrag der festgesetzten Kassenkredite 1.996 2.086
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen 5.590 -
Sonstige Angaben 2027 2028
in TEUR in TEUR
Gesamtbetrag der voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen - -
Wertansatz des bilanziellen Eigenkapitals in der Bilanz in TEUR in % der Bilanzsumme
zum 31.12.2025 33.875 24,3%
zum 31.12.2026 voraussichtlich 34.448 24,2%
zum 31.12.2027 voraussichtlich 35.095 24,4%
In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten keine
Veränderungen der Stellen im Vergleich zum Vorjahr 0,0
Anlage 2
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Erfolgsplan
Angaben in TEUR
Bezeichnung Ist Plan Erwartung Plan Plan Plan Plan
2025 2026 2026 2027 2028 2029 2030
1. Umsatzerlöse 19.770 21.252 20.621 21.804 22.199 23.983 24.797
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen
2.
und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge 416 35 340 35 35 35 35
Materialaufwand 12.844 13.148 13.548 13.904 13.983 15.333 15.626
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
5. 839 889 936 932 954 977 1.000
bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Meistungen 12.006 12.259 12.612 12.972 13.029 14.356 14.626
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
6. b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung
- davon für Altersversorgung
Abschreibungen auf 5.126 5.551 5.175 5.450 5.607 5.782 5.961
a) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
5.126 5.551 5.175 5.450 5.607 5.782 5.961
und Sachanlagen
7.
b) Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit
diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen
überschreiten
Erträge aus Auflösungen von Sonderposten nach § 33
8. 1.377 1.466 1.371 1.400 1.440 1.482 1.518
Abs. 4-6 EigVO
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 328 324 322 311 319 327 335
- davon Konzessionsabgabe
Erträge aus Gewinnabführungsvertrag
Erträge aus Beteiligungen
10.
- davon aus verbundenen Unternehmen
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
11.des Finanzanlagevermögens
- davon aus verbundenen Unternehmen
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 269 77 66 53 51 61 61
12.
- davon aus verbundenen Unternehmen
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
13.
des Umlaufvermögens
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.017 1.536 1.083 1.286 1.464 1.671 2.030
14.
- davon an verbundene Unternehmen
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.516 2.271 2.270 2.341 2.352 2.448 2.459
15.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
16.Ergebnis nach Steuern 2.516 2.271 2.270 2.341 2.352 2.448 2.459
17.Sonstige Steuern
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter
Auf Grund eines Gewinnabführungs-vertrages
abgeführten Gewinn
Erträge aus Verlustübernahme
18.Jahresgewinn / Jahresverlust 2.516 2.271 2.270 2.341 2.352 2.448 2.459
*Rundungsdifferenzen sind möglich
Behandlung des Jahresergebnisses
Verrechung mit dem Verlustvortrag
Verrechnung mit dem Gewinnvortrag
Vortrag auf neue Rechnung 412 114 326 408 347 425 451
Einstellung in die Rücklagen 532 541 247 239 238 239 238
Entnahme aus den Rücklagen
Ausschüttung an LHSN /Gesellschafterin 1.572 1.616 1.697 1.694 1.767 1.784 1.770
Ausgleich durch LHSN /Gesellschafterin
Anlage 3
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Finanzplan
Angaben in TEUR
Ist Plan Erwartung Plan Plan Plan Plan
2025 2026 2026 2027 2028 2029 2030
1 Periodenergebnis 2.516 2.271 2.270 2.341 2.352 2.448 2.459
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen
2 +/- (-) auf Gegenstände des 5.126 5.551 5.175 5.450 5.607 5.782 5.961
Anlagevermögens
Auflösung (-)/Zuschreibungen (+) auf
+/-
Sonderposten zum Anlagevermögen
Zunahme (+) / Abnahme (-)
3 +/- -1.513 -1.235 -596 -1.925 -1.402 979 181
der Rückstellungen
Sonstige zahlungsunwirksame
+ -1.377 -1.466 -1.371 -1.400 -1.440 -1.482 -1.518
Aufwendungen (+)
4
Sonstige zahlungsunwirksame
-
Erträge (-)
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte,
der Forderungen aus Lieferungen und
5 -/+ Leistungen sowie anderer Aktiva, die 426 337 4 -24 -114
nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Zunahme (+) / Abnahme (-) der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
6 +/- Leistungen sowie anderer Passiva, die -123 -9 -10 -10 -3 -44 -5
nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang
7 -/+ von Gegenständen des
Anlagevermögens
8 +/- Zinsaufwendungen (+) /Zinserträge (-) 916 1.460 1.018 1.233 1.413 1.610 1.969
9 - Sonstige Beteiligungserträge
Aufwendungen (+) / Erträge (-)
10 +/-
aus außerordentlichen Posten
11 +/- Ertragsteueraufwand (+) /-ertrag (-)
Einzahlungen aus
12 +
außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus
13 -
außerordentlichen Posten
14 -/+ Ertragsteuerzahlungen (-/+)
Sonstige Einzahlungen (+)
+/-
und Auszahlungen (-)
Cashflow aus der
15 5.971 6.572 6.823 5.693 6.503 9.179 9.047
laufenden Geschäftstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von
16 + Gegenständen des immateriellen
Anlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das
17 - -15 -15 -15 -15 -15 -15
immaterielle Anlagevermögen
Einzahlungen aus Abgängen von
18 + Gegenständen des
Sachanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das
19 - -2.863 -6.460 -8.456 -5.080 -6.165 -6.055 -6.625
Sachanlagevermögen
Einzahlungen aus Abgängen von
20 + Gegenständen des
Finanzanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das
21 -
Finanzanlagevermögen
Anlage 3
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Finanzplan
Angaben in TEUR
Ist Plan Erwartung Plan Plan Plan Plan
2025 2026 2026 2027 2028 2029 2030
Einzahlungen aufgrund von
22 + Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von
23 - Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
Einzahlungen Abgänge
+
Konsolidierungskreis
Auszahlungen Zugänge
-
Konsolidierungskreis
Einzahlungen aus
24 +
außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus
25 -
außerordentlichen Posten
26 + Erhaltene Zinsen 97 77 66 53 51 61 61
27 + Erhaltene Dividenden
Sonstige Einzahlungen (+)
+/-
und Auszahlungen (-)
28 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.766 -6.398 -8.405 -5.042 -6.129 -6.009 -6.579
Einzahlungen aus
29 +
Eigenkapitalzuführungen
Auszahlungen aus
30 -
Eigenkapitalherabsetzung
Einzahlungen aus der Begebung von
31 + Anleihen und der Aufnahme von (Finanz- 6.600 6.977 6.980 6.729 5.000 9.476 14.462
) Krediten
davon für Investitionen und
3.000 5.000 5.000 4.000 5.000 3.500 2.500
Investitionsförderungsmaßnahmen
davon zur Umschuldung von Krediten für
Investitionen und 3.600 1.977 1.980 2.729 5.976 11.962
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen aus der Tilgung von
32 - -5.480 -4.045 -3.858 -4.702 -2.052 -8.127 -14.139
Anleihen und (Finanz-) Krediten
davon für Investitionen und
-2.068 -1.878 -1.973 -2.052 -2.151 -2.177
Investitionsförderungsmaßnahmen
davon zur Umschuldung von Krediten für
Investitionen und -3.600 -1.977 -1.980 -2.729 -5.976 -11.962
Investitionsförderungsmaßnahmen
Einzahlungen aus erhaltenen
33 + 654
Zuschüssen/Zuwendungen
davon von der Gemeinde
davon einmalige Entgelte
Nutzungsberechtigte
davon Einzahlungen von sonstigen
Dritten
Auszahlungen aus der Rückgewähr von
-
Zuwendungen
Einzahlungen aus außerordentlichen
34 + -40
Posten
Auszahlungen aus außerordentlichen
35 -
Posten
36 - Gezahlte Zinsen -1.013 -1.536 -1.083 -1.286 -1.464 -1.671 -2.030
gezahlte Dividenden
37 - -1.572 -1.616 -1.697 -1.694 -1.756 -1.784 -1.770
Auszahlungen an Unternehmenseigner
Einzahlungen (+) und Auszahlungen (-)
+/-
aus Ergebnisabführungsvertrag
Anlage 3
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Finanzplan
Angaben in TEUR
Ist Plan Erwartung Plan Plan Plan Plan
2025 2026 2026 2027 2028 2029 2030
sonstige Einzahlungen (+) und
+/-
Auszahlungen (-)
Cashflow aus der
38 -851 -220 342 -953 -272 -2.106 -3.477
Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderungen
39 2.354 -46 -1.240 -302 102 1.064 -1.009
des Finanzmittelfonds
40 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.169 3.854 4.523 3.283 2.981 3.083 4.147
Finanzmittelfonds am Ende der
41 4.523 3.808 3.283 2.981 3.083 4.147 3.138
Periode
darunter Cash-Pool-Forderungen 4.023
darunter Cash-Pool-Verbindlichkeiten
*Rundungsdifferenzen sind möglich
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.523 3.808 3.283 2.981 3.083 4.147 3.138
jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sowie andere kurzfristige
Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden
Mittel gehören
Anlage 4
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionszusammenfassung
Angaben in TEUR
Investitionsbeträge je Projekt
Ist Erwartung Planjahr Folgejahre
Bezeichnung Gesamt
bis incl. restl.
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
davon aus Abgängen von Gegenständen
des immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevernögens und des
Finanzanlagevermögens
davon Sonstige
Auszahlungen aus
32.456 8.471 5.095 6.180 6.070 6.640
Investitionstätigkeit
davon für Investitionen in das immaterielle
75 15 15 15 15 15
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
32.381 8.456 5.080 6.165 6.055 6.625
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-32.456 -8.471 -5.095 -6.180 -6.070 -6.640
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der
Begebung von Anleihen und der Aufnahme 5.000 4.000 5.000 3.500 2.500
von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus
erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte
Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
3.471 1.095 1.180 2.570 4.140
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Anlage 4
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionszusammenfassung
Angaben in TEUR
Investitionsbeträge je Projekt
Ist Erwartung Planjahr Folgejahre
Bezeichnung Gesamt
bis incl. restl.
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Nachrichtlich - Übersicht über die Investitionsprojekte
1 Fortführung von Investprojekten
Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung KA
1.1. 9.683 5.523 725 1.585 900 950
Schwerin Süd
Reko Pumpwerke Neubau/ Erweiterung/
1.2. 820 535 1.010 500 435
Erneuerung
1.3. Ortentwässerung Neubau/ Erweiterung 5 150 300 100
1.4. Ortentwässerung Erneuerung 12.208 1.438 2.195 2.320 3.505 2.750
Mischwasserspeicher Neubau/ Erweiterung/
1.5. 100 100 50 550
Erneuerung
1.6. Regenwasserbehandlungsanlagen 425 1.225 800 850 340
1.7. Kleinmaßnahmen / Hausanschlüsse 145 100 100 100 100
1.8. Gestattungen 15 15 15 15 15
*** Summe Fortführung 21.891 8.471 5.045 6.130 6.020 5.140
2 Neue Investprojekte
2.1. Neubau einer Windkraftanlage 1.650 50 50 50 1.500
Investitionen in GWG
Summe neue Investprojekte 1.650 50 50 50 1.500
Gesamtsumme Investitionen 23.541 8.471 5.095 6.180 6.070 6.640
Anlage 5
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionsübersicht
Bereich: Art der Maßnahme Fortführung
Maßnahme: Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung KA Schwerin Süd
Kurzbeschreibung:
Abschnittsweise Sanierung des Ableiters, Erneuerung technischer Anlagekomponenten auf der KA,
deren normative Nutzungsdauer überschritten bzw. die verschlissen sind
Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt
wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V)
Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten
Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Nein
25 Absatz 3 EigVO M-V)
Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die
Ja
Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb
Ja
des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen.
Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan restl.
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
davon aus Abgängen von Gegenständen des
immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevermögens und des
Finanzanlagevermögens
davon sonstige
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 9.683 5.523 725 1.585 900 950
davon für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
5.523 725 1.585 900 950
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-9.683 -5.523 -725 -1.585 -900 -950
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung
3.000 500 1.500 500 500
von Anleihen und der Aufnahme von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
2.523 225 85 400 450
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung)
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Anlage 5
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionsübersicht
Bereich: Art der Maßnahme Fortführung
Maßnahme: Reko Pumpwerke Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung
Kurzbeschreibung:
Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung der Abwasseranlagen in Pumpwerken
Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt
wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V)
Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten
Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Nein
25 Absatz 3 EigVO M-V)
Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die
Ja
Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb
Ja
des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen.
Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan restl.
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
davon aus Abgängen von Gegenständen des
immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevermögens und des
Finanzanlagevermögens
davon sonstige
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 820 535 1.010 500 435
davon für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
820 535 1.010 500 435
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-820 -535 -1.010 -500 -435
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung
800 500 1.000 250 200
von Anleihen und der Aufnahme von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
20 35 10 250 235
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung)
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Anlage 5
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionsübersicht
Bereich: Art der Maßnahme Fortführung
Maßnahme: Ortentwässerung Neubau/ Erweiterung
Kurzbeschreibung:
Errichtung von Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen in Erschließungsgebieten
Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt
wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V)
Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten
Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Nein
25 Absatz 3 EigVO M-V)
Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die
Entfällt
Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb
Entfällt
des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen.
Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan restl.
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
davon aus Abgängen von Gegenständen des
immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevermögens und des
Finanzanlagevermögens
davon sonstige
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 555 5 150 300 100
davon für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
5 150 300 100
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-5 -150 -300 -100
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung
250
von Anleihen und der Aufnahme von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
5 150 50 100
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung)
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Anlage 5
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionsübersicht
Bereich: Art der Maßnahme Fortführung
Maßnahme: Ortentwässerung Erneuerung
Kurzbeschreibung:
Erneuerung Ortsentwässerungskanäle in diversen Straßen sowie diverse Planungsleistungen und städtebauliche Maßnahmen
Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt
wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V)
Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten
Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Nein
25 Absatz 3 EigVO M-V)
Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die
Ja
Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb
Ja
des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen.
Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan restl.
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
davon aus Abgängen von Gegenständen des
immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevermögens und des
Finanzanlagevermögens
davon sonstige
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.208 1.438 2.195 2.320 3.505 2.750
davon für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
1.438 2.195 2.320 3.505 2.750
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-12.208 -1.438 -2.195 -2.320 -3.505 -2.750
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung
1.000 2.000 2.000 2.000 1.500
von Anleihen und der Aufnahme von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
438 195 320 1.505 1.250
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung)
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Anlage 5
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionsübersicht
Bereich: Art der Maßnahme Fortführung
Maßnahme: Mischwasserspeicher Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung
Kurzbeschreibung:
Umsetzung Generalentwässerungsplan, Errichtung von Mischwasserspeichern zur Beherrschung von Starkregenereignissen
Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt
wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V)
Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten
Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Entfällt
25 Absatz 3 EigVO M-V)
Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die
Entfällt
Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb
Entfällt
des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen.
Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
finanziert aus Abgängen von Gegenständen des
immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevermögens und des
Finanzanlagevermögens
davon sonstige
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 800 100 100 50 550
davon für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
100 100 50 550
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-800 -100 -100 -50 -550
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung
300
von Anleihen und der Aufnahme von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
100 100 50 250
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung)
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Anlage 5
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionsübersicht
Bereich: Art der Maßnahme Fortführung
Maßnahme: Regenwasserbehandlungsanlagen
Kurzbeschreibung:
Errichtung von diversen RWBA zur Minimierung des
Schadstoffeintrages in die Gewässer
Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt
wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V)
Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten
Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Entfällt
25 Absatz 3 EigVO M-V)
Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die
Entfällt
Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb
Entfällt
des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen.
Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
finanziert aus Abgängen von Gegenständen des
immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevermögens und des
Finanzanlagevermögens
davon sonstige
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.640 425 1.225 800 850 340
davon für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
425 1.225 800 850 340
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-3.640 -425 -1.225 -800 -850 -340
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung
200 1.000 250 750
von Anleihen und der Aufnahme von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
225 225 550 100 340
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung)
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Anlage 5
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionsübersicht
Bereich: Art der Maßnahme Fortführung
Maßnahme: Kleinmaßnahmen / Hausanschlüsse
Kurzbeschreibung:
diverse Hausanschlüsse sowie Kleinmaßnahmen
Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt
wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V)
Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten
Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Entfällt
25 Absatz 3 EigVO M-V)
Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die
Entfällt
Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb
Entfällt
des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen.
Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
davon aus Abgängen von Gegenständen des
immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevermögens und des
Finanzanlagevermögens
davon sonstige
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 545 145 100 100 100 100
davon für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
145 100 100 100 100
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-545 -145 -100 -100 -100 -100
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung
von Anleihen und der Aufnahme von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
145 100 100 100 100
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung)
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Anlage 5
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionsübersicht
Bereich: Art der Maßnahme Fortführung
Maßnahme: Gestattungen
Kurzbeschreibung:
Entschädigungszahlungen für Gestattungen von Leitungsrechten
auf privaten Grundstücken
Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt
wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V)
Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten
Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Entfällt
25 Absatz 3 EigVO M-V)
Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die
Entfällt
Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb
Entfällt
des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen.
Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
davon aus Abgängen von Gegenständen des
immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevermögens und des
Finanzanlagevermögens
davon sonstige
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 75 15 15 15 15 15
davon für Investitionen in das immaterielle
15 15 15 15 15
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-15 -15 -15 -15 -15
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung
von Anleihen und der Aufnahme von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
15 15 15 15 15
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung)
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Anlage 5
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Investitionsübersicht
Bereich: Art der Maßnahme neue Maßnahme
Maßnahme: Neubau einer Windkraftanlage
Kurzbeschreibung:
Neubau einer Windkraftanlage
Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Ja
wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V)
Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten
Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Ja
25 Absatz 3 EigVO M-V)
Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die
Nein
Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb
Nein
des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen.
Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan
2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
davon aus Abgängen von Gegenständen des
immateriellen Anlagevermögens, des
Sachanlagevermögens und des
Finanzanlagevermögens
davon sonstige
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.650 50 50 50 1.500
davon für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen
davon für Investitionen in das
50 50 50 1.500
Sachanlagevermögen
davon für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
davon für Sonstige
davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr
eingegangenen Verpflichtung
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
-1.650 -50 -50 -50 -1.500
Investitionstätigkeit
finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung
von Anleihen und der Aufnahme von Krediten
davon voraussichtlich fortgeltende
Kreditermächtigungen
finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
a) von der Gemeinde
b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter
c) von sonstigen Dritten
finanziert durch eine Entnahme aus dem
50 50 50 1.500
Finanzmittelfonds
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung)
Zuschuss
Verlustausgleich
Leistungsvergütung
Ausschüttung
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028
Übersicht über die Verpflichungsermächtigungen
Angaben in TEUR
in Höhe in davon zahlungswirksam im Wirtschaftsjahr
Veranschlagung Anspruch
von
genommen
2027 2028 2029 2030 2031
im Wirtschaftsplan 2027/ 2028 5.590 3.590 2.000
Summe 5.590 3.590 2.000
davon finanziert durch Einzahlungen
aus der Aufnahme von Krediten
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