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Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2026 zum Antrag der SPD/BSW-Fraktion vom 18.05.2026 zur Änderung der Baumschutzsatzung - Berichtsvorlage zu Fraktionsantrag
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oldenburg |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, den SPD/BSW-Änderungsantrag zur Baumschutzsatzung durch einen Alternativvorschlag zu ersetzen. Statt punktueller Änderungen soll die Satzung zum 1. Juli 2026 vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wobei gesetzliche Naturschutzbestimmungen bestehen bleiben. Die Verwaltung soll bis 31. Dezember 2026 einen grundlegend überarbeiteten Vorschlag unter Beteiligung von Bürgervereinen, Umweltverbänden, Wohnungswirtschaft und Fachleuten vorlegen. Die CDU begründet dies mit mangelnder Akzeptanz der aktuellen Satzung und unvollständiger Auswertung ihrer Vollzugspraxis.
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Dokument
Extrahierter Text
Ratsfraktion Oldenburg Oldenburg, 10. Juni 2026
Altes Rathaus, Markt 1 (Zimmer 4), 26105 Oldenburg, Tel.: 0441-2352686, Mail: [email protected]
Fraktionsvorsitzende: Dr. Esther Niewerth-Baumann / Christoph Baak
Sitzung des Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 11. Juni 2026
Sitzung des Verwaltungsausschuss am 29. Juni 2026
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 29. Juni 2026
---Änderungsantrag---
Sehr geehrte Frau Schacht,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die oben genannten Gremien beantragt die CDU-Fraktion eine Änderung zum
Tagesordnungspunkt
„Änderung der Baumschutzsatzung (Fraktionen SPD/BSW vom 18.05.2026)“.
Der Beschlussvorschlag der Fraktionen von SPD und BSW wird wie folgt ersetzt:
Beschlussvorschlag:
1. Die Satzung zum Schutz, zur Erhaltung, zur Pflege und zur Entwicklung des
Baumbestandes in der Stadt Oldenburg vom 18. Juni 2025, in Kraft getreten am 19.
Juli 2025, wird mit Wirkung zum 1. Juli 2026 bis zum Abschluss einer grundlegenden
Überarbeitung vorläufig außer Vollzug gesetzt.
2. Für den Zeitraum der vorläufigen Außervollzugsetzung finden die Bestimmungen der
Baumschutzsatzung keine Anwendung. Insbesondere werden für diesen Zeitraum
keine Genehmigungs-, Gebühren-, Ersatzpflanzungs- oder
Ausgleichszahlungspflichten nach der Baumschutzsatzung begründet.
3. Unberührt bleiben gesetzliche Schutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften des
Bundesnaturschutzgesetzes, des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sowie
artenschutzrechtliche Bestimmungen. Ebenfalls unberührt bleiben Regelungen zum
Schutz von Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und sonstigen
besonders geschützten Bereichen.
4. Für bereits vor dem 1. Juli 2026 eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene
Verfahren nach der Baumschutzsatzung sind ab dem Zeitpunkt der
Außervollzugsetzung keine Gebühren, Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen
auf Grundlage der Baumschutzsatzung mehr festzusetzen, soweit rechtliche Gründe
dem nicht entgegenstehen.
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5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis spätestens zum 31. Dezember 2026
einen Vorschlag für eine grundlegende Überarbeitung der Baumschutzsatzung
vorzulegen. Grundlage hierfür soll ein Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der
Bürgervereine, der Initiatoren des Bürgerbegehrens, der Umwelt- und
Naturschutzverbände, der Wohnungswirtschaft, von Haus & Grund, fachkundiger
Baumsachverständiger sowie weiterer betroffener Akteure sein.
Begründung:
Die CDU-Fraktion bekennt sich ausdrücklich zum Schutz des Oldenburger Baumbestandes.
Bäume sind wichtig für Stadtklima, Lebensqualität, Artenvielfalt und das Erscheinungsbild
unserer Stadt. Deshalb gilt für uns: Baumschutz ja – Satzung nein.
Die derzeitige Baumschutzsatzung ist jedoch politisch nicht befriedet, in der Bürgerschaft
weiterhin hoch umstritten und in ihrer praktischen Anwendung mit erheblichen
Akzeptanzproblemen verbunden. Der Bürgerentscheid zur Aufhebung der Satzung hat zwar
das gesetzlich erforderliche Quorum nicht erreicht, aber eine deutliche Mehrheit der
Abstimmenden hat sich für die Aufhebung ausgesprochen. Dieses politische Signal darf der
Rat nicht ignorieren.
Der Änderungsantrag von SPD und BSW bestätigt im Ergebnis selbst, dass die Satzung in
ihrer jetzigen Form nicht praxistauglich ist. Er verweist auf kritische Rückmeldungen aus der
Bürgerschaft, auf Probleme beim Umgang mit kranken oder gefährdenden Bäumen, auf
Belastungen durch Gebühren, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen sowie auf den
Bedarf nach niedrigschwelliger Beratung.
Gerade deshalb reicht eine punktuelle Korrektur nicht aus. Wer jetzt nur einzelne
Formulierungen verändert, ohne die Grundstruktur der Satzung zu überprüfen, schafft keine
echte Lösung. Die vorgeschlagenen Änderungen bleiben unklar, eröffnen neue
Auslegungsfragen und lassen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin im Ungewissen, wann
eine Fällung erlaubt ist, welche Kosten entstehen und welche Ersatzpflichten folgen.
Hinzu kommt: Die Verwaltung legt zum 11.06.2026 zunächst nur einen Bericht zu den
Grenzen der Anwendbarkeit der Baumschutzsatzung vor, insbesondere zu Bahnflächen und
Flächen der Autobahn GmbH. Eine umfassende Auswertung der bisherigen Vollzugspraxis
liegt noch nicht vor. Es wäre daher falsch, die Satzung bereits jetzt kosmetisch zu reparieren,
bevor Fallzahlen, Gebührenpraxis, Bearbeitungszeiten, Beschwerden, rechtliche
Zweifelsfragen und tatsächliche Auswirkungen sauber ausgewertet wurden.
Die CDU-Fraktion hält deshalb eine vorläufige Aussetzung und grundlegende Überarbeitung
der Satzung für erforderlich. Ziel muss ein neuer Ansatz sein, der Baumschutz nicht gegen
die Bürgerschaft organisiert, sondern gemeinsam mit ihr. Akzeptierter Baumschutz entsteht
nicht durch Misstrauen, Gebühren und Bürokratie, sondern durch Beratung, Freiwilligkeit,
klare Regeln und nachvollziehbare Verfahren.
Oldenburg braucht einen wirksamen Schutz seines Baumbestandes. Aber Oldenburg
braucht keine Satzung, die Grundstückseigentümer unter Generalverdacht stellt und selbst
bei kranken oder gefährdenden Bäumen zu Unsicherheit, Kosten und Verwaltungsaufwand
führt.
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Deshalb lehnt die CDU-Fraktion den Änderungsantrag von SPD und BSW ab und beantragt
stattdessen die vorläufige Aussetzung, die grundlegende Überarbeitung und ein echtes
Beteiligungsverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Woltmann
Christoph Baak
Stefan Menke
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