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Beschluss über den Jahresabschluss 2024 der Hansestadt Osterburg (Altmark) sowie die Entlastungserteilung für den Bürgermeister
Angenommen15 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Osterburg |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Stadtrat Osterburg bestätigt den Jahresabschluss 2024 der Hansestadt gemäß Kommunalverfassungsgesetz. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss ohne bestätigungsrelevante Einwände geprüft und erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2024 uneingeschränkt Entlastung erteilt. Der Jahresfehlbetrag wird durch Rücklagen aus Überschüssen ausgeglichen und vollständig vorgetragen.
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Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Osterburg (Altmark)
TYP: Beschlussvorlage
Status: öffentlich
Nummer: IV/2026/313
Datum: 08.07.2026
Aktenzeichen:
Einreicher: Hintze, Franziska
Federführendes Amt: Amt für Finanzen
Gremium Termin Genehmigung Stimmverh. J N E
Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2026
Stadtrat 08.09.2026
Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2024 der Hansestadt Osterburg (Altmark) sowie die
Entlastungserteilung für den Bürgermeister
Beschlusstext:
Gemäß § 120 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird der
Jahresabschluss 2024 bestätigt. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2024
uneingeschränkt Entlastung erteilt.
........................................
Bürgermeister
Problembeschreibung/Begründung/Rechtsgrundlage:
Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA besteht die ausschließliche Zuständigkeit des Stadtrates
für die Entgegennahme des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters.
Mit der Bestätigung des Jahresabschlusses entscheidet der Stadtrat zugleich über die
Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung (§ 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA).
Das Rechnungsprüfungsamt hat den vom Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss
geprüft. Das Verfahren und das Ergebnis der Prüfung sind im Prüfbericht vom 01.07.2026
zusammengefasst. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse begegnen der
Endfassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Hansestadt Osterburg (Altmark)
keine bestätigungsrelevanten Einwände der Prüfer.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 führte zu einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk seitens des Rechnungsprüfungsamtes. Auf der Grundlage ihrer
Prüfungsergebnisse sprechen die Prüfer dem Stadtrat die Empfehlung aus, den in Anwendung
der Bestimmungen im § 120 KVG LSA erstellten Abschluss für das Jahr 2024 zu bestätigen
und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 die uneingeschränkte Entlastung zu
erteilen.
Die Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss
2024 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Umgang mit dem Jahresergebnis 2024
Der Jahresfehlbetrag kann durch Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
ausgeglichen werden. Der Jahresfehlbetrag wird somit gemäß § 24 Abs. 1 KomHVO LSA in
voller Höhe vorgetragen.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt diesem Beschluss zuzustimmen.
Anlagen:
Prüfbericht vom 01.07.2026
Rechenschaftsbericht 2024
Stellungnahme zum Prüfbericht
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Unterschrift Amtsleitung Mitzeichnung Amtsleitung
Fachamt Amt für Finanzen
Notizen zur Vorlage
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