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Nachhaltige Beschaffung in der Stadt Oldenburg - Strategische Weiterentwicklung und Warengruppenmanagement (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2026) - Bericht

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOldenburg
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, nachhaltige Beschaffung in Oldenburg auf die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima zu setzen. Sie fordert einen Bericht zu verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien für zwei Produktgruppen (Lebensmittel/Catering und Gebäudemanagement) sowie zehn detaillierte Auskünfte zu Personalausstattung, Produktgruppen, Lebenszykluskosten, Rahmenverträgen und digitalen Einkaufsportalen. Als Vorbild nennt die Fraktion Hamburgs Nachhaltigkeitsleitfaden mit 16 Produktgruppen und konkreten ökologischen sowie sozialen Standards. Ein Beschluss ist im Text nicht erkennbar.

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Dokument

Extrahierter Text

Ratsfraktion DIE GRÜNEN  Altes Rathaus  Markt 1  26122 Oldenburg R a t s f r a k t i o n Frau Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht Industriestraße 1 26121 Oldenburg Oldenburg, den 03.07.2026 Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 13.08.2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Stadtbaurätin, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Nachhaltige Beschaffung in der Stadt Oldenburg - Strategische Weiterentwicklung und Warengruppenmanagement Im Juni 2025 wurde im ASUK auf Anfrage von B90/Die Grünen zur Auftragsvergabe und Beschaffung der Stadt Oldenburg ein Bericht der Verwaltung vorgelegt. Die Verwaltung berichtete, dass die Beschaffung der Stadt Oldenburg sowohl zentral als auch dezentral organisiert sei. Bei der dezentralen Beschaffung werden die Anforderungen in Bezug auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit durch die zuständigen Fachämter geprüft. Die Koordination erfolge über die Stabsstelle Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Die Zuständigkeit für die Beschaffung von Produktgruppen sei in einer Kompetenzmatrix zur Organisationsverfügung Nr. 2 (Dezentrale Ressourcenverantwortung) geregelt. Für eine konkrete Beantwortung von Fragen zu einzelnen Produktgruppen bat die Verwaltung um Mitteilung der gewünschten Produktgruppen. Grundsätzlich sollten mittelfristig für alle Produktgruppen spezifische ökologische und soziale Kriterien für die Beschaffung verbindlich festgelegt werden, wie sie z. B. im Hamburger Leitfaden für die öffentliche Beschaffung mit 16 Produktgruppen. Beispielhaft bitten wir für zwei Produktgruppen (Lebensmittel, Kantinen- und Cateringleistungen und Gebäudemanagement und Innenausbau) um einen Bericht, welche konkreten Kriterien für die nachhaltige Beschaffung verbindlich berücksichtigt werden, welche Kriterien dabei über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen und welche Dienstanweisungen dafür in welcher Form zur Verfügung gestellt werden. Welche Ziele sollen damit in welchem Zeitrahmen erreicht werden und wie erfolgt die Überprüfung? Außerdem bitten wir auf Grundlage des Berichts um folgende Auskünfte: 1. Wie viele Stellen stehen aktuell für die Koordination und Beratung für die nachhaltige Beschaffung zur Verfügung? Wo sind die Stellen angesiedelt? 2. Wie hat sich die Kompetenzmatrix entwickelt? Bitte als Anlage zur Verfügung stellen. 3. Mit welchen Produktgruppen arbeitet die Verwaltung? 4. Welche Produktgruppen sind für eine ökologische und soziale Beschaffung in Oldenburg aus Sicht der Verwaltung besonders relevant? 5. Für welche Produktgruppen wurden bereits verbindliche nachhaltige Kriterien für die Beschaffung festgelegt? Werden diese grundsätzlich als Zuschlagskritrium in eine Angebotswertung einbezogen? Welche Beschlüsse wären dafür notwendig? R a t s f r a k t i o n T e l e f o n 0 4 4 1 – 2 3 5 – 2 7 7 8 S p r e c h s t u n d e n : B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N T e l e f a x 0 4 4 1 – 2 3 5 – 2 1 5 8 N a c h v o r h e r i g e r A n m e l d u n g A l t e s R a t h a u s / M a r k t 1 E – M a i l : d i e g r u e n e n – f r a k t i o n @ s t a d t – o l d e n b u r g . d e F r a k t i o n s s p r e c h e r i n : R u t h D r ü g e m ö l l e r 2 6 1 2 2 O l d e n b u r g w w w . g r u e n e – f r a k t i o n – o l d e n b u r g . d e F r a k t i o n s s p r e c h e r : M i c h a e l W e n z e l R a t s f r a k t i o n 6. Beim Zuschlagkriterium "Kosten" werden nach dem Bericht der Verwaltung Lebenszykluskosten nur einzelfallbezogen berücksichtigt. Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung, wann Lebenszykluskosten einbezogen werden und wann nicht? 7. Neue zentrale Vorgaben werden nach dem Bericht der Verwaltung von Querschnittsämtern aufgrund von Hinweisen der Fachämter erarbeitet. An welchen Vorgaben wird aktuell gearbeitet? Wie ist das Vorgehen? Braucht es dazu einen Beschluss aus der Politik? 8. Wie werden Beschlüsse und Vorgaben der Stadt an die Beteiligungen der Stadt kommuniziert und umgesetzt? 9. Wurde der angekündigte Rahmenvertrag über Drucksachen abgeschlossen? Für welche sonstigen Produkte gibt es Rahmenverträge oder sind Rahmenverträge angedacht? Wo wären sie sinnvoll? 10. Was hat die Prüfung des Anschlusses an ein digitales nachhaltiges Einkaufsportal ergeben? Begründung Nachhaltige öffentliche Beschaffung basiert auf drei Säulen: ökonomische Nachhaltigkeit mit wirtschaftlicher Effizienz und Sparsamkeit, ökologische Nachhaltigkeit mit der Berücksichtigung umwelt- und klimafreundlicher Kriterien und soziale Nachhaltigkeit mit der Einhaltung sozialer Standards und Förderung von Gleichberechtigung. Mit dem jährlichen Einkaufsvolumen für Waren und Dienstleistungen trägt die Stadt Oldenburg eine besondere Verantwortung, um ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit aktiv zu fördern. Die Stadt Oldenburg hat bereits mehrere Beschlüsse und Leitlinien erlassen, um ökologische, soziale und ökonomische Kriterien systematisch in die Beschaffungsprozesse zu integrieren, wie z. B. das Nachhaltigkeitsleitbild und der Klimaschutzplan von 2022, die Ratsbeschlüsse von 1989 zum Verzicht auf Tropenhölzer, von 1997/2000 zum PVC-Verzicht, von 2007 zur Umsetzung der ILO-Konvention Nr. 182, von 2013 zu Tariftreue- und Mindestlohn, die Dienstanweisung von 1992 über die kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung im Beschaffungswesen sowie bei Auftragsvergaben und Bauvorhaben, Organisations-Verfügung Nr. 197 von 1996 zum Verzicht auf FCKW- und HFCKW-haltigen Produkte und Baumaterialien. Mit einem Nachhaltigkeitsleitfaden für die öffentliche Beschaffung kann die Stadt Oldenburg transparente Kriterien für ihren Einkauf und verbindliche und übersichtliche Standards für die Mitarbeitenden der Stadt schaffen und ihre Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Beschaffung zu erweitern. Als Orientierung kann der Leitfaden der Stadt HH genannt werden. Hamburg ist seit über zehn Jahren Vorreiter in Sachen nachhaltige Beschaffung. Der öffentliche Einkauf wird in HH zunehmend zentralisiert und setzt auf einfache und standardisierte Einkaufs- prozesse, strategische Zielsetzungen, den Ausbau eines Warengruppenmanagements und die Professionalisierung des Personals. Der Hamburger Nachhaltigkeitsleitfaden für den öffentlichen Einkauf enthält konkrete Regeln und Vorgaben für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen. Er berücksichtigt neben Umwelt- und Klimakriterien, wie Kreislauffähigkeit, Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten, auch soziale Aspekte wie faire Arbeitsbedingungen und Gleichstellung. Der Leitfaden ist für die Verwaltung verbindlich und legt klare Regeln für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen fest. Dabei werden für 16 Produktgruppen (Büroverbrauchsmaterialien, Elektro- und Elektronikgeräte, Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik, Lebensmittel und Kantinen- sowie Cateringleistungen, Textilien und Schuhe, Reinigungsmittel- und Reinigungsdienstleistungen, Möbel, Kraftfahrzeuge, Filterpapiere und Hygieneartikel, Lacke und Farben, Druck-Erzeugnisse, Postdienstleistungen, Medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien, Alles rund ums Grün, Haushaltsgeräte, Gebäudemanagement und Innenausbau) die ökologischen und sozialen Herausforderungen beschrieben sowie produktspezifische Vorgaben für die Bedarfsanalyse, die Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien, Ausführungsbedingungen und Eignungskriterien dargestellt. Mit freundlichen Grüßen für die Ratsfraktion gez. Andrea Hufeland Maik Niederstein Ruth Drügemöller Oliver Rohde Thorsten van Ellen R a t s f r a k t i o n T e l e f o n 0 4 4 1 – 2 3 5 – 2 7 7 8 S p r e c h s t u n d e n : B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N T e l e f a x 0 4 4 1 – 2 3 5 – 2 1 5 8 N a c h v o r h e r i g e r A n m e l d u n g A l t e s R a t h a u s / M a r k t 1 E – M a i l : d i e g r u e n e n – f r a k t i o n @ s t a d t – o l d e n b u r g . d e F r a k t i o n s s p r e c h e r i n : R u t h D r ü g e m ö l l e r 2 6 1 2 2 O l d e n b u r g w w w . g r u e n e – f r a k t i o n – o l d e n b u r g . d e F r a k t i o n s s p r e c h e r : M i c h a e l W e n z e l

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