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Beschlussempfehlung an StV zum Wirtschaftsplan 2027/2028

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchwerin
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Schweriner Abwasserentsorgung (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin) stellt ihren Wirtschaftsplan für 2027/2028 zur Annahme vor. Plant sind Umsatzerlöse von 23.239 TEUR (2027) durch Gebühren für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Entsorgungsleistungen sowie Aufwendungen von 19.665 TEUR ohne Zinsen. Mit geplanten Investitionen von 5.095 TEUR (2027) und 6.180 TEUR (2028) finanziert durch Neukredite sollen Anlagen langfristig erhalten bleiben; dabei wird die Liquidität gesichert. Die Gebühren können 2027/2028 stabil gehalten werden; ab 2028 ist eine Erhöhung geplant, um die bisherige Gebührenüberdeckung abzubauen.

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Extrahierter Text

Wirtschaftsplan 2027/2028 der Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Beyer Schultz Schwerin, Schweriner Abwasserentsorgung Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Anlagenverzeichnis zum Wirtschaftsplan Vorbericht Anlage 1 Zusammenstellung Anlage 2 Erfolgsplan Anlage 3 Finanzplan Anlage 4 Investitionszusammenstellung Anlage 5 Investitionsübersicht Anlage 6 Stellenübersicht entfällt Anlage 7 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Schwerin, den 07.08.2026 Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2027 und 2028 der Schweriner Abwasserentsorgung, - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin - 1. Vorbemerkungen Der Wirtschaftsplan 2027 und 2028 wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverord- nung vom 14. Juli 2017 sowie der Verwaltungsvorschrift vom 6. November 2025 zur Eigenbe- triebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Für 2027 und 2028 wurden die Formblätter gemäß Verwaltungsvorschrift verwendet. Gemäß den Vorschriften für die Formulartechnik beinhalten die Formblätter je nach Ausfüll- vorschrift  das Ist 2025  den Wirtschaftsplan und die Erwartung 2026  den Wirtschaftsplan 2027 und 3 Folgejahre. Im Erläuterungsteil des Erfolgsplanes werden die Erträge und Aufwendungen des Jahres 2027 erläutert. Auf das Wirtschaftsjahr 2028 wird dann separat hingewiesen, wenn es zu wesentli- chen Abweichungen im Vergleich zum Planansatz 2027 kommt. Bei der Planung wurden die Erkenntnisse aus der Hochrechnung (Erwartung per Stichtag 30. Juni 2026) berücksichtigt. Die Gesamtergebnisse 2027 und 2028 werden gemäß den Vorschriften für die Formular- technik des § 6 Abs. 2 Nr. 2 der EigVO M-V in Verbindung mit § 64 Abs. 1 der Kommunal- verfassung in der Anlage 1 dargestellt. Als Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen wird für 2027 ein Ergebnis von + 2.341 TEUR und für 2028 + 2.352 TEUR ausgewiesen. Das Ergebnis stellt in erster Linie die Verzinsung des aus Eigenmitteln finanzierten Anlagekapitals dar. Investitionsmaßnahmen sind in einer Gesamthöhe für 2027 von 5.095 TEUR und für 2028 von 6.180 TEUR geplant. Grundlage der Investitionsplanung sind das Abwasserbeseitigungskonzept, die Er- gebnisse aus der Kanalnetzzustandsbewertung, die Erkenntnisse aus der hydrauli- schen Kanalnetzmodellierung sowie die gemeinsam mit der Landeshauptstadt 1 von 19 Schwerin und der Unternehmensgruppe Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) vorge- sehenen koordinierten Baumaßnahmen. Zur Finanzierung der Investitionen ist in 2027 eine Neukreditaufnahme von 4.000 TEUR und für 2028 von 5.000 TEUR erforderlich. Unter Beachtung der geplanten Neukreditaufnahme für Investitionen ist die Finan- zierung der Investitionen gesichert. Die Liquidität ist in 2027 und 2028 wie in den Vorjahren weiterhin stabil. Die Tilgungsleistungen betragen im Jahr 2027 1.973 TEUR und im Jahr 2028 2.052 TEUR. Zur Umschuldung steht in 2027 ein Kredit von 2.729 TEUR an. In 2028 ist keine Umschuldung vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027/ 2028 sind für die Folgejahre in Höhe von 5.590 TEUR erforderlich. Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Jahr 2027 wird auf 1.996 TEUR und für das Jahr 2028 auf 2.086 TEUR festgesetzt, um zeitweilige Liquiditätsschwankungen auszugleichen. Die Tilgung erfolgt im Laufe des Wirtschaftsjahres. Unter den getroffenen Annahmen sind bei Beibehaltung der derzeitigen Abwasser- gebührensätze die Erwirtschaftung der EK-Verzinsung und deren teilweise Abfüh- rung an den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin (LH SN) gesichert. Als Abführung an den Haushalt der LH SN ist ein Teil der Verzinsung des aus Ei- genmitteln finanzierten Anlagekapitals 2027 (aus 2026) 1.694 TEUR und 2028 (aus 2027) 1.756 TEUR vorgesehen. Die Werkleitung kommt zu der Auffassung, dass aus gegenwärtiger Sicht Risiken, deren Verwirklichung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eintreten könnte, nicht bestehen und schätzt ein, dass die dauernde Leistungsfähigkeit nach § 12 Abs. 1 EigVO gegeben ist. Zudem wird erklärt, dass Lieferungen, Leistungen und Kredite gem. §12 Abs. 5 i.V.m. § 21 Abs. 2 der EigVO M-V angemessen vergütet sind. Rechts- geschäfte gemäß § 57 KV M-V bestehen bei der SAE nicht. Redaktionsschluss für die Erarbeitung des Wirtschaftsplans 2027/ 2028 war der 17. Juli 2026. 2 von 19 2. Zusammengefasste Darstellung des Ergebnisses (Anlage 1) Für die Planung wurden folgende Annahmen getroffen:  Die Erarbeitung des Wirtschaftsplanes 2027 erfolgte auf der Grundlage der derzeit gelten- den Gebührensätze für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und der sonstigen Leistun- gen der Abwasserentsorgung.  In den Wirtschaftsjahren 2027/2028 können die Gebühren planerisch stabil gehalten wer- den.  Der Planung nach wird die bestehende Gebührenüberdeckung Ende 2028 vollständig auf- gebraucht sein  Zur Vermeidung einer Gebührenunterdeckung wurde in der Erlösplanung ab Ende 2028 eine Erhöhung des Gebührenaufkommens eingestellt, wodurch die im Vorbericht ausge- wiesenen Gebührensätze ab 2028 eine Erhöhung zeigen – die konkrete Gebührenhöhe wird mit der turnusmäßig anstehenden Gebührenkalkulation ermittelt.  In den vergangenen Jahren war eine leicht steigende Tendenz bei den erlöswirksamen Ab- wassermengen zu verzeichnen. Für das Jahr 2027 wird von einer Einwohnerzahl von 98.859 EW ausgegangen. Im gewerblichen Bereich ist von konstanten Mengen für die Pla- nung auszugehen.  Im vorliegenden Plan ist die Beibehaltung der Mehrwertsteuer von 19 % im gesamten Pla- nungszeitraum unterstellt. Alle Angaben sind Bruttowerte.  Für die Folgejahre wurde für die Kostenpositionen, für die keine anderen vertraglichen Re- gelungen bekannt waren, eine jährliche Inflationsrate von 2,5 % angenommen. Für den Strombezugsaufwand wurde für die Jahre 2027/2028 die bereits vertraglich fixierten Ar- beitspreise zum Ansatz gebracht.  Der Betrieb und die Unterhaltung der Straßenentwässerungsanlagen wird für die LH SN seit 2012 wahrgenommen - dazu wurde die Aufgabe und das Vermögen von der LH SN unent- geltlich gegen Bildung eines Sonderpostens auf die SAE übertragen.  Seit 2015 nimmt die SAE für die LHSN die Aufgabe der Dichtheitsprüfung abflussloser Sammelgruben wahr.  Die SAE hat mit weiteren Entsorgungsverbänden bzw. -betrieben aus Mecklenburg-Vor- pommern die Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH (KKMV) gegrün- det. Aktuell sind vierzehn Klärschlammerzeuger an der Kooperation beteiligt. Wesentliches Ziel der Kooperation ist die langfristige und kostengünstige Verwertung bzw. Beseitigung des anfallenden Klärschlammes.  Die KKMV hat im Jahr 2024 die Verwertung des auf den Kläranlagen ihrer Gesellschafter anfallenden Klärschlamms im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausge- schrieben. Die SAE hat als Gesellschafter der KKMV ihre Mengen in die Ausschreibung ein- gebracht. Dadurch sind die Preise für die Verwertung der Klärschlämme vertraglich bis Ende 2029 gesichert und in die Planung eingeflossen.  Zur Erhaltung des langfristigen Vermögens sind jährliche Investitionen zwischen 5,1 bis 6,6 Mio. EUR vorgesehen, die überwiegend aus Neukreditaufnahmen finanziert werden. 3 von 19 3. Erfolgsplan 3.1 Erträge 23.239 TEUR 3.1.1 Umsatzerlöse 21.804 TEUR Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2026 ergeben sich insgesamt höhere Umsatzer- löse für das Jahr 2027 von 558 TEUR. Dies resultiert u. a. aus der Veränderung des Saldos aus der Zuführung und der Inanspruchnahme der Rückstellung für unge- wisse Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckung. In den Jahren 2027/2028 wird die bestehende Überdeckung voraussichtlich weiter abgebaut. 3.1.1.1 Umsatzerlöse aus der abgerechneten Schmutzwassermenge der Landeshauptstadt Schwerin 12.247 TEUR. In Abhängigkeit von den Trinkwasserverbräuchen wurde nach Vorliegen der Ist- Werte 2025 folgende Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren angenommen und der Planung zu Grunde gelegt: Jahr AW-Anfall auf prozentuale Entwicklung durchschnittlicher Kläranlage zum Vorjahr Abwasseranfall pro Tag Tm³/a 1) +/- in % Tm³/d Ist 2023 7.336 +6,1 20,1 Ist 2024 7.661 +4,4 21,0 Ist 2025 6.912 -9,8 18,9 WP 2026 7.344 +6,5 20,1 WP 2027 7.284 -0,8 20,0 WP 2028 7.296 0,2 20,0 1) einschließlich Niederschlagswasser Auf Basis des auf der Kläranlage ankommenden Abwassers ergibt sich nach Abzug des Regenwasseranteils, der Einleitungsmenge des Zweckverbandes Schweriner Umland und der Einleitung von Fäkalien sowie unter Einbeziehung des Abwassers aus Eigenförderungsanlagen eine der Planung zu Grunde zu legende erlöswirksame Abwassermenge der Landeshauptstadt Schwerin für das Jahr 2027 von 4.515 Tm³. Im Vergleich der vergangenen Zeiträume ergibt sich folgende Entwicklung: Jahr abgerechnete Abwassermenge Tm³ Plan Ist-Jahresab- Ist nach Endab- prozentuale Ent- schluss rechnung im wicklung zum Vor- Folgejahr jahr 2023 4.600 4.485 4.447 97,9 2024 4.596 4.382 4.563 102,6 2025 4.588 4.506 WP 2026 4.584 WP 2027 4.515 WP 2028 4.526 Die geplanten abgerechneten Abwassermengen des Jahres 2027 liegen auf dem Ni- veau des Plans 2026. 4 von 19 Unter Berücksichtigung der zum 1. Januar 2023 geltenden gestaffelten Schmutz- wassergebühren sind Mengenerlöse für 2027 von 12.247 TEUR geplant. 3.1.1.2 Umsatzerlöse aus der Niederschlagswasserbeseitigung von privaten befestigten Flächen 3.533 TEUR Seit dem 1. Januar 2023 wird eine Niederschlagswassergebühr für bebaute und befes- tigte private Flächen von 0,79 EUR/m² erhoben. Dem Planansatz 2027 wurde eine bebaute und befestigte Fläche, von der Niederschlags- wasser abgeleitet wird, entsprechend der Hochrechnung 2026 wie folgt zu Grunde ge- legt 4.465 Tm² ME Ist 2025 WP 2026 WP 2027 WP 2028 . private befestigte Fläche Tm² 4.457 4.457 4.465 4.467 Gebührensatz EUR/m² 0,79 0,79 0,79 0,83 Erlöse TEUR 3.521 3.521 3.528 3.707 Pauschalabrechnung TEUR 5 5 5 5 3.1.1.3 Umsatzerlöse aus der Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze der LH Schwerin und aus der Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenentwässerung 1.946 TEUR Die LH SN muss für die Niederschlagswasserbeseitigung von öffentlichen Straßen und Plätzen ein kostendeckendes Entgelt lt. „Verfahrensanweisung zur Entwässe- rung der öffentlichen Straßen und Plätze und Wahrnehmung der Aufgaben der Stra- ßenentwässerung der LH SN“ zahlen. Für das Jahr 2027 wurde der gültige Verrechnungssatz von 0,61 EUR/m² für die Be- nutzung der Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen in Ansatz gebracht, so dass sich für den Plan 2027 Umsatzerlöse von 1.475 TEUR ergeben. Kalkulatorisch sind keine Anschlusskanäle zu berücksichtigen. Der Flä- chenansatz wurde mit dem Fachdienst Verkehrsmanagement abgestimmt. Für die Planung 2027 wird von einer Fläche von 4.465 Tm² ausgegangen. Für die Unterhaltung und den Betrieb der Straßenentwässerung ist ein Pauschalbe- trag von der LH SN an die SAE von 470 TEUR zu leisten. Diese Mittel werden insbesondere zur regelmäßigen Reinigung und In- spektion der Straßenentwässerungsanlagen, Zustandserfassung und –bewertung der Entwässerungsanlagen, der planmäßigen Reinigung der Straßeneinläufe und Störungsbeseitigung eingesetzt. Des Weiteren sind hier Fremdleistungen für die Reinigung der Regenwasserbehandlungsanlagen geplant. 5 von 19 3.1.1.4 Umsatzerlöse aus der Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläran- lagen und von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben der Landeshauptstadt Schwerin 341 TEUR Die Mengen aus der Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und der Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Sammelgruben sind nahezu kon- stant. Seit 2015 ist in dieser Position auch die aus Sammelgruben bei Freizeitnut- zung entsorgte Schmutzwassermenge (6,5 Tm³) enthalten. Unter Berücksichtigung der seit dem 01. Januar 2026 gültigen Gebühren für Sam- melgruben und Kleinkläranlagen in der Wohnbebauung und für die Entsorgung der Sammelgruben für Freizeitnutzung ergeben sich folgende Planansätze: ME Ist 2025 WP 2026 WP 2027 WP 2028 Sammelgruben bei TEUR 59 81 107 112 Wohn-/Gewerbenutzung Tm³ 4,3 5,1 5,1 5,1 EUR/m³ 9,14 9,14 17,50 18,38 Fäkalschlamm aus TEUR 1 1 2 2 Kleinkläranlagen Tm³ 0,07 0,05 0,05 0,05 EUR/m³ 20,52 20,52 44,00 46,20 Sammelgrubenentsorgung bei TEUR 191 184 232 244 Freizeitnutzung Tm³ 6,9 6,5 6,5 6,5 EUR/m³ * 27,62 28,31 35,74 37,54 * spezifische Erlöse 3.1.1.5 Umsatzerlöse aus der Einleitung von Abwasser des Zweckverbandes Schweriner Umland und von Dritten 1.718 TEUR Aus dem Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Schweriner Umland (ZVU) wird auch in den Jahren 2027/2028, entsprechend des bestehenden sog. Abwasserein- leitungsvertrages, Abwasser in die Kläranlage Schwerin Süd, eingeleitet. Es gilt der 1. Nachtrag vom 6./ 19. Oktober 2023 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Ko- operation auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung, gültig ab 1. Januar 2024. Für den Wirtschaftsplan wurde davon ausgegangen, dass aus dem Verbandsgebiet eine Menge von 1.200 Tm³ eingeleitet wird und somit Erlöse von 1.632 TEUR zu erwarten sind. Für die Einleitung von Deponiesickerwasser vom Zweckverband Schweriner Umland werden 10 Tm³ geplant und Erlöse von 38 TEUR berücksichtigt. Weiterhin werden Fäkalien aus Kleinkläranlagen (1,5 Tm³) und abflusslosen Gruben von Dritten (15,0 Tm³) auf der Kläranlage Schwerin Süd angeliefert. Hier sind Erlöse von 48 TEUR angenommen. 6 von 19 Für die Umsatzerlöse ZVU/Dritte ergibt sich folgende Entwicklung: ME Ist 2025 WP 2026 WP 2027 WP 2028 Einleitung von Abwasser über TEUR 1.595 1.644 1.632 1.632 das Kanalnetz durch ZV SN Um- Tm³ 1.173 1.209 1.200 1.200 land EUR/m³ 1,36 1,36 1,36 1,36 TEUR 18 38 38 40 Deponiesickerwasser durch ZV Tm³ 4 10 10 10 SN Umland EUR/m³ 3,80 3,80 3,80 3,99 Fäkalschlamm aus Kleinkläran- TEUR 19 23 23 24 lagen Dritte Tm³ 1,3 1,5 1,5 1,5 EUR/m³ 15,10 15,10 15,10 15,86 Sammelgruben Dritte TEUR 21 31 25 27 Tm³ 12 18 15 15 EUR/m³ 1,70 1,70 1,70 1,79 Summe TEUR 1.653 1.735 1.718 1.723 3.1.1.6 Veränderung der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckung Der Wirtschaftsplan 2027/ 2028 zeigt, dass der Abbau der Gebührenüberdeckung aus den Vorjahren bis zum Planjahr 2028 unter den angenommenen Planprämissen und Rahmenbedingungen erreicht wird. Insgesamt ergibt sich in 2027 eine Inanspruchnahme der Rückstellung für unge- wisse Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckung von 1.925 TEUR und für 2028 von 1.402 TEUR. 3.1.1.7 Sonstige Umsatzerlöse 46 TEUR Weitere Erlöse aus der Einleitung von Dritten in die öffentliche Kanalisation werden aus Standrohren bezogenem Wasser, Filterspülwasser aus dem Wasserwerk Müh- lenscharrn und einer Grundwassereinleitung sowie Rohrnetzspülungen und Sonsti- gem von 30 TEUR erzielt. Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Dichtheitsmanagements im Zusammen- hang mit der Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Dichtheitsprüfung von ab- flusslosen Gruben erstattet die LH SN der SAE die dafür entstehenden Kosten von 16 TEUR. 3.1.2 Sonstige betriebliche Erträge 36 TEUR Weiterhin werden sonstige betriebliche Erträge für Mahngebühren und Sonstiges geplant. 7 von 19 3.1.3 Erträge aus der Auflösung von SOPO 1.400 TEUR. Aus der ertragswirksamen Auflösung von Zuschüssen und unentgeltlichen Übernahmen ergeben sich Erträge von 887 TEUR Hierbei handelt es sich um die Auflösung des in Vorjahren erhobenen Kostenersat- zes bzw. der Kanalbaubeiträge. Die Zuschüsse Nutzungsberechtigter werden in ana- loger Höhe lt. § 33 Abs. 5 der EigVO M-V durch die SAE als Passivposten in der Bilanz ausgewiesen und mit dem Vomhundertsatz, der dem durchschnittlichen betriebs- gewöhnlichen Abschreibungssatz entspricht (2 %), aufgelöst. Wirtschaftsplan 2027 in Vorjahren und 2027 erhobener Zuschuss Auflösungsbetrag TEUR TEUR Kostenersatz 872 1 Kanalbaubeitrag 4.144 80 unentgeltliche Übernahmen 38.776 767 Zuschüsse Nutzungsberechtigter 554 11 Zugänge 2026 (unentgeltlich) 1.020 20 Zugänge 2027 (unentgeltlich) 1.508 8 46.874 887 In den Wirtschaftsplan 2027 wurden Zugänge für Zuschüsse Nutzungsberechtigter (unentgeltliche Übernahme von Anlagevermögen von Erschließungsträgern) von 1.508 TEUR eingestellt. Für das durch die LH SN zum 01. Januar 2012 eingebrachte Vermögen der Straßen- entwässerung (Straßeneinläufe, Schächte und Kanalsystem) wurde bei der SAE ein Sonderposten in Höhe von 2.734 TEUR gebildet. Aus der Anlagenbefahrung im Zeit- raum 2012 - 2019 sowie eine Neubewertung von Anlagen ergaben sich nachträgli- che Zugänge in Höhe von 3.358 TEUR. Der ertragswirksamen Auflösung dieses Sonderposten über die Restnutzungsdauer stehen Abschreibungen für das Anlage- vermögen der Straßenentwässerung in nahezu selber Höhe gegenüber. In 2027 sind Zugänge von 530 TEUR geplant. In 2027 sind insgesamt für die ertragswirk- same Auflösung dieses Sonderpostens 200 TEUR geplant. 8 von 19 Zweckgebundene Investitionszuschüsse sind ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der geförderten Investitionen auf der Grundlage der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufzulösen. Der Auflösungsbetrag für die in Vorjahren erhaltenen zweckgebundenen Investitionszuschüsse ergibt sich wie folgt: 238 TEUR. Zweckgebundene Anfangsbestand Investitionszuschüsse für: Plan 01.01.2027 ursprünglich erhaltener Auflösungsbetrag Zuschüsse 2027 TEUR TEUR Kläranlage 1.807 92 Mischwasserspeicher 333 9 Kanalsanierungen 220 11 Friedrichsthal 176 10 Westring 1.208 59 Göhrener Tannen 258 10 Sacktannen 516 16 Göhrener Tannen 4. BA 795 30 Sonstige 9 1 Summe 5.322 238 Die Auflösung der verrechneten Abwasserabgabe ab dem Zeitpunkt der Aktivie- rung der mittels Verrechnung der Abwasserabgabe geförderten Investitionen über die Nutzungsdauer ergibt einen Betrag von 75 TEUR. 3.2 Aufwendungen Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und des laufenden Betriebes aller Anlagen der Schweriner Abwasserentsorgung sind Aufwendungen für 2027 (ohne Zinsen) von insgesamt 19.665 TEUR erforderlich. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2026 bedeutet dies ein Anstieg um + 642 TEUR, das entspricht ca. 3,4 %. 9 von 19 An den Gesamtaufwendungen einschließlich Zinsen und Steuern sind die folgende Aufwandsgruppen beteiligt: Aufwendungen Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 TEUR % TEUR % TEUR % Materialaufwand 13.147 64,0 13.904 66,4 13.983 65,4 Roh-, Hilfs- und (889) (4,4) (932) (4,4) (954) (4,5) Betriebsstoffe Bezogene Leistungen (12.259) (59,6) (12.972) (61,9) (13.029) (61,0) dar. Betriebsführung (8.484) (41,2) (8.510) (40,6) (8.715) (40,8) Personalaufwand 0 - 0 - 0 - Abschreibungen 5.551 27,0 5.450 26,0 5.607 26,2 Sonstige betriebliche Aufwendungen 324 1,6 311 1,5 319 1,5 Summe Aufwendungen 19.023 92,5 19.665 93,9 19.909 93,2 Zinsen 1.536 7,5 1.286 6,1 1.464 6,8 Gesamtaufwand 20.559 100,0 20.951 100,0 21.373 100,0 3.2.1 Materialaufwand 13.904 TEUR Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2026 bedeutet dies eine Kostensteigerung um +757 TEUR. Hauptursachen sind einerseits die gestiegenen Strombezugskosten (+185 TEUR), da die im WP 2026 geplante Photovoltaikanlage nicht errichtet werden konnte und die höheren Kos- ten für Fremdleistungen für Wartung/ Instandhaltung für Maschinen und Gebäude (+427 TEUR); andererseits sind inflationsbedingte Kostensteigerungen, u. a. Baupreise, Fremdleis- tungen sowie allgemeine Kosten zu verzeichnen. Weiterhin sind höhere Kosten für Aufbe- reitungsmaterial (+176 TEUR) sowie höhere Kosten für Fremdleistungen für Entsorgung (+46 TEUR) zu planen. 3.2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 932 TEUR Diese Aufwandsgruppe wird in 2027 vor allem durch folgende Aufwandsarten bestimmt: - Abwasseraufbereitungsmaterial wird in Höhe von 463 TEUR benötigt. Auf der Kläranlage Schwerin Süd werden Polymere für die Klärschlammkonditionie- rung und Eisensalz zur chemischen Phosphatelimination in der Abwasserreinigung benötigt. Kalziumnitrat wird zur Geruchsbekämpfung im Kanalnetz eingesetzt. 10 von 19 Für die einzelnen Aufbereitungsmaterialien ergeben sich folgende Planansätze: Aufbereitungs- Wirkung Menge Kosten material TEUR Polymere Klärschlammaufbereitung und Entwässe- 9 t fest 308 rung 58 t flüssig Eisensulfat chemische Phosphateliminierung 500 t 83 Kalziumnitrat Schwefelwasserstoffbekämpfung zur Ver- 125 t 52 meidung von Geruchsbelästigungen im Ka- nalnetz Sonstiges 20 Summe 463  Für den Wasserbezug sind Kosten von 36 TEUR geplant, überwiegend auf der Kläranlage für den Betrieb der Schlamment- wässerung.  Für Reparaturmaterial sind Kosten von 433 TEUR eingeplant. Damit werden Ersatzteile für Pumpen und Maschinentechnik für die Ausrüstung der Kläranlage und der Abwasserpumpwerke, Rohrlei- tungsmaterial für die Abwasserdruckrohrleitungen und das Kanalnetz so- wie Elektromaterial beschafft. 3.2.1.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.972 TEUR Die geplanten Aufwendungen für bezogene Leistungen nehmen 61,9 % der Gesamtaufwendungen (inkl. Zinsen) in Anspruch. Zu den wesentlichen Aufwandsarten in dieser Gruppe zählen: - Betriebsführungsentgelt Für die Betriebsbesorgung durch die Wasserversorgungs- und Abwasserentsor- gungsgesellschaft Schwerin mbH Co. KG (WAG) (inkl. Fahrzeuggestellung, Labor- analytik und weitere Dienstleistungen) ist in 2027 ein Entgelt von 8.510 TEUR in die Planung eingestellt. Die WAG ruft einen Teil der kaufmännischen Leistungen sowie ausgewählte technische Leistungen bei der SWS ab, um den Betriebsfüh- rungsvertrag mit der SAE zu erfüllen. Der Leistungsumfang wurde seit 2012 durch die Übernahme der Aufgaben der Straßenentwässerung und seit 2015 um das Dichtheitsmanagement und Entsorgung für abflusslose Gruben in Freizeitnutzung sowie den Zuwachs des Anlagenbestandes erweitert. Aufgrund der im Vertrag ent- haltenden Preisanpassungsklausel werden die bei der WAG umzusetzenden Tarif- anpassungen lt. TV-V weiterberechnet. - Fremdleistungen 1.693 TEUR Die im Wirtschaftsplan für 2027 eingestellten Mittel sind vor allem für folgende Maßnahmen vorgesehen: 11 von 19  Unterhalts- und Instandhaltungsleistungen an Gebäuden und Außenanlagen 387 TEUR z. B. Arbeiten für die Landschaftspflege auf der Kläranlage, an Pumpwerken und Regenwasserbehandlungsanlagen sowie Reparatur- und Instandhal- tungsarbeiten an Gebäuden der Kläranlage und Pumpwerke, Unterhaltung Zäune, Außenanlagen etc. In 2027 sind die Sanitäranlagen auf der Kläranlage zu erneuern.  Instandhaltungs- und Wartungsleistungen an Anlagen 1.300 TEUR z. B. Reparaturen an Sammlern, Hausanschluss- und Druckrohrleitungen, Wartung und Instandhaltung an Maschinen und Ausrüstungen der Kläranlage und Pumpwerke. Ab 2027 werden für die Entschlammung von Regenwasser- behandlungsanlagen 300 TEUR eingeplant. - Klärschlammabfuhr Die Kosten für die Klärschlammabfuhr sind 2027 mit 1.000 TEUR geplant. Für die Planung 2027 und 2028 wurde angenommen, dass der Klär- schlamm überwiegend landwirtschaftlich verwertet werden kann. Vorsorglich wur- den für 10 % der Menge Kosten für die thermische Verwertung geplant. Ab 2029 ist die landwirtschaftliche Verwertung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr möglich. - Strombezug für 2027 808 TEUR und für 2028 810 TEUR. Stromkosten fallen für den Betrieb der technischen Anlagen wie folgt an:  Kläranlage Schwerin-Süd 503 TEUR  Pumpwerke und Mischwasserspeicher im Kanalnetz 305 TEUR. Der Stromarbeitspreis ist bereits bis zum 31. Dezember 2028 vertraglich fixiert. Für die Planung 2027 wurde ein Strombezugspreis (inkl. u. a. Netznutzungsentgelte und KWK-Umlagen, Stromsteuer) für die Kläranlage von 18,11 ct/kWh (brutto) und für die Pumpwerke ein Strombezugspreis zwischen 19,38 ct/kWh und 24,14 ct/kWh (brutto) zum Ansatz gebracht. - Abwasserabgabe 314 TEUR Die Abwasserabgabe ist für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer gemäß § 1 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes an das Land M-V zu entrichten und wird für Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben. Die Abwasserabgabe für die Klär- anlage wird durch die zuständige Wasserbehörde seit 2021 nach der in der wasser- rechtlichen Erlaubnis festgelegten Jahresschmutzwassermenge (6.500 Tm³) erhoben. Für die Planung 2027 wird davon ausgegangen, dass die in der wasserrechtlichen Erlaubnis der Kläranlage festgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden und damit der ermäßigte Abgabensatz von 17,90 EUR/ Schadeinheit zum Tragen kommt. 12 von 19 Daraus ergeben sich unter Anbetracht der Schadeinheiten folgende Abwasserabga- ben für die: - Einleitung von der Kläranlage Schwerin-Süd 264 TEUR - Niederschlagswassereinleitung aus diversen Einleitstellen der Stadt Schwerin aus dem Mischwassersystem 3 TEUR - Niederschlagswassereinleitung aus diversen Einleitstellen der Stadt Schwerin aus dem Trennsystem in Gewässer I. Ordnung 40 TEUR in Gewässer II. Ordnung 7TEUR Seit Novellierung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz M-V kön- nen Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA), die den Anforderungen des für die Einleitung zulassenden Bescheides entsprechen und nicht durch Schmutzwasser aus Fehlanschlüssen verunreinigt sind, von der gesetzlich vorgeschriebenen Abwas- serabgabe befreit werden. Die erforderlichen Investitionen für die RWBA sind in der Investitionsplanung enthalten. - Transportkostenerstattung 155 TEUR Kosten für fremde Transportleistungen entstehen für die Entsorgung von Fäkal- schlamm aus Kleinkläranlagen bzw. häuslichen Abwässern aus Sammelgruben in der Wohnbebauung der LH Schwerin. Die geplanten Kosten wurden mit 30,01 EUR/m³ (brutto) angesetzt. Dies bedeutet ein Anstieg um ca. 3 % zum aktu- ellen Preis. - Sonstige Fremdleistungen 282 TEUR Sonstige Fremdleistungen sind, u. a. für die Straßenreinigung, für die Entsorgung von Gewerbeabfällen, die Verkehrssicherung, das Vertragsmanagement mit LH SN sowie die Kostenbeteiligung hinsichtlich Management der Klärschlammkoopera- tion geplant. - Wärmeenergie Seit Errichtung des BHKW auf der Kläranlage wird die auf der Kläranlage benötigte Wärme zum großen Teil selbst erzeugt, so dass lediglich für die externe Wärmebe- reitstellung bei plan- oder unplanmäßigem Ausfall des BHKW Kosten von 24 TEUR vorzusehen sind. 3.2.2 Personalaufwand 0 TEUR Die Schweriner Abwasserentsorgung verfügt über kein eigenes Personal. Die Per- sonalkosten werden mit dem Betriebsführungsentgelt durch die WAG in Rechnung gestellt, da alle technischen Mitarbeiter und ein Großteil der kaufmännischen Mit- arbeiter direkt bei der WAG angestellt sind. Ausgewählte kaufmännische Leistun- gen, insbesondere die Verbrauchsabrechnung, IT-Dienstleistungen, Bestandsdokumentation werden durch die SWS erbracht, die ihrerseits einen Dienstleistungsvertrag mit der WAG abgeschlossen hat. Die Aufstellung eines Stellenplanes durch die SAE ist deshalb nicht erforderlich. 13 von 19 3.2.3 Abschreibungen 5.450 TEUR Die Abschreibungen wurden, ausgehend von einer DV-technisch erstellten Ab- schreibungsvorschau auf den Bestand 31. Dezember 2025 und unter Beachtung der sich in 2026 im Bau befindlichen und bis zum 31. Dezember 2026 aktivierungsfähi- gen Anlagen ermittelt. Weitere Abschreibungen in 2027 resultieren zum einen aus den geplanten Zugän- gen aus dem geplanten Investitionsprogramm und zum anderen aus den erwarte- ten unentgeltlichen Übernahmen von Anlagevermögen von Erschließungsträgern (1.508 TEUR). Die Berechnung der Abschreibungen wurde nach linearer Methode auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. 3.2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen 311 TEUR Diese Aufwandsgruppe wird u. a. durch folgende Aufwandsarten bestimmt: - Versicherungen 50 TEUR - Mieten und Pachten 44 TEUR - Werbungs- und Insertionskosten 23 TEUR - Porto und Telefongebühren/ Bewirtung 11 TEUR - Beiträge/ Gebühren 18 TEUR - Verwaltungskostenerstattung an den Haushalt der LH SN 25 TEUR - Rechts- und Beratungskosten/Gutachten/Jahresabschluss/Prozesskosten 126 TEUR Kosten für Rechts- und Beratungsleistungen wurden, u. a. für die Erarbeitung technischer Konzepte, die Beratung zum US-Leasing sowie sonstige Rechtsstrei- tigkeiten eingestellt. - Abschreibungen uneinbringlicher Forderungen 10 TEUR. 3.3 Betriebsergebnis Als Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt sich ein positives Ergebnis für das Jahr 2027 von 3.574 TEUR und für das Jahr 2028 von 3.765 TEUR. 14 von 19 3.4 Zinsergebnis 1.233 TEUR Die Zinsaufwendungen wurden anhand der tatsächlich durch die SAE aufgenom- menen bzw. geplanten Kredite einzeln ermittelt. Für 2027 ist eine Neukreditaufnahme von 4.000 TEUR geplant. Es wurde ein Zins- satz von 3,80% p. a. und eine Laufzeit von 50 Jahren angenommen. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2027 ein Zinsaufwand gegenüber Kreditinstituten von 1.286 TEUR und für das Jahr 2028 von 1.464 TEUR. Die Zinserträge aus dem Cash-Pool mit der Landeshauptstadt Schwerin werden in Höhe von 53 TEUR geplant. 3.5 Ergebnis vor Steuern 2.341 TEUR 3.6. Steuern 0 TEUR 3.7 Jahresüberschuss Unter Beachtung der in den vorherigen Textziffern ausgewiesenen Erträgen und Aufwendungen ergibt sich im Wirtschaftsplan 2027 ein Jahresüberschuss von + 2.341 TEUR und für den Plan 2028 von + 2.352 TEUR. Von dem geplanten handelsrechtlich erwirtschafteten Jahresüberschuss wird eine Verzinsung des aus Eigenmitteln finanzierten Anlagekapitals (Plan 2027 = 1.756 TEUR) an den Haushalt im Folgejahr abgeführt. Der restliche Betrag, u. a. aus der Auflösung der Fördermittel wird der Kapitalrücklage zugeführt. Durch die Zuführung zur Kapitalrücklage soll die EK-Quote in den nächsten Jahren stabil gehalten werden. 4. Finanzplan Im Finanzplan werden die Finanzierungsmittel und der Finanzierungsbedarf bis 2030 dargestellt. Laut vorliegender Unternehmensplanung sieht die Entwicklung nachstehender Bilanz- positionen wie folgt aus: Jahr Eigenkapital Eigenkapital* Sonderposten Rückstellungen in TEUR in % in TEUR in TEUR Ist 31.12.2025 33.875 33,0 36.604 5.589 vorauss. per 31.12.2026 34.448 32,6 36.523 4.992 vorauss. per 31.12.2027 35.095 33,0 37.160 3.068 vorauss. per 31.12.2028 35.691 32,9 37.955 1.666 *) bereinigte EK-quote unter Berücksichtigung SoPo /Ertragszuschüsse 15 von 19 Die bestehende Rückstellung aus ungewissen Verbindlichkeiten aus Gebührenüber- deckung (4.277 TEUR zum 31. Dezember 2025) wird nach Ende des Kalkulations- zeitraumes in den darauffolgenden 3 Jahren (Ende 2028) gemäß der Planung vollständig in Anspruch genommen.  Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Die SAE plant unter den getroffenen Annahmen in den nächsten Jahren folgende Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit: 2027 5.693 TEUR 2028 6.503 TEUR 2029 9.179 TEUR 2030 9.047 TEUR. Durch das geplante Jahresergebnis (EK-Verzinsung) und die Abschreibungen ste- hen jährlich rund 7,8– 8,4 Mio. EUR Finanzierungsmittel zur Verfügung. Auszah- lungen aufgrund der Inanspruchnahme aus in den Vorjahren gebildeter Rückstellungen (2027 – 2028) sowie die nicht zahlungswirksame Auflösung der Sonderposten verringern die Finanzierungsmittel, so dass sich ein Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit zwischen 5,7 – 9,2 Mio. EUR jährlich ergibt.  Cash-Flow aus Investitionstätigkeit Es sind Investitionen zwischen ca. 5,1– 6,6 Mio. EUR jährlich geplant. Fördermittel werden nicht erwartet.  Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Zur Finanzierung der Investitionen ist in 2027 eine Kreditaufnahme von 4,0 Mio. EUR und in Folgejahren jeweils zwischen 2,5 – 5,0 Mio. EUR notwendig. Die Tilgungen der Darlehen zur Investitionsfinanzierung liegen 2027 bis 2030 zwischen 2,0 und 2,2 Mio. EUR p. a. Ein wesentlicher Teil der Verzinsung des aus Eigenmitteln finanzierten Anlagenkapitals ist jeweils im Folgejahr nach der Er- wirtschaftung an den städtischen Haushalt abzuführen. Der restliche Betrag ist der Kapitalrücklage zuzuführen und verbleibt zur EK-Verstärkung im Eigenbe- trieb. Insgesamt zeigt der strategische Plan bis 2030, dass in den nächsten Jahren je- weils ein Jahresüberschuss gemäß EK-Verzinsung erzielt wird. Unter den in der strategischen Planung getroffenen Annahmen wird die derzeit bestehende Ge- bührenüberdeckung mittelfristig (3 Jahre nach Ende des Kalkulationszeitraumes) vollständig bis 2028 aufgebraucht sein, so dass eine weitere Gebührenanpassung für Schmutzwasser und Niederschlagswasser voraussichtlich erst Ende 2028/ An- fang 2029 sein wird. 16 von 19 5. Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Fi- nanzplanung für den Haushalt der Gemeinde auswirken Die Finanzbeziehungen zur LH SN sind wie folgt im Plan vorgesehen: Ist WP WP WP Einnahmen aus ME 2025 2026 2027 2028 Öffentliche Straßen und Plätze TEUR 1.462 1.470 1.475 1.549 Fläche Tm² 2.396 2.410 2.419 2.421 Wahrnehmung der Aufgaben für Straßenentwässerung TEUR 532 537 470 460 Allgemeinverfügung Dichtheits- management TEUR 16 16 16 16 gesamt TEUR 2.010 2.023 1.962 2.026 6. Vermögens-/ Investitionsplan Die Schweriner Abwasserentsorgung plant für das Jahr 2027 ein Investitionsvolu- men in Höhe von 5.095 TEUR und für das Jahr 2028 von 6.180 TEUR. Das Investitionsvolumen und die nachstehend beschriebenen Investitionsvorhaben wurden auf der Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Landeshaupt- stadt Schwerin geplant. Grundlage der Investitionsplanung sind weiterhin die Er- gebnisse aus der Kanalnetzzustandsbewertung, die Erkenntnisse aus der hydraulischen Kanalnetzmodellierung sowie die gemeinsam mit der Landeshaupt- stadt Schwerin und der Unternehmensgruppe Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) vorgesehenen zu koordinierenden Baumaßnahmen. Die SAE hat ein langfristiges Sanierungsprogramm für den Anlagenbestand aufge- legt. Darin wurden die wesentlichen Pumpwerke und die Kläranlage einer Be- standsanalyse unterzogen. In Auswertung dieser Bestandsaufnahme wurde der Handlungsbedarf ermittelt und in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen unter- gliedert. Schwerpunkte im Investitionsgeschehen 2027 und 2028 betreffen den Austausch der Zentrifugen zur Klärschlammentwässerung und die BHKW- Motoren, die Erneu- erung von Pumpwerken und Druckrohrleitungen im städtischen Abwassernetz, die Erneuerung von Mischwasserkanälen in der Innenstadt Schwerin sowie die Errich- tung von Regenwasserbehandlungsanlagen an Regenwassereinleitstellen in Ge- wässern. Die Erneuerung der Mischwasserkanalisation erfolgt möglichst in Koordinierung mit Straßenerneuerungsvorhaben der LH SN sowie weiteren Be- darfsträgern, wie SWS, NGS, WAG und Anderen. Des Weiteren können einige im Planjahr 2026 vorgesehene Bauvorhaben, z. B. auf- grund von Abhängigkeiten bei koordinierten Baumaßnahmen oder Verzögerungen in der Vorbereitung von Investitionsprojekten, nicht wie ursprünglich geplant bis Ende 2026 umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind in 2027 fortzuführen, so 17 von 19 dass diese entsprechenden Budgets in den Plan 2027 und Folgejahre eingestellt wurden. Alle Investitionen werden vor Aufnahme in den Wirtschaftsplan einer internen technischen und finanziellen Bewertung unterzogen. Sofern es sich um Fortset- zungsmaßnahmen handelt, entfällt ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, da dieser be- reits bei Aufnahme der Maßnahme durchgeführt wurde. Für Maßnahme von geringer finanzieller Bedeutung (kleiner als 500 TEUR im Ein- zelfall) entfallen umfangreiche Pläne, Kostenberechnungen sowie ein detaillierter Investitionszeitenplan. Das Investitionsprogramm für 2027/2028 beinhaltet folgende Schwerpunktmaß- nahmen und Investitionsbudgets: in TEUR 2027 2028 - Kläranlage Schwerin Süd 775 1.635 - Neubau/Erweiterung Pumpwerke und Druckrohrleitung 535 1.010 - Ortsentwässerungskanäle 2.345 2.620 - Mischwasserspeicher 100 0 - Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) 1.225 800 - Anschlussleitungen/ Kleinmaßnahmen 100 100 - Gestattungsverträge 15 15 Summe 5.095 6.180 Als wesentliche Investitionsmaßnahmen auf der Kläranlage sind der Umbau der al- ten Leitwarte (Besprechungs- und Besucherraum), die Gerinnesanierung, die Er- neuerung der Zentrifugen sowie die Erneuerung der BHKW zu nennen. In den Bereich Neubau/Erweiterung Pumpwerke und Druckrohrleitungen fällt u.a. der Bau eines neuen Hauptpumpwerkes in Medewege. Die Investitionen im Bereich Ortsentwässerungskanäle betreffen folgende Straßen: Dr.- Hans- Wolf-Straße (SW, RW), An den Wadehängen, Schwalbenstraße (SW, RW), Kalkwerderring, Neumühler Straße (Kreisverkehr bis Obotritenring) und Wismar- sche Str./ Grunthalplatz. Das Investitionsbudget für den Neubau von RWBA wird wesentlich durch den Bau der RWBA Pampower Straße, Lübecker Straße/ Strahlenklinik sowie Wittenburger Straße und Hopfenbruchweg bestimmt. 7. Stellenplan Anlage 6 entfällt 18 von 19 8. Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigen Angaben in TEUR 2029 2030 2031 Summe 3.590 2.000 0 Da der Wirtschaftsplan für 2027/ 2028 aufgestellt wird, ist das Eingehen von Ver- pflichtungsermächtigungen erst für die Folgejahre 2029 bis 2031 in Höhe von ins- gesamt 3.590 TEUR für folgende Positionen notwendig:  Erneuerung Kläranlage  Erneuerung der Ortsentwässerung. Die Verpflichtungsermächtigungen werden eingestellt, da die Bauvorhaben gemäß der Kenntnisse zum Redaktionsschluss dieses Planes spätestens Ende 2028 beauf- tragt und in 2029 bis 2031 realisiert werden sollen. 19 von 19 Anlage 1 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Zusammenstellung Erfolgsplan 2027 2028 in TEUR in TEUR Gesamtbetrag der Erträge 23.292 23.725 Gesamtbetrag der Aufwendungen 20.951 21.373 das Jahresergebnis 2.341 2.352 das Ergebnis vor Ergebnisabführung/Verlustausgleich (nachrichtlich) 2.341 2.352 Finanzplan 2027 2028 in TEUR in TEUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit 19.957 20.856 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit 14.264 14.353 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 5.693 6.503 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 53 51 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit -5.095 -6.180 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -5.042 -6.129 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 6.729 5.000 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit -7.682 -5.272 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -953 -272 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.283 2.981 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -302 102 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.981 3.083 Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt 2027 2028 in TEUR in TEUR Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und 4.000 5.000 Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen Höchstbetrag der festgesetzten Kassenkredite 1.996 2.086 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen 5.590 - Sonstige Angaben 2027 2028 in TEUR in TEUR Gesamtbetrag der voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen - - Wertansatz des bilanziellen Eigenkapitals in der Bilanz in TEUR in % der Bilanzsumme zum 31.12.2025 33.875 24,3% zum 31.12.2026 voraussichtlich 34.448 24,2% zum 31.12.2027 voraussichtlich 35.095 24,4% In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten keine Veränderungen der Stellen im Vergleich zum Vorjahr 0,0 Anlage 2 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Erfolgsplan Angaben in TEUR Bezeichnung Ist Plan Erwartung Plan Plan Plan Plan 2025 2026 2026 2027 2028 2029 2030 1. Umsatzerlöse 19.770 21.252 20.621 21.804 22.199 23.983 24.797 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen 2. und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 416 35 340 35 35 35 35 Materialaufwand 12.844 13.148 13.548 13.904 13.983 15.333 15.626 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für 5. 839 889 936 932 954 977 1.000 bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Meistungen 12.006 12.259 12.612 12.972 13.029 14.356 14.626 Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 6. b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - davon für Altersversorgung Abschreibungen auf 5.126 5.551 5.175 5.450 5.607 5.782 5.961 a) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 5.126 5.551 5.175 5.450 5.607 5.782 5.961 und Sachanlagen 7. b) Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten Erträge aus Auflösungen von Sonderposten nach § 33 8. 1.377 1.466 1.371 1.400 1.440 1.482 1.518 Abs. 4-6 EigVO 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 328 324 322 311 319 327 335 - davon Konzessionsabgabe Erträge aus Gewinnabführungsvertrag Erträge aus Beteiligungen 10. - davon aus verbundenen Unternehmen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 11.des Finanzanlagevermögens - davon aus verbundenen Unternehmen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 269 77 66 53 51 61 61 12. - davon aus verbundenen Unternehmen Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere 13. des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.017 1.536 1.083 1.286 1.464 1.671 2.030 14. - davon an verbundene Unternehmen Aufwendungen aus Verlustübernahme Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.516 2.271 2.270 2.341 2.352 2.448 2.459 15.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.Ergebnis nach Steuern 2.516 2.271 2.270 2.341 2.352 2.448 2.459 17.Sonstige Steuern Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter Auf Grund eines Gewinnabführungs-vertrages abgeführten Gewinn Erträge aus Verlustübernahme 18.Jahresgewinn / Jahresverlust 2.516 2.271 2.270 2.341 2.352 2.448 2.459 *Rundungsdifferenzen sind möglich Behandlung des Jahresergebnisses Verrechung mit dem Verlustvortrag Verrechnung mit dem Gewinnvortrag Vortrag auf neue Rechnung 412 114 326 408 347 425 451 Einstellung in die Rücklagen 532 541 247 239 238 239 238 Entnahme aus den Rücklagen Ausschüttung an LHSN /Gesellschafterin 1.572 1.616 1.697 1.694 1.767 1.784 1.770 Ausgleich durch LHSN /Gesellschafterin Anlage 3 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Finanzplan Angaben in TEUR Ist Plan Erwartung Plan Plan Plan Plan 2025 2026 2026 2027 2028 2029 2030 1 Periodenergebnis 2.516 2.271 2.270 2.341 2.352 2.448 2.459 Abschreibungen (+) / Zuschreibungen 2 +/- (-) auf Gegenstände des 5.126 5.551 5.175 5.450 5.607 5.782 5.961 Anlagevermögens Auflösung (-)/Zuschreibungen (+) auf +/- Sonderposten zum Anlagevermögen Zunahme (+) / Abnahme (-) 3 +/- -1.513 -1.235 -596 -1.925 -1.402 979 181 der Rückstellungen Sonstige zahlungsunwirksame + -1.377 -1.466 -1.371 -1.400 -1.440 -1.482 -1.518 Aufwendungen (+) 4 Sonstige zahlungsunwirksame - Erträge (-) Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und 5 -/+ Leistungen sowie anderer Aktiva, die 426 337 4 -24 -114 nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 6 +/- Leistungen sowie anderer Passiva, die -123 -9 -10 -10 -3 -44 -5 nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang 7 -/+ von Gegenständen des Anlagevermögens 8 +/- Zinsaufwendungen (+) /Zinserträge (-) 916 1.460 1.018 1.233 1.413 1.610 1.969 9 - Sonstige Beteiligungserträge Aufwendungen (+) / Erträge (-) 10 +/- aus außerordentlichen Posten 11 +/- Ertragsteueraufwand (+) /-ertrag (-) Einzahlungen aus 12 + außerordentlichen Posten Auszahlungen aus 13 - außerordentlichen Posten 14 -/+ Ertragsteuerzahlungen (-/+) Sonstige Einzahlungen (+) +/- und Auszahlungen (-) Cashflow aus der 15 5.971 6.572 6.823 5.693 6.503 9.179 9.047 laufenden Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von 16 + Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das 17 - -15 -15 -15 -15 -15 -15 immaterielle Anlagevermögen Einzahlungen aus Abgängen von 18 + Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das 19 - -2.863 -6.460 -8.456 -5.080 -6.165 -6.055 -6.625 Sachanlagevermögen Einzahlungen aus Abgängen von 20 + Gegenständen des Finanzanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das 21 - Finanzanlagevermögen Anlage 3 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Finanzplan Angaben in TEUR Ist Plan Erwartung Plan Plan Plan Plan 2025 2026 2026 2027 2028 2029 2030 Einzahlungen aufgrund von 22 + Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Auszahlungen aufgrund von 23 - Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Einzahlungen Abgänge + Konsolidierungskreis Auszahlungen Zugänge - Konsolidierungskreis Einzahlungen aus 24 + außerordentlichen Posten Auszahlungen aus 25 - außerordentlichen Posten 26 + Erhaltene Zinsen 97 77 66 53 51 61 61 27 + Erhaltene Dividenden Sonstige Einzahlungen (+) +/- und Auszahlungen (-) 28 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.766 -6.398 -8.405 -5.042 -6.129 -6.009 -6.579 Einzahlungen aus 29 + Eigenkapitalzuführungen Auszahlungen aus 30 - Eigenkapitalherabsetzung Einzahlungen aus der Begebung von 31 + Anleihen und der Aufnahme von (Finanz- 6.600 6.977 6.980 6.729 5.000 9.476 14.462 ) Krediten davon für Investitionen und 3.000 5.000 5.000 4.000 5.000 3.500 2.500 Investitionsförderungsmaßnahmen davon zur Umschuldung von Krediten für Investitionen und 3.600 1.977 1.980 2.729 5.976 11.962 Investitionsförderungsmaßnahmen Auszahlungen aus der Tilgung von 32 - -5.480 -4.045 -3.858 -4.702 -2.052 -8.127 -14.139 Anleihen und (Finanz-) Krediten davon für Investitionen und -2.068 -1.878 -1.973 -2.052 -2.151 -2.177 Investitionsförderungsmaßnahmen davon zur Umschuldung von Krediten für Investitionen und -3.600 -1.977 -1.980 -2.729 -5.976 -11.962 Investitionsförderungsmaßnahmen Einzahlungen aus erhaltenen 33 + 654 Zuschüssen/Zuwendungen davon von der Gemeinde davon einmalige Entgelte Nutzungsberechtigte davon Einzahlungen von sonstigen Dritten Auszahlungen aus der Rückgewähr von - Zuwendungen Einzahlungen aus außerordentlichen 34 + -40 Posten Auszahlungen aus außerordentlichen 35 - Posten 36 - Gezahlte Zinsen -1.013 -1.536 -1.083 -1.286 -1.464 -1.671 -2.030 gezahlte Dividenden 37 - -1.572 -1.616 -1.697 -1.694 -1.756 -1.784 -1.770 Auszahlungen an Unternehmenseigner Einzahlungen (+) und Auszahlungen (-) +/- aus Ergebnisabführungsvertrag Anlage 3 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Finanzplan Angaben in TEUR Ist Plan Erwartung Plan Plan Plan Plan 2025 2026 2026 2027 2028 2029 2030 sonstige Einzahlungen (+) und +/- Auszahlungen (-) Cashflow aus der 38 -851 -220 342 -953 -272 -2.106 -3.477 Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderungen 39 2.354 -46 -1.240 -302 102 1.064 -1.009 des Finanzmittelfonds 40 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.169 3.854 4.523 3.283 2.981 3.083 4.147 Finanzmittelfonds am Ende der 41 4.523 3.808 3.283 2.981 3.083 4.147 3.138 Periode darunter Cash-Pool-Forderungen 4.023 darunter Cash-Pool-Verbindlichkeiten *Rundungsdifferenzen sind möglich Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.523 3.808 3.283 2.981 3.083 4.147 3.138 jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere kurzfristige Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören Anlage 4 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionszusammenfassung Angaben in TEUR Investitionsbeträge je Projekt Ist Erwartung Planjahr Folgejahre Bezeichnung Gesamt bis incl. restl. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit davon aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevernögens und des Finanzanlagevermögens davon Sonstige Auszahlungen aus 32.456 8.471 5.095 6.180 6.070 6.640 Investitionstätigkeit davon für Investitionen in das immaterielle 75 15 15 15 15 15 Anlagevermögen davon für Investitionen in das 32.381 8.456 5.080 6.165 6.055 6.625 Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -32.456 -8.471 -5.095 -6.180 -6.070 -6.640 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme 5.000 4.000 5.000 3.500 2.500 von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 3.471 1.095 1.180 2.570 4.140 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Anlage 4 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionszusammenfassung Angaben in TEUR Investitionsbeträge je Projekt Ist Erwartung Planjahr Folgejahre Bezeichnung Gesamt bis incl. restl. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Nachrichtlich - Übersicht über die Investitionsprojekte 1 Fortführung von Investprojekten Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung KA 1.1. 9.683 5.523 725 1.585 900 950 Schwerin Süd Reko Pumpwerke Neubau/ Erweiterung/ 1.2. 820 535 1.010 500 435 Erneuerung 1.3. Ortentwässerung Neubau/ Erweiterung 5 150 300 100 1.4. Ortentwässerung Erneuerung 12.208 1.438 2.195 2.320 3.505 2.750 Mischwasserspeicher Neubau/ Erweiterung/ 1.5. 100 100 50 550 Erneuerung 1.6. Regenwasserbehandlungsanlagen 425 1.225 800 850 340 1.7. Kleinmaßnahmen / Hausanschlüsse 145 100 100 100 100 1.8. Gestattungen 15 15 15 15 15 *** Summe Fortführung 21.891 8.471 5.045 6.130 6.020 5.140 2 Neue Investprojekte 2.1. Neubau einer Windkraftanlage 1.650 50 50 50 1.500 Investitionen in GWG Summe neue Investprojekte 1.650 50 50 50 1.500 Gesamtsumme Investitionen 23.541 8.471 5.095 6.180 6.070 6.640 Anlage 5 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionsübersicht Bereich: Art der Maßnahme Fortführung Maßnahme: Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung KA Schwerin Süd Kurzbeschreibung: Abschnittsweise Sanierung des Ableiters, Erneuerung technischer Anlagekomponenten auf der KA, deren normative Nutzungsdauer überschritten bzw. die verschlissen sind Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V) Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Nein 25 Absatz 3 EigVO M-V) Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die Ja Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb Ja des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen. Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan restl. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit davon aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens davon sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 9.683 5.523 725 1.585 900 950 davon für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen davon für Investitionen in das 5.523 725 1.585 900 950 Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -9.683 -5.523 -725 -1.585 -900 -950 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung 3.000 500 1.500 500 500 von Anleihen und der Aufnahme von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 2.523 225 85 400 450 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung) Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Anlage 5 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionsübersicht Bereich: Art der Maßnahme Fortführung Maßnahme: Reko Pumpwerke Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung Kurzbeschreibung: Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung der Abwasseranlagen in Pumpwerken Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V) Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Nein 25 Absatz 3 EigVO M-V) Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die Ja Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb Ja des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen. Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan restl. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit davon aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens davon sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 820 535 1.010 500 435 davon für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen davon für Investitionen in das 820 535 1.010 500 435 Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -820 -535 -1.010 -500 -435 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung 800 500 1.000 250 200 von Anleihen und der Aufnahme von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 20 35 10 250 235 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung) Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Anlage 5 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionsübersicht Bereich: Art der Maßnahme Fortführung Maßnahme: Ortentwässerung Neubau/ Erweiterung Kurzbeschreibung: Errichtung von Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen in Erschließungsgebieten Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V) Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Nein 25 Absatz 3 EigVO M-V) Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die Entfällt Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb Entfällt des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen. Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan restl. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit davon aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens davon sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 555 5 150 300 100 davon für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen davon für Investitionen in das 5 150 300 100 Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -5 -150 -300 -100 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung 250 von Anleihen und der Aufnahme von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 5 150 50 100 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung) Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Anlage 5 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionsübersicht Bereich: Art der Maßnahme Fortführung Maßnahme: Ortentwässerung Erneuerung Kurzbeschreibung: Erneuerung Ortsentwässerungskanäle in diversen Straßen sowie diverse Planungsleistungen und städtebauliche Maßnahmen Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V) Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Nein 25 Absatz 3 EigVO M-V) Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die Ja Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb Ja des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen. Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan restl. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit davon aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens davon sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.208 1.438 2.195 2.320 3.505 2.750 davon für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen davon für Investitionen in das 1.438 2.195 2.320 3.505 2.750 Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -12.208 -1.438 -2.195 -2.320 -3.505 -2.750 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung 1.000 2.000 2.000 2.000 1.500 von Anleihen und der Aufnahme von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 438 195 320 1.505 1.250 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung) Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Anlage 5 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionsübersicht Bereich: Art der Maßnahme Fortführung Maßnahme: Mischwasserspeicher Neubau/ Erweiterung/ Erneuerung Kurzbeschreibung: Umsetzung Generalentwässerungsplan, Errichtung von Mischwasserspeichern zur Beherrschung von Starkregenereignissen Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V) Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Entfällt 25 Absatz 3 EigVO M-V) Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die Entfällt Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb Entfällt des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen. Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit finanziert aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens davon sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 800 100 100 50 550 davon für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen davon für Investitionen in das 100 100 50 550 Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -800 -100 -100 -50 -550 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung 300 von Anleihen und der Aufnahme von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 100 100 50 250 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung) Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Anlage 5 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionsübersicht Bereich: Art der Maßnahme Fortführung Maßnahme: Regenwasserbehandlungsanlagen Kurzbeschreibung: Errichtung von diversen RWBA zur Minimierung des Schadstoffeintrages in die Gewässer Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V) Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Entfällt 25 Absatz 3 EigVO M-V) Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die Entfällt Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb Entfällt des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen. Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit finanziert aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens davon sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.640 425 1.225 800 850 340 davon für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen davon für Investitionen in das 425 1.225 800 850 340 Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -3.640 -425 -1.225 -800 -850 -340 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung 200 1.000 250 750 von Anleihen und der Aufnahme von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 225 225 550 100 340 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung) Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Anlage 5 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionsübersicht Bereich: Art der Maßnahme Fortführung Maßnahme: Kleinmaßnahmen / Hausanschlüsse Kurzbeschreibung: diverse Hausanschlüsse sowie Kleinmaßnahmen Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V) Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Entfällt 25 Absatz 3 EigVO M-V) Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die Entfällt Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb Entfällt des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen. Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit davon aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens davon sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 545 145 100 100 100 100 davon für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen davon für Investitionen in das 145 100 100 100 100 Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -545 -145 -100 -100 -100 -100 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 145 100 100 100 100 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung) Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Anlage 5 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionsübersicht Bereich: Art der Maßnahme Fortführung Maßnahme: Gestattungen Kurzbeschreibung: Entschädigungszahlungen für Gestattungen von Leitungsrechten auf privaten Grundstücken Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Entfällt wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V) Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Entfällt 25 Absatz 3 EigVO M-V) Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die Entfällt Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb Entfällt des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen. Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit davon aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens davon sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 75 15 15 15 15 15 davon für Investitionen in das immaterielle 15 15 15 15 15 Anlagevermögen davon für Investitionen in das Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -15 -15 -15 -15 -15 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 15 15 15 15 15 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung) Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Anlage 5 Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Investitionsübersicht Bereich: Art der Maßnahme neue Maßnahme Maßnahme: Neubau einer Windkraftanlage Kurzbeschreibung: Neubau einer Windkraftanlage Nr. 1: Es wurde durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, ermittelt, dass es sich bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten um die für das Unternehmen Ja wirtschaftlichste Lösung handelt. (§ 25 Absatz 2 EigVO M-V) Nr. 2: Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, liegen vor. (§ Ja 25 Absatz 3 EigVO M-V) Nr. 3: Das Unternehmen ist gesetzlich oder vertraglich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet oder die Maßnahme ist für die Nein Erfüllung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Nr. 4: Die Maßnahme dient unter Berücksichtigung ihrer Folgekosten der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit innerhalb Nein des Planungszeitraumes oder steht ihr zumindest nicht entgegen. Gesamt Ist bis inkl. Erwartung Plan Plan Plan Plan Plan 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahre Einzahlungen aus Investitionstätigkeit davon aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und des Finanzanlagevermögens davon sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.650 50 50 50 1.500 davon für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen davon für Investitionen in das 50 50 50 1.500 Sachanlagevermögen davon für Investitionen in das Finanzanlagevermögen davon für Sonstige davon zu leisten aufgrund einer im Planjahr eingegangenen Verpflichtung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus -1.650 -50 -50 -50 -1.500 Investitionstätigkeit finanziert durch Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Krediten davon voraussichtlich fortgeltende Kreditermächtigungen finanziert durch Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen a) von der Gemeinde b) einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter c) von sonstigen Dritten finanziert durch eine Entnahme aus dem 50 50 50 1.500 Finanzmittelfonds Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde (Entstehung/ Wegfall/Erhöhung/Verminderung) Zuschuss Verlustausgleich Leistungsvergütung Ausschüttung Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftsplan für die Jahre 2027/2028 Übersicht über die Verpflichungsermächtigungen Angaben in TEUR in Höhe in davon zahlungswirksam im Wirtschaftsjahr Veranschlagung Anspruch von genommen 2027 2028 2029 2030 2031 im Wirtschaftsplan 2027/ 2028 5.590 3.590 2.000 Summe 5.590 3.590 2.000 davon finanziert durch Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten

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