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56. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbe, Energie und Mobilität" (Gemeinde Reppenstedt)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Gellersen |
| Datum | 2026-09-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Samtgemeinde Gellersen hat die 56. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Reppenstedt beschlossen. Diese ermöglicht die Erweiterung des Gewerbegebietes auf einer Fläche zwischen dem Sportpark und dem bestehenden Gewerbegebiet, um einen erhöhten Bedarf an Gewerbeflächen zu decken. Geplant sind zudem ein Betriebshof für Elektrobusse der MOIN sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit möglichem Batteriespeicher. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden abgewogen und führten zu Anpassungen wie einer Vergrößerung des Waldabstands.
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Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde Gellersen Reppenstedt, 24.08.2026
Der Samtgemeindebürgermeister
Verantwortlich:
Amt: Fachbereich Bauen
Sitzungsvorlage SG/2026/70
Beratungsfolge Öffentlichkeitsstatus Sitzung am Zuständigkeit
Bau-, Umwelt-, Mobilitäts- und öffentlich 01.09.2026 Beschlussempfehlu
Planungsausschuss ng
Samtgemeindeausschuss nicht öffentlich 07.09.2026 Beschlussempfehlu
ng
Samtgemeinderat öffentlich 12.10.2026 Beschluss
56. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbe, Energie und Mobilität" (Gemeinde
Reppenstedt)
- Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Feststellungsbeschluss
Sachverhalt:
Mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Gellersen sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne einer vorbereitenden Bauleitplanung zur Realisierung
der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Reppenstedt auf einer Fläche zwischen dem
Gebiet des Sportparks und dem bestehenden Gewerbegebiet geschaffen werden.
Ein erhöhter Bedarf an Gewerbeflächen wurde durch eine Interessentenabfrage festgestellt und
berücksichtigt. Zudem plant die Mobilitäts- und Infrastrukturgesellschaft des Landkreises Lüneburg
(MOIN) die Errichtung eines Betriebshofs für Elektrobusse.
Ein Teil der des Plangebiets ist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgesehen. In einem Teil des
Gewerbegebiets könnte ein Batteriespeicher errichtet werden. Der erzeugte Strom soll vorrangig im
Gewerbegebiet genutzt werden, insbesondere zur kostengünstigen Deckung des Energiebedarfs der
MOIN.
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben
abgewogen und im weiteren Planverfahren berücksichtigt.
Die Planunterlagen werden in den Aussagen geschärft und ergänzt. Die Änderungen oder
Ergänzungen führen jedoch nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, so
dass keine erneute Auslegung erfolgen muss.
Die wesentlichen Ergänzungen gegenüber der Beteiligung sind:
• Reduzierung der Sondergebietsflächen im Süden des Plangebiets und somit Vergrößerung des
vorhandenen Waldabstandes
• Verdeutlichung der Planzeichnung durch Übertragung zusätzlicher Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aus dem
Bebauungsplan in die Darstellung der Flächennutzungsplanänderung
Die Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro ELBBERG vorgestellt.
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Beschlussempfehlung:
1. Die Gesamtabwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Gellersen eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
2. Der vorliegenden 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Gellersen für den
Bereich der Gemeinde Reppenstedt wird in der vorliegenden Fassung, einschließlich Begründung
und Umweltbericht, zugestimmt (Feststellungsbeschluss).
Anlage(n):
- Planzeichnung
- Begründung Teil 1, Städtebau
- Begründung Teil 1, Anlage 1: Baugrunduntersuchung und gutachterliche Stellungnahmen
- Begründung Teil 1, Anlage 2: Baugrunduntersuchung für mögl. Bebauung
- Begründung Teil 1, Anlage 3: Altlastentechnische Untersuchung
- Begründung Teil 1, Anlage 4: Untersuchung der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse
- Begründung Teil 1, Anlage 4a: Untersuchung der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse, Hier:
Detailuntersuchungen am Regenrückhaltebecken
- Begründung Teil 1, Anlage 5: Verkehrsuntersuchung zur geplanten Gewerbegebietserweiterung
- Begründung Teil 1, Anlage 6: Schalltechnisches Gutachten
- Begründung Teil 1, Anlage 7: Entwässerungskonzept
- Begründung Teil 2, Umweltbericht
- Begründung Teil 2, Anlage 1: Biotopplan
- Begründung Teil 2, Anlage 2: Artenschutzrechtliche Prüfung
- Begründung Teil 2, Anlage 3: FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
- Abwägung aus der Beteiligung
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