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Sachstandsbericht zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Fliegerhorst sowie Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 14.07.2026 und Antrag der FDP-Fraktion vom 27.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oldenburg |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt „Ermittlungen Abfallentsorgung Fliegerhorst" in die Sitzungen des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima, des Verwaltungsausschusses und des Rates aufzunehmen. Grund ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 18. Juni 2026 wegen fehlender Hinweise auf illegale Abfallentsorgung, woraufhin der Oberbürgermeister den Ratsbeschluss von August 2025 zur eigenständigen Ermittlung als hinfällig erklärte. Die CDU sieht darin eine unzulässige Aufhebung eines gültigen Ratsbeschlusses und fordert die politischen Gremien zur Befassung auf.
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Dokument
Extrahierter Text
Ratsfraktion Oldenburg Oldenburg, 14. Juli 2026
Altes Rathaus, Markt 1 (Zimmer 4), 26105 Oldenburg, Tel.: 0441-2352686, Mail: [email protected]
Fraktionsvorsitzende: Dr. Esther Niewerth-Baumann / Christoph Baak
Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 13. August 2026
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. August 2026
Ratssitzung am 31. August 2026
Sehr geehrte Frau Schacht,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die oben genannten Sitzungen beantragt die CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt:
,,Ermittlungen Abfallentsorgung Fliegerhorst‘‘.
Der Ratsbeschluss vom 25. August 2025 zum Umgang mit dem Verdacht der illegalen
Abfallentsorgung auf dem ehemaligen Fliegerhorst wird nach der Einstellung des
Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück unter den neuen Vorzeichen
in den politischen Gremien diskutiert. Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur
aktuellen Entwicklung und um Informationen zum weiteren Vorgehen gebeten.
Begründung:
In seiner Augustsitzung 2025 hat der Rat der Stadt Oldenburg mit großer Mehrheit die
Aufklärung des Verdachts der illegalen Abfallentsorgung auf dem ehemaligen Schießstand
des Fliegerhorstes beschlossen. Darin wurde die Verwaltung aufgefordert, unabhängig vom
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ein eigenständiges Verwaltungsverfahren
einzuleiten. Die Vorgabe lautete, den Umfang und die Verursacher der abgelagerten Stoffe –
auch im Hinblick auf mögliche Schadenersatzforderungen – zu ermitteln.
Vor wenigen Wochen hingegen hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück das
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Abfällen gemäß
Paragraph 326 Strafgesetzbuch eingestellt. Das wurde der Stadt Oldenburg am 18. Juni 2026
mitgeteilt. Demnach liegen offenbar keine Hinweise auf die illegale Entsorgung verbotener
Stoffe vor.
In ihrer Stellungnahme vom 30. Juni 2026 erklärte der Oberbürgermeister, dass nun auch der
Ratsbeschluss aus dem Vorjahr aus Sicht der Verwaltung „seiner ursprünglichen Grundlage“
entbehre.
Das sieht die CDU-Fraktion anders. Schließlich handelt es sich um einen gültigen
Ratsbeschluss, der nicht auf Geheiß des Oberbürgermeisters aufgehoben werden kann. Über
den Umgang mit einem gültigen Ratsbeschluss kann nur der Rat unter vorheriger Beteiligung
des Fachausschusses befinden.
Daher hält es die CDU-Fraktion für dringend geboten, die zuständigen politischen Gremien mit
der aktuellen Entwicklung zu befassen und in die weiteren Entscheidungen einzubinden. Das
ergibt sich aus dem erheblichen öffentlichen Interesse an den Vorgängen. Ein solcher Schritt
dient zudem der Aufklärung und Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, vor
allem gegenüber den Anwohnern und Anliegern des Fliegerhorsts.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Woltmann Dr. Esther Niewerth-Baumann
Stefan Menke Christoph Baak
Text aus PDF extrahiert