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Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte

Angenommen14 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOsterburg
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Bürgermeister der Hansestadt Osterburg beantragt die Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung für die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte. Grund sind neu festgesetzte Beitragssätze für 2026 der Unterhaltungsverbände, eine Änderung des Wassergesetzes Sachsen-Anhalt und redaktionelle Anpassungen (Ersetzung „Erschwernisbeitrag" durch „Versiegelungsbeitrag"). Der Stadtrat beschloss die Änderungssatzung am 08.09.2026. Die Umlagesätze für Flächen- und Versiegelungsbeiträge erhöhen sich teils deutlich gegenüber 2025, Verwaltungskosten steigen auf 50,4 TEUR.

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Hansestadt Osterburg (Altmark) TYP: Beschlussvorlage Status: öffentlich Nummer: IV/2026/317 Datum: 14.07.2026 Aktenzeichen: Einreicher: Bürgermeister Federführendes Amt: Amt für Finanzen Gremium Termin Genehmigung Stimmverh. J N E Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2026 Stadtrat 08.09.2026 Betreff Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte Beschlusstext: Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte. ........................................ Bürgermeister Problembeschreibung/Begründung/Rechtsgrundlage: Die Hansestadt Osterburg (Altmark) ist gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte. Aufgrund dieser gesetzlichen Mitgliedschaft hat die Hansestadt Osterburg (Altmark) Verbandsbeiträge zur Erfüllung der Aufgaben des Unterhaltungsverbandes zu leisten. Die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte wurde durch den Stadtrat am 09.09.2025 als Neufassung beschlossen und bildet die Grundlage für die Erhebung der Umlage der Verbandsbeiträge. Eine Änderung der Satzung ist erforderlich, da die Unterhaltungsverbände ihre Beiträge für das Kalenderjahr 2026 neu festgesetzt haben. Die daraus resultierenden Umlagesätze sind entsprechend in der Satzung anzupassen. Darüber hinaus erfolgte eine Änderung des § 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.10.2025, in Kraft getreten am 11.10.2025. Mit der 1. Änderungssatzung werden die Inhalte auf den rechtlich aktuellen Stand gebracht sowie einzelne redaktionelle und begriffliche Anpassungen vorgenommen. Wesentliche Änderungen der 1. Änderungssatzung sind:  Klarstellung in § 2, dass die Umlage als Flächen- und Versiegelungsumlage erhoben wird. Die Ergänzung erfolgt entsprechend der Empfehlung der Orientierungssatzung.  Der bisher verwendete Begriff „Erschwernisbeitrag" wird durch den Begriff „Versiegelungsbeitrag" ersetzt. Die entsprechenden Anpassungen erfolgen in den §§ 3, 6 und 7. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung d.h. die bisherige Vorgehensweise in Bezug auf die Ermittlung entspricht dem früheren Erschwernisbeitrag.  Anpassung des Anteils des Versiegelungsbeitrages im Unterhaltungsverband Uchte von 10,91 % auf 10,90 % entsprechend der aktuellen Verbandssatzung.  Festsetzung der Umlagesätze für das Kalenderjahr 2026 entsprechend den Beitragsbescheiden der Unterhaltungsverbände. Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht die Veränderungen der Umlagesätze für den Flächenbeitrag und die Versiegelungsbeitrag einschließlich der Verwaltungskosten gegenüber dem Vorjahr. Unterhaltungsverband Aktuelles Jahr Vorjahr 2025 Veränderung 2026 Flächenbeitrag (§ 7 Abs. 1) (§ 7 Abs. 1) UHV Uchte 17,08 EUR/ha 16,50 EUR/ha +0,58 EUR/ha UHV Seege / Aland 20,14 EUR/ha 19,98 EUR/ha +0,16 EUR/ha UHV Milde / Biese 15,97 EUR/ha 15,34 EUR/ha +0,63 EUR/ha Versiegelungsbeitrag (§ 7 Abs. 2) (§ 7 Abs. 2) UHV Uchte 22,49 EUR/ha 21,30 EUR/ha +1,19 EUR/ha UHV Seege / Aland 41,12 EUR/ha 38,60 EUR/ha +2,52 EUR/ha UHV Milde / Biese 26,20 EUR/ha 25,64 EUR/ha +0,56 EUR/ha In § 7 der 1. Änderungssatzung sind die Umlagesätze für das jeweilige Verbandsgebiet festgesetzt. Die Gemeinde hat gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 WG LSA die Verpflichtung, neben dem an den Unterhaltungsverband zu entrichtenden Beitrag auch die ihr bei der Erhebung der Umlage entstehenden Verwaltungskosten umzulegen. Wie auch im Vorjahr, enthalten die Umlagesätze die seitens der Verwaltung kalkulierten Verwaltungskosten. Die kalkulierten Verwaltungskosten – die für jedes Jahr neu zu bestimmen sind - setzen sich aus Personal -, Sach- und Gemeinkosten (z.B. Abschreibungen) zusammen. Diese wurden sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgabe auf die beiden Umlagearten (Flächen- und Erschwernisumlage) im Verhältnis 90 % zu 10 % verteilt. Dementsprechend wurden 90 % der Verwaltungskosten auf die gesamte in den Verbandsgebieten gelegene Gemeindefläche und 10 % auf die gesamte in den Verbandsgebieten gelegene nicht Grundsteuer A pflichtige Fläche umgelegt. Somit ergibt sich ein für alle Verbände gleicher Verwaltungskostenumlagebetrag je ha, der in Summe zu den jeweiligen Verbandsbeiträgen addiert und dann durch die ausgewiesene Verbandsfläche geteilt wurde. Für das Jahr 2026 betragen die Verwaltungskosten 50,4 TEUR (Vorjahr 43,6 TEUR). Der Beschluss der 1. Änderungssatzung ist erforderlich, um die Umlage der Verbandsbeiträge für das Kalenderjahr 2026 rechtssicher erheben zu können. Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung Finanzielle Auswirkung: Erträge aus der Umlage der Verbandsbeiträge in Höhe von rd. 405.500 EUR (lt.Plan 2026: 55201.001/44880000) dienen zur Deckung der Aufwendungen der an die UHV’s zuzahlenden Verbandsbeiträge (55201.001/53130000) und eigenen Verwaltungskosten. Anlagen: - Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Seege/Aland, Milde/Biese und Uchte - Anlage 2: Synopse zur Satzung - Anlage 3: Kalkulation der Verwaltungskosten zur Umlage der Verbandsbeiträge 2025 ____________________________ __________________________ Unterschrift Amtsleitung Mitzeichnung Amtsleitung Fachamt Amt für Finanzen Notizen zur Vorlage

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