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Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktionen SPD; Hundesteuersatzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindePegnitz
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, die Hundesteuersatzung um eine Steuerermäßigung zu ergänzen: Halter, die einen Hund aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten Tierheim adoptieren, erhalten für maximal 24 Monate monatlich eine Reduktion um ein Zehntel des Steuersatzes. Ziel ist die Förderung von Adoptionen aus Tierheimen, um deren Kapazitäten zu entlasten und den Tierschutz zu stärken. Ein Beschluss ist dem Text nicht zu entnehmen.

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Dokument

Extrahierter Text

SP D-Fraktion im Stadtrat Pegnitz, Pegnitztalstr. 10, 91257 Pegnitz Pegnitztalstr. 10 91257 Pegnitz Stadt Pegnitz Herrn Bürgermeister Tel.: 09241 - 2617 Wolfgang Nierhoff Homepage: www.spd-pegnitz.de Per Email Email: [email protected] Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion stellen wir folgenden Antrag: Folgende Regelung wird der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer – HuSt – vom 26. Oktober 2007, in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 15. Dezember 2021, als Absatz 3 unter Paragraph 6 Steuerermäßigungen hinzugefügt. (3) Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ein Zehntel des Steuersatzes. Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten 24 Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt gewährt. Begründung: Die vorgeschlagene Ergänzung der Hundesteuersatzung um den neuen Absatz schafft einen effektiven Anreiz für die Adoption von Hunden aus steuerbegünstigten, öffentlich geförderten Tierheimen oder Tierasylen und stärkt damit nachhaltig den Tierschutz in Pegnitz und Umgebung. Durch die monatliche Ermäßigung um ein Zehntel des Steuersatzes – begrenzt auf maximal 24 Monate – werden Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet, die einem Heimhund ein neues Zuhause bieten, was die Vermittlungschancen solcher Tiere merklich erhöhen kann. Dies entlastet überforderte Tierheime, die oft mit hohen Unterbringungs- und Versorgungskosten kämpfen, und reduziert so das Tierleid langfristig. Tierschutzrelevanz und Stärkung der Tierheime Viele Hunde in Tierheimen warten monate- oder jahrelang auf ein Zuhause, was die Kapazitäten der Einrichtungen bindet und öffentliche Fördermittel ineffizient macht. Die Regelung priorisiert genau diese Tiere aus anerkannten Tierheimen nach Abgabenordnung, indem sie Adoptionshalter belohnt und so die Auslastung senkt – ähnlich wie in anderen bayerischen Städten oder Kommunen, wo vergleichbare Ermäßigungen erfolgreich umgesetzt werden. Dadurch können Tierheime mehr Ressourcen in Prävention, Kastration oder Notaufnahmen investieren und ihre Arbeit als zentrale Säule des Tierschutzes ausbauen. Kommunale Vorteile und Rechtmäßigkeit Pegnitz als lokale Gemeinde hat Gestaltungsspielraum bei der Hundesteuer, die als Aufwandsteuer frei einsetzbar ist, um tierschutzpolitische Ziele zu fördern. Die Begrenzung auf 24 Monate gewährleistet Fairness gegenüber anderen Steuerpflichtigen und vermeidet dauerhafte Einbußen, während sie gleichzeitig ein starkes Signal für verantwortungsvollen Tierbesitz setzt. Diese Maßnahme positioniert Pegnitz als vorbildliche Tierschutzkommune und steigert die Bürgerzufriedenheit.

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