Startseite › Samtgemeinde Lüchow (Wendland) › Antrag

155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Sondergebiet Photovoltaik - Liepe" a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Erneute Auslegung gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 2 BauGB

Angenommen20 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lüchow (Wendland)
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) plant die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein etwa 15,7 Hektar großes Sondergebiet Photovoltaik nördlich von Liepe. Nach der frühzeitigen Beteiligung (Januar bis März 2026) mit zwei Bürgerbeiträgen und Stellungnahmen mehrerer Behörden und Träger öffentlicher Belange wird der überarbeitete Entwurf nun für einen Monat öffentlich ausgelegt. Der Rat beschließt die erneute Auslegung gemäß Baugesetzbuch.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

SAMTGEMEINDE LÜCHOW (WENDLAND) Lüchow (Wendland), 31.07.2026 Der Samtgemeindebürgermeister Sachbearbeiterin: Frau Gäfers - Az.: - Sitzungsvorlage Nr. 038/2026 SG 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Sondergebiet Photovoltaik - Liepe" a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Erneute Auslegung gemäß §§ 3 u. 4 Absatz 2 BauGB An den beraten am: Bau- und Verkehrsausschuss Ö 18.08.2026 Samtgemeindeausschuss N 27.08.2026 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Ö 03.09.2026 Sachverhalt mit Begründung: Die Mitwelt Energie GmbH, Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg, beabsichtigt in ei- nem ca. 15,7 ha großen Plangebiet nördlich der Ortschaft Liepe, westlich des Waldstü- ckes Richtung Marleben und östlich des Feldweges zum „Südöstlichen Randgraben“ eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Flurstücken 120, 203/121, 122, 135,136, 138,139, 199, 189/1, 208/190, Flur 2, Gemarkung Liepe zu errichten. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Trebel. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 2. September 2024 den Aufstellungsbeschluss für die 155. Änderung des Flächennut- zungsplanes „Sondergebiet Solarpark Liepe“ gefasst. Im Rahmen des Bauleitverfahrens wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ge- mäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB vom 23. Januar 2026 bis 6. März 2026 durchgeführt. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind zwei Stellungnahmen ein- gegangen. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben folgende Stellen Stellungnahmen abgegeben: die Avacon Netz GmbH, das Lan- - 2 - desamt für Bergbau, Energie und Geologie, das Forstamt Südheide, der Niedersächsi- sche Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, der Bund für Um- welt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. sowie der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Die Stellungsnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Sit- zungsvorlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirt- schaftet? Nein X Ja, weitere Ausführungen: Gesamtausgaben/-einnahmen der Maßnahme im HJ: 1.000,00 € Ist die veranschlagte Summe auskömmlich? X Ja Im Haushaltsansatz insgesamt: 125.000,00 € - Im Produkt 51.1.1 - Kostenstelle 623001 - Kostenträger 511101 - Sachkonto 4291000 - Investitionsnummer Hat die Maßnahme Auswirkungen auf künftige Haushaltsjahre - Folgekosten? X Nein Ja, Höhe? Betrag insgesamt: € Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisung, Zuschüsse)? Nein X Ja, Höhe? Betrag insgesamt: 1.000,00 € - 3 - Beschlussvorschlag: Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu emp- fehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, a) über die Stellungnahme wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 038/2026 SG vom 31.07.2026 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und b) der Entwurf der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) “Sondergebiet Photovoltaik – Liepe“ wird mit der Begründung und den bereits wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. D.SBM. Anlagen Abwägungsergebnisse Begründung mit Umweltbericht Blendgutachten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz Planzeichenerklärung

Text aus PDF extrahiert