Startseite › Oldenburg › Antrag

Sachstandsbericht zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Fliegerhorst sowie Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 14.07.2026 und Antrag der FDP-Fraktion vom 27.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOldenburg
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt „Ermittlungen Abfallentsorgung Fliegerhorst" in die Sitzungen des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima, des Verwaltungsausschusses und des Rates aufzunehmen. Grund ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 18. Juni 2026 wegen fehlender Hinweise auf illegale Abfallentsorgung, woraufhin der Oberbürgermeister den Ratsbeschluss von August 2025 zur eigenständigen Ermittlung als hinfällig erklärte. Die CDU sieht darin eine unzulässige Aufhebung eines gültigen Ratsbeschlusses und fordert die politischen Gremien zur Befassung auf.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Ratsfraktion Oldenburg Oldenburg, 14. Juli 2026 Altes Rathaus, Markt 1 (Zimmer 4), 26105 Oldenburg, Tel.: 0441-2352686, Mail: [email protected] Fraktionsvorsitzende: Dr. Esther Niewerth-Baumann / Christoph Baak Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 13. August 2026 Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. August 2026 Ratssitzung am 31. August 2026 Sehr geehrte Frau Schacht, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für die oben genannten Sitzungen beantragt die CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt: ,,Ermittlungen Abfallentsorgung Fliegerhorst‘‘. Der Ratsbeschluss vom 25. August 2025 zum Umgang mit dem Verdacht der illegalen Abfallentsorgung auf dem ehemaligen Fliegerhorst wird nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück unter den neuen Vorzeichen in den politischen Gremien diskutiert. Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur aktuellen Entwicklung und um Informationen zum weiteren Vorgehen gebeten. Begründung: In seiner Augustsitzung 2025 hat der Rat der Stadt Oldenburg mit großer Mehrheit die Aufklärung des Verdachts der illegalen Abfallentsorgung auf dem ehemaligen Schießstand des Fliegerhorstes beschlossen. Darin wurde die Verwaltung aufgefordert, unabhängig vom Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ein eigenständiges Verwaltungsverfahren einzuleiten. Die Vorgabe lautete, den Umfang und die Verursacher der abgelagerten Stoffe – auch im Hinblick auf mögliche Schadenersatzforderungen – zu ermitteln. Vor wenigen Wochen hingegen hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Abfällen gemäß Paragraph 326 Strafgesetzbuch eingestellt. Das wurde der Stadt Oldenburg am 18. Juni 2026 mitgeteilt. Demnach liegen offenbar keine Hinweise auf die illegale Entsorgung verbotener Stoffe vor. In ihrer Stellungnahme vom 30. Juni 2026 erklärte der Oberbürgermeister, dass nun auch der Ratsbeschluss aus dem Vorjahr aus Sicht der Verwaltung „seiner ursprünglichen Grundlage“ entbehre. Das sieht die CDU-Fraktion anders. Schließlich handelt es sich um einen gültigen Ratsbeschluss, der nicht auf Geheiß des Oberbürgermeisters aufgehoben werden kann. Über den Umgang mit einem gültigen Ratsbeschluss kann nur der Rat unter vorheriger Beteiligung des Fachausschusses befinden. Daher hält es die CDU-Fraktion für dringend geboten, die zuständigen politischen Gremien mit der aktuellen Entwicklung zu befassen und in die weiteren Entscheidungen einzubinden. Das ergibt sich aus dem erheblichen öffentlichen Interesse an den Vorgängen. Ein solcher Schritt dient zudem der Aufklärung und Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, vor allem gegenüber den Anwohnern und Anliegern des Fliegerhorsts. Mit freundlichen Grüßen Barbara Woltmann Dr. Esther Niewerth-Baumann Stefan Menke Christoph Baak

Text aus PDF extrahiert