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152. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Nördlich Mühlenberg" a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Feststellungsbeschluss

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lüchow (Wendland)
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 152. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Mühlenberg". Die Gemeinde Lemgow beabsichtigt, eine ca. 2,46 ha große landwirtschaftliche Fläche nördlich des bestehenden Baugebiets Mühlenberg als Wohnbaufläche auszuweisen, um fehlende Bauplätze im Hauptort Schweskau/Puttball zu decken. Nach zweiter öffentlicher Auslegung und Stellungnahmen verschiedener Behörden wird der Flächennutzungsplan als Satzung festgestellt.

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Extrahierter Text

SAMTGEMEINDE LÜCHOW (WENDLAND) Lüchow (Wendland), 15.07.2026 Der Samtgemeindebürgermeister Sachbearbeiterin: Frau Gäfers - Az.: - Sitzungsvorlage Nr. 039/2026 SG 152. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Nördlich Mühlenberg" a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Feststellungsbeschluss An den beraten am: Bau- und Verkehrsausschuss Ö 18.08.2026 Samtgemeindeausschuss N 27.08.2026 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Ö 03.09.2026 Sachverhalt mit Begründung: In der Gemeinde Lemgow sind keine nennenswerten Baulücken mehr vorhanden. Das im Hauptort Schweskau/Puttball ausgewiesene Baugebiet verfügt bereits seit einiger Zeit über keine freien Plätze mehr. Die Gemeinde Lemgow möchte ein neues Baugebiet ausweisen, um den Bedarf an Bauplätzen in dem Hauptort zu decken. Sie hat daher angrenzend an das vorhandene Baugebiet Mühlenberg eine landwirt- schaftlich genutzte Fläche von ca. 2,46 ha erworben und beabsichtigt dort einen Be- bauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet aufzustellen. Im Rahmen der 152. Ände- rung soll eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für die 152. Änderung des Flächennut- zungsplanes „Nördlich Mühlenberg“ gefasst. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 2. August 2024 durchgeführt. Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der 2. Be- teiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB hat der Entwurf der 152. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Mühlenberg“ in - 2 - der Zeit vom 27. April 2026 bis 29. Mai 2026 öffentlich ausgelegen. Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der zweiten Beteiligung keine Stellungnahmen eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen im Rahmen der zweiten Beteiligung relevante Stellungnahmen des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Landwirt- schaftskammer Niedersachsen – Bezirksstelle Uelzen, der Vodafone GmbH, des Nie- dersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie sowie der Avacon Netz GmbH ein. Finanzielle Auswirkungen: Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirt- schaftet? X Nein Beschlussvorschlag: Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu emp- fehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, a) über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 039/2026 SG vom 15.07.2026 beigefügt ist, dargestellt, entschieden und b) die 152. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Nördlich Mühlenberg“ wird als Satzung mit der Begründung be- schlossen. D.SBM. Anlagen Abwägungsergebnisse Begründung Flächennutzungsplan und Verfahrensvermerke

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