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Einstellung des Verfahrens zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Solarpark Schmarsau"
Angenommen21 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lüchow (Wendland) |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt das Verfahren zur 148. Änderung des Flächennutzungsplans für den geplanten „Solarpark Schmarsau" ein. Der Vorhabenträger teilte mit, dass das Projekt einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ca. 96 Hektar aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden kann. Da die planungsrechtliche Steuerung damit entfällt, beschließt der Rat die Verfahrenseinstellung.
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Dokument
Extrahierter Text
SAMTGEMEINDE LÜCHOW (WENDLAND) Lüchow (Wendland), 11.06.2026
Der Samtgemeindebürgermeister
Sachbearbeiterin: Frau Wolff
- Az.: -
Sitzungsvorlage Nr. 034/2026 SG
Einstellung des Verfahrens zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Solarpark Schmarsau"
An den beraten am:
Bau- und Verkehrsausschuss Ö 18.08.2026
Samtgemeindeausschuss N 27.08.2026
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Ö 03.09.2026
Sachverhalt mit Begründung:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 10.02.2022
beschlossen, die o. g. Änderung aufzustellen.
Geplant war die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von
ursprünglich ca. 96 ha. Der Geltungsbereich der 148. Änderung umfasst die Flurstücke
1/2, 2, 3, 20, 21/1, 21/2, 23, 28, 29, 45 und 48, Flur 11, Gemarkung Schmarsau und die
Flurstücke 4, 9, 10/1, 10/2, 11, 12/1, 12/3, 12/4, 13, 30/1, 30/2, 30/3, 30/4, Flur 13, Ge-
markung Schmarsau.
Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 10.06.2026 erklärt, dass das Projekt aus
wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden kann.
Da nun eine planungsrechtliche Steuerung für den Geltungsbereich nicht mehr erforder-
lich ist, soll das Verfahren zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtge-
meinde Lüchow (Wendland) „Solarpark Schmarsau“ eingestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirt-
schaftet?
X Nein
- 2 -
Ja, weitere Ausführungen:
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu emp-
fehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Einstellung des Verfah-
rens zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) „Solarpark Schmarsau“.
D.SBM.
Text aus PDF extrahiert