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Beschluss über den Jahresabschluss 2024 der Hansestadt Osterburg (Altmark) sowie die Entlastungserteilung für den Bürgermeister

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOsterburg
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Stadtrat Osterburg bestätigt den Jahresabschluss 2024 der Hansestadt gemäß Kommunalverfassungsgesetz. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss ohne bestätigungsrelevante Einwände geprüft und erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2024 uneingeschränkt Entlastung erteilt. Der Jahresfehlbetrag wird durch Rücklagen aus Überschüssen ausgeglichen und vollständig vorgetragen.

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Hansestadt Osterburg (Altmark) TYP: Beschlussvorlage Status: öffentlich Nummer: IV/2026/313 Datum: 08.07.2026 Aktenzeichen: Einreicher: Hintze, Franziska Federführendes Amt: Amt für Finanzen Gremium Termin Genehmigung Stimmverh. J N E Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2026 Stadtrat 08.09.2026 Betreff Beschluss über den Jahresabschluss 2024 der Hansestadt Osterburg (Altmark) sowie die Entlastungserteilung für den Bürgermeister Beschlusstext: Gemäß § 120 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird der Jahresabschluss 2024 bestätigt. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2024 uneingeschränkt Entlastung erteilt. ........................................ Bürgermeister Problembeschreibung/Begründung/Rechtsgrundlage: Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA besteht die ausschließliche Zuständigkeit des Stadtrates für die Entgegennahme des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters. Mit der Bestätigung des Jahresabschlusses entscheidet der Stadtrat zugleich über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung (§ 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA). Das Rechnungsprüfungsamt hat den vom Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss geprüft. Das Verfahren und das Ergebnis der Prüfung sind im Prüfbericht vom 01.07.2026 zusammengefasst. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse begegnen der Endfassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Hansestadt Osterburg (Altmark) keine bestätigungsrelevanten Einwände der Prüfer. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 führte zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk seitens des Rechnungsprüfungsamtes. Auf der Grundlage ihrer Prüfungsergebnisse sprechen die Prüfer dem Stadtrat die Empfehlung aus, den in Anwendung der Bestimmungen im § 120 KVG LSA erstellten Abschluss für das Jahr 2024 zu bestätigen und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2024 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Umgang mit dem Jahresergebnis 2024 Der Jahresfehlbetrag kann durch Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden. Der Jahresfehlbetrag wird somit gemäß § 24 Abs. 1 KomHVO LSA in voller Höhe vorgetragen. Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt diesem Beschluss zuzustimmen. Anlagen: Prüfbericht vom 01.07.2026 Rechenschaftsbericht 2024 Stellungnahme zum Prüfbericht ____________________________ __________________________ Unterschrift Amtsleitung Mitzeichnung Amtsleitung Fachamt Amt für Finanzen Notizen zur Vorlage

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