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Bodenordnungsverfahren Klein-Schwechten - Änderung der Gemeindegebietsgrenzen
Angenommen15 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Osterburg |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Hansestadt Osterburg stimmt der Anpassung der Gemeindegebietsgrenzen in der Gemarkung Walsleben im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Klein-Schwechten zu. Die NBS Norddeutschen Bauernsiedlung korrigiert die Gemarkungsgrenze zwischen Osterburg und Goldbeck aufgrund geänderter Topografie und Flurstückstruktur über Jahrzehnte. Die Verfahrensfläche erhöht sich um 0,39 Hektar ohne Flächenverlust; finanzielle Auswirkungen bestehen nicht.
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Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Osterburg (Altmark)
TYP: Beschlussvorlage
Status: öffentlich
Nummer: IV/2026/321
Datum: 29.07.2026
Aktenzeichen:
Einreicher: Bürgermeister
Federführendes Amt: Bau- und Wirtschaftsförderungsamt
Gremium Termin Genehmigung Stimmverh. J N E
Ortschaftsrat Walsleben
Ausschuss für Bauen und 25.08.2026
Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2026
Stadtrat 08.09.2026
Betreff
Bodenordnungsverfahren Klein-Schwechten - Änderung der Gemeindegebietsgrenzen
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) beschließt die im Rahmen des
Bodenordnungsverfahrens Klein-Schwechten geplante Anpassung der
Gemeindegebietsgrenzen aufgrund der geänderten Topografie und der sich daraus ergebenen
geänderten Flächenstruktur im Bereich der Gemarkung Walsleben gemäß des Antrages der
NBS Norddeutschen Bauernsiedlung vom 09.07.2026.
........................................
Bürgermeister
Problembeschreibung/Begründung/Rechtsgrundlage:
Die NBS Norddeutschen Bauernsiedlung wurde vom ALFF Altmark mit der Durchführung des
Bodenordnungsverfahrens Klein-Schwechten beauftragt. Innerhalb dieses seit einigen Jahren
laufenden Flurbereinigungsverfahrens wurde die Korrektur der bestehenden
Gemarkungsgrenze von Walsleben im Verfahrensgebiet aufgrund der im Laufe der Jahrzehnte
entstandenen Topografie und der sich daraus ergebenen geänderten Flurstücksstruktur
angepasst. Die Grenze zwischen Osterburg und Goldbeck wurde in diesem Bereich des
Verfahrensgebietes begradigt.
Wegen der positiven Messdifferenz im Verfahrensgebiet hat die Veränderung der
Gemeindegrenzen keinen Flächenverlust zur Folge; die Verfahrensfläche in der Gemarkung
Walsleben, Flur 4 erhöht sich von alt 59,2276 ha auf 59,6173 ha (Diff. + 0,3897 ha).
Die vorläufige Besitzeinweisung in die neuen Flurstücke erfolgte bereits mit Anordnung vom
05.06.2025 zum 01.10.2025.
Damit die Änderung der Gemeindegrenzen gemäß § 17 ff KVG LSA mit dem
Bodenordnungsplan veranlasst und mit dessen Ausführungsanordnung nach
Flurbereinigungsgesetz über das ALFF Altmark rechtskräftig werden kann, bedarf es der
Zustimmung der Hansestadt Osterburg (Altmark) als Belegenheitsgemeinde.
Auswirkungen durch die Begradigung der Gemeindegrenze sowie mit der bereits erfolgten
Besitzeinweisung in die neuen Flurstücke der Stadt auf bestehende Verträge mit
Windkraftbetreibern (hier WP Walsleben-Goldbeck) bestehen nicht.
Dem Ortschaftsrat Walsleben wurde die Beschlussvorlage wegen der Anhörungspflicht nach
§ 16 Hauptsatzung vorgelegt.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat der Beschlussvorlage zuzustimmen, da mit dem
Bodenordnungsverfahren u.a. bestehende ungeregelte Grundstücksverhältnisse neu
geordnet und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Finanzielle Auswirkung:
In Verbindung mit dem Flurbereinigungsverfahren bestehen keine direkten finanziellen
Auswirkungen.
Anlagen:
Antrag zur Änderung Gemeindegrenzen
Übersichtskarte mit Gemarkungen und Fluren
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Unterschrift Amtsleitung Mitzeichnung Amtsleitung
Fachamt Amt für Finanzen
Notizen zur Vorlage
Text aus PDF extrahiert