Startseite › Schwedt/Oder › Antrag
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Schwedt/Oder (Friedhofssatzung) - 3. Änderung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwedt/Oder |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Fachbereich Tiefbau beantragt die dritte Änderung der Friedhofssatzung für alle kommunalen Friedhöfe Schwedts/Oder, um die Friedhofssatzungen der eingemeindeten Ortsteilfriedhöfe zu vereinen. Die Änderungen umfassen die Vereinheitlichung der Ruhezeit auf 20 Jahre (verkürzt von bis zu 30 Jahren), die Erweiterung des Angebots pflegearmer Grabarten, insbesondere der „Urnenruhegemeinschaft mit Namensnennung", auf sieben Ortsteilfriedhöfen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Satzungsänderung am 24.09.2026.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Drucksache-Nr.: SVV/151/26
Status: öffentlich
Datum: 29.05.2026
Einreicher: FB 4 – Tiefbau, Stadt- und Ortsteilpflege
Gremium (Beratungsfolge) Sitzungstermin Zuständigkeit
Ortsbeirat Gatow 17.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Criewen 18.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Schönermark 18.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Zützen 18.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Landin 24.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Felchow 25.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Flemsdorf 25.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Stendell 25.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Blumenhagen 26.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Briest 26.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Hohenfelde 26.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Berkholz-Meyenburg 27.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Jamikow 27.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Schönow 27.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Schöneberg 31.08.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Kummerow 01.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Kunow 03.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Passow 03.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Heinersdorf 07.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Vierraden 07.09.2026 Vorberatung
Ortsbeirat Grünow 08.09.2026 Vorberatung
Hauptausschuss 16.09.2026 Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder 24.09.2026 Entscheidung
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der
Stadt Schwedt/Oder (Friedhofssatzung) - 3. Änderung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder beschließt die als Anlage
beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt
Schwedt/Oder (Friedhofssatzung) – 3. Änderung.
gez. Annekathrin Hoppe gez. Silvio Moritz
Bürgermeisterin Beigeordneter
2
Anlage:
Satzungstext zur 3. Änderung der Friedhofssatzung
Finanzielle Auswirkungen: Ja: Nein:
Ergebnishaushalt
Erträge Aufwendungen HH-Jahr(e)
Produktkonto Betrag in € Produktkonto Betrag in €
Finanzhaushalt (nur für Investitions- und Finanzierungstätigkeit)
Investitionsnummer:
Einzahlungen Auszahlungen HH-Jahr(e)
Produktkonto Betrag in € Produktkonto Betrag in €
Deckung
Mittel stehen zur Verfügung
überplanmäßiger Mittelbedarf in €
außerplanmäßiger Mittelbedarf in €
Deckungsvorschlag:
Begründung:
1. Einheitliche Satzung für alle Friedhöfe
Im Zuge der Eingliederung der Gemeinden des ehemaligen Amtes Oder-Welse (mit Ausnahme
von Pinnow) gingen auch die Friedhöfe Berkholz (kommunaler Teil), Meyenburg, Neu-Galow,
Niederlandin, Schöneberg und Wendemark in den Zuständigkeitsbereich der Stadt
Schwedt/Oder über. Diese trägt nunmehr die Verantwortung für insgesamt 11 Ortsteilfriedhöfe
und den Neuen Friedhof Schwedt/Oder.
Mit der 3. Änderung der sachlichen Friedhofssatzung der Stadt Schwedt/Oder werden die
bisher geltenden Friedhofssatzungen der neu hinzugekommenen Ortsteile zu einer sachlichen
Friedhofssatzung für alle kommunalen Friedhöfe der Stadt Schwedt/Oder vereint. Alle in den
einzelnen Satzungen bislang angebotenen Grabarten werden für die betreffenden Friedhöfe
übernommen.
2. Ruhezeit
Die Ruhezeit bei Erd- und Urnenbestattungen wird für alle Friedhöfe auf 20 Jahre festgelegt
und geht mit dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz konform. Damit wird auch Bürger-
wünschen nach einer Verkürzung der Ruhezeit auf den Friedhöfen der Ortsteile Criewen und
Stendell (Herrenhof), bisher 25 Jahre, und Vierraden, bisher 30 Jahre, entsprochen.
3. Erweiterung des Angebotes an pflegefreien Grabarten auf den Ortsteilfriedhöfen
In den vergangenen Jahren ist auf den Ortsteilfriedhöfen der Trend von der großen,
pflegeintensiven Familiengrabstätte hin zur kleinen, pflegearmen Urnengrabstätte mit der
Option für verschiedenste Gestaltungsformen zu verzeichnen.
3
Aufgrund von Bürgerwünschen wird darum das Angebot an pflegearmen Grabarten auf den
Friedhöfen der Ortsteile Criewen, Vierraden, Schöneberg, Berkholz, Meyenburg, Niederlandin
und Wendemark um die Grabart „Urnenruhegemeinschaft mit Namensnennung“ erweitert.
Hierfür werden an alten (möglichst vom jeweiligen Friedhof gelagerten) Grabsteinen, die auf
einer umfriedeten Rasenfläche stehen, Glastafeln angebracht, auf denen später die Namen
sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen stehen.
Text aus PDF extrahiert