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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwedt/Oder (Straßenreinigungsgebührensatzung) – 6. Änderung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwedt/Oder |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Fachbereich Tiefbau beantragt die 6. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung, um die Gebühren auf Basis aktueller Kalkulationsgrundlagen neu festzusetzen. Grund sind gestiegene Kosten für Kehrmaschinen, Streumaterial, Personal- und Verwaltungsaufwendungen sowie die Eingemeindungen 2022. Die Gebühren werden je nach Reinigungsklasse zwischen 3,92 % und 67,44 % erhöht. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Satzung am 24. September 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Drucksache-Nr.: SVV/170/26
Status: öffentlich
Datum: 24.07.2026
Einreicher: FB 4 – Tiefbau, Stadt- und Ortsteilpflege
Gremium (Beratungsfolge) Sitzungstermin Zuständigkeit
Ortsbeirat Gatow 17.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Criewen 18.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Schönermark 18.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Zützen 18.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Landin 24.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Felchow 25.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Flemsdorf 25.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Stendell 25.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Blumenhagen 26.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Briest 26.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Hohenfelde 26.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Berkholz-Meyenburg 27.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Jamikow 27.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Schönow 27.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Schöneberg 31.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Kummerow 01.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Kunow 03.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Passow 03.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Heinersdorf 07.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Vierraden 07.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Grünow 08.09.2026 Vorberatung
Finanzausschuss 14.09.2026 Vorberatung
Hauptausschuss 16.09.2026 Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder 24.09.2026 Entscheidung
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren in der Stadt Schwedt/Oder (Straßenreinigungsgebührensatzung) –
6. Änderung
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder beschließt die Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt
Schwedt/Oder (Straßenreinigungsgebührensatzung) – 6. Änderung.
gez. Annekathrin Hoppe gez. Riccardo Tonk
Bürgermeisterin Kämmerer
Anlagen:
Straßenreinigungsgebührensatzung - 6. Änderung
Straßenverzeichnis
Gebührenkalkulation zur Straßenreinigungsgebührensatzung – 6. Änderung
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Finanzielle Auswirkungen: Ja: Nein:
Ergebnishaushalt
Erträge Aufwendungen HH-Jahr(e)
Produktkonto Betrag in € Produktkonto Betrag in €
54501.4321010 311.200,00 2026
54501.4811030 68.200,00 2026
Finanzhaushalt (nur für Investitions- und Finanzierungstätigkeit)
Investitionsnummer:
Einzahlungen Auszahlungen HH-Jahr(e)
Produktkonto Betrag in € Produktkonto Betrag in €
Deckung
Mittel stehen zur Verfügung
überplanmäßiger Mittelbedarf in €
außerplanmäßiger Mittelbedarf in €
Deckungsvorschlag:
Erläuterung: Mit entsprechender Beschlussfassung werden Benutzungsgebühren in Höhe der
umlagefähigen Kosten im Sinne des § 49a Abs. 6 Brandenburgisches Straßengesetz erhoben.
Gegenüber der Haushaltsplanung werden zahlungswirksame Mehrerträge von 60,7 TEUR
(54501.4321010) und nicht zahlungswirksame Mehrerträge aus inneren Verrechnungen von
12,0 TEUR (54501.4811030) wirksam.
Begründung:
1. Allgemeines
Auf der Grundlage des § 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg in der Fassung
der Bekanntmachung vom 31.März.2004 (GVBl.I/04 [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 31]), erfolgte die Überprüfung der mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder vom 17. September 2020
festgelegten Gebühren der Straßenreinigungsgebührensatzung (BV/133/20).
Die vorliegende Gebührenkalkulation wurde aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen
Verhältnisse erstellt.
Im Zuge der im April 2022 erfolgten Eingemeindungen weiterer Ortsteile waren zunächst eine
vollständige Überprüfung und Aktualisierung der für die Gebührenkalkulation maßgeblichen
Datengrundlagen erforderlich. Hierzu gehörten insbesondere die Ermittlung und Fortschreibung
der Veranlagungsmeter und die Überprüfung des Straßenverzeichnisses. Erst nach Abschluss
dieser Arbeiten standen die erforderlichen belastbaren Kalkulationsgrundlagen für eine
rechtssichere Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren zur Verfügung.
Die Gebührenkalkulation berücksichtigt darüber hinaus die tatsächliche Entwicklung der Kosten
im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Hierzu zählen insbesondere die
gestiegenen Kosten je Kehrkilometer, die erhöhten Aufwendungen für die Beschaffung von
Streumaterial, die gestiegenen Kosten für die Beseitigung von Straßenkehricht sowie die
Entwicklung der Personal- und Verwaltungskosten.
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Die vorliegende Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung beinhaltet eine
Neufestsetzung der Gebühren auf Basis der aktuellen Kalkulationsgrundlagen (§ 3), die
Überarbeitung des Straßenverzeichnisses (§ 1) sowie eine Formulierungsanpassung (§ 2).
2. Festsetzung der Gebühren
Die Ermittlung der Gebühren erfolgte auf Basis der vorliegenden Gebührenkalkulation unter
Beibehaltung der bewährten Methodik.
Folgende Gebührensätze je Meter Straßenfrontlänge wurden für die als Reinigungsklassen
bezeichneten Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes ermittelt:
Reinigungsklasse Gebühr neu Gebühr alt Mehrbelastung
in EUR in EUR in EUR
1 Fahrbahnreinigung 10 x p. a. 2,11 2,05 0,06
2 Fahrbahnreinigung 5 x p. a. 1,06 1,02 0,04
3 Fahrbahnreinigung 3 x p. a 0,80 0,71 0,09
4 Winterwartung der Fahrbahnen 0,72 0,43 0,29
5 Reinigung der Geh- und Radwege 10 x 0,68 0,62 0,06
p. a.
6 Winterwartung der Geh- und Radwege 1,64 1,43 0,21
Seit 2020 sind deutliche Tarifsteigerungen für das Personal und Preisanstiege für Sach- und
Dienstleistungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die gesamte Kosten- und
Gebührenentwicklung zu verzeichnen.
In den einzelnen Reinigungsklassen sind darüber hinaus die folgenden wesentlichen
Veränderungen gegenüber der letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2020 nennenswert:
Die Erhöhung der Gebühren in den Reinigungsklassen 1, 2 und 3 resultiert insbesondere aus
der Entwicklung der Kosten für den Einsatz der Kehrmaschine (2026: 62,27 EUR je KKm,
2020: 54,43 EUR je KKm) und für die Beseitigung von Straßenkehricht (2026: 40,46 EUR je t,
2020: 38,47 EUR je t).
Zur Ermittlung der Leistungen im Zusammenhang mit der Winterwartung der Fahrbahnen
(Reinigungsklasse 4) wurden die Arbeitszeitanteile des Stadtbetriebes auf der Grundlage der
Abrechnungen der tatsächlichen Einsatz- und Bereitschaftszeiten der vorangegangenen Jahre
ermittelt und in die Kalkulation übernommen. Die ermittelten durchschnittlichen
Arbeitszeitanteile für die Winterwartung der Fahrbahnen belaufen sich auf 3,88 Prozent (2020:
3,00 Prozent).
Die Kosten- und Gebührenentwicklung in der Reinigungsklasse 6 resultiert maßgeblich aus der
vertraglichen Kostenerhöhung der Firma Stadtgrün Schwedt GmbH.
3. Aktualisierung des Straßenverzeichnisses
Das Straßenverzeichnis ist entsprechend den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Änderung der Reinigungsklassen (Erläuterungen hierzu siehe Straßenreinigungssatzung):
▪ Am Herrmannsberg > Ergänzung der Formulierung „Nur bis Hausnummer 10“
▪ Auf dem Mühlenberg > Ergänzung der Formulierung „Ohne Stichwege“
▪ Berghang > Aufhebung der RKL4
▪ Berliner Straße 50a-c > Neuaufnahme des Fahrbahnabschnittes nach Baumaßnahme
▪ Berliner Straße 52b-c > Neuaufnahme des Fahrbahnabschnittes nach Baumaßnahme
▪ Berliner Straße 143b-d > Übertragung auf die Anlieger
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▪ Crussower Straße > RKL4 wurde ergänzt
▪ Dorfstraße > RKL4 wurde teilweise aufgehoben
▪ Franz-Lefevre-Straße > Aufhebung der RKL 4
▪ Gewerbepark Meyenburg 16a-b, 17a-b, 18a-b > Aufhebung der RKL4
▪ Grüne Aktionsfläche > Neuaufnahme im Rahmen der Grünflächenpflege
▪ Heinersdorfer Chaussee Nr. 1,2,2a,3,4, 11,12,12 a, 13, 14,15 > Aufhebung der RKL4
▪ Heinersdorfer Damm 1 > Aufhebung der RKL 4
▪ Helbigstraße 2-32 und 7-33 > Aufnahme der RLK4
▪ Kanalstraße > Ergänzung der Formulierung „Nur Hauptstraße“
▪ Kastanienallee ab Meyenburger Straße bis Abzw. Auf dem Mühlenberg > Neuaufnahme
der RKL4
▪ L28 ab Dorfanger bis Ortsausgang > Neuaufnahme der RKL4
▪ Lindenweg > Ergänzung der Formulierung „Nur Hauptstraße“
▪ Niederlandiner Straße > Aufhebung der RKL4
▪ Oderstraße ab Berliner Straße bis Paul-Meyer-Straße > Streichung der Privatstraße
▪ Aufnahme der neu geschaffenen Parkanlagen
▪ Straße Berkholz-Schwedt > Neuaufnahme der Fahrbahn sowie Zuordnung in die RKL4
▪ Vorwerker Weg > Aufhebung der RKL4
▪ Zum Felde > Aufhebung der RKL4
4. Auswirkungen auf den Bürger
4.1. Wohnblock in der Marie-Curie-Straße (97 Veranlagungsmeter)
Gebühr alt: 98,94 EUR p. a. (Reinigungskl. 2) Steigerung um 3,92 %
neu: 102,82 EUR p. a. (Reinigungskl. 2)
Gesamtwohnfläche für den Wohnblock: ca. 2.890 m², daraus ergibt sich die Straßenreinigungsgebühr
pro m² Wohnfläche im Jahr von ca. 0,0356 EUR, d. h. ca. 1,78 EUR für 50 m² Wohnfläche im Jahr
4.2. Wohnblock in der Karl-Marx-Straße (95 Veranlagungsmeter)
Gebühr alt: 137,79 EUR p. a. (Reinigungskl. 2, 4)
neu: 171,22 EUR p. a. (Reinigungskl. 2, 4) Steigerung um 22,48 %
Gesamtwohnfläche für den Wohnblock: ca. 2.392 m², daraus ergibt sich die Straßenreinigungsgebühr
pro m² Wohnfläche im Jahr von ca. 0,0716 EUR, d.h. ca. 3,58 EUR für 50 m² Wohnfläche im Jahr
4.3. Grundstück an der Berliner Allee (122 Veranlagungsmeter)
Gebühr alt: 552,66 EUR p. a. (Reinigungskl. 1, 4, 5, 6)
neu: 628,30 EUR p. a. (Reinigungskl. 1, 4, 5, 6) Steigerung um 13,69 %
4.4. Wohnblock an der Rosa-Luxemburg-Straße (74 Veranlagungsmeter)
Gebühr alt: 335,22 EUR p. a. (Reinigungskl. 1, 4, 5, 6)
neu: 381,10 EUR p. a. (Reinigungskl. 1, 4, 5, 6) Steigerung um 13,69 %
Gesamtwohnfläche für den Wohnblock: ca. 3.083 m², daraus ergibt sich die Straßenreinigungsgebühr
pro m² Wohnfläche im Jahr von ca. 0,1356 EUR, d.h. ca. 6,780 EUR für 50 m² Wohnfläche im Jahr
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4.5. Grundstück an der Vierradener Chaussee (62 Veranlagungsmeter)
Gebühr alt: 197,78 EUR p. a. (Reinigungskl. 3, 4, 5, 6)
neu: 238,08 EUR p. a. (Reinigungskl. 3, 4, 5, 6) Steigerung um 20,38 %
4.6. OT Stendell - Grundstück an der Hauptstraße (47 Veranlagungsmeter)
Gebühr alt: 20,21 EUR p. a. (Reinigungskl. 4)
neu: 33,84 EUR p. a. (Reinigungskl. 4) Steigerung um 67,44 %
4.7. Grundstück an der Karl-Teichmann-Straße (54 Veranlagungsmeter)
Gebühr alt: 61,56 EUR p. a. (Reinigungskl. 3, 4)
neu: 82,08 EUR p. a. (Reinigungskl. 3, 4) Steigerung um 33,33 %
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