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Beschluss zur Spendenanahme für den Umbau der "Alten Schule" Gladigau zum Vereinshaus
Angenommen16 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Osterburg |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Bürgermeister beantragt, eine Spende des Vereins „Dorftheater Gladigau" in Höhe von 30.000 € anzunehmen. Die Spende soll den Eigenanteil für den Umbau der „Alten Schule" in Gladigau zu einer neuen Spielstätte des Theaters finanzieren und LEADER-Fördermittel in Höhe von 70.000 € ergänzen. Der Stadtrat beschloss am 08.09.2026, die Spende anzunehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Osterburg (Altmark)
TYP: Beschlussvorlage
Status: öffentlich
Nummer: IV/2026/318
Datum: 16.07.2026
Aktenzeichen:
Einreicher: Bürgermeister
Federführendes Amt: Bau- und Wirtschaftsförderungsamt
Gremium Termin Genehmigung Stimmverh. J N E
Stadtrat 08.09.2026
Betreff
Beschluss zur Spendenanahme für den Umbau der "Alten Schule" Gladigau zum
Vereinshaus
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt, den Spendenbeitrag des Vereins „Dorftheater Gladigau“, vertreten
durch dessen Intendanten Herrn Horst Bannehr, Gladigauer Dorfstraße 51, 39606
Hansestadt Osterburg (Altmark), OT Gladigau in Höhe von 30.000€ für den Umbau der
„Alten Schule“ in Gladigau zum Vereinshaus (neue Spielstätte des Dorftheaters)
anzunehmen.
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Bürgermeister
Problembeschreibung/Begründung/Rechtsgrundlage:
Der Vorstand des Dorftheaters Gladigau hat angeboten und am 14.07.2026 in der
Mitgliederversammlung beschlossen, den Umbau der „Alten Schule“ in Gladigau zur neuen
Spielstätte des Dorftheaters mit einer Spende in Höhe von 30.000€ zu unterstützen und
somit den Eigenanteil der Zuwendung von Fördermitteln in Höhe von 70.000€ aus dem
LEADER-Programm zu stellen.
Gemäß der Dienstanweisung DA20/27/15 zur Annahme und Verwendung von Spenden und
ähnlichen Zuwendungen in Verbindung mit den Rundverfügungen des
Landesverwaltungsamtes Nr. 27/14 vom 30. Oktober 2014 und 24/15 vom 07. Juli 2015
sowie der Hauptsatzung § 4 Abs. 8 der Hansestadt Osterburg (Altmark) entscheidet der
Stadtrat über die Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen, wenn der
Vermögenswert der einzelnen Zahlung die Höhe von 15.000,00€ übersteigt.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkung:
Produkt / Sachkonto : 57301045.23410000 , Einzahlung in Höhe von 30.000€
Anlagen:
Beschluss des Vorstandes des Dorftheaters Gladigau vom 14.07.2026
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Unterschrift Amtsleitung Mitzeichnung Amtsleitung
Fachamt Amt für Finanzen
Notizen zur Vorlage
Text aus PDF extrahiert