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Antrag zur Änderung der Baumschutzsatzung (Antrag der Fraktionen SPD/BSW vom 18.05.2026), Berichtsvorlage zu Fraktionsantrag

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOldenburg
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD- und BSW-Fraktionen beantragen Änderungen der Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg, die seit einem Jahr gilt. Kritische Rückmeldungen zur Satzung betreffen insbesondere Gebühren und Ausgleichspflichten bei erkrankten oder gefährdenden Bäumen. Die Fraktionen fordern u.a. niedrigere Stammumfänge bei Ersatzpflanzungen, Gebührenbefreiungen, eine Härtefallregelung ohne Gebühren und Ausgleichspflicht sowie eine kostenfreie Vorberatung vor formeller Antragstellung. Zudem soll die Verwaltung einen Bericht zu den Erfahrungen des ersten Anwendungsjahres vorlegen.

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Extrahierter Text

Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg Frau Stadtbaurätin Christine Petra Schacht Industriestraße 1 26121 Oldenburg 18.05.2026 Sehr geehrte Frau Schacht, im vergangenen Jahr wurde die Satzung zum Schutz, zur Erhaltung, zur Pflege und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Oldenburg beschlossen. Auch nach dem Bürgerentscheid vom 22. Februar 2026 hat die Satzung Bestand. Die ablehnenden Stimmen beim Bürgerentscheid und die zahlreichen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft haben hingegen aufgezeigt, dass einzelne Regelungen der Satzung kritisch gesehen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit erkrankten oder gefährdenden Bäumen sowie mit Bäumen, deren Erhalt aus tatsächlichen Gründen (z. B. Platzmangel) nicht möglich ist. In diesem Zusammenhang werden vor allem die Ausgleichspflichten sowie die Gebührenpflicht für Antragsverfahren als belastend empfunden. Vor diesem Hintergrund beantragen die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt für die Sitzungen des ASUK am 11.06.2026, des VA und Rates am 29.06.2026 aufzunehmen: Änderungen der Baumschutzsatzung Beschluss: 1. Ergänzung der Satzung (§ 3 Abs. 3a)) Es soll folgender Text (hier fett geschrieben) ergänzt werden: Beschädigungen im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere das Kappen von Bäumen sowie die Durchführung nicht sachgerechter Pflegemaßnahmen, die den Baum nachhaltig schwächen und den Pilzbefall fördern... 2. Ergänzung der Satzung (§ 4 Abs. 1e)) Die Satzung ist dahingehend zu ergänzen, dass eine Befreiung von den Regelungen (insbesondere ohne Gebühren- und Ausgleichspflicht) möglich ist. Dazu ist ein Punkt e) einzusetzen. e) die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutzzweck der Satzung vereinbar ist. 3. § 7 wird in folgenden Punkten ergänzt bzw. geändert (1) (…), ist die Antragsstellerin bzw. der Antragssteller zur sachgerechten (eigenen) Ersatzpflanzung wie folgt verplfichtet. a) (…) ist ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 20 bis 25 Zentimeter (gemessen in einem Meter über dem Erdboden) nachzupflanzen wird ersetzt durch: ein Jungbaum (Stammumfang 12 – 14 cm) nachzupflanzen. (2) (…) Der/die betroffene Eigentümer*in wird von den Gebühren der Beratung befreit. (5) Ausnahmen oder Befreiungen sollen grundsätzlich mit Nebenbestimmungen verbunden werden, die sicherstellen, dass in dokumentiert begründeten Fällen von den Absätzen 1 a)-d) abgewichen werden kann. 4. § 8 wird in folgenden Punkten ergänzt bzw. geändert (1) (…) hat er eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400,- Euro je Baum (…) (2) Ausnahmen oder Befreiungen sollen Grundsätzlich mit Nebenbestimmungen verbunden werden, die sicherstellen, dass die Grundsätzlichkeit der Satzung verfolgt wird, aber angemessen auf die Situation vor Ort reagiert werden kann. 5. Bericht der Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, einen ausführlichen Bericht über die Erfahrungen im ersten Jahr der Anwendung der Baumschutzsatzung schriftlich vorzulegen. Dabei sollen insbesondere praktische Vollzugsfragen, Fallzahlen sowie Rückmeldungen aus der Bürgerschaft berücksichtigt werden. 6. Niedrigschwellige Vorprüfung: Es wird geprüft, wie in mündlich dargestellten begründeten Fällen vor der formellen Antragstellung eine kostenfreie und unbürokratische Vorberatung ermöglicht werden kann. Ziel ist es, bereits auf Grundlage einer glaubhaft geschilderten Sachlage (z. B. telefonisch oder nach Erstkontakt) eine fachliche Ersteinschätzung durch die Verwaltung zu ermöglichen, ohne dass hierfür Gebühren oder letztlich Ausgleichszahlungen ausgelöst werden Begründung: Die Baumschutzsatzung besteht seit einem Jahr. Erste Erfahrungen konnten gesammelt werden. Auch nach dem Bürgerentscheid bleibt die Satzung bestehen. Dennoch sind einige kritische Rückmeldungen, die auch als Begründung der Organisator*innen des Bürgerentscheids eingegangen sind berechtigt. An einigen Stellen soll daher in der Satzung nachjustiert werden. Sehr kritisch wird immer wieder der Umgang mit kranken Bäumen erwähnt: Muss ein Baum gefällt werden, weil er erkrankt ist oder eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellt, kann nach geltendem Recht eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Derzeit sind jedoch sowohl die Antragstellung als auch regelmäßig die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen vorgesehen. Dies führt insbesondere in Fällen, in denen weder ein Verschulden noch ein besonderer Eigennutz der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vorliegt, zu Akzeptanzproblemen und ggf. zu erheblichen finanziellen Belastungen. Um hier eine praxisgerechte und bürgerfreundliche Lösung zu schaffen, soll eine niedrigschwellige Vor-Ort-Begutachtung durch die zuständige Fachbehörde ermöglicht werden. Erfolgt diese auf Initiative der Eigentümerin bzw. des Eigentümers und bestätigt sich dabei die Notwendigkeit einer Fällung aus objektiven Gründen (z. B. Krankheit oder Gefährdung), soll im Regelfall auf die Erhebung von Gebühren sowie auf Ausgleichsmaßnahmen verzichtet werden können. Die vorgeschlagene Ergänzung der Härtefallregelung dient dazu, Einzelfälle angemessen zu berücksichtigen, ohne den grundsätzlichen Schutzzweck der Satzung zu beeinträchtigen. Mit freundlichen Grüßen gez. für die Fraktionen für die SPD-Fraktion für die BSW-Fraktion Paul Behrens Hans-Henning Adler Thomas Klein Margrit Conty Nicole Piechotta

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