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Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktion B90/DIE GRÜNEN; Familienbeirat
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pegnitz |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion B90/Die Grünen beantragt die Einrichtung eines Familienbeirats in Pegnitz. Dieser soll aus Familien, Vertretern relevanter Einrichtungen und der Stadtverwaltung bestehen und regelmäßig tagen. Die Verwaltung soll innerhalb von drei Monaten ein Konzept zur Zusammensetzung, Arbeitsweise und zu Aufgaben vorlegen. Begründet wird dies mit der Unterrepräsentation junger Familien im Stadtrat, mangelnder Vernetzung familienrelevanter Einrichtungen und dem Potenzial eines Familienbeirats, Familieninteressen besser zu bündeln und familienfreundliche Verbesserungen umzusetzen.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag der Fraktion B90/Die Grünen
Pegnitz 17.07.2026
Sehr geehrter Bürgermeister Nierhoff,
lieber Wolfgang,
wir stellen folgenden Antrag und bitten, diesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die
öffentliche Tagesordnung der Stadtratssitzung zu nehmen.
Betreff: Einrichtung eines Familienbeirats in Pegnitz
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Familienbeirat in Pegnitz einzurichten. Dieser soll
aus Vertreterinnen und Vertretern von Familien, für Familien relevanten Einrichtungen
und der Stadtverwaltung bestehen und regelmäßig tagen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, innerhalb von drei Monaten ein Konzept für die
Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Aufgaben des Familienbeirats vorzulegen.
Im Anhang zu diesem Antrag sind diesbezüglich Vorschläge genannt, die auf den
Satzungen von bereits bestehenden Familienbeiräten in anderen bayrischen Kommunen
beruhen.
Begründung:
Pegnitz ist für Familien sehr attraktiv. Der Zuzug junger Familien bietet eine große
Chance. Auch in Zukunft soll Pegnitz eine Stadt mit einem exzellenten Umfeld für
Familien sein.
Allerdings sind junge Familien im Stadtrat von Pegnitz unterrepräsentiert. Zudem gibt es
derzeit keine ausreichende Vernetzung der Einrichtungen, die für Familien relevant sind.
Ein Gesamtelternbeirat existiert in Pegnitz nicht. Ein Familienbeirat kann hier Abhilfe
schaffen und die Interessen von Familien in Pegnitz besser sichtbar machen, bündeln
und vertreten.
Familienbeiräte existieren bereits in anderen Städten. Sie sind keine bloßen
Beratungsgremien, sondern aktive Gestalterinnen und Gestalter auf kommunaler Ebene.
Ein Familienbeirat in Pegnitz würde dazu beitragen, die Perspektiven ganz
unterschiedlicher Familien einzubringen wie z.B. von Alleinerziehenden, zugezogenen
Familien, Familien mit behindertem Kind. Ein besserer Austausch trägt dazu bei, die
Lebensqualität für Familien zu verbessern und die Stadt familienfreundlicher zu
gestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass der Familienbeirat verbindliche Informations-
und Mitspracherechte erhält, sowie ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt
bekommt, um wirksam arbeiten zu können.
Pegnitz, den 17.07.2026
Dr. Sandra Huber
Grüne Fraktion Pegnitz
Anhang zum Antrag „Einrichtung eines Familienbeirats in Pegnitz“
1. Ausgangslage
Familien stehen vor vielfältigen Herausforderungen in den Bereichen Kinderbetreuung,
Bildung, Freizeitgestaltung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere der
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter und die
stufenweise Einführung ab August 2026 erhöht den Bedarf an verlässlichen
Betreuungsstrukturen.
Ein Familienbeirat kann jetzt und in Zukunft als Bindeglied zwischen Träger der
Einrichtungen, Verwaltung, Stadtrat und Elternschaft dienen.
Beispiele aus Bayern zeigen, dass solche Gremien sowohl in kleineren Städten als auch
in größeren Kommunen erfolgreich arbeiten. Insbesondere zu nennen sind Bamberg (ca.
80.000 Einwohner, Familienbeirat seit 2004), Straubing (ca. 48.000 Einwohner, seit
2006), Erlenbach am Main (ca. 10.000 Einwohner, seit 2007), Puchheim (ca. 21.000
Einwohner), Starnberg (ca. 24.000 Einwohner, seit 2025) und Vaterstetten (ca. 25.000
Einwohner, seit 2025).
2. Aufgaben und Ziele eines Familienbeirats
Familienbeiräte sind keine bloßen „Beratungsgremien“, sondern aktive Gestalter*innen
auf kommunaler Ebene Ihre Wirkung hängt zwar von der konkreten Ausgestaltung ab,
aber grundsätzlich können sie in folgenden Bereichen etwas erreichen:
• Beratung:
Familienbeiräte bringen die Perspektiven von Familien – ob mit Kindern,
pflegenden Angehörigen oder anderen Lebensrealitäten – ein. Sie beraten
beispielsweise zu Themen wie:
o Kinderbetreuung (z. B. Qualität der Betreuung, Ernährung)
o Wohnen (z. B. familienfreundliche Neubaugebiete, bezahlbarer
Wohnraum)
o Mobilität (z. B. sichere Schulwege, barrierefreie ÖPNV-Angebote)
o Bildung und Freizeit (z. B. Ganztagsschulangebote, Jugendzentren)
o Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. flexible Arbeitszeitmodelle,
Öffnungszeiten von Kitas)
• Praktische Verbesserungen im Alltag:
Oft sind es die „kleinen“ Dinge, die Familien den Alltag erleichtern.
Familienbeiräte können hier konkrete Projekte anstoßen, z. B.:
o Familienfreundliche Öffnungszeiten von Behörden
o Eltern-Kind-Parkplätze oder Wickelräume in öffentlichen Gebäuden
o Sichere Spielplätze und autofreie Zonen vor Schulen
o Finanzielle Entlastungen wie ermäßigte Eintritte für Familien
• Netzwerkbildung und Empowerment:
Familienbeiräte sind auch Schnittstellen zwischen Politik, Verwaltung und
Zivilgesellschaft. Sie:
o Vernetzen Familien mit Vereinen, Initiativen oder Unternehmen (z. B. für
Patenschaftsprogramme oder Mentoring-Angebote).
o Machen auf Lücken in der Versorgung aufmerksam (z. B. fehlende
Therapieplätze für Kinder mit Behinderungen).
o Stärken die Selbstorganisation von Familien, etwa durch Workshops zu
Themen wie Erziehung oder Pflege.
o Durch Kampagnen, Veranstaltungen oder Stellungnahmen machen
Familienbeiräte auf Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Kinderarmut oder psychische Gesundheit von Eltern aufmerksam.
• Langfristige gesellschaftliche Wirkung:
Durch ihre Arbeit tragen Familienbeiräte dazu bei, dass Familienpolitik nicht
über, sondern mit Familien gemacht wird. Das führt zu:
o Mehr Gerechtigkeit (z. B. bei der Verteilung von Fördergeldern).
o Mehr Akzeptanz bei kommunalen Entscheidungen (weil Familien sich
gehört fühlen).
4. Mögliche organisatorische Ausgestaltung
Mitglieder
• mind. 6 max. 12 Mitglieder
• leben in einer Familie und haben seit mind. 3 Monaten ihren Wohnsitz in Pegnitz.
Amtszeit
• 2 Jahre
Bestellung der Mitglieder
• Berufung durch Gemeinderat
Satzung
• Eine Vereinheitlichung durch die Verbindung zu einer Satzung der verschiedenen
Beiräte in Pegnitz (Klimaschutzbeirat und Seniorenbeirat) sollte geprüft werden.
Text aus PDF extrahiert