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Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Schwedt/Oder (Friedhofssatzung) - 3. Änderung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchwedt/Oder
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Das Fachbereich Tiefbau beantragt die dritte Änderung der Friedhofssatzung für alle kommunalen Friedhöfe Schwedts/Oder, um die Friedhofssatzungen der eingemeindeten Ortsteilfriedhöfe zu vereinen. Die Änderungen umfassen die Vereinheitlichung der Ruhezeit auf 20 Jahre (verkürzt von bis zu 30 Jahren), die Erweiterung des Angebots pflegearmer Grabarten, insbesondere der „Urnenruhegemeinschaft mit Namensnennung", auf sieben Ortsteilfriedhöfen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Satzungsänderung am 24.09.2026.

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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: SVV/151/26 Status: öffentlich Datum: 29.05.2026 Einreicher: FB 4 – Tiefbau, Stadt- und Ortsteilpflege Gremium (Beratungsfolge) Sitzungstermin Zuständigkeit Ortsbeirat Gatow 17.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Criewen 18.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Schönermark 18.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Zützen 18.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Landin 24.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Felchow 25.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Flemsdorf 25.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Stendell 25.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Blumenhagen 26.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Briest 26.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Hohenfelde 26.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Berkholz-Meyenburg 27.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Jamikow 27.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Schönow 27.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Schöneberg 31.08.2026 Vorberatung Ortsbeirat Kummerow 01.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Kunow 03.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Passow 03.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Heinersdorf 07.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Vierraden 07.09.2026 Vorberatung Ortsbeirat Grünow 08.09.2026 Vorberatung Hauptausschuss 16.09.2026 Vorberatung Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder 24.09.2026 Entscheidung Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Schwedt/Oder (Friedhofssatzung) - 3. Änderung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Schwedt/Oder (Friedhofssatzung) – 3. Änderung. gez. Annekathrin Hoppe gez. Silvio Moritz Bürgermeisterin Beigeordneter 2 Anlage: Satzungstext zur 3. Änderung der Friedhofssatzung Finanzielle Auswirkungen: Ja: Nein: Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen HH-Jahr(e) Produktkonto Betrag in € Produktkonto Betrag in € Finanzhaushalt (nur für Investitions- und Finanzierungstätigkeit) Investitionsnummer: Einzahlungen Auszahlungen HH-Jahr(e) Produktkonto Betrag in € Produktkonto Betrag in € Deckung Mittel stehen zur Verfügung überplanmäßiger Mittelbedarf in € außerplanmäßiger Mittelbedarf in € Deckungsvorschlag: Begründung: 1. Einheitliche Satzung für alle Friedhöfe Im Zuge der Eingliederung der Gemeinden des ehemaligen Amtes Oder-Welse (mit Ausnahme von Pinnow) gingen auch die Friedhöfe Berkholz (kommunaler Teil), Meyenburg, Neu-Galow, Niederlandin, Schöneberg und Wendemark in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Schwedt/Oder über. Diese trägt nunmehr die Verantwortung für insgesamt 11 Ortsteilfriedhöfe und den Neuen Friedhof Schwedt/Oder. Mit der 3. Änderung der sachlichen Friedhofssatzung der Stadt Schwedt/Oder werden die bisher geltenden Friedhofssatzungen der neu hinzugekommenen Ortsteile zu einer sachlichen Friedhofssatzung für alle kommunalen Friedhöfe der Stadt Schwedt/Oder vereint. Alle in den einzelnen Satzungen bislang angebotenen Grabarten werden für die betreffenden Friedhöfe übernommen. 2. Ruhezeit Die Ruhezeit bei Erd- und Urnenbestattungen wird für alle Friedhöfe auf 20 Jahre festgelegt und geht mit dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz konform. Damit wird auch Bürger- wünschen nach einer Verkürzung der Ruhezeit auf den Friedhöfen der Ortsteile Criewen und Stendell (Herrenhof), bisher 25 Jahre, und Vierraden, bisher 30 Jahre, entsprochen. 3. Erweiterung des Angebotes an pflegefreien Grabarten auf den Ortsteilfriedhöfen In den vergangenen Jahren ist auf den Ortsteilfriedhöfen der Trend von der großen, pflegeintensiven Familiengrabstätte hin zur kleinen, pflegearmen Urnengrabstätte mit der Option für verschiedenste Gestaltungsformen zu verzeichnen. 3 Aufgrund von Bürgerwünschen wird darum das Angebot an pflegearmen Grabarten auf den Friedhöfen der Ortsteile Criewen, Vierraden, Schöneberg, Berkholz, Meyenburg, Niederlandin und Wendemark um die Grabart „Urnenruhegemeinschaft mit Namensnennung“ erweitert. Hierfür werden an alten (möglichst vom jeweiligen Friedhof gelagerten) Grabsteinen, die auf einer umfriedeten Rasenfläche stehen, Glastafeln angebracht, auf denen später die Namen sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen stehen.

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