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Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur „Erklärung von Barcelona" und Erarbeitung eines Konzeptes „Barrierefreies Oelde"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oelde |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, dass Oelde der „Erklärung von Barcelona" beitritt und ein Konzept „Barrierefreies Oelde" erarbeitet wird, um Barrierefreiheit systematisch umzusetzen. Die Verwaltung lehnt einen formalen Beitritt ab und argumentiert, dass wesentliche Ziele bereits in Gesetzen und technischen Standards verankert sind. Stattdessen schlägt sie vor, konkrete problematische Stellen in Begehungen mit Betroffenen zu bewerten und gezielt zu verbessern, etwa bei Bushaltestellen und Rathaus-Beschilderung. Ein beschlossenes Ergebnis ist dem Text nicht zu entnehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
B 2026/500/0217/1
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Soziales
Auskunft erteilt Herr Jan Bräutigam
Telefon 02522 / 72-113
E-Mail [email protected]
Antrag der SPD-Fraktion:
Beitritt zur „Erklärung von Barcelona" und Erarbeitung eines
Konzeptes „Barrierefreies Oelde"
Beratungsfolge Zuständigkeit Termin
Sozialausschuss Vorberatung 23.09.2026
Rat Entscheidung 28.09.2026
Beschlussvorschlag
Die SPD-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassungen:
1. Der Rat der Stadt Oelde beschließt, dass die Stadt Oelde der „Erklärung von Barcelona“
vom 24.03.1995 beitritt.
2. Zur konkreten Umsetzung dieser Erklärung wird als erster Schritt ein Konzept
„Barrierefreies Oelde“ erarbeitet und verabschiedet. Als Vorlage kann die als Anlage
beigefügte Konzeption dienen, welche auf die Oelder Besonderheiten und Gegebenheiten
angepasst werden muss. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat und dem
entsprechenden Ausschuss eine hierauf basierende Beschlussvorlage zu erarbeiten.
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Zudem soll ähnlich dem von der SPD initiierten erfolgreichen Konzept „Dunkelstellen“ ein
Katalog für konkrete Maßnahmen mit zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen
erarbeitet und laufend ergänzt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der bisherigen Praxis die Belange der
Barrierefreiheit bei Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der jeweils
geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen zu berücksichtigen.
2. Die im Antrag der SPD-Fraktion genannten sowie ggf. weitere hinsichtlich ihrer Barriere-
freiheit problematische Stellen werden im Rahmen einer Begehung mit Betroffenen und
Fachleuten aus der Verwaltung bewertet und wenn möglich durch geeignete Maßnahmen
verbessert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bushaltestellen im Stadtgebiet hinsichtlich ihrer
Barrierefreiheit zu bewerten und Vorschläge zu Verbesserungsmaßnahmen und deren
Priorisierung zu unterbreiten.
4. Von einem Beitritt zur Erklärung von Barcelona und der Erstellung eines Konzeptes
„Barrierefreies Oelde“ wird abgesehen.
Sachverhalt
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 17.04.2026, den Beitritt zur Erklärung von
Barcelona „Die Stadt und die Behinderten“ vom 24.03.1995 sowie zur Umsetzung der Erklärung
die Erarbeitung und Verabschiedung eines Konzepts „Barrierefreies Oelde“ zu beschließen
(Anlage 1). Der dem Antrag als Anlage beigefügte Konzeptvorschlag enthält zahlreiche
Vorschläge und konkrete Maßnahmen aus den Bereichen öffentliche Gebäude, Straßen und
Wege, Wohnen, öffentlicher Personennahverkehr sowie zur Beteiligung von Menschen mit
Behinderungen an der Stadtgesellschaft.
Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 beschlossen, den Antrag zur
weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu verweisen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt Oelde misst dem Ziel einer gleichberechtigten und möglichst selbstständigen
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine hohe Bedeutung bei. Barrierefreiheit ist ein
wesentlicher Bestandteil einer modernen und inklusiven Stadtentwicklung und wird daher
heute bei städtischen Vorhaben und Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt. Gesetzliche
Regelungen oder beispielsweise Bauvorschriften, die dem Gedanken der Barrierefreiheit
Rechnung tragen, waren nicht immer in gleicher Weise vorhanden – ebenso wenig wie das
Bewusstsein für ihre Bedeutung. Insofern ist die Anpassung weiterhin ein fortlaufender Prozess
mit Verbesserungsmöglichkeiten.
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Der vorliegende Antrag verfolgt einen sehr umfassenden konzeptionellen Ansatz und verbindet
allgemeine Zielsetzungen mit einer Vielzahl konkreter Einzelmaßnahmen. Aus Sicht der
Verwaltung ist zu berücksichtigen, dass wesentliche Inhalte des Antrags bereits heute durch
gesetzliche Regelungen und technische Standards verbindlich vorgegeben sind. Darüber
hinaus würde die Entwicklung und Umsetzung eines eigenständigen kommunalen
Gesamtkonzepts erhebliche zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern.
Insofern schlägt die Verwaltung vor, im Dialog mit den Fraktionen und Betroffenen konkrete
Verbesserungsvorschläge aufzugreifen, zu bewerten und wenn möglich umzusetzen.
1. Rechtliche und fachliche Entwicklung seit der Erklärung von Barcelona
Die Erklärung von Barcelona wurde am 24.03.1995 im Rahmen des Europäischen Kongresses
„Die Stadt und die Behinderten“ verabschiedet. Die darin formulierten Grundsätze waren für
die kommunale Diskussion über die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen von erheblicher Bedeutung.
Die Erklärung verfolgt insbesondere das Ziel, Barrieren im öffentlichen Raum abzubauen und
Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am kommunalen Leben zu
ermöglichen. Erst kurz zuvor, am 15.11.1994, war das deutsche Grundgesetz (GG) mit der
gleichen Zielsetzung geändert worden. Seitdem ist das Verbot der Benachteiligung von
Menschen mit Behinderung in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG ein in der Verfassung verankerter
Grundsatz. Seit 2009 gilt in Deutschland zudem die UN-Behindertenrechtskonvention.
Seitdem hat sich die rechtliche und fachliche Situation erheblich weiterentwickelt. Zahlreiche
der damals formulierten Zielsetzungen sind inzwischen in verbindliche gesetzliche Regelungen
sowie in technische Normen und anerkannte Regeln der Technik überführt worden.
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verfolgt ausdrücklich das Ziel, die Selbst-
bestimmung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Für Nordrhein-Westfalen konkretisiert insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz
NRW (BGG NRW) die Verpflichtungen der öffentlichen Hand. Nach § 4 BGG NRW ist Barriere-
freiheit in den gestalteten Lebensbereichen herzustellen. § 7 BGG NRW bestimmt, dass
bauliche Anlagen, öffentliche Wege, Plätze, Straßen sowie öffentlich zugängliche
Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften
barrierefrei zu gestalten sind.
Auch die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen enthält inzwischen detaillierte
Vorgaben zum barrierefreien Bauen. So müssen öffentlich zugängliche bauliche Anlagen
grundsätzlich barrierefrei sein; für bestimmte Wohngebäude bestehen ebenfalls konkrete
Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die Bauordnung sieht lediglich für Fallgestaltungen
Ausnahmen vor, in denen die Anforderungen beispielsweise aufgrund schwieriger Gelände-
verhältnisse oder einer ungünstigen vorhandenen Bebauung nur mit unverhältnismäßigem
Mehraufwand erfüllt werden können.
Hinzu kommen zahlreiche technische Normen, insbesondere im Bereich des barrierefreien
Bauens und der Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums. Die im Antrag enthaltene
allgemeine Forderung, die entsprechenden DIN-Normen zu berücksichtigen, entspricht damit
bereits der geltenden Rechtslage und Planungspraxis.
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Vor diesem Hintergrund erscheint ein förmlicher Beitritt der Stadt Oelde zu der rund 31 Jahre
alten Erklärung, deren wesentliche Zielrichtungen zwischenzeitlich in geltendes Recht und
technische Standards eingeflossen ist, aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
2. Bestehende Verwaltungspraxis in Oelde
Die Verwaltung berücksichtigt die Belange der Barrierefreiheit bereits heute bei Neubau-,
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die jeweiligen Anforderungen werden im Rahmen der
Planung und Umsetzung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der technischen
Regelwerke und der konkreten örtlichen Gegebenheiten geprüft.
Dies gilt insbesondere für die Gestaltung von öffentlichen Gebäuden, Straßen, Gehwegen,
Querungen und sonstigen städtischen Anlagen. Eine förmliche Beschlussfassung über die
einzelnen im SPD-Antrag enthaltenen allgemeinen Grundsätze würde daher vielfach lediglich
bereits bestehende gesetzliche Verpflichtungen und die derzeitige Verwaltungspraxis
wiederholen.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht bei jeder Maßnahme vollständig
und unabhängig von den örtlichen Rahmenbedingungen hergestellt werden kann.
Insbesondere bei bestehenden Gebäuden und Anlagen können bauliche, topografische,
technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu Zielkonflikten führen. Auch die
einschlägigen gesetzlichen Regelungen tragen diesem Umstand Rechnung.
3. Einrichtung einer Behindertenvertretung bzw. eines Behindertenbeirates
Derzeit besteht bei der Stadt Oelde keine formelle Behindertenvertretung oder ein
Behindertenbeirat. Die Wahrnehmung entsprechender Anliegen erfolgt im Einzelfall innerhalb
der vorhandenen Verwaltungsstrukturen. Insbesondere die Fachdienstleitung Soziales über-
nimmt bei Bedarf eine erste fachliche Einschätzung bzw. eine Verweisberatung zu Fragen, die
Menschen mit Behinderungen betreffen. Bei größeren baulichen Projekten wird die Prüfung
der Belange der Barrierefreiheit jedoch im Rahmen der Planung regelmäßig zusätzlich durch
ein externes Planungsbüro fachlich begleitet bzw. geprüft.
Für die kontinuierliche fachliche Begleitung einer Vielzahl von Planungs- und Entscheidungs-
prozessen, wie sie der Antrag vorsieht, müssten über den Stellenplan zusätzliche Ressourcen
bereitgestellt werden.
4. Personelle und finanzielle Ressourcen
Das vom Antrag verfolgte Ziel eines umfassenden kommunalen Gesamtkonzeptes zur Barriere-
freiheit geht über die bereits bestehende gesetzliche Verpflichtung und Verwaltungspraxis
hinaus.
Die beantragte Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung eines Gesamtkonzeptes
einschließlich der Einrichtung einer förmlichen Interessenvertretung erfordert ebenfalls
personelle und finanzielle Ressourcen, die derzeit nicht zur Verfügung stehen und für den Fall
einer positiven Beschlussfassung im Haushaltsplan bereitgestellt werden müssten.
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5. Umgang mit konkreten Einzelmaßnahmen aus dem Konzeptentwurf
a. bauliche Maßnahmen
Verbesserungen der Barrierefreiheit im Stadtgebiet sollten gleichwohl als konkrete Einzel-
maßnahmen weiterverfolgt werden. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, die genannten sowie
ggf. weitere hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit problematischen Stellen mit Betroffenen und
Fachleuten aus der Verwaltung zu begehen, zu bewerten und im Anschluss nach Möglichkeit
durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.
Bei der weiteren Prüfung sind jeweils die örtlichen Gegebenheiten, die technische
Umsetzbarkeit, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Grundstücks-
eigentümer*innen, die vorhandene Gestaltung und die geltenden technischen Standards zu
berücksichtigen. Ebenso sind die Zuständigkeiten, die Priorität und gegebenenfalls die
erforderlichen finanziellen Mittel zu betrachten.
Hinsichtlich der im Antrag angesprochenen privaten Bauvorhaben und Grundstücke sind die
Handlungsmöglichkeiten der Stadt Oelde begrenzt. Soweit private Bauvorhaben öffentlich-
rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unterliegen, werden diese im Rahmen der
jeweils geltenden gesetzlichen und baurechtlichen Vorgaben berücksichtigt.
Darüber hinaus kann die Stadt Oelde private Bauherren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
informieren, beraten und für die Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung sensibilisieren, eine
darüber hinausgehende Verpflichtung oder Durchsetzung einer bestimmten Gestaltung
gegenüber privaten Eigentümerinnen und Eigentümern ist der Stadt jedoch grundsätzlich nicht
möglich. Insbesondere bei bestehenden privaten Gebäuden und Grundstücken kann die Stadt
nicht eigenständig bauliche Veränderungen anordnen, soweit hierfür keine entsprechende
rechtliche Grundlage besteht.
b. ÖPNV
Die regulär genutzten Bahnsteige des Oelder Bahnhofs sind mittlerweile barrierefrei aus-
gebaut. Zuletzt wurden auf Hinweis der Stadtverwaltung die zu den Fahrstühlen führenden
taktilen Leitsysteme so umgebaut, dass Sie den entsprechenden Normen entsprechen.
Im Busverkehr liegt die Zuständigkeit für die Fahrzeuge bei der Regionalverkehr Münsterland
GmbH (RVM) bzw. bei von dort beauftragten Unternehmen. Die Stadt Oelde ist in der Regel
für die bauliche Ausgestaltung der Haltestellen verantwortlich. Die Verwaltung schlägt vor,
zunächst im Austausch mit der RVM GmbH eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der baulichen
Situation der Haltestellen sowie der dort eingesetzten Busse vorzunehmen und Vorschläge zu
Verbesserungsmaßnahmen und deren Priorisierung zu unterbreiten. In diesem Zuge wird die
Verwaltung auch die weiteren die RVM betreffenden Maßnahmen aus dem Antrag mit der Bitte
um Bewertung und Umsetzung weitergeben.
c. Wahlen
Die Wahllokale sind grundsätzlich barrierefrei zugänglich. Auch andere mögliche
Einschränkungen von Wählerinnen und Wählern werden bei ihrer Ausstattung berücksichtigt.
Die Verwaltung wird den vorliegenden Antrag zum Anlass nehmen, die Einrichtung der
Wahllokale zur Landtagswahl 2027 noch einmal anhand der entsprechenden Handreichung der
Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf Verbesserungsmöglichkeiten zu überprüfen.
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d. Rathaus
Das Rathaus der Stadt Oelde besteht aus mehreren miteinander verbundenen Gebäudeteilen,
dem „Altbau“ aus 1892 nebst Anbauten aus den 1960er Jahren sowie dem 1983 eingeweihten
„Neubau“. Diese wurden jeweils entsprechend den Vorstellungen und Vorschriften ihrer Zeit
errichtet. Während alle Räume des Neubaus über einen Fahrstuhl erreichbar sind, sind die
Geschosse des Altbaus über eine zentrale Wendeltreppe erschlossen, zusätzlich gibt es Räume
auf Zwischenebenen. Neubau und Altbau sind zudem nicht niveaugleich, sondern über zwei
Treppenabsätze miteinander verbunden. Die Schwierigkeiten der Herstellung von Barriere-
freiheit für den Altbau gehen über das normale Maß anderer Gebäude aus der gleichen Bauzeit
hinaus. Deshalb wurden entsprechende bauliche Überlegungen bislang verworfen. Auch wenn
ein barrierefreier Zugang dem Gedanken der Inklusion deutlich besser Rechnung tragen
würde, wird das Thema seit Errichtung des Neubaus organisatorisch so gelöst, dass Besucher,
welche die Treppen nicht überwinden können, im Neubau empfangen werden. Die Verwaltung
empfiehlt, diese Praxis beizubehalten.
An einer neuen rathausinternen Beschilderung wird derzeit bereits gearbeitet. Der Aspekt der
Barrierefreiheit wird mit Blick auf den Antrag noch einmal stärker in den Blick genommen,
ebenso der Aspekt der Hilfen für Menschen mit Hörbehinderung.
6. Fazit
Die Verwaltung teilt das grundsätzliche Anliegen des Antrags, die Barrierefreiheit und
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Stadtgebiet kontinuierlich
weiter zu verbessern. Eine barrierefreie und inklusive Stadtentwicklung ist ihr ausdrückliches
Ziel. Anstelle der Erstellung eines formalen Konzeptes wird jedoch vorgeschlagen, im Dialog
mit den Fraktionen, anderen Beteiligten und insbesondere mit Betroffenen als barrierebehaftet
erkannte Punkte im Rahmen der Möglichkeiten besser zu gestalten.
Anlage
Anlage 1 – Antrag der SPD-Fraktion vom 17.04.2026
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