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Bodenordnungsverfahren Klein-Schwechten - Änderung der Gemeindegebietsgrenzen

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOsterburg
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Hansestadt Osterburg stimmt der Anpassung der Gemeindegebietsgrenzen in der Gemarkung Walsleben im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Klein-Schwechten zu. Die NBS Norddeutschen Bauernsiedlung korrigiert die Gemarkungsgrenze zwischen Osterburg und Goldbeck aufgrund geänderter Topografie und Flurstückstruktur über Jahrzehnte. Die Verfahrensfläche erhöht sich um 0,39 Hektar ohne Flächenverlust; finanzielle Auswirkungen bestehen nicht.

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Hansestadt Osterburg (Altmark) TYP: Beschlussvorlage Status: öffentlich Nummer: IV/2026/321 Datum: 29.07.2026 Aktenzeichen: Einreicher: Bürgermeister Federführendes Amt: Bau- und Wirtschaftsförderungsamt Gremium Termin Genehmigung Stimmverh. J N E Ortschaftsrat Walsleben Ausschuss für Bauen und 25.08.2026 Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2026 Stadtrat 08.09.2026 Betreff Bodenordnungsverfahren Klein-Schwechten - Änderung der Gemeindegebietsgrenzen Beschlusstext: Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) beschließt die im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Klein-Schwechten geplante Anpassung der Gemeindegebietsgrenzen aufgrund der geänderten Topografie und der sich daraus ergebenen geänderten Flächenstruktur im Bereich der Gemarkung Walsleben gemäß des Antrages der NBS Norddeutschen Bauernsiedlung vom 09.07.2026. ........................................ Bürgermeister Problembeschreibung/Begründung/Rechtsgrundlage: Die NBS Norddeutschen Bauernsiedlung wurde vom ALFF Altmark mit der Durchführung des Bodenordnungsverfahrens Klein-Schwechten beauftragt. Innerhalb dieses seit einigen Jahren laufenden Flurbereinigungsverfahrens wurde die Korrektur der bestehenden Gemarkungsgrenze von Walsleben im Verfahrensgebiet aufgrund der im Laufe der Jahrzehnte entstandenen Topografie und der sich daraus ergebenen geänderten Flurstücksstruktur angepasst. Die Grenze zwischen Osterburg und Goldbeck wurde in diesem Bereich des Verfahrensgebietes begradigt. Wegen der positiven Messdifferenz im Verfahrensgebiet hat die Veränderung der Gemeindegrenzen keinen Flächenverlust zur Folge; die Verfahrensfläche in der Gemarkung Walsleben, Flur 4 erhöht sich von alt 59,2276 ha auf 59,6173 ha (Diff. + 0,3897 ha). Die vorläufige Besitzeinweisung in die neuen Flurstücke erfolgte bereits mit Anordnung vom 05.06.2025 zum 01.10.2025. Damit die Änderung der Gemeindegrenzen gemäß § 17 ff KVG LSA mit dem Bodenordnungsplan veranlasst und mit dessen Ausführungsanordnung nach Flurbereinigungsgesetz über das ALFF Altmark rechtskräftig werden kann, bedarf es der Zustimmung der Hansestadt Osterburg (Altmark) als Belegenheitsgemeinde. Auswirkungen durch die Begradigung der Gemeindegrenze sowie mit der bereits erfolgten Besitzeinweisung in die neuen Flurstücke der Stadt auf bestehende Verträge mit Windkraftbetreibern (hier WP Walsleben-Goldbeck) bestehen nicht. Dem Ortschaftsrat Walsleben wurde die Beschlussvorlage wegen der Anhörungspflicht nach § 16 Hauptsatzung vorgelegt. Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat der Beschlussvorlage zuzustimmen, da mit dem Bodenordnungsverfahren u.a. bestehende ungeregelte Grundstücksverhältnisse neu geordnet und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Finanzielle Auswirkung: In Verbindung mit dem Flurbereinigungsverfahren bestehen keine direkten finanziellen Auswirkungen. Anlagen: Antrag zur Änderung Gemeindegrenzen Übersichtskarte mit Gemarkungen und Fluren ____________________________ __________________________ Unterschrift Amtsleitung Mitzeichnung Amtsleitung Fachamt Amt für Finanzen Notizen zur Vorlage

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