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Jahresabschluss 2023 des Gebäudemanagementbetriebes der LHS

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSaarbrücken
Datum2026-09-08
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gebäudemanagementbetrieb (GMS) der Landeshauptstadt Saarbrücken legte seinen Jahresabschluss 2023 vor: Bei einer Bilanzsumme von 388.084.634,75 EUR erzielte der GMS einen Jahresgewinn von 5.001.985,69 EUR (Erträge: 55.659.472,59 EUR; Aufwendungen: 50.657.486,90 EUR). Der Werksausschuss empfahl und der Stadtrat beschloss, diesen Gewinn vollständig an den städtischen Haushalt abzuführen und erteilte der Werkleitung Entlastung. Der GMS konzentriert sich auf Brandschutzmaßnahmen an Schulen, Kitaneubauten und Schulraumerwiterungen; Lieferkettenstörungen und gestiegene Baukosten bleiben Herausforderungen.

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Dokument

Extrahierter Text

Landeshauptstadt Saarbrücken * 66104 Saarbrücken Datum: 16.07.2026 GMS/0937/26 Aktenzeichen: E-Mail: [email protected] Beteiligte Fachbereiche Beratungsfolge und Sitzungstermine Gremium Sitzungstag Status Werksausschuss GMS 27.08.2026 N Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken 08.09.2026 Ö Betreff: Jahresabschluss 2023 des Gebäudemanagementbetriebes der LHS Beschlussvorschlag: 1. Der Werksausschuss des GMS empfiehlt dem Stadtrat/ der Stadtrat beschließt den Jahresabschluss des Gebäudemanagementbetriebes der Landeshauptstadt Saarbrücken zum 31.12.2023 wie folgt festzustellen: - Bilanzsumme per 31.12. 388.084.634,75 EUR - Summe der Erträge 55.659.472,59 EUR - Summe der Aufwendungen 50.657.486,90 EUR - Jahresgewinn 5.001.985,69 EUR. 2. Der Werksausschuss / der Stadtrat nimmt den Lagebericht zur Kenntnis. 3. Der Werksausschuss des GMS empfiehlt dem Stadtrat/ der Stadtrat beschließt den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden und erteilt der Werkleitung Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2023: - Abführung an den städt. Haushalt 5.001.985,69 EUR. /26 Seite 2 zur Vorlage Nr. GMS/0937 Sachdarstellung: Der GMS hat den Jahresabschluss 2023 aufgestellt und mit einem Gewinn in Höhe von 5.001.985,69 EUR abgeschlossen. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 konnte zum Jahresende 2023 ein Gewinn ausgewiesen werden. Die Abweichungen stellen sich wie folgt dar: Einsparungen/höhere Einnahmen:  niedrigere Aufwendungen für Instandhaltungen/Wartung/Reparatur (3.432 TEUR),  höhere sonstige Erträge (Entlastungsbetrag bei Energiekosten 1.722 TEUR),  niedrigere Energiekosten (1.257 TEUR),  niedrigere Aufwendungen für Abschreibungen des Anlagevermögens (741 TEUR),  höhere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (526 TEUR),  niedrigere Kosten im Anmietungsbereich (292 TEUR),  Optimierung der Zinsaufwendungen durch Neuverhandlung und verzögerte Kreditaufnahmen (279 TEUR),  höhere Erträge aus Eigenleistungen (279 TEUR),  kein Verwaltungsauftrag an Dritte für die Betreuung des Stadions Ludwigspark (250 TEUR),  niedrigere Reinigungskosten (200 TEUR),  höhere Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (166 TEUR),  höhere Auflösung von Rückstellungen (127 TEUR),  niedrigere Kosten für Bewachung von Objekten (107 TEUR),  niedrigere Rechts- und Beratungskosten (75 TEUR).  Ausweitungen/niedrigere Erlöse u. Erträge:  niedrigere Mieteinnahmen Stadt (2.236 TEUR),  niedrigere Versicherungsentschädigungen (618 TEUR),  geringere Verkaufserlöse, da geplante Verkäufe nicht umgesetzt wurden (582 TEUR),  niedrigere Bedarfszuschüsse (495 TEUR),  höhere Reinigungskosten (239 TEUR),  höhere Kosten für die Anmietung Räumlichkeiten GMS (82 TEUR),  höhere Kosten für die Verwaltung städt. Wohnungen (SIB, 52 TEUR),  höhere Versicherungsbeiträge (43 TEUR). Grundsätzliche Schwerpunkte der Arbeiten des Gebäudemanagementbetriebes sind die Instandhaltung und Sanierung bestehender Infrastruktur mit dem Ziel, die Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Ein Schwerpunkt der Investitionen ist dabei nach wie vor die brandschutztechnische Ertüchtigung von Bestandsimmobilien mit besonderem Augenmerk an den bestehenden Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Mit dem bereits im Jahr 2020 geschaffenen Budget, das in den Folgejahren und auch in 2023 die Umsetzung wichtiger Sofortmaßnahmen sichert, wurden und werden in der Folge zudem Brandschutzsachverständige mit der Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen und anschließend der Erstellung von Brandschutznachweisen beauftragt. Dieser Prozess wird weiterhin durch einen Jour Fixe begleitet, welcher alle zwei Wochen stattfindet und mit Vertretern des vorbeugenden Brandschutzes, der UBA und GMS besetzt ist. In dem Jour Fixe werden die sukzessive eintreffenden Maßnahmenkataloge der externen Brandschutzsachverständigen besprochen und die erforderlichen Sofortmaßnahmen festgelegt, sowie bereits umgesetzte Maßnahmen dokumentiert. Nach wie vor stellen die Auslastung der Handwerksfirmen sowie die enormen Lieferzeiten einzelner Bauteile dabei für den Eigenbetrieb, hinsichtlich einer zeitnahen Mängelbeseitigung, eine besondere Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Arbeiten nur während der Schulferien stattfinden kann. /26 Seite 3 zur Vorlage Nr. GMS/0937 Nachdem in vielen Einrichtungen diese erforderlichen Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau von Brandschutztüren oder die Stellung von Gerüsttreppen inkl. Herstellung von Ausgängen/Durchbrüchen, sowie die räumliche Abtrennungen von Treppenhäusern oder die Ergänzung von Sicherheitskennzeichnungen erfolgt ist, ergeben sich im zweiten Schritt durch die vorliegenden Brandschutzkonzepte wiederum genehmigungsrelevante, neu zu planende Maßnahmen sowohl in der Gebäudeplanung als auch in der Haustechnik, welche in den Wirtschaftsplan aufgenommen wurden. In Folge liegen 2023 nun auch auf Basis der vorgenannten Brandschutznachweise bereits Baugenehmigungen für die Umsetzung weiterer umfangreicher baulicher und haustechnischer Maßnahmen vor. Exemplarisch sind hierfür die in der Umsetzung befindlichen Brandschutzmaßnahmen an der Grundschule St. Arnual, der Grundschule Herrensohr/Jägersfreude, Grundschule Altenkessel und auch an der Grundschule Hohe Wacht zu nennen. Die umfangreichen Baumaßnahmen an der Grundschule Am Ordensgut, die zudem im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden mussten, konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Weitere Maßnahmen, wie z.B. an den Grundschulen Wiedheck und Weyersberg sind in Planung bzw. im Genehmigungsverfahren. Parallel und sukzessiv werden nun auch die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen an den im Eigentum des GMS befindlichen Gebäuden der Jugendzentren und Mehrzweckhallen betrachtet. Diese Sanierungen bilden somit einen großen Anteil im Tagesgeschäft der Projekte und Bauleiter. Außerdem kommt auch dem Aufgabenbereich Neubau eine steigende Bedeutung zu und verlangt somit im Aufgabenspektrum des GMS einen steigenden Einsatz. Dem anhaltend steigenden Bedarf an Kitaplätzen wird auch im Wirtschaftsplan 2023 ff für den Neubau von Kindertageseinrichtungen weiterhin Rechnung getragen. Die im Jahr 2022 begonnenen Baumaßnahmen für die Kita-Neubauten in Dudweiler (Kita Lindengarten) und Klarenthal (Kita Waldwiese an der Fennerstraße) schreiten nun zügig voran. Zudem konnte die Kindertageseinrichtung in Brebach (Kita Salut) im September 2023 in Betrieb genommen werden. Mit der erfolgten Vergabe von Planungsleistungen konnten nun Ende des Jahres 2023 auch die Planungen zweier weiterer Kindertageseinrichtungen, der Kita Füllengarten II und der Kita Preußenstraße, beginnen. Auch im Bereich der Grundschulen werden in den nächsten Jahren kontinuierlich steigende Schülerzahlen prognostiziert, denen durch Schulraumerweiterungen in Form von Schulneu- beziehungsweise Erweiterungsbauten Rechnung getragen werden muss. Zudem müssen auch weitere Räume für die unterschiedlichen Nachbetreuungsangebote in den verschiedenen Grundschulen realisiert werden. Hier zeichnet sich ab, dass sich ein weiterer großer Schwerpunkt der Arbeit bei GMS herausbildet wegen der gesetzlichen Verpflichtung, ausreichend Ganztagsschulplätze zu schaffen. In diesem Rahmen werden auch kontinuierlich die bereits laufenden, verschiedenen Investitionsprogramme bearbeitet: Innerhalb des KinvFG Kapitel 2 Schulinfrastruktur wurden verschiedene Investitionen für folgende Förderbereiche angemeldet und werden nun umgesetzt: 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen. 2. Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern; notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude. Als ein Meilenstein zur Schulraumerweiterung sind die Planungen für den Erweiterungsneubau der Grundschule Wallenbaum zu nennen, die zügig vorangetrieben werden. Auch für den Neubau der Grundschule West innerhalb des Bildungscampus West und der erforderlichen Sporthalle sowie der unter der Verantwortung des Regionalverbandes Saarbrücken dort verorteten Gemeinschaftsschule und Mensa werden die erforderlichen /26 Seite 4 zur Vorlage Nr. GMS/0937 Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Planung und Realisierung der Maßnahme zunehmend detaillierter ausgearbeitet. Die teilweise durch die COVID-19-Pandemie und den Krieg in der Ukraine basierenden negativen Einflüsse auf die Baubranche, wie beispielsweise die daraus resultierende Lieferkettenproblematik, der Mangel an verschiedenen Bauprodukten und die stark gestiegenen Energiepreise und Baukosten stagnieren nur langsam und stellen noch immer eine große finanzielle Herausforderung und Kostensteigerung an bereits im Bau befindliche Maßnahmen dar. Die dadurch zudem verursachten Verzögerungen in laufenden Bauprojekten können nur langsam kompensiert werden. Hiervon stark betroffen war unter anderem die Baumaßnahme für die Erweiterung an der GS Ost, die nun jedoch mit den Fassadenarbeiten zügig weiter voranschreitet. Die Sanierung der Grundschule Bischmisheim inklusive Lüftungsanlage und Anbau für die Nachbetreuung konnte im Sommer 2023 fertig gestellt werden, sodass die in die ehemalige Grundschule Schafbrücke ausgelagerte Grundschule mit Beginn des Schuljahres 2023/24 wieder an ihren Standort umziehen konnte. In diesem Zusammenhang war es dann in Folge möglich, dass der Schulbetrieb der Grundschule Güdingen danach ebenfalls in die ehemaligen Grundschule Schafbrücke ausgelagert werden konnte, sodass auch die geplanten Baumaßnahmen zur Generalsanierung und dem Umbau im Bestand an der Grundschule Güdingen mit den ersten vorbereitenden Maßnahmen und den Rückbauarbeiten im August 2023 beginnen konnten. Parallel zu den o.g. Projekten werden weiterhin in allen Bezirken die Standortprüfungen für potentielle Schulerweiterungsbauten fortgeführt und in Zusammenarbeit mit StA 40 auch die Stellung weiterer temporäre Erweiterungsbauten in Containerbauweise geprüft und vorangetrieben. So liegt für den Grundschulstandort Hohe Wacht die Teilbaugenehmigung für eine Containeranlage mit 7 Klassenräumen vor und die Baumaßnahmen haben begonnen. Der steigende Schulraumbedarf an den Standorten Wallenbaum und Weyersberg soll ebenfalls bis zur Fertigstellung der vorgesehenen Neubaumaßnahmen Erweiterung Wallenbaum und Bildungscampus West durch die temporäre Stellung von Containeranlagen kompensiert werden. Hierzu laufen bereits die vorbereitenden Untersuchungen und Planungen. Neben den zahlreichen Maßnahmen an Kindertagesstätten und Grundschulen sind auch umfassende Planungen für die Saarbrücker Feuerwehrgerätehäuser erforderlich, um diese an die heutigen Anforderungen und Standards anzupassen. Der Erweiterungsbau an der Freiwilligen Feuerwehr Ensheim konnte nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes, der nach der Errichtung der neuen Fahrzeughalle die Arbeiten am Bestandsgebäude umfasste, am Jahresanfang in Betrieb genommen werden. Der Anbau von Umkleideräumen an der Freiwilligen Feuerwehr Gersweiler ist weiter in der Umsetzung. Das Thema der Sanierungen und Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser hat auch durch die neugegründete, ämterübergreifende Arbeitsgruppe weiter an Fahrt gewonnen. Für die Feuerwache 1 konnte Mitte des Jahres eine Machbarkeitsstudie vorgestellt werden, in der die Sanierung des Bestandsgebäudes einem Neubau in der Betrachtung gegenübergestellt wurden und die nun als Grundlage für weitere Planungen dient. Weiter konnten im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren für die Standorte Dudweiler und Alt- Saarbrücken konkretere Standorte fixiert und näher untersucht werden. Außerdem wird die Flächenoptimierung der städtischen Verwaltungsimmobilien weiterhin betrachtet. Die Sicherstellung des Spielbetriebs im Stadions Ludwigspark bindet auch im Jahr 2023 weiterhin erhebliche Zeit- und Ressourcenpotentiale des Betriebs, übergreifend in allen Abteilungen, aber auch im Bereich der Werkleitung, da daraus weiterhin baulich zu begleitende Maßnahmen resultieren. /26 Seite 5 zur Vorlage Nr. GMS/0937 Mit dem Ziel, den GMS zukunftsfähig aufzustellen und eine Grundlage zu schaffen, dass er die anstehenden Aufgaben und Entwicklungen wirtschaftlich, strukturell und personell sicher umsetzen kann, wurde Ende 2020 bei der KGSt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht hierzu datiert auf den 23.01.2022 und wurde Ende 2022 veröffentlicht. Die KGSt stellte dazu in 2022 fest:  Der GMS ist strukturell und größenmäßig so aufgestellt, dass er seine Dienstleistungsfunktion gegenüber der Stadtverwaltung wahrnehmen kann. Eine Erweiterung der Zuständigkeit auf weitere Objekte oder Projekte ist nur bei zusätzlicher Bereitstellung der für ihre Erledigung erforderlichen Personal-, Sach- und Finanzressourcen möglich.  Wie das Projekt Ludwigspark gezeigt hat, ist eine Erweiterung der Zuständigkeit auf weitere Objekte oder Projekte nicht ratsam.  Für eine dauerhafte Professionalisierung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäudewirtschaft sollte der GMS nicht nur operative, sondern auch strategische Aufgaben übernehmen. Die KGSt empfiehlt insbesondere eine stärkere Ausrichtung in den Themenfeldern Portfoliomanagement, Flächenmanagement, Projektentwicklung, Gebäudedigitalisierung und Energiemanagement.  Es wird empfohlen Planung, Bau und Betrieb der GMS-Gebäude stärker am Lebenszyklusmodell auszurichten.  Die Einführung einer verbindlichen systematischen Instandhaltungsplanung einschließlich eines damit verbundenen Wartungsmanagements wird empfohlen.  Die KGST empfiehlt ein Konzept zu erarbeiten für ein ganzheitliches IT-System, das durchgängigen Datenfluss von der Planung bis zum Betrieb ermöglicht.  Nach den Feststellungen der KGSt verfügt der GMS bislang über keine ganzheitliche Steuerung. Die Steuerungsinstrumente objektbezogene Kostenrechnung, Baukostencontrolling, Risikomanagement, Kennzahlen befinden sich im Aufbau. Ein Multiprojektmanagement zur projektübergreifenden Ressourcensteuerung existiert nicht.  Der von der KGSt ermittelte Stellenbedarf entspricht weitgehend dem GMS-Stellenplan. Im Vergleich zum Ist der besetzten Stellen fehlen jedoch 9,88 VZÄ, so dass die Neugewinnung von MitarbeiterInnen und deren systematische Integration und Förderung zentrale Bedeutung besitzt.  Zum Thema Personalwirtschaft betont das KGSt-Gutachten, dass infolge der derzeitigen Überlastungssituation Personalführung nur eingeschränkt stattfindet. Für persönliches Feed-back fehlt i.d.R. die Zeit mit der Konsequenz, dass sich das Personal nur wenig wertgeschätzt fühlt und die Motivation leidet. Die KGSt empfiehlt die Intensivierung der Personalführung durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für die Führungskräfte zu begleiten. Insbesondere wird empfohlen, dass mit Unterstützung des Personal- und Organisationsamt ein Begrüßungs- und Einarbeitungskonzept für neue MitarbeiterInnen entwickelt werden sollte.  Die Qualität der Aufgabenerledigung durch GMS wird von den Nutzerverwaltungen überwiegend positiv bewertet, bemängelt wird jedoch die zeitliche Erledigung. Hierbei ist unstrittig, dass die Empfehlungen aus dem KGSt-Gutachten in einem mehrjährigen Prozess in Umsetzung gebracht werden, der auch noch zuerst durch die KGSt mit begleitet wurde. Seit Februar 2025 wurde ein Projekt zur Umsetzung der KGSt-Empfehlungen gestartet, um die Arbeit von GMS weiter zu professionalisieren und insbesondere zentrale Workflowprozesse zu optimieren. Das Umsetzungsprojekt wurde bis September 2025 von der KGSt begleitet und seitdem durch die GMS-Werkleitung verantwortet. Es ist festzuhalten, dass dieser Prozess kontinuierlich voranschreitet und intern durch alle involvierten MitarbeiterInnen bearbeitet und entwickelt wird. So konnten dann in den letzten Jahren auch schon erste erfolgreiche Umsetzungen von verschiedenen Vorschlägen/Zielen, wie die Konzentration auf verwaltungsbezogene /26 Seite 6 zur Vorlage Nr. GMS/0937 Gebäude, Wiedereinführung eines Investitionscontrolling, Bündelung der Verantwortung im Auftragsmanagement bei den technischen Abteilungen, Benennung von Ansprechpartnern für die Hauptkunden bei GMS und Organisation von Jour-Fix-Terminen, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen GMS und den Nutzern in der Leistungsphase 0, die Erhöhung der Vergabekompetenz der Werkleitung, erste Weichenstellung zur Einführung eines CAFM- Systems, die Zuordnung von haustechnischer Planungskompetenz bei GMS 6, die Bildung einer Teamleitung für die Hausmeister sowie die erste Erarbeitung eines Einarbeitungskonzeptes vorgenommen werden. Die Ergebnisse und Fortschritte dieser Arbeit wurden und werden in dem Werksausschuss durch Berichterstattungen vorgestellt. In den Jahren 2025 und 2026 konzentrierte sich die Projektarbeit auf die Umsetzung folgender Maßnahmen:  Der Gesamtkomplex der Berechnung, Bildung und Meldung der Mieten von GMS an den städtischen Haushalt wurde neu abgestimmt und (teilweise) neu personalisiert sowie anhand der notwendigen Vorarbeiten für die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 vollständig geleistet. Die Mietberechnungen für die Jahre 2026 und 2027 für den städtischen Haushalt sollen weiter professionalisiert werden, um die Zusammenarbeit zwischen GMS und dem StA 20 deutlich zu verbessern.  Außerdem wird insbesondere die Bündelung der Verantwortung des Auftragsmanagements bei den technischen Abteilungen vorangetrieben, was dazu führen wird, dass ab dem 01.10.2026 die Verantwortlichkeit dann stärker beim jeweiligen zuständigen Akteur liegen wird, um die notwendigen Abstimmungen deutlich zu reduzieren.  Auch wird aktuell der Workflow-Prozess der Rechnungsbearbeitung neu aufgebaut, so dass dann zum 01.10.2026 dieser schnell, sachgerecht und rechtssicher erfolgen wird. Die Umsetzung des KGSt Organisationsgutachtens hat auch gezeigt, dass neben der Organisationsstruktur, den verschiedenen Arbeitsabläufen und der Optimierung der Workflowprozesse auch als weiterer Schwerpunkt der Neuaufbau und Ausbau der IT-Struktur ein zentrales und großes Reformprojekt bei GMS sein wird. Zuerst ist dabei zu nennen (so wie es auch im KGSt Gutachten angesprochen wurde), dass eine neue CAFM-Software implementiert werden muss und damit dann auch viele Betriebsabläufe anzupassen sind. Außerdem wird auch parallel die Einführung/Implementierung von SAP S/4HANA bei GMS in dem Jahr 2026 vorzubereiten sein. Die grundsätzliche Entscheidung zu der Einführung SAP S/4HANA wurde von der LHS getroffen und zum großen Teil auch vollzogen. GMS muss dieses nun für die kommenden Jahre in eine Umsetzung bringen, wobei als erste Zielsetzung festgelegt wurde, dass im Jahr 2027 eine Testversion an den Start gebracht wird. Unabhängig von der technischen Umsetzung ist aber wichtig, dass dann auch die offenen Jahresabschlüsse priorisiert abzuarbeiten sind, damit die Implementierung von SAP S/4HANA überhaupt in eine erfolgreiche Umsetzung gebracht werden kann. Unabhängig von der Implementierung einer CAFM-Software und von SAP S/4HANA hat im Jahr 2025 die Verwaltungsspitze der Landeshauptstadt Saarbrücken verfügt, dass ein DMS- Prozess gestartet und dann in den Folgejahren in eine schnelle Umsetzung kommen soll. Zwar werden zuerst einzelne Pilotstadtämter agieren, später dann die anderen Stadtämter und zuletzt erst die Eigenbetriebe. Aber dies wird nun auch GMS beschäftigen, wobei die relevanten Informationen GMS durch Teilnahme an den städtischen Veranstaltungen bekannt sind und dann auch Beachtung finden. Ausblick Für die Jahre 2024, 2025 sowie auch 2026 konnten ausgeglichene Wirtschaftspläne aufgestellt werden. Außerdem ist festzustellen, dass die Wirtschaftsjahre 2024 wie auch 2025 – jedenfalls nach Betrachtung des jeweiligen 4. Quartalsberichts – vorläufige Überschüsse /26 Seite 7 zur Vorlage Nr. GMS/0937 von rund 1,08 Mio. EUR bzw. 4,33 Mio. EUR ausweisen konnten. Der 1. Quartalsbericht 2026 endete mit einem Überschuss von 1,07 Mio. EUR. Wobei festzuhalten ist, dass die positiven Überschüsse dann seit dem Jahr 2022 wieder an die Landeshauptstadt Saarbrücken abzugeben sind. Dass GMS aktuell die Jahresabschlüsse mit einem positiven Ergebnis abschließen kann, ist keine Selbstverständlichkeit, da seit Jahren eine Überhitzung der Baukonjunktur deutlich zu erkennen ist. Diese macht sich in Form einer erheblichen Preissteigerung und Ressourcenknappheit externer Dienstleister und Waren bemerkbar. Diese Entwicklung hält aktuell an und erschwert die geordnete Bauabwicklung zusätzlich. GMS hat aber auf diese herausfordernde Situation immer mit einer flexiblen Planung und maßvollen Umsetzung von Maßnahmen reagiert hat. Seit 2022 hat der Krieg in der Ukraine einen großen Einfluss auf die Baubranche. Der Krieg in der Ukraine hat die schon seit einem Jahr bestehenden Lieferengpässe und Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie Verzögerungen bei einzelnen Bauprojekten deutlich verstärkt. Diese Schwierigkeiten betreffen aber nicht nur den städtischen Gebäudemanagementbetrieb, sondern alle Bauherren, weswegen sich auch die Bautätigkeit von privaten Bauherren seit 2022/2023 stark rückläufig entwickelt hat. Jedoch ist festzuhalten, dass sich dies aber bislang noch nicht positiv an der Beteiligung von Vergaben des Gebäudemanagementbetriebes ausgewirkt hat. GMS profitiert also kaum von dem Rückgang der privatwirtschaftlichen Bautätigkeit und der Krise der Bauwirtschaft. Vielmehr ist es sogar so, dass gerade mittelständische oder kleine Betriebe deutlich weniger Personal haben und dementsprechend nur wenige Aufträge übernehmen können. Große Bauunternehmungen haben in der Regel kein hohes Interesse „kleinere“ Aufträge zu übernehmen und haben auch Ihr Tätigkeitsfeld in andere Bundeländer bzw. auch in das Ausland verlagert. So sind also weiterhin bei diversen Projekten erhebliche Kostensteigerungen zu vermerken. Es werden daher zuerst von der Werkleitung und den zuständigen Mitarbeitern vorzunehmende Standardanpassungen bei der Ausstattung der betreffenden Bauobjekte sowie sinnvolle Veränderungen bei der Planung wie auch der Ausführung geprüft und mit den betreffenden Firmen abgestimmt. So können dann auch einzelne Einspareffekte erzielt werden. Des Weiteren müssen aber auch in der Investitionsplanung im begründbaren Einzelfall Verschiebungen zwischen den einzelnen Projekten/Maßnahmen vorgenommen werden, wobei dann auch nicht-projektierte Projekte neupriorisiert und unter Umständen dann in ein Folgejahr geschoben werden. Generell ist aber anzumerken, dass die bei den Investitionsmaßnahmen erhöhten Baukosten auch später zu angepassten und höheren Mietzahlungen der LHS führen werden. In den Abstimmungen für den Wirtschafts- bzw. den Investitionsplan 2025 ist dieses dann auch so geschehen. Zum einen werden von den Bedarfsträgern die Verschiebungen von einzelnen Maßnahmen auf die Folgejahre mitgetragen und zum anderen werden von der LHS die anzupassenden Mieten für die jeweils umgesetzten Investitionen akzeptiert. Langfristig stellt sich aber nun, herausgerufen durch die Finanzkrise der Landeshauptstadt Saarbrücken, die Frage, wie bei möglichen hohen Sanierungserwartungen dann generell erhöhte Baukosten darzustellen sind. Außerdem ist es beginnend durch den Krieg in der Ukraine ab 2022 und ab 2026 durch die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Golfregion auch zu Energiepreissteigerungen gekommen, wobei festzuhalten ist, dass sich in den Jahren von 2022 bis 2025 diese dann nicht so dynamisch entwickelt hatten wie es zeitweise vorhergesehen wurde. Es hat sich gezeigt, dass es zwischen GMS und der LHS unstrittig ist, dass diese unterjährig erst einmal durch Verschiebungen in dem Wirtschaftsplan auszugleichen sind, aber die Preis- bzw. Kostensteigerungen dann auch später in den Folgejahren an den Gesamthaushalt der Stadt weiter zu berechnen wären. Nachdem sich diese Situation entspannt hat, wurde innerhalb der Aufstellung der Wirtschaftspläne 2025 und 2026 mit der LHS eine deutliche Rückführung der geplanten Energiekosten abgestimmt und auch für die Folgejahre übernommen. Wie sich nun die neue Energiekrise in der laufenden Haushaltswirtschaft 2026 auswirken wird und wie /26 Seite 8 zur Vorlage Nr. GMS/0937 diese dann auch die Aufstellung des Wirtschaftsplans für 2027 beeinflussen wird, ist aktuell nur schwer einzuschätzen. Grundsätzlich kann nun aber davon ausgegangen werden, dass wegen dem Fortbestand des Krieges in der Ukraine und auch weiteren Kriegen/Konflikten in Nahost, die Energieversorgung der städtischen Immobilien sichergestellt sein wird, aber es ist aktuell unklar, zu welchem Preisgefüge dies geschehen wird. Zwar hat sich im Jahr 2026 der Zuzug von Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und auch in das Saarland verlangsamt. Aber auch aus dem Krieg in der Ukraine wie auch den kriegerischen Auseinandersetzungen in Nahost (insbesondere Syrien) ist die Situation entstanden, dass noch immer viele Flüchtlinge in Westeuropa sind. Hier ist wegen den vielen Kindern aus Familien, die insbesondere aus der Ukraine oder Nahost (Syrien) zusätzlich in die oftmals schon sozialräumlich belasteten Schuleinzugsbereiche gekommen sind, teilweise noch immer eine sehr schwierige Raumsituation gegeben. Denn wegen den dann sehr stark angestiegenen Schülerzahlen fehlen nun dringend benötigte Räume für den Schulbetrieb wie auch die Sicherstellung der Nachmittagsbetreuung. Unabhängig von diesen schwierigen Rahmenbedingungen haben sich, wie schon in den vergangenen Geschäftsjahren, die Aufgaben von GMS erheblich ausgeweitet. In den letzten Jahren wurden mittlerweile brandschutztechnische Stellungnahmen für die Schulbauten und teilweise Kindertagesstätten beauftragt und es erfolgten Ortsbegehungen und eine Zusammenstellung der Handlungsfelder im Bereich Bildungsbauten. Des Weiteren wurde eine Priorisierung gemeinsam mit dem vorbeugenden Brandschutz, der Bauaufsicht und den Nutzern vorgenommen. Die Mängel werden also mit Priorität sukzessive abgearbeitet. Zusätzlich ergibt sich somit also ein enormes Aufgabenfeld mit hoher Verantwortung für den Betrieb und die Nutzer. Daneben wird GMS sich weiterhin verstärkt die Instandhaltung von Bestandsgebäuden (nun insbesondere neben den Schulen, Kitas auch Bürgerhäuser/Mehrzweckhallen und weiteren Verwaltungsgebäuden) in den Blick nehmen und diese entsprechend ertüchtigen, um eine einschränkungslose Benutzung auch in der Zukunft gewährleisten zu können. Neben der brandschutzrechtlichen Ertüchtigung von Bestandsgebäuden und den vielen Sanierungs- und Instandhaltungsverpflichtungen, wird sich GMS auch stärker mit verschiedenen energetischen Sanierungsarbeiten beschäftigen müssen. Hintergrund sind dabei die nunmehr veränderten gesetzlichen Vorgaben (vgl. auch Berichterstattung im Teil 7 Umweltschutz), die deutlich gestiegenen Energiekosten, aber auch die Umsetzungschancen. Letztere ergeben sich aus neuen Förderprogrammen, die dann bei GMS zu einer weiteren Schwerpunktsetzung führen könnten. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeiten des GMS bleibt auch die Schaffung weiterer notwendiger Krippen- und Kindergartenplätze vor dem Hintergrund der aus verschiedenen Gründen weiter zunehmenden Kinderzahlen und der gesetzlichen verpflichtenden Garantie auf einen Krippen- wie auch auf einen Kindergartenplatz, wobei nun erstmals zwei bis drei Neubaumaßnahmen in die Umsetzung kommen werden. Gleiches gilt für das Schulausbauprogramm, welches mittlerweile einen großen Schwerpunkt der Tätigkeiten darstellt. Auch dort ist aufgrund der Bedarfsanalysen aus verschiedenen Gründen eine weitergehende Deckung an Schulplätzen erforderlich. Dabei ist hier noch eine besondere Dringlichkeit gegeben, da die LHS als Kommune und sog. Träger der äußeren Schulangelegenheiten rechtlich verpflichtet ist, ausreichenden Schulraum an den Grundschulen nachzuweisen. Der GMS setzt die teilweise dringlich umzusetzenden Maßnahmen durch Erweiterungen von Schulen, aktuell durch Containerbereitstellungen, um. Wobei dann aber auch an vielen Schulstandorten bauliche Anpassungen für die Erweiterung von freiwilligen Ganztagsgrundschulen wie ggf. auch gebundenen Ganztagsgrundschulen notwendig werden. Auch hier orientiert sich GMS dabei an den Bedarfszahlen von StA 40, die weiter kontinuierlich steigen. /26 Seite 9 zur Vorlage Nr. GMS/0937 Diese Ausgangslage kann in ein erhebliches umzusetzendes Bauvolumen für Schulneubauten münden. Schon aktuell wird eine große Erweiterung der Grundschule Wallenbaum umgesetzt. Außerdem wurde der architektonische Wettbewerb für den Bildungscampus Füllengarten/West in 2025 gestartet (u.a. für eine vierzügige GTGS und eine separate Sporthalle und Mensa) und auch erfolgreich beendet. Es ist daher davon auszugehen, dass hier eine Umsetzung in den kommenden Jahren gegeben sein wird. Perspektivisch kann davon ausgegangen werden, dass auch ein Ersatzneubau für die dreizügige Grundschule in Altenkessel in die Umsetzung kommen wird, wobei aktuell die Grundstückskäufe abgeschlossen wurden und nun der B-Plan in die Aufstellung kommen wird. Ebenfalls wird nun auch der Neubau der Europäischen Schule Saarland (ESS) wohl in Dudweiler an der Sulzbachthalaue in die Planung kommen, was zur Folge haben wird, dass hier die LHS als Schulträger der Grundschule auch in eine finanzielle Verantwortung kommen wird und auch die Planungen aktiv mit zu begleiten hat. Unabhängig von diesen drei großen Baumaßnahmen werden an der Grundschule Rußhütte und auch an der Grundschule Hohe Wacht jeweils erhebliche Investitionen für Erweiterungsbauten getätigt werden. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung eines weiteren moderaten Ausbaus in die Kindergarten- und Schulinfrastruktur wird GMS nicht nur auf die städtischen Investitionsmittel zurückgreifen können, sondern für die kommenden Jahre wird wohl ein mehrstelliger Millionenbetrag aus verschiedener Bundes- und Landesprogrammen zur Verfügung gestellt werden. Unstrittig ist aber festzuhalten, dass auch die Umsetzung dieser Maßnahmen wie auch der spätere Betrieb sich mehrmietenrelevant auswirken und zu zusätzlichen Mieterträgen führen wird. Aber auch die Notwendigkeit der (zusätzlichen) Personalisierung muss betrachtet werden. Zwar kann bei einzelnen Neubaumaßnahmen (z.B. Bildungscampus West oder auch die ESS) davon ausgegangenen werden, dass Planung und Baubegleitung von anderen Akteuren verantwortet wird, aber trotzdem sind MitarbeiterInnen von GMS involviert. Später wird dann aber der bauliche Unterhalt wie auch der Betrieb und die Verwaltung von GMS zu verantworten sein. Unabhängig von der interessanten Fördermittelstruktur ist aber auch zu beachten, dass aufgrund der Vorgaben des Landesverwaltungsamtes im Gegensatz zu den sehr stark ansteigenden Bedarfen nur ein begrenztes Kreditvolumen für die Landeshauptstadt Saarbrücken und deren Eigenbetriebe aufgenommen werden kann. Zwar wird aktuell auch über eine Sonderkreditlinie für notwendige Investitionen in Kita- und Schulbauten diskutiert, jedoch ist noch nicht verlässlich abgestimmt, in wie weit die bislang vorgegebene Höhe des Kreditvolumens dann zukünftig gelten wird. Im Rahmen der zukünftigen Haushaltsberatungen ist somit eine weitere enge Abstimmung mit dem Haushalt der LHS notwendig. Für 2024, 2025 und 2026 wurde dem GMS ein Kreditvolumen von rund 16 Mio. EUR vorgegeben. Trotzdem gelang es, dass die Investitionsplanungen für die Jahre 2024 bis 2026 abgeschlossen wurden, weil das Volumen der zur Verfügung stehenden Mittel angepasst wurde und Maßnahmen auch sinnvoll in den Folgejahren abgebildet wurden. Für das Jahr 2027 können erst im Herbst 2026 Annahmen getätigt werden, aber es ist davon auszugehen, dass dann die Höhe von Fördermittel für die Jahre 2027 ff bekannt sein werden und GMS wieder klug Maßnahmen priorisiert und auch sinnvoll in den Folgejahren abbilden wird. Seit Februar 2022 ist das Stadion Ludwigspark fertiggestellt und wird seitdem publikumswirksam genutzt. Neben dem Ligabetrieb hat das Ludwigsparkstadion in der vergangenen Saison des DFB-Pokal gezeigt, dass in vielen ausverkauften Spielen ein hohes öffentliches Interesse (auch durch die europaweite Berichterstattung) generiert werden kann. Außerdem fanden mittlerweile im Ludwigsparkstadion ein Länderspiel der U21 Nationalelf, ein Zweitligaspiel der SV Elversberg und Pokalfinalspiele des saarländischen Fußballpokals statt. So wird auch im Jahr 2026 im Ludwigsparkstadion die Eröffnungsfeier zu den Special Olympics stattfinden, da das Saarland hierfür den Zuschlag erhalten hat. Das Ludwigparkstadions beansprucht immer noch erhebliche Zeit- und Ressourcenpotentiale des Betriebs übergreifend in allen Abteilungen, aber auch gerade im Bereich der Werkleitung. Zum einen sind noch immer letzte Bauabnahmen und Abrechnungen zu bearbeiten und /26 Seite 10 zur Vorlage Nr. GMS/0937 einige rechtlichen Auseinandersetzungen zu führen. Zum anderen ist die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebs und die kleinteilige Zusammenarbeit mit dem Hauptnutzer 1. FCS zu gewährleisten und bindet kontinuierlich viele Arbeitskapazitäten. Es gibt aber dazu auch weiterhin Gespräche, ob teilweise der Betrieb an den Spieltagen wie auch die Vermarktung dann an eine andere städtische Gesellschaft abgegeben werden könnte und dann GMS neben seiner Eigentümerschaft insbesondere für den technischen Support und das Facilitymanagement verantwortlich zeichnen wird. Die qualitativen wie auch quantitativen Aufgabenstellungen haben zur Folge, dass alle Mitarbeiter im Allgemeinen und die Werkleitung im Speziellen unter hoher Arbeitsbelastung die laufenden Projekte abwickeln. Die bis zum Jahresanfang 2023 bestehenden Teil-Vakanzen in der Werkleitung konnten zwischenzeitlich behoben werden. Hier ist mittlerweile eine Kontinuität eingetreten, da seit dem Jahr 2023 gemeinschaftlich die Werkleitung von Herrn Hollenbach und Herrn Schrader ausgeführt wird. Daneben ist festzuhalten, dass beginnend ab dem Jahr 2021 eine Vielzahl von Stellen neubesetzt werden konnten. Dabei war dann auch als Trend zu erkennen, dass beginnend ab dem Jahr 2023 auf verschiedene Ausschreibungen auch eine gute Resonanz gegeben war und die offenen Stellen dann auch durch qualifizierte Bewerber besetzt wurden. Zwar sind wegen der Personalfluktuation aktuell noch nicht alle freien Stellen besetzt worden, aber es ist in 2025 gelungen, dass eine Vielzahl von verschiedenen Stellen wiederbesetzt wurden. Mit gleicher Schwerpunktsetzung und Intensität ist dann auch in 2026 zu verfahren. Trotzdem gilt, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet werden, von denen einige als Studienabgänger zu GMS gekommen sind und/ oder andere auch vorher keine Erfahrungen im öffentlichen Dienst gesammelt hatten. Auch war es dann herausfordernd, den Wissenstransfer wie auch die persönliche Weitergabe von Erfahrungswerten (z.B. durch gemeinsame Übergangszeiten) zu gewährleisten. Finanzielle Auswirkungen: Der Gewinn in Höhe von 5.001.985,69 € wird an den städt. Haushalt abgeführt. Anlagen: 1. Jahresabschluss 2023 des Gebäudemanagementbetriebes der LHS 2. Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL AG gez. gez. ………………………………………… ………………………………………… Erik Schrader Markus Hollenbach Kaufm. Werkleiter Werkleiter

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