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Resolution: Tarifkonflikt bei der Saarbahn lösen – zurück an den Verhandlungstisch!
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Saarbrücken |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion bunt.Saarland für Alle beantragte eine Resolution zur Beilegung des Tarifkonflikts bei der Saarbahn zwischen der GDL, der Saarbahn GmbH und dem KAV Saar. Der Antrag appelliert an alle Parteien, zu ernsthaften Verhandlungen zurückzukehren, fordert den Oberbürgermeister und die Landesregierung auf, aktiv zu vermitteln, und verlangt Transparenz über konkrete Streitpunkte und Kompromissmöglichkeiten. Der Stadtrat verwarf die Resolution.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadtratsfraktion bunt.Saarland für Alle
Datum: 31.08.2026 BSA/1143/26
Antragsteller/-in: Lichtlein, Frank
E-Mail: [email protected]
Beratungsfolge und Sitzungstermine
Gremium Sitzungsdatum Status
Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken 08.09.2026 Ö
Betreff:
Resolution: Tarifkonflikt bei der Saarbahn lösen – zurück an den Verhandlungstisch!
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken stellt fest:
Der seit Monaten andauernde Tarifkonflikt zwischen der Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL), der Saarbahn GmbH und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Saar
(KAV Saar) hat sich zu einer erheblichen Belastung für Beschäftigte, Fahrgäste und die
gesamte Landeshauptstadt entwickelt.
Die wiederkehrenden Streiks und die damit verbundenen Ausfälle der S1 können kein
Dauerzustand sein. Oberstes Ziel muss sein, den Tarifkonflikt schnellstmöglich durch
ernsthafte Verhandlungen zu beenden und wieder einen regulären, verlässlichen Betrieb der
Saarbahn zu ermöglichen.
Der Stadtrat respektiert ausdrücklich das grundgesetzlich geschützte Streikrecht sowie die
Tarifautonomie. Er nimmt keine Bewertung vorweg, welche konkrete tarifliche Einigung
zwischen den Tarifparteien angemessen ist.
Es ist festzuhalten, dass die gelebte Tarifpluralität bei der Saarbahn GmbH seit Jahren
gängige und funktionierende Praxis ist. Eine Abkehr dieser Praxis bei der Saarbahn, hin zur
Tarifeinheit, birgt größere Risiken als Chancen. Anhand der gesammelten Erfahrungen aus
dem Konzern der Deutschen Bahn AG wird erkennbar, dass die Anwendung des § 4a TVG zu
erheblicher Unzufriedenheit bei den Beschäftigten geführt hat. Es besteht das massive Risiko,
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Seite 2 zur Vorlage Nr. BSA/1143
einen gewerkschaftlichen Konkurrenzkampf zu entfachen. Dieser führt schlimmstenfalls zu
einem „Überbietungswettbewerb“ bei der Saarbahn GmbH; indem die Gewerkschaften immer
höhere Forderungen stellen, um mehr Mitglieder zu gewinnen als die andere Gewerkschaft.
Der Stadtrat
1. appelliert an die Saarbahn GmbH, den KAV Saar und die GDL, unverzüglich zu
ernsthaften, ergebnisoffenen Tarifverhandlungen zurückzukehren und aufeinander
zuzugehen;
2. fordert den Oberbürgermeister auf, im Rahmen seiner Möglichkeiten und der
Beteiligung der Landeshauptstadt Saarbrücken an der Saarbahn aktiv darauf
hinzuwirken, dass die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme und erfolgreiche
Beendigung der Tarifverhandlungen geschaffen werden;
3. appelliert an die Saarländische Landesregierung, sich aktiv für eine Beilegung des
Konflikts einzusetzen und den Tarifparteien eine unabhängige Vermittlung
beziehungsweise Unterstützung bei der Einleitung eines freiwilligen
Schlichtungsverfahrens anzubieten;
4. fordert alle Beteiligten auf, transparent darzulegen, an welchen konkreten materiellen
und strukturellen Punkten eine Einigung derzeit scheitert und welche Möglichkeiten für
einen Kompromiss bestehen;
5. bittet die Saarbahn GmbH und den KAV Saar um eine transparente Darstellung,
welche Bedeutung der mit ver.di geschlossene Tarifvertrag für die bei der Saarbahn
beschäftigten Lokführer:innen haben soll, in welchem Verhältnis dieser zu den
Tarifverhandlungen mit der GDL steht und welche Auswirkungen sich daraus auf die
weitere Tarifpartnerschaft ergeben sollen. Hinsichtlich der Auswirkungen wird konkret
um Stellungnahme gebeten, welche Auswirkungen sich aus der Anwendung des
saarländischen Tariftreuegesetzes (SSTG) ergeben, da für den Bereich Schiene hierzu
die Tarifwerke der EVG sowie der GDL – geschlossen mit dem AGV MOVE –
hinsichtlich des Marktniveaus zu Anwendung gebracht werden müssten.
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Seite 3 zur Vorlage Nr. BSA/1143
Begründung:
Der Tarifkonflikt hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, das weit über eine gewöhnliche
Tarifauseinandersetzung hinaus erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben in
Saarbrücken und der Region hat.
Die Fahrgäste sind seit Monaten mit wiederkehrenden Streiks, Zugausfällen und erheblichen
Einschränkungen ihrer Mobilität konfrontiert. Beschäftigte erreichen ihre Arbeitsplätze
schwieriger, Schüler:innen ihre Schulen und Kund:innen die Saarbrücker Innenstadt.
Gleichzeitig werden auch die Beschäftigten der Saarbahn durch einen lang andauernden
Arbeitskampf belastet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Positionen offenbar nicht unüberbrückbar sein müssen.
Die GDL hat öffentlich erklärt, sich bei einem Tarifabschluss an vergleichbaren kommunalen
Tram-Train-Unternehmen orientieren und über Kompromisse verhandeln zu wollen. Auch ein
vom KAV vorgelegtes Angebot wurde von ihr nicht vollständig zurückgewiesen, sondern als
Grundlage für weitere Verhandlungen bewertet.
Umso weniger verständlich wäre es, wenn der Konflikt weiter eskaliert, ohne alle
Möglichkeiten für Verhandlungen, Vermittlung und Schlichtung auszuschöpfen.
Zusätzlichen Klärungsbedarf schafft der zwischen KAV und ver.di geschlossene Tarifvertrag.
Die Saarbahn beabsichtigt nach öffentlich bekannten Angaben, die Lokführer:innen in diesen
Tarifvertrag einzubeziehen. Die GDL wiederum sieht darin einen Eingriff in ihre tarifpolitische
Stellung bei der Saarbahn. Für den Stadtrat ist nicht zu entscheiden, welcher Gewerkschaft
die tarifpolitische Vertretung welcher Beschäftigten zukommt. Angesichts der Auswirkungen
dieses Konflikts besteht jedoch ein legitimes Interesse an Transparenz darüber, welche Rolle
dieser Tarifabschluss für den weiteren Konflikt spielt – auch unter Betrachtung aus den
Vorgaben des saarländischen Tarifreuegesetzes.
Tarifautonomie bedeutet nicht politische Gleichgültigkeit gegenüber den Folgen eines
monatelangen Konflikts. Die Landeshauptstadt kann den Tarifparteien keinen Abschluss
vorschreiben. Sie kann und muss aber im Rahmen ihrer Eigentümerverantwortung darauf
hinwirken, dass alle Möglichkeiten für eine konstruktive Lösung ausgeschöpft werden.
Ziel muss die schnellstmögliche Rückkehr zu einem stabilen und regulären S1-Betrieb sein.
Die Fahrgäste dürfen nicht dauerhaft die Leidtragenden eines festgefahrenen Tarifkonflikts
bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Lichtlein
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert