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Jahresabschluss 2023 des Gebäudemanagementbetriebes der LHS
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Saarbrücken |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gebäudemanagementbetrieb (GMS) der Landeshauptstadt Saarbrücken legte seinen Jahresabschluss 2023 vor: Bei einer Bilanzsumme von 388.084.634,75 EUR erzielte der GMS einen Jahresgewinn von 5.001.985,69 EUR (Erträge: 55.659.472,59 EUR; Aufwendungen: 50.657.486,90 EUR). Der Werksausschuss empfahl und der Stadtrat beschloss, diesen Gewinn vollständig an den städtischen Haushalt abzuführen und erteilte der Werkleitung Entlastung. Der GMS konzentriert sich auf Brandschutzmaßnahmen an Schulen, Kitaneubauten und Schulraumerwiterungen; Lieferkettenstörungen und gestiegene Baukosten bleiben Herausforderungen.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Landeshauptstadt Saarbrücken * 66104 Saarbrücken
Datum: 16.07.2026 GMS/0937/26
Aktenzeichen:
E-Mail: [email protected]
Beteiligte
Fachbereiche
Beratungsfolge und Sitzungstermine
Gremium Sitzungstag Status
Werksausschuss GMS 27.08.2026 N
Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken 08.09.2026 Ö
Betreff:
Jahresabschluss 2023 des Gebäudemanagementbetriebes der LHS
Beschlussvorschlag:
1. Der Werksausschuss des GMS empfiehlt dem Stadtrat/ der Stadtrat beschließt den
Jahresabschluss des Gebäudemanagementbetriebes der Landeshauptstadt Saarbrücken
zum 31.12.2023 wie folgt festzustellen:
- Bilanzsumme per 31.12. 388.084.634,75 EUR
- Summe der Erträge 55.659.472,59 EUR
- Summe der Aufwendungen 50.657.486,90 EUR
- Jahresgewinn 5.001.985,69 EUR.
2. Der Werksausschuss / der Stadtrat nimmt den Lagebericht zur Kenntnis.
3. Der Werksausschuss des GMS empfiehlt dem Stadtrat/ der Stadtrat beschließt den
Jahresgewinn wie folgt zu verwenden und erteilt der Werkleitung Entlastung für das
Wirtschaftsjahr 2023:
- Abführung an den städt. Haushalt 5.001.985,69 EUR.
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Sachdarstellung:
Der GMS hat den Jahresabschluss 2023 aufgestellt und mit einem Gewinn in Höhe von
5.001.985,69 EUR abgeschlossen.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 konnte zum Jahresende 2023 ein Gewinn
ausgewiesen werden. Die Abweichungen stellen sich wie folgt dar:
Einsparungen/höhere Einnahmen:
niedrigere Aufwendungen für Instandhaltungen/Wartung/Reparatur (3.432 TEUR),
höhere sonstige Erträge (Entlastungsbetrag bei Energiekosten 1.722 TEUR),
niedrigere Energiekosten (1.257 TEUR),
niedrigere Aufwendungen für Abschreibungen des Anlagevermögens (741 TEUR),
höhere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (526 TEUR),
niedrigere Kosten im Anmietungsbereich (292 TEUR),
Optimierung der Zinsaufwendungen durch Neuverhandlung und verzögerte
Kreditaufnahmen (279 TEUR),
höhere Erträge aus Eigenleistungen (279 TEUR),
kein Verwaltungsauftrag an Dritte für die Betreuung des Stadions Ludwigspark
(250 TEUR),
niedrigere Reinigungskosten (200 TEUR),
höhere Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (166 TEUR),
höhere Auflösung von Rückstellungen (127 TEUR),
niedrigere Kosten für Bewachung von Objekten (107 TEUR),
niedrigere Rechts- und Beratungskosten (75 TEUR).
Ausweitungen/niedrigere Erlöse u. Erträge:
niedrigere Mieteinnahmen Stadt (2.236 TEUR),
niedrigere Versicherungsentschädigungen (618 TEUR),
geringere Verkaufserlöse, da geplante Verkäufe nicht umgesetzt wurden (582 TEUR),
niedrigere Bedarfszuschüsse (495 TEUR),
höhere Reinigungskosten (239 TEUR),
höhere Kosten für die Anmietung Räumlichkeiten GMS (82 TEUR),
höhere Kosten für die Verwaltung städt. Wohnungen (SIB, 52 TEUR),
höhere Versicherungsbeiträge (43 TEUR).
Grundsätzliche Schwerpunkte der Arbeiten des Gebäudemanagementbetriebes sind die
Instandhaltung und Sanierung bestehender Infrastruktur mit dem Ziel, die Betriebsfähigkeit zu
gewährleisten.
Ein Schwerpunkt der Investitionen ist dabei nach wie vor die brandschutztechnische
Ertüchtigung von Bestandsimmobilien mit besonderem Augenmerk an den bestehenden
Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Mit dem bereits im Jahr 2020 geschaffenen
Budget, das in den Folgejahren und auch in 2023 die Umsetzung wichtiger Sofortmaßnahmen
sichert, wurden und werden in der Folge zudem Brandschutzsachverständige mit der
Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen und anschließend der Erstellung von
Brandschutznachweisen beauftragt.
Dieser Prozess wird weiterhin durch einen Jour Fixe begleitet, welcher alle zwei Wochen
stattfindet und mit Vertretern des vorbeugenden Brandschutzes, der UBA und GMS besetzt
ist. In dem Jour Fixe werden die sukzessive eintreffenden Maßnahmenkataloge der externen
Brandschutzsachverständigen besprochen und die erforderlichen Sofortmaßnahmen
festgelegt, sowie bereits umgesetzte Maßnahmen dokumentiert.
Nach wie vor stellen die Auslastung der Handwerksfirmen sowie die enormen Lieferzeiten
einzelner Bauteile dabei für den Eigenbetrieb, hinsichtlich einer zeitnahen Mängelbeseitigung,
eine besondere Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Arbeiten nur
während der Schulferien stattfinden kann.
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Seite 3 zur Vorlage Nr. GMS/0937
Nachdem in vielen Einrichtungen diese erforderlichen Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel
der Einbau von Brandschutztüren oder die Stellung von Gerüsttreppen inkl. Herstellung von
Ausgängen/Durchbrüchen, sowie die räumliche Abtrennungen von Treppenhäusern oder die
Ergänzung von Sicherheitskennzeichnungen erfolgt ist, ergeben sich im zweiten Schritt durch
die vorliegenden Brandschutzkonzepte wiederum genehmigungsrelevante, neu zu planende
Maßnahmen sowohl in der Gebäudeplanung als auch in der Haustechnik, welche in den
Wirtschaftsplan aufgenommen wurden. In Folge liegen 2023 nun auch auf Basis der
vorgenannten Brandschutznachweise bereits Baugenehmigungen für die Umsetzung weiterer
umfangreicher baulicher und haustechnischer Maßnahmen vor. Exemplarisch sind hierfür die
in der Umsetzung befindlichen Brandschutzmaßnahmen an der Grundschule St. Arnual, der
Grundschule Herrensohr/Jägersfreude, Grundschule Altenkessel und auch an der
Grundschule Hohe Wacht zu nennen. Die umfangreichen Baumaßnahmen an der
Grundschule Am Ordensgut, die zudem im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten
umgesetzt werden mussten, konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Weitere Maßnahmen, wie z.B. an den Grundschulen Wiedheck und Weyersberg sind in
Planung bzw. im Genehmigungsverfahren. Parallel und sukzessiv werden nun auch die
erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen an den im Eigentum des GMS
befindlichen Gebäuden der Jugendzentren und Mehrzweckhallen betrachtet. Diese
Sanierungen bilden somit einen großen Anteil im Tagesgeschäft der Projekte und Bauleiter.
Außerdem kommt auch dem Aufgabenbereich Neubau eine steigende Bedeutung zu und
verlangt somit im Aufgabenspektrum des GMS einen steigenden Einsatz.
Dem anhaltend steigenden Bedarf an Kitaplätzen wird auch im Wirtschaftsplan 2023 ff für
den Neubau von Kindertageseinrichtungen weiterhin Rechnung getragen.
Die im Jahr 2022 begonnenen Baumaßnahmen für die Kita-Neubauten in Dudweiler (Kita
Lindengarten) und Klarenthal (Kita Waldwiese an der Fennerstraße) schreiten nun zügig
voran. Zudem konnte die Kindertageseinrichtung in Brebach (Kita Salut) im September 2023
in Betrieb genommen werden. Mit der erfolgten Vergabe von Planungsleistungen konnten nun
Ende des Jahres 2023 auch die Planungen zweier weiterer Kindertageseinrichtungen, der
Kita Füllengarten II und der Kita Preußenstraße, beginnen.
Auch im Bereich der Grundschulen werden in den nächsten Jahren kontinuierlich steigende
Schülerzahlen prognostiziert, denen durch Schulraumerweiterungen in Form von Schulneu-
beziehungsweise Erweiterungsbauten Rechnung getragen werden muss. Zudem müssen
auch weitere Räume für die unterschiedlichen Nachbetreuungsangebote in den
verschiedenen Grundschulen realisiert werden. Hier zeichnet sich ab, dass sich ein weiterer
großer Schwerpunkt der Arbeit bei GMS herausbildet wegen der gesetzlichen Verpflichtung,
ausreichend Ganztagsschulplätze zu schaffen.
In diesem Rahmen werden auch kontinuierlich die bereits laufenden, verschiedenen
Investitionsprogramme bearbeitet:
Innerhalb des KinvFG Kapitel 2 Schulinfrastruktur wurden verschiedene Investitionen für
folgende Förderbereiche angemeldet und werden nun umgesetzt:
1. Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen.
2. Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung ausnahmsweise den
Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich damit im Zusammenhang stehender
Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung
von Schülerinnen und Schülern; notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen
einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an
Schulgebäude.
Als ein Meilenstein zur Schulraumerweiterung sind die Planungen für den
Erweiterungsneubau der Grundschule Wallenbaum zu nennen, die zügig vorangetrieben
werden. Auch für den Neubau der Grundschule West innerhalb des Bildungscampus West
und der erforderlichen Sporthalle sowie der unter der Verantwortung des Regionalverbandes
Saarbrücken dort verorteten Gemeinschaftsschule und Mensa werden die erforderlichen
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Seite 4 zur Vorlage Nr. GMS/0937
Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Planung und Realisierung der Maßnahme
zunehmend detaillierter ausgearbeitet.
Die teilweise durch die COVID-19-Pandemie und den Krieg in der Ukraine basierenden
negativen Einflüsse auf die Baubranche, wie beispielsweise die daraus resultierende
Lieferkettenproblematik, der Mangel an verschiedenen Bauprodukten und die stark
gestiegenen Energiepreise und Baukosten stagnieren nur langsam und stellen noch immer
eine große finanzielle Herausforderung und Kostensteigerung an bereits im Bau befindliche
Maßnahmen dar.
Die dadurch zudem verursachten Verzögerungen in laufenden Bauprojekten können nur
langsam kompensiert werden. Hiervon stark betroffen war unter anderem die Baumaßnahme
für die Erweiterung an der GS Ost, die nun jedoch mit den Fassadenarbeiten zügig weiter
voranschreitet. Die Sanierung der Grundschule Bischmisheim inklusive Lüftungsanlage und
Anbau für die Nachbetreuung konnte im Sommer 2023 fertig gestellt werden, sodass die in
die ehemalige Grundschule Schafbrücke ausgelagerte Grundschule mit Beginn des
Schuljahres 2023/24 wieder an ihren Standort umziehen konnte.
In diesem Zusammenhang war es dann in Folge möglich, dass der Schulbetrieb der
Grundschule Güdingen danach ebenfalls in die ehemaligen Grundschule Schafbrücke
ausgelagert werden konnte, sodass auch die geplanten Baumaßnahmen zur
Generalsanierung und dem Umbau im Bestand an der Grundschule Güdingen mit den ersten
vorbereitenden Maßnahmen und den Rückbauarbeiten im August 2023 beginnen konnten.
Parallel zu den o.g. Projekten werden weiterhin in allen Bezirken die Standortprüfungen für
potentielle Schulerweiterungsbauten fortgeführt und in Zusammenarbeit mit StA 40 auch die
Stellung weiterer temporäre Erweiterungsbauten in Containerbauweise geprüft und
vorangetrieben. So liegt für den Grundschulstandort Hohe Wacht die Teilbaugenehmigung für
eine Containeranlage mit 7 Klassenräumen vor und die Baumaßnahmen haben begonnen.
Der steigende Schulraumbedarf an den Standorten Wallenbaum und Weyersberg soll
ebenfalls bis zur Fertigstellung der vorgesehenen Neubaumaßnahmen Erweiterung
Wallenbaum und Bildungscampus West durch die temporäre Stellung von Containeranlagen
kompensiert werden. Hierzu laufen bereits die vorbereitenden Untersuchungen und
Planungen.
Neben den zahlreichen Maßnahmen an Kindertagesstätten und Grundschulen sind auch
umfassende Planungen für die Saarbrücker Feuerwehrgerätehäuser erforderlich, um diese
an die heutigen Anforderungen und Standards anzupassen. Der Erweiterungsbau an der
Freiwilligen Feuerwehr Ensheim konnte nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes, der nach
der Errichtung der neuen Fahrzeughalle die Arbeiten am Bestandsgebäude umfasste, am
Jahresanfang in Betrieb genommen werden. Der Anbau von Umkleideräumen an der
Freiwilligen Feuerwehr Gersweiler ist weiter in der Umsetzung. Das Thema der Sanierungen
und Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser hat auch durch die neugegründete,
ämterübergreifende Arbeitsgruppe weiter an Fahrt gewonnen. Für die Feuerwache 1 konnte
Mitte des Jahres eine Machbarkeitsstudie vorgestellt werden, in der die Sanierung des
Bestandsgebäudes einem Neubau in der Betrachtung gegenübergestellt wurden und die nun
als Grundlage für weitere Planungen dient. Weiter konnten im Bereich der Freiwilligen
Feuerwehren für die Standorte Dudweiler und Alt- Saarbrücken konkretere Standorte fixiert
und näher untersucht werden.
Außerdem wird die Flächenoptimierung der städtischen Verwaltungsimmobilien weiterhin
betrachtet.
Die Sicherstellung des Spielbetriebs im Stadions Ludwigspark bindet auch im Jahr 2023
weiterhin erhebliche Zeit- und Ressourcenpotentiale des Betriebs, übergreifend in allen
Abteilungen, aber auch im Bereich der Werkleitung, da daraus weiterhin baulich zu
begleitende Maßnahmen resultieren.
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Seite 5 zur Vorlage Nr. GMS/0937
Mit dem Ziel, den GMS zukunftsfähig aufzustellen und eine Grundlage zu schaffen, dass er
die anstehenden Aufgaben und Entwicklungen wirtschaftlich, strukturell und personell sicher
umsetzen kann, wurde Ende 2020 bei der KGSt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der
Abschlussbericht hierzu datiert auf den 23.01.2022 und wurde Ende 2022 veröffentlicht.
Die KGSt stellte dazu in 2022 fest:
Der GMS ist strukturell und größenmäßig so aufgestellt, dass er seine
Dienstleistungsfunktion gegenüber der Stadtverwaltung wahrnehmen kann. Eine
Erweiterung der Zuständigkeit auf weitere Objekte oder Projekte ist nur bei zusätzlicher
Bereitstellung der für ihre Erledigung erforderlichen Personal-, Sach- und
Finanzressourcen möglich.
Wie das Projekt Ludwigspark gezeigt hat, ist eine Erweiterung der Zuständigkeit auf
weitere Objekte oder Projekte nicht ratsam.
Für eine dauerhafte Professionalisierung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der
Gebäudewirtschaft sollte der GMS nicht nur operative, sondern auch strategische
Aufgaben übernehmen. Die KGSt empfiehlt insbesondere eine stärkere Ausrichtung in
den Themenfeldern Portfoliomanagement, Flächenmanagement, Projektentwicklung,
Gebäudedigitalisierung und Energiemanagement.
Es wird empfohlen Planung, Bau und Betrieb der GMS-Gebäude stärker am
Lebenszyklusmodell auszurichten.
Die Einführung einer verbindlichen systematischen Instandhaltungsplanung einschließlich
eines damit verbundenen Wartungsmanagements wird empfohlen.
Die KGST empfiehlt ein Konzept zu erarbeiten für ein ganzheitliches IT-System, das
durchgängigen Datenfluss von der Planung bis zum Betrieb ermöglicht.
Nach den Feststellungen der KGSt verfügt der GMS bislang über keine ganzheitliche
Steuerung. Die Steuerungsinstrumente objektbezogene Kostenrechnung,
Baukostencontrolling, Risikomanagement, Kennzahlen befinden sich im Aufbau. Ein
Multiprojektmanagement zur projektübergreifenden Ressourcensteuerung existiert nicht.
Der von der KGSt ermittelte Stellenbedarf entspricht weitgehend dem GMS-Stellenplan.
Im Vergleich zum Ist der besetzten Stellen fehlen jedoch 9,88 VZÄ, so dass die
Neugewinnung von MitarbeiterInnen und deren systematische Integration und Förderung
zentrale Bedeutung besitzt.
Zum Thema Personalwirtschaft betont das KGSt-Gutachten, dass infolge der derzeitigen
Überlastungssituation Personalführung nur eingeschränkt stattfindet. Für persönliches
Feed-back fehlt i.d.R. die Zeit mit der Konsequenz, dass sich das Personal nur wenig
wertgeschätzt fühlt und die Motivation leidet. Die KGSt empfiehlt die Intensivierung der
Personalführung durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für die Führungskräfte
zu begleiten. Insbesondere wird empfohlen, dass mit Unterstützung des Personal- und
Organisationsamt ein Begrüßungs- und Einarbeitungskonzept für neue MitarbeiterInnen
entwickelt werden sollte.
Die Qualität der Aufgabenerledigung durch GMS wird von den Nutzerverwaltungen
überwiegend positiv bewertet, bemängelt wird jedoch die zeitliche Erledigung.
Hierbei ist unstrittig, dass die Empfehlungen aus dem KGSt-Gutachten in einem mehrjährigen
Prozess in Umsetzung gebracht werden, der auch noch zuerst durch die KGSt mit begleitet
wurde.
Seit Februar 2025 wurde ein Projekt zur Umsetzung der KGSt-Empfehlungen gestartet, um
die Arbeit von GMS weiter zu professionalisieren und insbesondere zentrale
Workflowprozesse zu optimieren. Das Umsetzungsprojekt wurde bis September 2025 von der
KGSt begleitet und seitdem durch die GMS-Werkleitung verantwortet.
Es ist festzuhalten, dass dieser Prozess kontinuierlich voranschreitet und intern durch alle
involvierten MitarbeiterInnen bearbeitet und entwickelt wird.
So konnten dann in den letzten Jahren auch schon erste erfolgreiche Umsetzungen von
verschiedenen Vorschlägen/Zielen, wie die Konzentration auf verwaltungsbezogene
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Seite 6 zur Vorlage Nr. GMS/0937
Gebäude, Wiedereinführung eines Investitionscontrolling, Bündelung der Verantwortung im
Auftragsmanagement bei den technischen Abteilungen, Benennung von Ansprechpartnern für
die Hauptkunden bei GMS und Organisation von Jour-Fix-Terminen, die Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen GMS und den Nutzern in der Leistungsphase 0, die Erhöhung der
Vergabekompetenz der Werkleitung, erste Weichenstellung zur Einführung eines CAFM-
Systems, die Zuordnung von haustechnischer Planungskompetenz bei GMS 6, die Bildung
einer Teamleitung für die Hausmeister sowie die erste Erarbeitung eines
Einarbeitungskonzeptes vorgenommen werden.
Die Ergebnisse und Fortschritte dieser Arbeit wurden und werden in dem Werksausschuss
durch Berichterstattungen vorgestellt.
In den Jahren 2025 und 2026 konzentrierte sich die Projektarbeit auf die Umsetzung
folgender Maßnahmen:
Der Gesamtkomplex der Berechnung, Bildung und Meldung der Mieten von GMS an
den städtischen Haushalt wurde neu abgestimmt und (teilweise) neu personalisiert
sowie anhand der notwendigen Vorarbeiten für die Jahresabschlüsse 2023 und 2024
vollständig geleistet. Die Mietberechnungen für die Jahre 2026 und 2027 für den
städtischen Haushalt sollen weiter professionalisiert werden, um die Zusammenarbeit
zwischen GMS und dem StA 20 deutlich zu verbessern.
Außerdem wird insbesondere die Bündelung der Verantwortung des
Auftragsmanagements bei den technischen Abteilungen vorangetrieben, was dazu
führen wird, dass ab dem 01.10.2026 die Verantwortlichkeit dann stärker beim
jeweiligen zuständigen Akteur liegen wird, um die notwendigen Abstimmungen
deutlich zu reduzieren.
Auch wird aktuell der Workflow-Prozess der Rechnungsbearbeitung neu aufgebaut, so
dass dann zum 01.10.2026 dieser schnell, sachgerecht und rechtssicher erfolgen wird.
Die Umsetzung des KGSt Organisationsgutachtens hat auch gezeigt, dass neben der
Organisationsstruktur, den verschiedenen Arbeitsabläufen und der Optimierung der
Workflowprozesse auch als weiterer Schwerpunkt der Neuaufbau und Ausbau der IT-Struktur
ein zentrales und großes Reformprojekt bei GMS sein wird. Zuerst ist dabei zu nennen (so
wie es auch im KGSt Gutachten angesprochen wurde), dass eine neue CAFM-Software
implementiert werden muss und damit dann auch viele Betriebsabläufe anzupassen sind.
Außerdem wird auch parallel die Einführung/Implementierung von SAP S/4HANA bei GMS in
dem Jahr 2026 vorzubereiten sein. Die grundsätzliche Entscheidung zu der Einführung SAP
S/4HANA wurde von der LHS getroffen und zum großen Teil auch vollzogen. GMS muss
dieses nun für die kommenden Jahre in eine Umsetzung bringen, wobei als erste Zielsetzung
festgelegt wurde, dass im Jahr 2027 eine Testversion an den Start gebracht wird.
Unabhängig von der technischen Umsetzung ist aber wichtig, dass dann auch die offenen
Jahresabschlüsse priorisiert abzuarbeiten sind, damit die Implementierung von SAP S/4HANA
überhaupt in eine erfolgreiche Umsetzung gebracht werden kann.
Unabhängig von der Implementierung einer CAFM-Software und von SAP S/4HANA hat im
Jahr 2025 die Verwaltungsspitze der Landeshauptstadt Saarbrücken verfügt, dass ein DMS-
Prozess gestartet und dann in den Folgejahren in eine schnelle Umsetzung kommen soll.
Zwar werden zuerst einzelne Pilotstadtämter agieren, später dann die anderen Stadtämter
und zuletzt erst die Eigenbetriebe. Aber dies wird nun auch GMS beschäftigen, wobei die
relevanten Informationen GMS durch Teilnahme an den städtischen Veranstaltungen bekannt
sind und dann auch Beachtung finden.
Ausblick
Für die Jahre 2024, 2025 sowie auch 2026 konnten ausgeglichene Wirtschaftspläne
aufgestellt werden. Außerdem ist festzustellen, dass die Wirtschaftsjahre 2024 wie auch 2025
– jedenfalls nach Betrachtung des jeweiligen 4. Quartalsberichts – vorläufige Überschüsse
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Seite 7 zur Vorlage Nr. GMS/0937
von rund 1,08 Mio. EUR bzw. 4,33 Mio. EUR ausweisen konnten. Der 1. Quartalsbericht 2026
endete mit einem Überschuss von 1,07 Mio. EUR. Wobei festzuhalten ist, dass die positiven
Überschüsse dann seit dem Jahr 2022 wieder an die Landeshauptstadt Saarbrücken
abzugeben sind.
Dass GMS aktuell die Jahresabschlüsse mit einem positiven Ergebnis abschließen kann, ist
keine Selbstverständlichkeit, da seit Jahren eine Überhitzung der Baukonjunktur deutlich zu
erkennen ist. Diese macht sich in Form einer erheblichen Preissteigerung und
Ressourcenknappheit externer Dienstleister und Waren bemerkbar. Diese Entwicklung hält
aktuell an und erschwert die geordnete Bauabwicklung zusätzlich.
GMS hat aber auf diese herausfordernde Situation immer mit einer flexiblen Planung und
maßvollen Umsetzung von Maßnahmen reagiert hat.
Seit 2022 hat der Krieg in der Ukraine einen großen Einfluss auf die Baubranche. Der Krieg in
der Ukraine hat die schon seit einem Jahr bestehenden Lieferengpässe und
Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie Verzögerungen bei einzelnen Bauprojekten
deutlich verstärkt. Diese Schwierigkeiten betreffen aber nicht nur den städtischen
Gebäudemanagementbetrieb, sondern alle Bauherren, weswegen sich auch die Bautätigkeit
von privaten Bauherren seit 2022/2023 stark rückläufig entwickelt hat. Jedoch ist festzuhalten,
dass sich dies aber bislang noch nicht positiv an der Beteiligung von Vergaben des
Gebäudemanagementbetriebes ausgewirkt hat. GMS profitiert also kaum von dem Rückgang
der privatwirtschaftlichen Bautätigkeit und der Krise der Bauwirtschaft. Vielmehr ist es sogar
so, dass gerade mittelständische oder kleine Betriebe deutlich weniger Personal haben und
dementsprechend nur wenige Aufträge übernehmen können. Große Bauunternehmungen
haben in der Regel kein hohes Interesse „kleinere“ Aufträge zu übernehmen und haben auch
Ihr Tätigkeitsfeld in andere Bundeländer bzw. auch in das Ausland verlagert.
So sind also weiterhin bei diversen Projekten erhebliche Kostensteigerungen zu vermerken.
Es werden daher zuerst von der Werkleitung und den zuständigen Mitarbeitern
vorzunehmende Standardanpassungen bei der Ausstattung der betreffenden Bauobjekte
sowie sinnvolle Veränderungen bei der Planung wie auch der Ausführung geprüft und mit den
betreffenden Firmen abgestimmt. So können dann auch einzelne Einspareffekte erzielt
werden. Des Weiteren müssen aber auch in der Investitionsplanung im begründbaren
Einzelfall Verschiebungen zwischen den einzelnen Projekten/Maßnahmen vorgenommen
werden, wobei dann auch nicht-projektierte Projekte neupriorisiert und unter Umständen dann
in ein Folgejahr geschoben werden.
Generell ist aber anzumerken, dass die bei den Investitionsmaßnahmen erhöhten Baukosten
auch später zu angepassten und höheren Mietzahlungen der LHS führen werden. In den
Abstimmungen für den Wirtschafts- bzw. den Investitionsplan 2025 ist dieses dann auch so
geschehen. Zum einen werden von den Bedarfsträgern die Verschiebungen von einzelnen
Maßnahmen auf die Folgejahre mitgetragen und zum anderen werden von der LHS die
anzupassenden Mieten für die jeweils umgesetzten Investitionen akzeptiert. Langfristig stellt
sich aber nun, herausgerufen durch die Finanzkrise der Landeshauptstadt Saarbrücken, die
Frage, wie bei möglichen hohen Sanierungserwartungen dann generell erhöhte Baukosten
darzustellen sind.
Außerdem ist es beginnend durch den Krieg in der Ukraine ab 2022 und ab 2026 durch die
kriegerischen Auseinandersetzungen in der Golfregion auch zu Energiepreissteigerungen
gekommen, wobei festzuhalten ist, dass sich in den Jahren von 2022 bis 2025 diese dann
nicht so dynamisch entwickelt hatten wie es zeitweise vorhergesehen wurde. Es hat sich
gezeigt, dass es zwischen GMS und der LHS unstrittig ist, dass diese unterjährig erst einmal
durch Verschiebungen in dem Wirtschaftsplan auszugleichen sind, aber die Preis- bzw.
Kostensteigerungen dann auch später in den Folgejahren an den Gesamthaushalt der Stadt
weiter zu berechnen wären. Nachdem sich diese Situation entspannt hat, wurde innerhalb der
Aufstellung der Wirtschaftspläne 2025 und 2026 mit der LHS eine deutliche Rückführung der
geplanten Energiekosten abgestimmt und auch für die Folgejahre übernommen. Wie sich nun
die neue Energiekrise in der laufenden Haushaltswirtschaft 2026 auswirken wird und wie
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Seite 8 zur Vorlage Nr. GMS/0937
diese dann auch die Aufstellung des Wirtschaftsplans für 2027 beeinflussen wird, ist aktuell
nur schwer einzuschätzen.
Grundsätzlich kann nun aber davon ausgegangen werden, dass wegen dem Fortbestand des
Krieges in der Ukraine und auch weiteren Kriegen/Konflikten in Nahost, die
Energieversorgung der städtischen Immobilien sichergestellt sein wird, aber es ist aktuell
unklar, zu welchem Preisgefüge dies geschehen wird.
Zwar hat sich im Jahr 2026 der Zuzug von Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland
und auch in das Saarland verlangsamt. Aber auch aus dem Krieg in der Ukraine wie auch den
kriegerischen Auseinandersetzungen in Nahost (insbesondere Syrien) ist die Situation
entstanden, dass noch immer viele Flüchtlinge in Westeuropa sind. Hier ist wegen den vielen
Kindern aus Familien, die insbesondere aus der Ukraine oder Nahost (Syrien) zusätzlich in
die oftmals schon sozialräumlich belasteten Schuleinzugsbereiche gekommen sind, teilweise
noch immer eine sehr schwierige Raumsituation gegeben. Denn wegen den dann sehr stark
angestiegenen Schülerzahlen fehlen nun dringend benötigte Räume für den Schulbetrieb wie
auch die Sicherstellung der Nachmittagsbetreuung.
Unabhängig von diesen schwierigen Rahmenbedingungen haben sich, wie schon in den
vergangenen Geschäftsjahren, die Aufgaben von GMS erheblich ausgeweitet.
In den letzten Jahren wurden mittlerweile brandschutztechnische Stellungnahmen für die
Schulbauten und teilweise Kindertagesstätten beauftragt und es erfolgten Ortsbegehungen
und eine Zusammenstellung der Handlungsfelder im Bereich Bildungsbauten. Des Weiteren
wurde eine Priorisierung gemeinsam mit dem vorbeugenden Brandschutz, der Bauaufsicht
und den Nutzern vorgenommen. Die Mängel werden also mit Priorität sukzessive
abgearbeitet. Zusätzlich ergibt sich somit also ein enormes Aufgabenfeld mit hoher
Verantwortung für den Betrieb und die Nutzer.
Daneben wird GMS sich weiterhin verstärkt die Instandhaltung von Bestandsgebäuden (nun
insbesondere neben den Schulen, Kitas auch Bürgerhäuser/Mehrzweckhallen und weiteren
Verwaltungsgebäuden) in den Blick nehmen und diese entsprechend ertüchtigen, um eine
einschränkungslose Benutzung auch in der Zukunft gewährleisten zu können.
Neben der brandschutzrechtlichen Ertüchtigung von Bestandsgebäuden und den vielen
Sanierungs- und Instandhaltungsverpflichtungen, wird sich GMS auch stärker mit
verschiedenen energetischen Sanierungsarbeiten beschäftigen müssen. Hintergrund sind
dabei die nunmehr veränderten gesetzlichen Vorgaben (vgl. auch Berichterstattung im Teil 7
Umweltschutz), die deutlich gestiegenen Energiekosten, aber auch die Umsetzungschancen.
Letztere ergeben sich aus neuen Förderprogrammen, die dann bei GMS zu einer weiteren
Schwerpunktsetzung führen könnten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeiten des GMS bleibt auch die Schaffung weiterer
notwendiger Krippen- und Kindergartenplätze vor dem Hintergrund der aus verschiedenen
Gründen weiter zunehmenden Kinderzahlen und der gesetzlichen verpflichtenden Garantie
auf einen Krippen- wie auch auf einen Kindergartenplatz, wobei nun erstmals zwei bis drei
Neubaumaßnahmen in die Umsetzung kommen werden.
Gleiches gilt für das Schulausbauprogramm, welches mittlerweile einen großen Schwerpunkt
der Tätigkeiten darstellt. Auch dort ist aufgrund der Bedarfsanalysen aus verschiedenen
Gründen eine weitergehende Deckung an Schulplätzen erforderlich. Dabei ist hier noch eine
besondere Dringlichkeit gegeben, da die LHS als Kommune und sog. Träger der äußeren
Schulangelegenheiten rechtlich verpflichtet ist, ausreichenden Schulraum an den
Grundschulen nachzuweisen.
Der GMS setzt die teilweise dringlich umzusetzenden Maßnahmen durch Erweiterungen von
Schulen, aktuell durch Containerbereitstellungen, um. Wobei dann aber auch an vielen
Schulstandorten bauliche Anpassungen für die Erweiterung von freiwilligen
Ganztagsgrundschulen wie ggf. auch gebundenen Ganztagsgrundschulen notwendig werden.
Auch hier orientiert sich GMS dabei an den Bedarfszahlen von StA 40, die weiter
kontinuierlich steigen.
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Seite 9 zur Vorlage Nr. GMS/0937
Diese Ausgangslage kann in ein erhebliches umzusetzendes Bauvolumen für
Schulneubauten münden. Schon aktuell wird eine große Erweiterung der Grundschule
Wallenbaum umgesetzt. Außerdem wurde der architektonische Wettbewerb für den
Bildungscampus Füllengarten/West in 2025 gestartet (u.a. für eine vierzügige GTGS und eine
separate Sporthalle und Mensa) und auch erfolgreich beendet. Es ist daher davon
auszugehen, dass hier eine Umsetzung in den kommenden Jahren gegeben sein wird.
Perspektivisch kann davon ausgegangen werden, dass auch ein Ersatzneubau für die
dreizügige Grundschule in Altenkessel in die Umsetzung kommen wird, wobei aktuell die
Grundstückskäufe abgeschlossen wurden und nun der B-Plan in die Aufstellung kommen
wird. Ebenfalls wird nun auch der Neubau der Europäischen Schule Saarland (ESS) wohl in
Dudweiler an der Sulzbachthalaue in die Planung kommen, was zur Folge haben wird, dass
hier die LHS als Schulträger der Grundschule auch in eine finanzielle Verantwortung kommen
wird und auch die Planungen aktiv mit zu begleiten hat. Unabhängig von diesen drei großen
Baumaßnahmen werden an der Grundschule Rußhütte und auch an der Grundschule Hohe
Wacht jeweils erhebliche Investitionen für Erweiterungsbauten getätigt werden.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung eines weiteren moderaten Ausbaus in die Kindergarten-
und Schulinfrastruktur wird GMS nicht nur auf die städtischen Investitionsmittel zurückgreifen
können, sondern für die kommenden Jahre wird wohl ein mehrstelliger Millionenbetrag aus
verschiedener Bundes- und Landesprogrammen zur Verfügung gestellt werden. Unstrittig ist
aber festzuhalten, dass auch die Umsetzung dieser Maßnahmen wie auch der spätere Betrieb
sich mehrmietenrelevant auswirken und zu zusätzlichen Mieterträgen führen wird. Aber auch
die Notwendigkeit der (zusätzlichen) Personalisierung muss betrachtet werden. Zwar kann bei
einzelnen Neubaumaßnahmen (z.B. Bildungscampus West oder auch die ESS) davon
ausgegangenen werden, dass Planung und Baubegleitung von anderen Akteuren
verantwortet wird, aber trotzdem sind MitarbeiterInnen von GMS involviert. Später wird dann
aber der bauliche Unterhalt wie auch der Betrieb und die Verwaltung von GMS zu
verantworten sein.
Unabhängig von der interessanten Fördermittelstruktur ist aber auch zu beachten, dass
aufgrund der Vorgaben des Landesverwaltungsamtes im Gegensatz zu den sehr stark
ansteigenden Bedarfen nur ein begrenztes Kreditvolumen für die Landeshauptstadt
Saarbrücken und deren Eigenbetriebe aufgenommen werden kann. Zwar wird aktuell auch
über eine Sonderkreditlinie für notwendige Investitionen in Kita- und Schulbauten diskutiert,
jedoch ist noch nicht verlässlich abgestimmt, in wie weit die bislang vorgegebene Höhe des
Kreditvolumens dann zukünftig gelten wird. Im Rahmen der zukünftigen Haushaltsberatungen
ist somit eine weitere enge Abstimmung mit dem Haushalt der LHS notwendig.
Für 2024, 2025 und 2026 wurde dem GMS ein Kreditvolumen von rund 16 Mio. EUR
vorgegeben. Trotzdem gelang es, dass die Investitionsplanungen für die Jahre 2024 bis 2026
abgeschlossen wurden, weil das Volumen der zur Verfügung stehenden Mittel angepasst
wurde und Maßnahmen auch sinnvoll in den Folgejahren abgebildet wurden. Für das Jahr
2027 können erst im Herbst 2026 Annahmen getätigt werden, aber es ist davon auszugehen,
dass dann die Höhe von Fördermittel für die Jahre 2027 ff bekannt sein werden und GMS
wieder klug Maßnahmen priorisiert und auch sinnvoll in den Folgejahren abbilden wird.
Seit Februar 2022 ist das Stadion Ludwigspark fertiggestellt und wird seitdem
publikumswirksam genutzt. Neben dem Ligabetrieb hat das Ludwigsparkstadion in der
vergangenen Saison des DFB-Pokal gezeigt, dass in vielen ausverkauften Spielen ein hohes
öffentliches Interesse (auch durch die europaweite Berichterstattung) generiert werden kann.
Außerdem fanden mittlerweile im Ludwigsparkstadion ein Länderspiel der U21 Nationalelf, ein
Zweitligaspiel der SV Elversberg und Pokalfinalspiele des saarländischen Fußballpokals statt.
So wird auch im Jahr 2026 im Ludwigsparkstadion die Eröffnungsfeier zu den Special
Olympics stattfinden, da das Saarland hierfür den Zuschlag erhalten hat.
Das Ludwigparkstadions beansprucht immer noch erhebliche Zeit- und Ressourcenpotentiale
des Betriebs übergreifend in allen Abteilungen, aber auch gerade im Bereich der Werkleitung.
Zum einen sind noch immer letzte Bauabnahmen und Abrechnungen zu bearbeiten und
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Seite 10 zur Vorlage Nr. GMS/0937
einige rechtlichen Auseinandersetzungen zu führen. Zum anderen ist die Sicherstellung eines
ordnungsgemäßen Spielbetriebs und die kleinteilige Zusammenarbeit mit dem Hauptnutzer 1.
FCS zu gewährleisten und bindet kontinuierlich viele Arbeitskapazitäten. Es gibt aber dazu
auch weiterhin Gespräche, ob teilweise der Betrieb an den Spieltagen wie auch die
Vermarktung dann an eine andere städtische Gesellschaft abgegeben werden könnte und
dann GMS neben seiner Eigentümerschaft insbesondere für den technischen Support und
das Facilitymanagement verantwortlich zeichnen wird.
Die qualitativen wie auch quantitativen Aufgabenstellungen haben zur Folge, dass alle
Mitarbeiter im Allgemeinen und die Werkleitung im Speziellen unter hoher Arbeitsbelastung
die laufenden Projekte abwickeln.
Die bis zum Jahresanfang 2023 bestehenden Teil-Vakanzen in der Werkleitung konnten
zwischenzeitlich behoben werden. Hier ist mittlerweile eine Kontinuität eingetreten, da seit
dem Jahr 2023 gemeinschaftlich die Werkleitung von Herrn Hollenbach und Herrn Schrader
ausgeführt wird.
Daneben ist festzuhalten, dass beginnend ab dem Jahr 2021 eine Vielzahl von Stellen
neubesetzt werden konnten. Dabei war dann auch als Trend zu erkennen, dass beginnend ab
dem Jahr 2023 auf verschiedene Ausschreibungen auch eine gute Resonanz gegeben war
und die offenen Stellen dann auch durch qualifizierte Bewerber besetzt wurden. Zwar sind
wegen der Personalfluktuation aktuell noch nicht alle freien Stellen besetzt worden, aber es ist
in 2025 gelungen, dass eine Vielzahl von verschiedenen Stellen wiederbesetzt wurden. Mit
gleicher Schwerpunktsetzung und Intensität ist dann auch in 2026 zu verfahren.
Trotzdem gilt, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet werden, von denen
einige als Studienabgänger zu GMS gekommen sind und/ oder andere auch vorher keine
Erfahrungen im öffentlichen Dienst gesammelt hatten. Auch war es dann herausfordernd, den
Wissenstransfer wie auch die persönliche Weitergabe von Erfahrungswerten (z.B. durch
gemeinsame Übergangszeiten) zu gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gewinn in Höhe von 5.001.985,69 € wird an den städt. Haushalt abgeführt.
Anlagen:
1. Jahresabschluss 2023 des Gebäudemanagementbetriebes der LHS
2. Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL AG
gez. gez.
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Erik Schrader Markus Hollenbach
Kaufm. Werkleiter Werkleiter
Text aus PDF extrahiert