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56. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbe, Energie und Mobilität" (Gemeinde Reppenstedt)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Gellersen
Datum2026-09-01
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Samtgemeinde Gellersen hat die 56. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Reppenstedt beschlossen. Diese ermöglicht die Erweiterung des Gewerbegebietes auf einer Fläche zwischen dem Sportpark und dem bestehenden Gewerbegebiet, um einen erhöhten Bedarf an Gewerbeflächen zu decken. Geplant sind zudem ein Betriebshof für Elektrobusse der MOIN sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit möglichem Batteriespeicher. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden abgewogen und führten zu Anpassungen wie einer Vergrößerung des Waldabstands.

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Samtgemeinde Gellersen Reppenstedt, 24.08.2026 Der Samtgemeindebürgermeister Verantwortlich: Amt: Fachbereich Bauen Sitzungsvorlage SG/2026/70 Beratungsfolge Öffentlichkeitsstatus Sitzung am Zuständigkeit Bau-, Umwelt-, Mobilitäts- und öffentlich 01.09.2026 Beschlussempfehlu Planungsausschuss ng Samtgemeindeausschuss nicht öffentlich 07.09.2026 Beschlussempfehlu ng Samtgemeinderat öffentlich 12.10.2026 Beschluss 56. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbe, Energie und Mobilität" (Gemeinde Reppenstedt) - Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Feststellungsbeschluss Sachverhalt: Mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Gellersen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne einer vorbereitenden Bauleitplanung zur Realisierung der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Reppenstedt auf einer Fläche zwischen dem Gebiet des Sportparks und dem bestehenden Gewerbegebiet geschaffen werden. Ein erhöhter Bedarf an Gewerbeflächen wurde durch eine Interessentenabfrage festgestellt und berücksichtigt. Zudem plant die Mobilitäts- und Infrastrukturgesellschaft des Landkreises Lüneburg (MOIN) die Errichtung eines Betriebshofs für Elektrobusse. Ein Teil der des Plangebiets ist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgesehen. In einem Teil des Gewerbegebiets könnte ein Batteriespeicher errichtet werden. Der erzeugte Strom soll vorrangig im Gewerbegebiet genutzt werden, insbesondere zur kostengünstigen Deckung des Energiebedarfs der MOIN. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben abgewogen und im weiteren Planverfahren berücksichtigt. Die Planunterlagen werden in den Aussagen geschärft und ergänzt. Die Änderungen oder Ergänzungen führen jedoch nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, so dass keine erneute Auslegung erfolgen muss. Die wesentlichen Ergänzungen gegenüber der Beteiligung sind: • Reduzierung der Sondergebietsflächen im Süden des Plangebiets und somit Vergrößerung des vorhandenen Waldabstandes • Verdeutlichung der Planzeichnung durch Übertragung zusätzlicher Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aus dem Bebauungsplan in die Darstellung der Flächennutzungsplanänderung Die Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro ELBBERG vorgestellt. Seite 1 von 2 Beschlussempfehlung: 1. Die Gesamtabwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Gellersen eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. 2. Der vorliegenden 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Gellersen für den Bereich der Gemeinde Reppenstedt wird in der vorliegenden Fassung, einschließlich Begründung und Umweltbericht, zugestimmt (Feststellungsbeschluss). Anlage(n): - Planzeichnung - Begründung Teil 1, Städtebau - Begründung Teil 1, Anlage 1: Baugrunduntersuchung und gutachterliche Stellungnahmen - Begründung Teil 1, Anlage 2: Baugrunduntersuchung für mögl. Bebauung - Begründung Teil 1, Anlage 3: Altlastentechnische Untersuchung - Begründung Teil 1, Anlage 4: Untersuchung der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse - Begründung Teil 1, Anlage 4a: Untersuchung der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse, Hier: Detailuntersuchungen am Regenrückhaltebecken - Begründung Teil 1, Anlage 5: Verkehrsuntersuchung zur geplanten Gewerbegebietserweiterung - Begründung Teil 1, Anlage 6: Schalltechnisches Gutachten - Begründung Teil 1, Anlage 7: Entwässerungskonzept - Begründung Teil 2, Umweltbericht - Begründung Teil 2, Anlage 1: Biotopplan - Begründung Teil 2, Anlage 2: Artenschutzrechtliche Prüfung - Begründung Teil 2, Anlage 3: FFH-Verträglichkeitsvorprüfung - Abwägung aus der Beteiligung Seite 2 von 2

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