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Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktionen SPD; Hundesteuersatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pegnitz |
| Datum | 2026-09-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, die Hundesteuersatzung um eine Steuerermäßigung zu ergänzen: Halter, die einen Hund aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten Tierheim adoptieren, erhalten für maximal 24 Monate monatlich eine Reduktion um ein Zehntel des Steuersatzes. Ziel ist die Förderung von Adoptionen aus Tierheimen, um deren Kapazitäten zu entlasten und den Tierschutz zu stärken. Ein Beschluss ist dem Text nicht zu entnehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
SP D-Fraktion im Stadtrat Pegnitz, Pegnitztalstr. 10, 91257 Pegnitz Pegnitztalstr. 10
91257 Pegnitz
Stadt Pegnitz
Herrn Bürgermeister Tel.: 09241 - 2617
Wolfgang Nierhoff Homepage: www.spd-pegnitz.de
Per Email Email: [email protected]
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion stellen wir folgenden
Antrag:
Folgende Regelung wird der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer – HuSt –
vom 26. Oktober 2007, in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 15.
Dezember 2021, als Absatz 3 unter Paragraph 6 Steuerermäßigungen hinzugefügt.
(3) Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als
steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen
Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen,
ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ein Zehntel des
Steuersatzes. Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten 24 Monate der
Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt gewährt.
Begründung:
Die vorgeschlagene Ergänzung der Hundesteuersatzung um den neuen Absatz
schafft einen effektiven Anreiz für die Adoption von Hunden aus steuerbegünstigten,
öffentlich geförderten Tierheimen oder Tierasylen und stärkt damit nachhaltig den
Tierschutz in Pegnitz und Umgebung. Durch die monatliche Ermäßigung um ein
Zehntel des Steuersatzes – begrenzt auf maximal 24 Monate – werden Bürgerinnen
und Bürger finanziell entlastet, die einem Heimhund ein neues Zuhause bieten, was
die Vermittlungschancen solcher Tiere merklich erhöhen kann. Dies entlastet
überforderte Tierheime, die oft mit hohen Unterbringungs- und Versorgungskosten
kämpfen, und reduziert so das Tierleid langfristig.
Tierschutzrelevanz und Stärkung der Tierheime
Viele Hunde in Tierheimen warten monate- oder jahrelang auf ein Zuhause, was die
Kapazitäten der Einrichtungen bindet und öffentliche Fördermittel ineffizient macht.
Die Regelung priorisiert genau diese Tiere aus anerkannten Tierheimen nach
Abgabenordnung, indem sie Adoptionshalter belohnt und so die Auslastung senkt –
ähnlich wie in anderen bayerischen Städten oder Kommunen, wo vergleichbare
Ermäßigungen erfolgreich umgesetzt werden. Dadurch können Tierheime mehr
Ressourcen in Prävention, Kastration oder Notaufnahmen investieren und ihre Arbeit
als zentrale Säule des Tierschutzes ausbauen.
Kommunale Vorteile und Rechtmäßigkeit
Pegnitz als lokale Gemeinde hat Gestaltungsspielraum bei der Hundesteuer, die als
Aufwandsteuer frei einsetzbar ist, um tierschutzpolitische Ziele zu fördern. Die
Begrenzung auf 24 Monate gewährleistet Fairness gegenüber anderen
Steuerpflichtigen und vermeidet dauerhafte Einbußen, während sie gleichzeitig ein
starkes Signal für verantwortungsvollen Tierbesitz setzt. Diese Maßnahme
positioniert Pegnitz als vorbildliche Tierschutzkommune und steigert die
Bürgerzufriedenheit.
Text aus PDF extrahiert