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Antrag der CDU-Fraktion: Möglicher Einsatz von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOelde
Datum2026-09-23 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen Asylbewerber bei gemeinnützigen Tätigkeiten eingesetzt werden können. Die Verwaltung stellt fest, dass von 136 Leistungsbeziehern nur 13 Personen potenziell geeignet wären, bestehende Arbeitsgelegenheiten sind jedoch über den Verein Pro Arbeit etabliert. Eine Ausweitung wird nicht empfohlen, da die Zielgruppe zu klein ist und erfolgreicher eine bedarfsorientierte Beratung sowie Sprach- und Integrationskurse wirken. Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Oelde Die Bürgermeisterin Sitzungsvorlage M 2026/500/0271/1 öffentliche Sitzungsvorlage Federführung Fachdienst Soziales Auskunft erteilt Herr Jan Bräutigam Telefon 02522 / 72-113 E-Mail [email protected] Antrag der CDU-Fraktion: Möglicher Einsatz von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten Beratungsfolge Zuständigkeit Termin Sozialausschuss Kenntnisnahme 23.09.2026 Beschlussvorschlag Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum möglichen Einsatz von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten zur Kenntnis. Sachverhalt Mit Schreiben vom 22.06.2026 beantragt die CDU-Fraktion zu prüfen, unter welchen Rahmen- bedingungen ein Einsatz von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bei gemeinnützigen Tätigkeiten umgesetzt werden kann. Der Rat hat das Thema in seiner Sitzung am 13.07.2026 an den zuständigen Sozialausschuss verwiesen. Seite 1 von 4 Stellungnahme der Verwaltung: 1. Rechtlicher Rahmen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber*innen sind in § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) rechtlich normiert. Hauptanwendungsfall sind Arbeitsgelegenheiten in Erstauf- nahmeeinrichtungen des Landes (Einrichtungen nach § 44 Asylgesetz). Dort können auf dieser Rechtsgrundlage Arbeiten erledigt werden, die in der Aufnahmeeinrichtung selbst anfallen. Beispiele sind Arbeiten in Wäschereien, Kleiderstuben oder bei der Essensausgabe. Die dort geschaffenen Arbeitsgelegenheiten sind in Landeseinrichtungen Standard und unter anderem deshalb gut etabliert, weil die Grundstruktur grundsätzlich von hauptamtlichem Personal gestellt wird und eine Anleitung insofern ständig gegeben ist. Für die zu leistende Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde gezahlt. Vergleichbare Möglichkeiten für Arbeitsgelegenheiten gibt es im Bereich der kommunalen Unterbringung nicht, weil hier ohnehin ein Selbstversorgungsgrundsatz gilt und keine Einrichtungen wie Großküche oder Wäscherei bestehen. Die Alternative sind im kommunalen Bereich Arbeitsgelegenheiten bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Hierzu ist in der Praxis eine Anleitungsstruktur erforderlich, mit der unter anderem die vollumfänglich geltenden Vorgaben zum Arbeits- und Unfallschutz sowie die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gesichert werden wie z. B. Bereit- stellung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung. 2. Bisherige Nutzung des Instruments der Arbeitsgelegenheiten Das Instrument der Arbeitsgelegenheiten wird von der Stadt Oelde in Zusammenarbeit mit dem Verein Pro Arbeit e. V. aus Rheda-Wiedenbrück genutzt, der die Radstation am Oelder Bahnhof betreibt. Von diesem Träger werden einzelne Personen eingesetzt, die von ihrem Profil her für Arbeitsgelegenheiten geeignet sind. Im näheren Umfeld und bundesweit werden Arbeitsgelegenheiten im kommunalen Bereich in nur in geringem Umfang eingesetzt und ist stark abhängig, davon, ob es entsprechende Trägerstrukturen vor Ort gibt. Bundesweit gibt es nur eine ältere Statistik: Zum Stichtag 31.12.2021 standen bei 390.000 Personen im Asylverfahren insgesamt 2.565 Personen in Arbeitsgelegenheiten, das sind 0,66 %. Quelle: Bundestags-Drucksache 20/9074, Ziffer 26. Aus den oben genannten Gründen dürfte der weit überwiegende Teil der Arbeitsgelegenheiten auch zu diesem Zeitpunkt nicht im kommunalen Bereich, sondern in Landesunterkünften eingerichtet gewesen sein. 3. Zielgruppe Grundsätzlich können volljährige und nach dem AsylbLG leistungsberechtigte Personen zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden. Die verhältnismäßig geringe Nutzung von Arbeitsgelegenheiten liegt darin begründet, dass andere Maßnahmen zur Integration und Aktivierung erfolgreicher sind. Der konzeptionelle Schwerpunkt der seit mehr als zehn Jahren bei der Stadt Oelde etablierten sozialpädagogischen Flüchtlingsbetreuung liegt auf Maßnahmen, die eine stärkere Verselbstständigung der Zielgruppe im Blick haben. Zum allergrößten Teil nehmen die Betroffenen freiwillig und motiviert an Sprach- und Integrationskursen teil bzw. suchen sich mit Unterstützung der hierfür beschäftigten Fachkräfte nach Erhalt von Arbeitserlaubnissen Erwerbstätigkeiten bzw. Ausbildungen, die ihrer Qualifikation entsprechen. Seite 2 von 4 Aus rechtlichen Gründen oder aus Erwägungen, die im erwarteten Integrationserfolg bzw. der erwarteten finanziellen Verselbständigung liegen, zieht die Stadt Oelde Personen nicht zu Arbeitsgelegenheiten heran, bei denen einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:  Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit  Erreichen der Regelaltersgrenze  Kindererziehung bei Alleinerziehenden mit Kleinkindern  vorrangige Tätigkeiten wie Erwerbsbeschäftigung, Ausbildung, Studium, Integrations- oder Sprachkurse Von den zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung 136 Personen im Leistungsbezug wären nach der nachfolgenden Aufstellung 13 Personen potenziell zu Arbeitsgelegenheiten heranzuziehen: Personen im Leistungsbezug AsylbLG 136 davon minderjährig bzw. im Schulbesuch 58 davon Erwachsene mit Ausschlussgrund oder vorrangiger Tätigkeit 65 davon ohne Beschäftigung 13 Die Personen sind in der Leistungssachbearbeitung oder der sozialpädagogischen Betreuung persönlich bekannt. Die Hemmnisse, die dazu geführt haben, dass diese Personen bislang keine andere Tätigkeit aufgenommen haben, sind individuell unterschiedlich, wirken sich aber auch auf deren Fähigkeit aus, Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 5 AsylbLG wahrzunehmen. Soweit es in Einzelfällen an der persönlichen Bereitschaft mangelt, ist zu beachten, dass die Personen aufgrund fehlender Mitwirkung in anderen Angelegenheiten bereits sanktioniert wurden, so dass eine weitere Leistungskürzung nicht möglich ist. Letztlich beschränkt sich die tatsächliche Zielgruppe für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG auf Leistungsempfänger*innen, die zwar leistungsbereit sind, sich aufgrund ihrer persönlichen Fähigkeiten aber nicht in Richtung einer Erwerbstätigkeit entwickeln lassen. In solchen Fällen werden die bei Pro Arbeit bestehenden Arbeitsgelegenheiten genutzt. 4. Organisatorische Voraussetzungen Die administrative Abwicklung erfolgt über folgende Schritte: • Erlass von Heranziehungs- und Auszahlungsbescheiden durch Sachbearbeitung AsylbLG mit Festlegung von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit sowie der Entschädigung • Durchführung der Tätigkeiten innerhalb einer geeigneten Kontroll- und Betreuungsstruktur, in der auch die Einhaltung von Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Unfallschutz beachtet werden. Hierzu gehören insbesondere die Organisation der Einsatzorte, die Belehrung und Einweisung in die jeweiligen Tätigkeiten sowie die Überwachung der regelmäßigen Teilnahme. Die bei Pro Arbeit e. V. bestehenden Strukturen werden über den allgemeinen Zuschuss zum Betrieb der Radstation finanziert. Für die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Oelde selbst gibt es bislang keine geeignete Organisationsstruktur. In potenziell geeigneten Bereichen verfügt die Stadt nicht über Personal, das neben bereits wahrgenommenen Aufgaben die Einweisung, Betreuung und Begleitung des Personenkreises übernehmen könnte. Die Verwaltung empfiehlt, von der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen zu diesem Zweck aus den oben genannten Gründen abzusehen. Seite 3 von 4 5. Fazit Aus Sicht der Verwaltung sollte der Integrationsbaustein der Arbeitsgelegenheiten weiterhin in einem ähnlichen Umfang wie bisher genutzt werden oder bei passender Gelegenheit ohne zusätzlichen Aufwand geringfügig erweitert werden. Im Übrigen sollte entsprechend dem 2019 vom Rat der Stadt Oelde beschlossenen Integrationskonzept die bisher sehr erfolgreiche bedarfsorientierte Beratung und Vermittlung durch die sozialpädagogische Flüchtlings- betreuung der Stadt Oelde fortgeführt werden, um so Personen in Alphabetisierungs- und Sprachkurse sowie in Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Das mit den Arbeitsgelegenheiten verfolgte Ziel der Tagesstrukturierung und des Einsatzes für die Allgemeinheit im Gegenzug zum Leistungsbezug wird auf diese Weise gut und nachhaltig erreicht. Für eine deutliche Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten fehlt im Bereich der Leistungs- empfänger*innen nach dem AsylbLG die Zielgruppe, so dass der Aufwand für die Etablierung einer zusätzlichen Anleitungsstruktur nicht gerechtfertigt wäre. Die wenigen Personen, die trotz der vorhandenen Betreuungs- und Beratungsstrukturen bisher keiner Tätigkeit nach- gehen, lassen sich nicht erfolgreich in Arbeitsgelegenheiten einbinden, Sanktionsmöglichkeiten stehen praktisch nicht zur Verfügung. Es verspricht mehr Erfolg, diese kleine Zielgruppe weiterhin über das bestehende Hilfesystem anzusprechen. Anlage Anlage 1 – Antrag der CDU-Fraktion vom 22.06.2026 Seite 4 von 4

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