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Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2026 zum Antrag der SPD/BSW-Fraktion vom 18.05.2026 zur Änderung der Baumschutzsatzung - Berichtsvorlage zu Fraktionsantrag

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOldenburg
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, den SPD/BSW-Änderungsantrag zur Baumschutzsatzung durch einen Alternativvorschlag zu ersetzen. Statt punktueller Änderungen soll die Satzung zum 1. Juli 2026 vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wobei gesetzliche Naturschutzbestimmungen bestehen bleiben. Die Verwaltung soll bis 31. Dezember 2026 einen grundlegend überarbeiteten Vorschlag unter Beteiligung von Bürgervereinen, Umweltverbänden, Wohnungswirtschaft und Fachleuten vorlegen. Die CDU begründet dies mit mangelnder Akzeptanz der aktuellen Satzung und unvollständiger Auswertung ihrer Vollzugspraxis.

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Dokument

Extrahierter Text

Ratsfraktion Oldenburg Oldenburg, 10. Juni 2026 Altes Rathaus, Markt 1 (Zimmer 4), 26105 Oldenburg, Tel.: 0441-2352686, Mail: [email protected] Fraktionsvorsitzende: Dr. Esther Niewerth-Baumann / Christoph Baak Sitzung des Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 11. Juni 2026 Sitzung des Verwaltungsausschuss am 29. Juni 2026 Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 29. Juni 2026 ---Änderungsantrag--- Sehr geehrte Frau Schacht, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für die oben genannten Gremien beantragt die CDU-Fraktion eine Änderung zum Tagesordnungspunkt „Änderung der Baumschutzsatzung (Fraktionen SPD/BSW vom 18.05.2026)“. Der Beschlussvorschlag der Fraktionen von SPD und BSW wird wie folgt ersetzt: Beschlussvorschlag: 1. Die Satzung zum Schutz, zur Erhaltung, zur Pflege und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Oldenburg vom 18. Juni 2025, in Kraft getreten am 19. Juli 2025, wird mit Wirkung zum 1. Juli 2026 bis zum Abschluss einer grundlegenden Überarbeitung vorläufig außer Vollzug gesetzt. 2. Für den Zeitraum der vorläufigen Außervollzugsetzung finden die Bestimmungen der Baumschutzsatzung keine Anwendung. Insbesondere werden für diesen Zeitraum keine Genehmigungs-, Gebühren-, Ersatzpflanzungs- oder Ausgleichszahlungspflichten nach der Baumschutzsatzung begründet. 3. Unberührt bleiben gesetzliche Schutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sowie artenschutzrechtliche Bestimmungen. Ebenfalls unberührt bleiben Regelungen zum Schutz von Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und sonstigen besonders geschützten Bereichen. 4. Für bereits vor dem 1. Juli 2026 eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren nach der Baumschutzsatzung sind ab dem Zeitpunkt der Außervollzugsetzung keine Gebühren, Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen auf Grundlage der Baumschutzsatzung mehr festzusetzen, soweit rechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen. 1 5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis spätestens zum 31. Dezember 2026 einen Vorschlag für eine grundlegende Überarbeitung der Baumschutzsatzung vorzulegen. Grundlage hierfür soll ein Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der Bürgervereine, der Initiatoren des Bürgerbegehrens, der Umwelt- und Naturschutzverbände, der Wohnungswirtschaft, von Haus & Grund, fachkundiger Baumsachverständiger sowie weiterer betroffener Akteure sein. Begründung: Die CDU-Fraktion bekennt sich ausdrücklich zum Schutz des Oldenburger Baumbestandes. Bäume sind wichtig für Stadtklima, Lebensqualität, Artenvielfalt und das Erscheinungsbild unserer Stadt. Deshalb gilt für uns: Baumschutz ja – Satzung nein. Die derzeitige Baumschutzsatzung ist jedoch politisch nicht befriedet, in der Bürgerschaft weiterhin hoch umstritten und in ihrer praktischen Anwendung mit erheblichen Akzeptanzproblemen verbunden. Der Bürgerentscheid zur Aufhebung der Satzung hat zwar das gesetzlich erforderliche Quorum nicht erreicht, aber eine deutliche Mehrheit der Abstimmenden hat sich für die Aufhebung ausgesprochen. Dieses politische Signal darf der Rat nicht ignorieren. Der Änderungsantrag von SPD und BSW bestätigt im Ergebnis selbst, dass die Satzung in ihrer jetzigen Form nicht praxistauglich ist. Er verweist auf kritische Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, auf Probleme beim Umgang mit kranken oder gefährdenden Bäumen, auf Belastungen durch Gebühren, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen sowie auf den Bedarf nach niedrigschwelliger Beratung. Gerade deshalb reicht eine punktuelle Korrektur nicht aus. Wer jetzt nur einzelne Formulierungen verändert, ohne die Grundstruktur der Satzung zu überprüfen, schafft keine echte Lösung. Die vorgeschlagenen Änderungen bleiben unklar, eröffnen neue Auslegungsfragen und lassen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin im Ungewissen, wann eine Fällung erlaubt ist, welche Kosten entstehen und welche Ersatzpflichten folgen. Hinzu kommt: Die Verwaltung legt zum 11.06.2026 zunächst nur einen Bericht zu den Grenzen der Anwendbarkeit der Baumschutzsatzung vor, insbesondere zu Bahnflächen und Flächen der Autobahn GmbH. Eine umfassende Auswertung der bisherigen Vollzugspraxis liegt noch nicht vor. Es wäre daher falsch, die Satzung bereits jetzt kosmetisch zu reparieren, bevor Fallzahlen, Gebührenpraxis, Bearbeitungszeiten, Beschwerden, rechtliche Zweifelsfragen und tatsächliche Auswirkungen sauber ausgewertet wurden. Die CDU-Fraktion hält deshalb eine vorläufige Aussetzung und grundlegende Überarbeitung der Satzung für erforderlich. Ziel muss ein neuer Ansatz sein, der Baumschutz nicht gegen die Bürgerschaft organisiert, sondern gemeinsam mit ihr. Akzeptierter Baumschutz entsteht nicht durch Misstrauen, Gebühren und Bürokratie, sondern durch Beratung, Freiwilligkeit, klare Regeln und nachvollziehbare Verfahren. Oldenburg braucht einen wirksamen Schutz seines Baumbestandes. Aber Oldenburg braucht keine Satzung, die Grundstückseigentümer unter Generalverdacht stellt und selbst bei kranken oder gefährdenden Bäumen zu Unsicherheit, Kosten und Verwaltungsaufwand führt. 2 Deshalb lehnt die CDU-Fraktion den Änderungsantrag von SPD und BSW ab und beantragt stattdessen die vorläufige Aussetzung, die grundlegende Überarbeitung und ein echtes Beteiligungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen Barbara Woltmann Christoph Baak Stefan Menke 3

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