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Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktion B90/DIE GRÜNEN; Familienbeirat

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindePegnitz
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion B90/Die Grünen beantragt die Einrichtung eines Familienbeirats in Pegnitz. Dieser soll aus Familien, Vertretern relevanter Einrichtungen und der Stadtverwaltung bestehen und regelmäßig tagen. Die Verwaltung soll innerhalb von drei Monaten ein Konzept zur Zusammensetzung, Arbeitsweise und zu Aufgaben vorlegen. Begründet wird dies mit der Unterrepräsentation junger Familien im Stadtrat, mangelnder Vernetzung familienrelevanter Einrichtungen und dem Potenzial eines Familienbeirats, Familieninteressen besser zu bündeln und familienfreundliche Verbesserungen umzusetzen.

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Dokument

Extrahierter Text

Antrag der Fraktion B90/Die Grünen Pegnitz 17.07.2026 Sehr geehrter Bürgermeister Nierhoff, lieber Wolfgang, wir stellen folgenden Antrag und bitten, diesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die öffentliche Tagesordnung der Stadtratssitzung zu nehmen. Betreff: Einrichtung eines Familienbeirats in Pegnitz Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Familienbeirat in Pegnitz einzurichten. Dieser soll aus Vertreterinnen und Vertretern von Familien, für Familien relevanten Einrichtungen und der Stadtverwaltung bestehen und regelmäßig tagen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, innerhalb von drei Monaten ein Konzept für die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Aufgaben des Familienbeirats vorzulegen. Im Anhang zu diesem Antrag sind diesbezüglich Vorschläge genannt, die auf den Satzungen von bereits bestehenden Familienbeiräten in anderen bayrischen Kommunen beruhen. Begründung: Pegnitz ist für Familien sehr attraktiv. Der Zuzug junger Familien bietet eine große Chance. Auch in Zukunft soll Pegnitz eine Stadt mit einem exzellenten Umfeld für Familien sein. Allerdings sind junge Familien im Stadtrat von Pegnitz unterrepräsentiert. Zudem gibt es derzeit keine ausreichende Vernetzung der Einrichtungen, die für Familien relevant sind. Ein Gesamtelternbeirat existiert in Pegnitz nicht. Ein Familienbeirat kann hier Abhilfe schaffen und die Interessen von Familien in Pegnitz besser sichtbar machen, bündeln und vertreten. Familienbeiräte existieren bereits in anderen Städten. Sie sind keine bloßen Beratungsgremien, sondern aktive Gestalterinnen und Gestalter auf kommunaler Ebene. Ein Familienbeirat in Pegnitz würde dazu beitragen, die Perspektiven ganz unterschiedlicher Familien einzubringen wie z.B. von Alleinerziehenden, zugezogenen Familien, Familien mit behindertem Kind. Ein besserer Austausch trägt dazu bei, die Lebensqualität für Familien zu verbessern und die Stadt familienfreundlicher zu gestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass der Familienbeirat verbindliche Informations- und Mitspracherechte erhält, sowie ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommt, um wirksam arbeiten zu können. Pegnitz, den 17.07.2026 Dr. Sandra Huber Grüne Fraktion Pegnitz Anhang zum Antrag „Einrichtung eines Familienbeirats in Pegnitz“ 1. Ausgangslage Familien stehen vor vielfältigen Herausforderungen in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung, Freizeitgestaltung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter und die stufenweise Einführung ab August 2026 erhöht den Bedarf an verlässlichen Betreuungsstrukturen. Ein Familienbeirat kann jetzt und in Zukunft als Bindeglied zwischen Träger der Einrichtungen, Verwaltung, Stadtrat und Elternschaft dienen. Beispiele aus Bayern zeigen, dass solche Gremien sowohl in kleineren Städten als auch in größeren Kommunen erfolgreich arbeiten. Insbesondere zu nennen sind Bamberg (ca. 80.000 Einwohner, Familienbeirat seit 2004), Straubing (ca. 48.000 Einwohner, seit 2006), Erlenbach am Main (ca. 10.000 Einwohner, seit 2007), Puchheim (ca. 21.000 Einwohner), Starnberg (ca. 24.000 Einwohner, seit 2025) und Vaterstetten (ca. 25.000 Einwohner, seit 2025). 2. Aufgaben und Ziele eines Familienbeirats Familienbeiräte sind keine bloßen „Beratungsgremien“, sondern aktive Gestalter*innen auf kommunaler Ebene Ihre Wirkung hängt zwar von der konkreten Ausgestaltung ab, aber grundsätzlich können sie in folgenden Bereichen etwas erreichen: • Beratung: Familienbeiräte bringen die Perspektiven von Familien – ob mit Kindern, pflegenden Angehörigen oder anderen Lebensrealitäten – ein. Sie beraten beispielsweise zu Themen wie: o Kinderbetreuung (z. B. Qualität der Betreuung, Ernährung) o Wohnen (z. B. familienfreundliche Neubaugebiete, bezahlbarer Wohnraum) o Mobilität (z. B. sichere Schulwege, barrierefreie ÖPNV-Angebote) o Bildung und Freizeit (z. B. Ganztagsschulangebote, Jugendzentren) o Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. flexible Arbeitszeitmodelle, Öffnungszeiten von Kitas) • Praktische Verbesserungen im Alltag: Oft sind es die „kleinen“ Dinge, die Familien den Alltag erleichtern. Familienbeiräte können hier konkrete Projekte anstoßen, z. B.: o Familienfreundliche Öffnungszeiten von Behörden o Eltern-Kind-Parkplätze oder Wickelräume in öffentlichen Gebäuden o Sichere Spielplätze und autofreie Zonen vor Schulen o Finanzielle Entlastungen wie ermäßigte Eintritte für Familien • Netzwerkbildung und Empowerment: Familienbeiräte sind auch Schnittstellen zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Sie: o Vernetzen Familien mit Vereinen, Initiativen oder Unternehmen (z. B. für Patenschaftsprogramme oder Mentoring-Angebote). o Machen auf Lücken in der Versorgung aufmerksam (z. B. fehlende Therapieplätze für Kinder mit Behinderungen). o Stärken die Selbstorganisation von Familien, etwa durch Workshops zu Themen wie Erziehung oder Pflege. o Durch Kampagnen, Veranstaltungen oder Stellungnahmen machen Familienbeiräte auf Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinderarmut oder psychische Gesundheit von Eltern aufmerksam. • Langfristige gesellschaftliche Wirkung: Durch ihre Arbeit tragen Familienbeiräte dazu bei, dass Familienpolitik nicht über, sondern mit Familien gemacht wird. Das führt zu: o Mehr Gerechtigkeit (z. B. bei der Verteilung von Fördergeldern). o Mehr Akzeptanz bei kommunalen Entscheidungen (weil Familien sich gehört fühlen). 4. Mögliche organisatorische Ausgestaltung Mitglieder • mind. 6 max. 12 Mitglieder • leben in einer Familie und haben seit mind. 3 Monaten ihren Wohnsitz in Pegnitz. Amtszeit • 2 Jahre Bestellung der Mitglieder • Berufung durch Gemeinderat Satzung • Eine Vereinheitlichung durch die Verbindung zu einer Satzung der verschiedenen Beiräte in Pegnitz (Klimaschutzbeirat und Seniorenbeirat) sollte geprüft werden.

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