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Einstellung des Verfahrens zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Solarpark Schmarsau"

Angenommen21 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lüchow (Wendland)
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt das Verfahren zur 148. Änderung des Flächennutzungsplans für den geplanten „Solarpark Schmarsau" ein. Der Vorhabenträger teilte mit, dass das Projekt einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ca. 96 Hektar aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden kann. Da die planungsrechtliche Steuerung damit entfällt, beschließt der Rat die Verfahrenseinstellung.

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SAMTGEMEINDE LÜCHOW (WENDLAND) Lüchow (Wendland), 11.06.2026 Der Samtgemeindebürgermeister Sachbearbeiterin: Frau Wolff - Az.: - Sitzungsvorlage Nr. 034/2026 SG Einstellung des Verfahrens zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Solarpark Schmarsau" An den beraten am: Bau- und Verkehrsausschuss Ö 18.08.2026 Samtgemeindeausschuss N 27.08.2026 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Ö 03.09.2026 Sachverhalt mit Begründung: Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 beschlossen, die o. g. Änderung aufzustellen. Geplant war die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von ursprünglich ca. 96 ha. Der Geltungsbereich der 148. Änderung umfasst die Flurstücke 1/2, 2, 3, 20, 21/1, 21/2, 23, 28, 29, 45 und 48, Flur 11, Gemarkung Schmarsau und die Flurstücke 4, 9, 10/1, 10/2, 11, 12/1, 12/3, 12/4, 13, 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, Flur 13, Ge- markung Schmarsau. Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 10.06.2026 erklärt, dass das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden kann. Da nun eine planungsrechtliche Steuerung für den Geltungsbereich nicht mehr erforder- lich ist, soll das Verfahren zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtge- meinde Lüchow (Wendland) „Solarpark Schmarsau“ eingestellt werden. Finanzielle Auswirkungen: Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirt- schaftet? X Nein - 2 - Ja, weitere Ausführungen: Beschlussvorschlag: Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu emp- fehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Einstellung des Verfah- rens zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Solarpark Schmarsau“. D.SBM.

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