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170. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Schwiepke - Schmiede" - Aufstellungsbeschluss
Angenommen22 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lüchow (Wendland) |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Landmaschinenbetrieb in Schwiepke (Gemeinde Küsten) beantragt die 170. Änderung des Flächennutzungsplanes, um Erweiterungsflächen nördlich des bestehenden Geländes planungsrechtlich zu sichern. Grund ist die vollständige Auslastung der vorhandenen Werkstatt-, Lager- und Betriebsflächen sowie wachsendes Online- und Maschinenhandelsgeschäft. Die Erweiterungsflächen sollen als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Der Rat beschloss die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung.
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Dokument
Extrahierter Text
SAMTGEMEINDE LÜCHOW (WENDLAND) Lüchow (Wendland), 08.07.2026
Der Samtgemeindebürgermeister
Sachbearbeiterin: Frau Gäfers
- Az.: -
Sitzungsvorlage Nr. 035/2026 SG
170. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) "Schwiepke - Schmiede"
- Aufstellungsbeschluss
An den beraten am:
Bau- und Verkehrsausschuss Ö 18.08.2026
Samtgemeindeausschuss N 27.08.2026
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Ö 03.09.2026
Sachverhalt mit Begründung:
Eine am nordwestlichen Ortsausgang von Schwiepke (Gemeinde Küsten) ansässige
Schmiede ist in den vergangenen vier Jahrzehnten zu einem leistungsfähigen Landma-
schinenbetrieb weiterentwickelt worden.
Der Landmaschinenbetrieb beabsichtigt, seinen Standort zu erweitern, da die vorhan-
denen Werkstatt-, Lager- und Betriebsflächen vollständig ausgelastet sind und auf dem
bestehenden Grundstück keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Auf-
grund des steigenden Handels mit Neu- und Gebrauchtmaschinen sowie des wachsen-
den Onlinegeschäfts wird zusätzlicher Bedarf an Lager-, Vertriebs- und Präsentations-
flächen erwartet.
Hierfür sollen nördlich des bestehenden Betriebsgeländes betriebliche Erweiterungsflä-
chen planungsrechtlich gesichert werden. Ziel ist die Schaffung von Baurecht für Lager-
und Vertriebshallen sowie die geordnete Weiterentwicklung des Unternehmensstandor-
tes. Die Erweiterungsflächen befinden sich bereits im Eigentum des Betriebes.
Für das Vorhaben wird die Änderung des Flächennutzungsplanes benötigt. Dabei ist
vorgesehen, die Erweiterungsflächen als gewerbliche Baufläche (G) auszuweisen. Der
Rat der Gemeinde Küsten hat am 25. Juni 2026 den Aufstellungsbeschluss für den pa-
rallel aufzustellenden Bebauungsplan gefasst.
Das Planungsbüro wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt. Die Vergütung erfolgt
ebenfalls durch den Vorhabenträger.
- 2 -
Die übrigen Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes, wie die amtlichen
Bekanntmachungen, Vermessungsbescheide etc. werden zunächst von der Samtge-
meinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Feststellungsbeschluss
dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirt-
schaftet?
Nein
X Ja, weitere Ausführungen:
Gesamtausgaben/-einnahmen der Maßnahme im HJ: €1.000,00
Ist die veranschlagte Summe auskömmlich?
X Ja
Im Haushaltsansatz insgesamt: €30.000,00 €
- Im Produkt 51.1.1
- Kostenstelle 623001
- Kostenträger 511101
- Sachkonto 4291000
- Investitionsnummer
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisung, Zuschüsse)?
Nein
X Ja, Höhe?
Betrag insgesamt: €1.000,00
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu emp-
fehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 170. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Schwiepke – Schmiede“
aufzustellen.
D.SBM.
Anlage
Plangebietsabgrenzung Schwiepke Schmiede
Text aus PDF extrahiert