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Zum Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2026 - Wasserspielplätze für Remscheid: Mehr Lebensqualität für Familien und Kinder schaffen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Remscheid |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragte die Schaffung von Wasserspielplätzen zur Verbesserung der Lebensqualität für Familien und Kinder. Die Verwaltung prüfte sieben potenzielle Standorte (u.a. Grünzug Kuckuck, Spielplatz Am alten Flugplatz, Stadtpark), die teilweise Umgestaltungen benötigen. Die Kosten lassen sich noch nicht beziffern und liegen mindestens bei 50.000 Euro für die kleinste Variante ohne Betriebskosten. Eine Entscheidung wurde nicht beschlossen; weitere Prüfungen zu Infrastruktur, Fördermöglichkeiten und Bürgerbeteiligung sind erforderlich.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksache 17/1527
02.09.2026
Mitteilungsvorlage
Zum Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2026 - Wasserspielplätze für Remscheid: Mehr
Lebensqualität für Familien und Kinder schaffen
Beratungsfolge
Gremium Sitzungstermin Beratungsform
1 Jugendhilfeausschuss 23.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität, Umwelt, Klima und
1 01.10.2026 Kenntnisnahme
Nachhaltigkeit
1 Rat 08.10.2026 Kenntnisnahme
1 Haupt- und Finanzausschuss 12.11.2026 Kenntnisnahme
Öffentlichkeit
Die Beratung erfolgt in öffentlicher Sitzung.
Federführung
4.12 Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung
Beteiligte Stellen
0.11 Personal und Organisation
2.51 Jugend
Technische Betriebe Remscheid
Finanzielle Folgen und Auswirkungen
Voraussichtlicher Aufwand und voraussichtliche Auszahlungen im laufenden Jahr und in
Folgejahren
keine
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Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Ergebnis- und Finanzplan enthalten
entfällt
Produkt(e)
09.01.01 Räumliche Planung und Entwicklung
Zeit- und Personalkostenaufwand
(Nur für die Beantwortung von Anfragen!)
Mitteilung der Verwaltung
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Die Antworten zu den einzelnen Fragestellungen wurden durch 4.12 koordinierend bei den
zuständigen Stellen eingeholt, zusammengetragen und in der vorliegenden Mitteilung
dargestellt.
1. Standortprüfung
Grundsätzlich sollte es sich um eine größere Spielfläche handeln, die mit einem größeren
Einzugsgebiet eine möglichst breite Zielgruppe an Kindern ansprechen kann. Wichtig wäre also
ein Standort, der gut von Familien und Kindern erreicht werden kann und die vorhandene
Infrastruktur bietet, damit ein Anreisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln gewährleistet werden
kann.
So würde auch eine große Spielfläche mehr Platz und Vielfalt bieten, damit möglichst viele
Kinder darauf spielen und somit von dem Angebot profitieren können.
Folgende Standorte wären aus Sicht der Technischen Betriebe Remscheid (Planung und
Unterhaltung) für die Einrichtung eines Wasserspielplatzes geeignet:
1. Grünzug Kuckuck: Er bietet genug Fläche, es wird aber eine Umgestaltung von
Teilflächen nötig sein. Hier wäre eine Gestaltung von klein bis groß denkbar.
2. Spielplatz Am alten Flugplatz: Auch hier ist eine Umgestaltung von Teilflächen
notwendig. Ebenfalls wäre hier eine kleine bis mittelgroße Umsetzung denkbar.
3. Der Stadtpark: Allerdings nicht im Bereich Elsa-Brandström- Weg auf dem derzeitigen
Spielplatz, da dies aufgrund des Baumbestandes nicht sinnvoll ist. Evtl. im Bereich alte
Stadtgärtnerei, oder an einer anderen Fläche möglich. Kleine bis große Variante
möglich.
4. Spielplatz Raderstr./Lennepebachtal: Hier ist eine Umgestaltung von Teilflächen
notwendig, damit Platz für Wasserspiel frei wird. Ebenfalls eine kleine bis mittelgroße
Ausführung möglich.
5. Am Spielplatz Beethovenplatz wäre eine Umgestaltung von Teilflächen notwendig,
umgesetzt werden kann eine kleine bis mittelgroße Variante.
6. Auch an dem Spielplatz Barmer Str. ist eine Umgestaltung von Teilflächen notwendig,
für eine Umsetzung in kleiner bis mittelgroßer Variante.
7. Am Spielplatz Bremen/ Werkzeugtrasse wäre das Thema Vernebelungsanlage o.ä.
interessant. Hier wäre eine Kühlung der Fläche das Ziel. Aufgrund der eingeschränkten
Größe ist nur eine kleine Variante möglich.
Die Umsetzbarkeit müsste an jedem Standort geprüft werden. Viele Faktoren müssen in die
Entscheidung miteinfließen.
Fragen zu Strom- und Wasseranschluss (Zuleitungswege und Länge erhöhen die Kosten), dem
Versickern von Wasser (Anschlusspflicht oder Versickern im Boden möglich) oder womöglich
die Zuleitung zu einem Bach müssen geklärt werden.
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Die Kosten für Bau und Unterhaltung für einen Wasserspielplatz können zu diesem Zeitpunkt
nicht beziffert werden. Es hängt von vielen Faktoren ab, die sich im weiteren Verlauf darstellen
würden. Vor allen Dingen das Benennen von Unterhaltungskosten ist eine unbekannte Ziffer,
auch wenn man die endgültige Ausführung kennt.
2. Mögliche Konzepte
Die Ausführungsform kann erst dann bestimmt werden, wenn der potentielle Standort genauer
beplant wird. Dafür müssen unter anderem die Standortvoraussetzungen bekannt sein, sowie
technische Möglichkeiten, die Größe des Budgets und was sich die Nutzer*innen wünschen.
3. Kosten
Die Kosten sind pauschal nicht darstellbar. Sie sind stark abhängig, bspw. von dem Standort
des Spielplatzes, dem Umfang der Wasserspielanlagen und den zu verlegenden Leitungen.
Die Technischen Betriebe (Planung und Neubau) ergänzen zu den Kosten, dass die
Kostenschätzungen aus 2020 und der damaligen ausführlichen Mitteilungsvorlage DS 15/7099
längst überholt sind. Es muss mit weit höheren Kosten gerechnet werden. Die kleinste Variante
eines Wasserspielplatzes/-geräts würde alleine in Bau und Planung 50.000 Euro kosten, da
sind die Unterhaltungskosten noch nicht hinzugerechnet. Die Erfahrungen der TBR (Bau und
Betrieb) bezüglich funktionierender Wasserspielflächen beziehen sich aktuell alleinig auf den
Bereich Kita. Inwieweit diese mit öffentlichen Flächen zu vergleichen sind, ist fraglich, da dort
nicht auf vorhandene Infrastruktur (Wasseranschluss, etc.) zurückgegriffen werden kann und
auch keine regelmäßige Kontrolle und Aufsicht durch Mitarbeitende stattfinden kann.
4. Fördermöglichkeiten
Zur Beantwortung dieser Frage wurde das Zentrale Fördermanagement angefragt, um zu
prüfen, welche Förderprogramme des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen, der
Europäischen Union oder weiterer Fördergeber für die Planung, Errichtung und den Betrieb von
Wasserspielplätzen in Anspruch genommen werden können. Eine Rückmeldung liegt derzeit
noch nicht vor und wird zu gegebener Zeit nachgereicht.
5. Umsetzungsmöglichkeiten
Flächen, die aktuell einen Bedarf an grundlegender Instandsetzung haben, sind von der TBR
nicht als geeignete Standorte eruiert worden. Nur der Elsa-Brandström-Weg ist unter den
Spielflächen diejenige, die einen Bedarf an grundlegender Instandsetzung aufzeigt. Jedoch
sollte ein Wasserspielplatz aufgrund des Baumbestandes nicht am Spielplatz selbst entstehen,
sondern an einem anderen Ort im Stadtpark (wie oben benannt) geplant und installiert werden.
6. Kooperationsmöglichkeiten
Sobald klar ist, welcher Standort in Frage kommt und mit welcher Summe der Bau eines
Wasserspielplatzes hinterlegt ist, könnte man eruieren, welche ansässigen Firmen in
Remscheid an einer Unterstützung interessiert wären. Dafür müsste ein Spendenkonto
eingerichtet werden. Hinzu käme dann die Möglichkeit Spenden von Stadtbewohner*innen mit
einzubinden oder Stiftungen bezüglich einer Unterstützung anzufragen. Das Anfragen von
Spenden und die Koordination dieser bindet einige Ressourcen, da es keine stetigen
Sponsoren in dem Sinne gibt. Daher wäre zu klären, an welcher Stelle die Akquise von
Spenden erfolgen kann/ soll.
7. Barrierefreiheit und Inklusion
Bei allen Spielplätzen werden stets Barrierefreiheit und Inklusion mitgedacht.
8. Nachhaltigkeit
Ein Wasserkreislaufsystem ist nicht möglich, da für den vorgesehenen Prozess
durchgehend Wasser in Trinkwasserqualität benötigt wird. Für die einzelnen Prozessschritte ist
somit stets die Zufuhr von frischem Trinkwasser erforderlich.
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9. Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Im Rahmen von grundlegenden Instandsetzungen oder Neubau von Spielflächen werden auch
immer die Ideen und Interessen von jungen Menschen berücksichtigt. Dies erfolgt im Rahmen
einer Beteiligung - geplant und durchgeführt durch die Kinder- und Jugendförderung
Remscheid. Gemeinsam mit ansässigen Kitas, Jugendeinrichtungen, Jugendverbänden oder
Grundschulen werden Termine vereinbart, bei denen Kinder und Jugendliche ihre Ideen und
Wünsche in Form von Modellbauten, Zeichnungen oder schriftlichen Ausführungen mitteilen
können. Diese werden den Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendförderung und der TBR
vorgestellt und von diesen detailliert dokumentiert. Die Anregungen der jungen Menschen
werden von den Planer*innen der TBR berücksichtigt, soweit dies finanziell möglich ist. Die
fertigen Planungsskizzen werden mit den Kindern und Jugendlichen rückgekoppelt, um zu
schauen, ob die Wünsche und Ideen treffend eingebunden wurden. Auch zu diesem Zeitpunkt
gibt es noch Raum für Anregungen und in der Regel findet ein reger Austausch statt, bei dem
auch Erklärungen Platz finden und jungen Menschen transparent dargestellt wird, was
planerisch umsetzbar ist, was nicht und aus welchen Gründen. Auch ein Einbinden von
Anwohner*innen ist anhand eines Fragebogens möglich.
Sobald die Fläche feststeht und eine Idee über die Größe und Ausführung eines
Wasserspielplatzes besteht, werden die Kinder und Jugendlichen im Umfeld miteingebunden
und es werden gemeinsam Ideen entwickelt.
In Vertretung
Heinze
Beigeordneter
Wolf
Oberbürgermeister
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