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153. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Südlich Mühlenstraße" OT Lübbow a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Erneute Auslegung gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 2 BauGB
Angenommen22 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lüchow (Wendland) |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) plant die 153. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Wohnbaufläche südlich der Mühlenstraße in Lübbow zur Deckung des Eigenbedarfs. Nach frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gingen Stellungnahmen von fünf Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein, keine von Bürgern. Der Rat beschloss, die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und den überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans für einen Monat öffentlich auszulegen.
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Dokument
Extrahierter Text
SAMTGEMEINDE LÜCHOW (WENDLAND) Lüchow (Wendland), 04.08.2026
Der Samtgemeindebürgermeister
Sachbearbeiterin: Frau Gäfers
- Az.: -
Sitzungsvorlage Nr. 040/2026 SG
153. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) "Südlich Mühlenstraße" OT Lübbow
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
b) Erneute Auslegung gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 2 BauGB
An den beraten am:
Bau- und Verkehrsausschuss Ö 18.08.2026
Samtgemeindeausschuss N 27.08.2026
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Ö 03.09.2026
Sachverhalt mit Begründung:
Die Gemeinde Lübbow plant im Ortsteil Lübbow, südlich der Mühlenstraße auf dem
Flurstück 23, Flur 13, Gemarkung Lübbow die Entwicklung einer Wohnbaufläche zur
Deckung des Eigenbedarfes in den nächsten Jahren.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am
11. Dezember 2024 den Aufstellungsbeschluss für die 153. Änderung des Flächennut-
zungsplanes „Südlich der Mühlenstraße“ gefasst.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB vom 19. Juni 2025 bis
25. Juli 2025 durchgeführt.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme einge-
gangen und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-
ge haben die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV),
der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Landwirtschaftskammer Niedersachen, Be-
zirksstelle Uelzen, die Vodafone Kabel Deutschland GmbH sowie die Avacon Netz
GmbH Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Sit-
zungsvorlage als Anlage beigefügt.
- 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirt-
schaftet?
X Ja, weitere Ausführungen:
Gesamtausgaben/-einnahmen der Maßnahme im HJ: €1.000,00
Ist die veranschlagte Summe auskömmlich?
X Ja
Im Haushaltsansatz insgesamt: € 30.000,00
- Im Produkt 51.1.1
- Kostenstelle 623001
- Kostenträger 511101
- Sachkonto 4291000
- Investitionsnummer
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisung, Zuschüsse)?
X Ja, Höhe?
Betrag insgesamt: €1.000,00
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu emp-
fehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr.
040/2026 SG vom 22.07.2026 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) der Entwurf der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) „Südlich Mühlenstraße“ wird mit der Begründung und den bereits
wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Mo-
nats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
D.SBM.
Anlage(n)
Abwägungsergebnisse
Begründung
Flächennutzungsplan
Text aus PDF extrahiert