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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwedt/Oder (Straßenreinigungsgebührensatzung) – 6. Änderung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchwedt/Oder
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Das Fachbereich Tiefbau beantragt die 6. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung, um die Gebühren auf Basis aktueller Kalkulationsgrundlagen neu festzusetzen. Grund sind gestiegene Kosten für Kehrmaschinen, Streumaterial, Personal- und Verwaltungsaufwendungen sowie die Eingemeindungen 2022. Die Gebühren werden je nach Reinigungsklasse zwischen 3,92 % und 67,44 % erhöht. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Satzung am 24. September 2026.

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Extrahierter Text

Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: SVV/170/26 Status: öffentlich Datum: 24.07.2026 Einreicher: FB 4 – Tiefbau, Stadt- und Ortsteilpflege Gremium (Beratungsfolge) Sitzungstermin Zuständigkeit Ortsbeirat Gatow 17.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Criewen 18.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Schönermark 18.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Zützen 18.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Landin 24.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Felchow 25.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Flemsdorf 25.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Stendell 25.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Blumenhagen 26.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Briest 26.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Hohenfelde 26.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Berkholz-Meyenburg 27.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Jamikow 27.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Schönow 27.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Schöneberg 31.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Kummerow 01.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Kunow 03.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Passow 03.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Heinersdorf 07.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Vierraden 07.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Grünow 08.09.2026 Vorberatung Finanzausschuss 14.09.2026 Vorberatung Hauptausschuss 16.09.2026 Vorberatung Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder 24.09.2026 Entscheidung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungs- gebühren in der Stadt Schwedt/Oder (Straßenreinigungsgebührensatzung) – 6. Änderung 2 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwedt/Oder (Straßenreinigungsgebührensatzung) – 6. Änderung. gez. Annekathrin Hoppe gez. Riccardo Tonk Bürgermeisterin Kämmerer Anlagen: Straßenreinigungsgebührensatzung - 6. Änderung Straßenverzeichnis Gebührenkalkulation zur Straßenreinigungsgebührensatzung – 6. Änderung 3 Finanzielle Auswirkungen: Ja: Nein: Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen HH-Jahr(e) Produktkonto Betrag in € Produktkonto Betrag in € 54501.4321010 311.200,00 2026 54501.4811030 68.200,00 2026 Finanzhaushalt (nur für Investitions- und Finanzierungstätigkeit) Investitionsnummer: Einzahlungen Auszahlungen HH-Jahr(e) Produktkonto Betrag in € Produktkonto Betrag in € Deckung Mittel stehen zur Verfügung überplanmäßiger Mittelbedarf in € außerplanmäßiger Mittelbedarf in € Deckungsvorschlag: Erläuterung: Mit entsprechender Beschlussfassung werden Benutzungsgebühren in Höhe der umlagefähigen Kosten im Sinne des § 49a Abs. 6 Brandenburgisches Straßengesetz erhoben. Gegenüber der Haushaltsplanung werden zahlungswirksame Mehrerträge von 60,7 TEUR (54501.4321010) und nicht zahlungswirksame Mehrerträge aus inneren Verrechnungen von 12,0 TEUR (54501.4811030) wirksam. Begründung: 1. Allgemeines Auf der Grundlage des § 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März.2004 (GVBl.I/04 [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 31]), erfolgte die Überprüfung der mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder vom 17. September 2020 festgelegten Gebühren der Straßenreinigungsgebührensatzung (BV/133/20). Die vorliegende Gebührenkalkulation wurde aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse erstellt. Im Zuge der im April 2022 erfolgten Eingemeindungen weiterer Ortsteile waren zunächst eine vollständige Überprüfung und Aktualisierung der für die Gebührenkalkulation maßgeblichen Datengrundlagen erforderlich. Hierzu gehörten insbesondere die Ermittlung und Fortschreibung der Veranlagungsmeter und die Überprüfung des Straßenverzeichnisses. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten standen die erforderlichen belastbaren Kalkulationsgrundlagen für eine rechtssichere Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren zur Verfügung. Die Gebührenkalkulation berücksichtigt darüber hinaus die tatsächliche Entwicklung der Kosten im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Hierzu zählen insbesondere die gestiegenen Kosten je Kehrkilometer, die erhöhten Aufwendungen für die Beschaffung von Streumaterial, die gestiegenen Kosten für die Beseitigung von Straßenkehricht sowie die Entwicklung der Personal- und Verwaltungskosten. 4 Die vorliegende Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung beinhaltet eine Neufestsetzung der Gebühren auf Basis der aktuellen Kalkulationsgrundlagen (§ 3), die Überarbeitung des Straßenverzeichnisses (§ 1) sowie eine Formulierungsanpassung (§ 2). 2. Festsetzung der Gebühren Die Ermittlung der Gebühren erfolgte auf Basis der vorliegenden Gebührenkalkulation unter Beibehaltung der bewährten Methodik. Folgende Gebührensätze je Meter Straßenfrontlänge wurden für die als Reinigungsklassen bezeichneten Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes ermittelt: Reinigungsklasse Gebühr neu Gebühr alt Mehrbelastung in EUR in EUR in EUR 1 Fahrbahnreinigung 10 x p. a. 2,11 2,05 0,06 2 Fahrbahnreinigung 5 x p. a. 1,06 1,02 0,04 3 Fahrbahnreinigung 3 x p. a 0,80 0,71 0,09 4 Winterwartung der Fahrbahnen 0,72 0,43 0,29 5 Reinigung der Geh- und Radwege 10 x 0,68 0,62 0,06 p. a. 6 Winterwartung der Geh- und Radwege 1,64 1,43 0,21 Seit 2020 sind deutliche Tarifsteigerungen für das Personal und Preisanstiege für Sach- und Dienstleistungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die gesamte Kosten- und Gebührenentwicklung zu verzeichnen. In den einzelnen Reinigungsklassen sind darüber hinaus die folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2020 nennenswert: Die Erhöhung der Gebühren in den Reinigungsklassen 1, 2 und 3 resultiert insbesondere aus der Entwicklung der Kosten für den Einsatz der Kehrmaschine (2026: 62,27 EUR je KKm, 2020: 54,43 EUR je KKm) und für die Beseitigung von Straßenkehricht (2026: 40,46 EUR je t, 2020: 38,47 EUR je t). Zur Ermittlung der Leistungen im Zusammenhang mit der Winterwartung der Fahrbahnen (Reinigungsklasse 4) wurden die Arbeitszeitanteile des Stadtbetriebes auf der Grundlage der Abrechnungen der tatsächlichen Einsatz- und Bereitschaftszeiten der vorangegangenen Jahre ermittelt und in die Kalkulation übernommen. Die ermittelten durchschnittlichen Arbeitszeitanteile für die Winterwartung der Fahrbahnen belaufen sich auf 3,88 Prozent (2020: 3,00 Prozent). Die Kosten- und Gebührenentwicklung in der Reinigungsklasse 6 resultiert maßgeblich aus der vertraglichen Kostenerhöhung der Firma Stadtgrün Schwedt GmbH. 3. Aktualisierung des Straßenverzeichnisses Das Straßenverzeichnis ist entsprechend den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Änderung der Reinigungsklassen (Erläuterungen hierzu siehe Straßenreinigungssatzung): ▪ Am Herrmannsberg > Ergänzung der Formulierung „Nur bis Hausnummer 10“ ▪ Auf dem Mühlenberg > Ergänzung der Formulierung „Ohne Stichwege“ ▪ Berghang > Aufhebung der RKL4 ▪ Berliner Straße 50a-c > Neuaufnahme des Fahrbahnabschnittes nach Baumaßnahme ▪ Berliner Straße 52b-c > Neuaufnahme des Fahrbahnabschnittes nach Baumaßnahme ▪ Berliner Straße 143b-d > Übertragung auf die Anlieger 5 ▪ Crussower Straße > RKL4 wurde ergänzt ▪ Dorfstraße > RKL4 wurde teilweise aufgehoben ▪ Franz-Lefevre-Straße > Aufhebung der RKL 4 ▪ Gewerbepark Meyenburg 16a-b, 17a-b, 18a-b > Aufhebung der RKL4 ▪ Grüne Aktionsfläche > Neuaufnahme im Rahmen der Grünflächenpflege ▪ Heinersdorfer Chaussee Nr. 1,2,2a,3,4, 11,12,12 a, 13, 14,15 > Aufhebung der RKL4 ▪ Heinersdorfer Damm 1 > Aufhebung der RKL 4 ▪ Helbigstraße 2-32 und 7-33 > Aufnahme der RLK4 ▪ Kanalstraße > Ergänzung der Formulierung „Nur Hauptstraße“ ▪ Kastanienallee ab Meyenburger Straße bis Abzw. Auf dem Mühlenberg > Neuaufnahme der RKL4 ▪ L28 ab Dorfanger bis Ortsausgang > Neuaufnahme der RKL4 ▪ Lindenweg > Ergänzung der Formulierung „Nur Hauptstraße“ ▪ Niederlandiner Straße > Aufhebung der RKL4 ▪ Oderstraße ab Berliner Straße bis Paul-Meyer-Straße > Streichung der Privatstraße ▪ Aufnahme der neu geschaffenen Parkanlagen ▪ Straße Berkholz-Schwedt > Neuaufnahme der Fahrbahn sowie Zuordnung in die RKL4 ▪ Vorwerker Weg > Aufhebung der RKL4 ▪ Zum Felde > Aufhebung der RKL4 4. Auswirkungen auf den Bürger 4.1. Wohnblock in der Marie-Curie-Straße (97 Veranlagungsmeter) Gebühr alt: 98,94 EUR p. a. (Reinigungskl. 2) Steigerung um 3,92 % neu: 102,82 EUR p. a. (Reinigungskl. 2) Gesamtwohnfläche für den Wohnblock: ca. 2.890 m², daraus ergibt sich die Straßenreinigungsgebühr pro m² Wohnfläche im Jahr von ca. 0,0356 EUR, d. h. ca. 1,78 EUR für 50 m² Wohnfläche im Jahr 4.2. Wohnblock in der Karl-Marx-Straße (95 Veranlagungsmeter) Gebühr alt: 137,79 EUR p. a. (Reinigungskl. 2, 4) neu: 171,22 EUR p. a. (Reinigungskl. 2, 4) Steigerung um 22,48 % Gesamtwohnfläche für den Wohnblock: ca. 2.392 m², daraus ergibt sich die Straßenreinigungsgebühr pro m² Wohnfläche im Jahr von ca. 0,0716 EUR, d.h. ca. 3,58 EUR für 50 m² Wohnfläche im Jahr 4.3. Grundstück an der Berliner Allee (122 Veranlagungsmeter) Gebühr alt: 552,66 EUR p. a. (Reinigungskl. 1, 4, 5, 6) neu: 628,30 EUR p. a. (Reinigungskl. 1, 4, 5, 6) Steigerung um 13,69 % 4.4. Wohnblock an der Rosa-Luxemburg-Straße (74 Veranlagungsmeter) Gebühr alt: 335,22 EUR p. a. (Reinigungskl. 1, 4, 5, 6) neu: 381,10 EUR p. a. (Reinigungskl. 1, 4, 5, 6) Steigerung um 13,69 % Gesamtwohnfläche für den Wohnblock: ca. 3.083 m², daraus ergibt sich die Straßenreinigungsgebühr pro m² Wohnfläche im Jahr von ca. 0,1356 EUR, d.h. ca. 6,780 EUR für 50 m² Wohnfläche im Jahr 6 4.5. Grundstück an der Vierradener Chaussee (62 Veranlagungsmeter) Gebühr alt: 197,78 EUR p. a. (Reinigungskl. 3, 4, 5, 6) neu: 238,08 EUR p. a. (Reinigungskl. 3, 4, 5, 6) Steigerung um 20,38 % 4.6. OT Stendell - Grundstück an der Hauptstraße (47 Veranlagungsmeter) Gebühr alt: 20,21 EUR p. a. (Reinigungskl. 4) neu: 33,84 EUR p. a. (Reinigungskl. 4) Steigerung um 67,44 % 4.7. Grundstück an der Karl-Teichmann-Straße (54 Veranlagungsmeter) Gebühr alt: 61,56 EUR p. a. (Reinigungskl. 3, 4) neu: 82,08 EUR p. a. (Reinigungskl. 3, 4) Steigerung um 33,33 %

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