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Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte
Angenommen14 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Osterburg |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Bürgermeister der Hansestadt Osterburg beantragt die Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung für die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte. Grund sind neu festgesetzte Beitragssätze für 2026 der Unterhaltungsverbände, eine Änderung des Wassergesetzes Sachsen-Anhalt und redaktionelle Anpassungen (Ersetzung „Erschwernisbeitrag" durch „Versiegelungsbeitrag"). Der Stadtrat beschloss die Änderungssatzung am 08.09.2026. Die Umlagesätze für Flächen- und Versiegelungsbeiträge erhöhen sich teils deutlich gegenüber 2025, Verwaltungskosten steigen auf 50,4 TEUR.
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Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Osterburg (Altmark)
TYP: Beschlussvorlage
Status: öffentlich
Nummer: IV/2026/317
Datum: 14.07.2026
Aktenzeichen:
Einreicher: Bürgermeister
Federführendes Amt: Amt für Finanzen
Gremium Termin Genehmigung Stimmverh. J N E
Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2026
Stadtrat 08.09.2026
Betreff
Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) beschließt die 1. Änderungssatzung zur
Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland,
Milde/Biese und Uchte.
........................................
Bürgermeister
Problembeschreibung/Begründung/Rechtsgrundlage:
Die Hansestadt Osterburg (Altmark) ist gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden
Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte. Aufgrund dieser gesetzlichen Mitgliedschaft hat die
Hansestadt Osterburg (Altmark) Verbandsbeiträge zur Erfüllung der Aufgaben des
Unterhaltungsverbandes zu leisten.
Die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland,
Milde/Biese und Uchte wurde durch den Stadtrat am 09.09.2025 als Neufassung beschlossen
und bildet die Grundlage für die Erhebung der Umlage der Verbandsbeiträge. Eine Änderung
der Satzung ist erforderlich, da die Unterhaltungsverbände ihre Beiträge für das Kalenderjahr
2026 neu festgesetzt haben. Die daraus resultierenden Umlagesätze sind entsprechend in
der Satzung anzupassen. Darüber hinaus erfolgte eine Änderung des § 56 Wassergesetz für
das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.10.2025, in Kraft
getreten am 11.10.2025. Mit der 1. Änderungssatzung werden die Inhalte auf den rechtlich
aktuellen Stand gebracht sowie einzelne redaktionelle und begriffliche Anpassungen
vorgenommen.
Wesentliche Änderungen der 1. Änderungssatzung sind:
Klarstellung in § 2, dass die Umlage als Flächen- und Versiegelungsumlage
erhoben wird. Die Ergänzung erfolgt entsprechend der Empfehlung der
Orientierungssatzung.
Der bisher verwendete Begriff „Erschwernisbeitrag" wird durch den Begriff
„Versiegelungsbeitrag" ersetzt. Die entsprechenden Anpassungen erfolgen in den
§§ 3, 6 und 7. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung d.h. die bisherige
Vorgehensweise in Bezug auf die Ermittlung entspricht dem früheren
Erschwernisbeitrag.
Anpassung des Anteils des Versiegelungsbeitrages im Unterhaltungsverband Uchte
von 10,91 % auf 10,90 % entsprechend der aktuellen Verbandssatzung.
Festsetzung der Umlagesätze für das Kalenderjahr 2026 entsprechend den
Beitragsbescheiden der Unterhaltungsverbände.
Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht die Veränderungen der Umlagesätze für den
Flächenbeitrag und die Versiegelungsbeitrag einschließlich der Verwaltungskosten gegenüber
dem Vorjahr.
Unterhaltungsverband Aktuelles Jahr Vorjahr 2025 Veränderung
2026
Flächenbeitrag (§ 7 Abs. 1) (§ 7 Abs. 1)
UHV Uchte 17,08 EUR/ha 16,50 EUR/ha +0,58 EUR/ha
UHV Seege / Aland 20,14 EUR/ha 19,98 EUR/ha +0,16 EUR/ha
UHV Milde / Biese 15,97 EUR/ha 15,34 EUR/ha +0,63 EUR/ha
Versiegelungsbeitrag (§ 7 Abs. 2) (§ 7 Abs. 2)
UHV Uchte 22,49 EUR/ha 21,30 EUR/ha +1,19 EUR/ha
UHV Seege / Aland 41,12 EUR/ha 38,60 EUR/ha +2,52 EUR/ha
UHV Milde / Biese 26,20 EUR/ha 25,64 EUR/ha +0,56 EUR/ha
In § 7 der 1. Änderungssatzung sind die Umlagesätze für das jeweilige Verbandsgebiet
festgesetzt. Die Gemeinde hat gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 WG LSA die Verpflichtung, neben
dem an den Unterhaltungsverband zu entrichtenden Beitrag auch die ihr bei der Erhebung der
Umlage entstehenden Verwaltungskosten umzulegen. Wie auch im Vorjahr, enthalten die
Umlagesätze die seitens der Verwaltung kalkulierten Verwaltungskosten. Die kalkulierten
Verwaltungskosten – die für jedes Jahr neu zu bestimmen sind - setzen sich aus Personal -,
Sach- und Gemeinkosten (z.B. Abschreibungen) zusammen. Diese wurden sodann
entsprechend der gesetzlichen Vorgabe auf die beiden Umlagearten (Flächen- und
Erschwernisumlage) im Verhältnis 90 % zu 10 % verteilt. Dementsprechend wurden 90 % der
Verwaltungskosten auf die gesamte in den Verbandsgebieten gelegene Gemeindefläche und
10 % auf die gesamte in den Verbandsgebieten gelegene nicht Grundsteuer A pflichtige Fläche
umgelegt. Somit ergibt sich ein für alle Verbände gleicher Verwaltungskostenumlagebetrag je
ha, der in Summe zu den jeweiligen Verbandsbeiträgen addiert und dann durch die
ausgewiesene Verbandsfläche geteilt wurde. Für das Jahr 2026 betragen die
Verwaltungskosten 50,4 TEUR (Vorjahr 43,6 TEUR).
Der Beschluss der 1. Änderungssatzung ist erforderlich, um die Umlage der Verbandsbeiträge
für das Kalenderjahr 2026 rechtssicher erheben zu können.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung
Finanzielle Auswirkung:
Erträge aus der Umlage der Verbandsbeiträge in Höhe von rd. 405.500 EUR (lt.Plan 2026:
55201.001/44880000) dienen zur Deckung der Aufwendungen der an die UHV’s
zuzahlenden Verbandsbeiträge (55201.001/53130000) und eigenen Verwaltungskosten.
Anlagen:
- Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte
- Anlage 2: Synopse zur Satzung
- Anlage 3: Kalkulation der Verwaltungskosten zur Umlage der Verbandsbeiträge 2025
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Unterschrift Amtsleitung Mitzeichnung Amtsleitung
Fachamt Amt für Finanzen
Notizen zur Vorlage
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