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Zum Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2026 - Wasserspielplätze für Remscheid: Mehr Lebensqualität für Familien und Kinder schaffen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRemscheid
Datum2026-09-23 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragte die Schaffung von Wasserspielplätzen zur Verbesserung der Lebensqualität für Familien und Kinder. Die Verwaltung prüfte sieben potenzielle Standorte (u.a. Grünzug Kuckuck, Spielplatz Am alten Flugplatz, Stadtpark), die teilweise Umgestaltungen benötigen. Die Kosten lassen sich noch nicht beziffern und liegen mindestens bei 50.000 Euro für die kleinste Variante ohne Betriebskosten. Eine Entscheidung wurde nicht beschlossen; weitere Prüfungen zu Infrastruktur, Fördermöglichkeiten und Bürgerbeteiligung sind erforderlich.

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Extrahierter Text

Drucksache 17/1527 02.09.2026 Mitteilungsvorlage Zum Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2026 - Wasserspielplätze für Remscheid: Mehr Lebensqualität für Familien und Kinder schaffen Beratungsfolge Gremium Sitzungstermin Beratungsform 1 Jugendhilfeausschuss 23.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität, Umwelt, Klima und 1 01.10.2026 Kenntnisnahme Nachhaltigkeit 1 Rat 08.10.2026 Kenntnisnahme 1 Haupt- und Finanzausschuss 12.11.2026 Kenntnisnahme Öffentlichkeit Die Beratung erfolgt in öffentlicher Sitzung. Federführung 4.12 Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung Beteiligte Stellen 0.11 Personal und Organisation 2.51 Jugend Technische Betriebe Remscheid Finanzielle Folgen und Auswirkungen Voraussichtlicher Aufwand und voraussichtliche Auszahlungen im laufenden Jahr und in Folgejahren keine Seite 2 Drucksache 17/1527 Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Ergebnis- und Finanzplan enthalten entfällt Produkt(e) 09.01.01 Räumliche Planung und Entwicklung Zeit- und Personalkostenaufwand (Nur für die Beantwortung von Anfragen!) Mitteilung der Verwaltung Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen. Die Antworten zu den einzelnen Fragestellungen wurden durch 4.12 koordinierend bei den zuständigen Stellen eingeholt, zusammengetragen und in der vorliegenden Mitteilung dargestellt. 1. Standortprüfung Grundsätzlich sollte es sich um eine größere Spielfläche handeln, die mit einem größeren Einzugsgebiet eine möglichst breite Zielgruppe an Kindern ansprechen kann. Wichtig wäre also ein Standort, der gut von Familien und Kindern erreicht werden kann und die vorhandene Infrastruktur bietet, damit ein Anreisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln gewährleistet werden kann. So würde auch eine große Spielfläche mehr Platz und Vielfalt bieten, damit möglichst viele Kinder darauf spielen und somit von dem Angebot profitieren können. Folgende Standorte wären aus Sicht der Technischen Betriebe Remscheid (Planung und Unterhaltung) für die Einrichtung eines Wasserspielplatzes geeignet: 1. Grünzug Kuckuck: Er bietet genug Fläche, es wird aber eine Umgestaltung von Teilflächen nötig sein. Hier wäre eine Gestaltung von klein bis groß denkbar. 2. Spielplatz Am alten Flugplatz: Auch hier ist eine Umgestaltung von Teilflächen notwendig. Ebenfalls wäre hier eine kleine bis mittelgroße Umsetzung denkbar. 3. Der Stadtpark: Allerdings nicht im Bereich Elsa-Brandström- Weg auf dem derzeitigen Spielplatz, da dies aufgrund des Baumbestandes nicht sinnvoll ist. Evtl. im Bereich alte Stadtgärtnerei, oder an einer anderen Fläche möglich. Kleine bis große Variante möglich. 4. Spielplatz Raderstr./Lennepebachtal: Hier ist eine Umgestaltung von Teilflächen notwendig, damit Platz für Wasserspiel frei wird. Ebenfalls eine kleine bis mittelgroße Ausführung möglich. 5. Am Spielplatz Beethovenplatz wäre eine Umgestaltung von Teilflächen notwendig, umgesetzt werden kann eine kleine bis mittelgroße Variante. 6. Auch an dem Spielplatz Barmer Str. ist eine Umgestaltung von Teilflächen notwendig, für eine Umsetzung in kleiner bis mittelgroßer Variante. 7. Am Spielplatz Bremen/ Werkzeugtrasse wäre das Thema Vernebelungsanlage o.ä. interessant. Hier wäre eine Kühlung der Fläche das Ziel. Aufgrund der eingeschränkten Größe ist nur eine kleine Variante möglich. Die Umsetzbarkeit müsste an jedem Standort geprüft werden. Viele Faktoren müssen in die Entscheidung miteinfließen. Fragen zu Strom- und Wasseranschluss (Zuleitungswege und Länge erhöhen die Kosten), dem Versickern von Wasser (Anschlusspflicht oder Versickern im Boden möglich) oder womöglich die Zuleitung zu einem Bach müssen geklärt werden. Seite 3 Drucksache 17/1527 Die Kosten für Bau und Unterhaltung für einen Wasserspielplatz können zu diesem Zeitpunkt nicht beziffert werden. Es hängt von vielen Faktoren ab, die sich im weiteren Verlauf darstellen würden. Vor allen Dingen das Benennen von Unterhaltungskosten ist eine unbekannte Ziffer, auch wenn man die endgültige Ausführung kennt. 2. Mögliche Konzepte Die Ausführungsform kann erst dann bestimmt werden, wenn der potentielle Standort genauer beplant wird. Dafür müssen unter anderem die Standortvoraussetzungen bekannt sein, sowie technische Möglichkeiten, die Größe des Budgets und was sich die Nutzer*innen wünschen. 3. Kosten Die Kosten sind pauschal nicht darstellbar. Sie sind stark abhängig, bspw. von dem Standort des Spielplatzes, dem Umfang der Wasserspielanlagen und den zu verlegenden Leitungen. Die Technischen Betriebe (Planung und Neubau) ergänzen zu den Kosten, dass die Kostenschätzungen aus 2020 und der damaligen ausführlichen Mitteilungsvorlage DS 15/7099 längst überholt sind. Es muss mit weit höheren Kosten gerechnet werden. Die kleinste Variante eines Wasserspielplatzes/-geräts würde alleine in Bau und Planung 50.000 Euro kosten, da sind die Unterhaltungskosten noch nicht hinzugerechnet. Die Erfahrungen der TBR (Bau und Betrieb) bezüglich funktionierender Wasserspielflächen beziehen sich aktuell alleinig auf den Bereich Kita. Inwieweit diese mit öffentlichen Flächen zu vergleichen sind, ist fraglich, da dort nicht auf vorhandene Infrastruktur (Wasseranschluss, etc.) zurückgegriffen werden kann und auch keine regelmäßige Kontrolle und Aufsicht durch Mitarbeitende stattfinden kann. 4. Fördermöglichkeiten Zur Beantwortung dieser Frage wurde das Zentrale Fördermanagement angefragt, um zu prüfen, welche Förderprogramme des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen, der Europäischen Union oder weiterer Fördergeber für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Wasserspielplätzen in Anspruch genommen werden können. Eine Rückmeldung liegt derzeit noch nicht vor und wird zu gegebener Zeit nachgereicht. 5. Umsetzungsmöglichkeiten Flächen, die aktuell einen Bedarf an grundlegender Instandsetzung haben, sind von der TBR nicht als geeignete Standorte eruiert worden. Nur der Elsa-Brandström-Weg ist unter den Spielflächen diejenige, die einen Bedarf an grundlegender Instandsetzung aufzeigt. Jedoch sollte ein Wasserspielplatz aufgrund des Baumbestandes nicht am Spielplatz selbst entstehen, sondern an einem anderen Ort im Stadtpark (wie oben benannt) geplant und installiert werden. 6. Kooperationsmöglichkeiten Sobald klar ist, welcher Standort in Frage kommt und mit welcher Summe der Bau eines Wasserspielplatzes hinterlegt ist, könnte man eruieren, welche ansässigen Firmen in Remscheid an einer Unterstützung interessiert wären. Dafür müsste ein Spendenkonto eingerichtet werden. Hinzu käme dann die Möglichkeit Spenden von Stadtbewohner*innen mit einzubinden oder Stiftungen bezüglich einer Unterstützung anzufragen. Das Anfragen von Spenden und die Koordination dieser bindet einige Ressourcen, da es keine stetigen Sponsoren in dem Sinne gibt. Daher wäre zu klären, an welcher Stelle die Akquise von Spenden erfolgen kann/ soll. 7. Barrierefreiheit und Inklusion Bei allen Spielplätzen werden stets Barrierefreiheit und Inklusion mitgedacht. 8. Nachhaltigkeit Ein Wasserkreislaufsystem ist nicht möglich, da für den vorgesehenen Prozess durchgehend Wasser in Trinkwasserqualität benötigt wird. Für die einzelnen Prozessschritte ist somit stets die Zufuhr von frischem Trinkwasser erforderlich. Seite 4 Drucksache 17/1527 9. Partizipation von Kindern und Jugendlichen Im Rahmen von grundlegenden Instandsetzungen oder Neubau von Spielflächen werden auch immer die Ideen und Interessen von jungen Menschen berücksichtigt. Dies erfolgt im Rahmen einer Beteiligung - geplant und durchgeführt durch die Kinder- und Jugendförderung Remscheid. Gemeinsam mit ansässigen Kitas, Jugendeinrichtungen, Jugendverbänden oder Grundschulen werden Termine vereinbart, bei denen Kinder und Jugendliche ihre Ideen und Wünsche in Form von Modellbauten, Zeichnungen oder schriftlichen Ausführungen mitteilen können. Diese werden den Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendförderung und der TBR vorgestellt und von diesen detailliert dokumentiert. Die Anregungen der jungen Menschen werden von den Planer*innen der TBR berücksichtigt, soweit dies finanziell möglich ist. Die fertigen Planungsskizzen werden mit den Kindern und Jugendlichen rückgekoppelt, um zu schauen, ob die Wünsche und Ideen treffend eingebunden wurden. Auch zu diesem Zeitpunkt gibt es noch Raum für Anregungen und in der Regel findet ein reger Austausch statt, bei dem auch Erklärungen Platz finden und jungen Menschen transparent dargestellt wird, was planerisch umsetzbar ist, was nicht und aus welchen Gründen. Auch ein Einbinden von Anwohner*innen ist anhand eines Fragebogens möglich. Sobald die Fläche feststeht und eine Idee über die Größe und Ausführung eines Wasserspielplatzes besteht, werden die Kinder und Jugendlichen im Umfeld miteingebunden und es werden gemeinsam Ideen entwickelt. In Vertretung Heinze Beigeordneter Wolf Oberbürgermeister

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