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Antrag der CDU-Fraktion: Möglicher Einsatz von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oelde |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen Asylbewerber bei gemeinnützigen Tätigkeiten eingesetzt werden können. Die Verwaltung stellt fest, dass von 136 Leistungsbeziehern nur 13 Personen potenziell geeignet wären, bestehende Arbeitsgelegenheiten sind jedoch über den Verein Pro Arbeit etabliert. Eine Ausweitung wird nicht empfohlen, da die Zielgruppe zu klein ist und erfolgreicher eine bedarfsorientierte Beratung sowie Sprach- und Integrationskurse wirken. Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
M 2026/500/0271/1
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Soziales
Auskunft erteilt Herr Jan Bräutigam
Telefon 02522 / 72-113
E-Mail [email protected]
Antrag der CDU-Fraktion:
Möglicher Einsatz von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im
Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten
Beratungsfolge Zuständigkeit Termin
Sozialausschuss Kenntnisnahme 23.09.2026
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum möglichen Einsatz von Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten zur Kenntnis.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 22.06.2026 beantragt die CDU-Fraktion zu prüfen, unter welchen Rahmen-
bedingungen ein Einsatz von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bei gemeinnützigen
Tätigkeiten umgesetzt werden kann.
Der Rat hat das Thema in seiner Sitzung am 13.07.2026 an den zuständigen Sozialausschuss
verwiesen.
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Stellungnahme der Verwaltung:
1. Rechtlicher Rahmen
Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber*innen sind in § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes
(AsylbLG) rechtlich normiert. Hauptanwendungsfall sind Arbeitsgelegenheiten in Erstauf-
nahmeeinrichtungen des Landes (Einrichtungen nach § 44 Asylgesetz). Dort können auf dieser
Rechtsgrundlage Arbeiten erledigt werden, die in der Aufnahmeeinrichtung selbst anfallen.
Beispiele sind Arbeiten in Wäschereien, Kleiderstuben oder bei der Essensausgabe. Die dort
geschaffenen Arbeitsgelegenheiten sind in Landeseinrichtungen Standard und unter anderem
deshalb gut etabliert, weil die Grundstruktur grundsätzlich von hauptamtlichem Personal
gestellt wird und eine Anleitung insofern ständig gegeben ist. Für die zu leistende Arbeit wird
eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde gezahlt.
Vergleichbare Möglichkeiten für Arbeitsgelegenheiten gibt es im Bereich der kommunalen
Unterbringung nicht, weil hier ohnehin ein Selbstversorgungsgrundsatz gilt und keine
Einrichtungen wie Großküche oder Wäscherei bestehen. Die Alternative sind im kommunalen
Bereich Arbeitsgelegenheiten bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern, wenn das
Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Hierzu ist in der Praxis eine Anleitungsstruktur
erforderlich, mit der unter anderem die vollumfänglich geltenden Vorgaben zum Arbeits- und
Unfallschutz sowie die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gesichert werden wie z. B. Bereit-
stellung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung.
2. Bisherige Nutzung des Instruments der Arbeitsgelegenheiten
Das Instrument der Arbeitsgelegenheiten wird von der Stadt Oelde in Zusammenarbeit mit
dem Verein Pro Arbeit e. V. aus Rheda-Wiedenbrück genutzt, der die Radstation am Oelder
Bahnhof betreibt. Von diesem Träger werden einzelne Personen eingesetzt, die von ihrem
Profil her für Arbeitsgelegenheiten geeignet sind.
Im näheren Umfeld und bundesweit werden Arbeitsgelegenheiten im kommunalen Bereich in
nur in geringem Umfang eingesetzt und ist stark abhängig, davon, ob es entsprechende
Trägerstrukturen vor Ort gibt. Bundesweit gibt es nur eine ältere Statistik: Zum Stichtag
31.12.2021 standen bei 390.000 Personen im Asylverfahren insgesamt 2.565 Personen in
Arbeitsgelegenheiten, das sind 0,66 %. Quelle: Bundestags-Drucksache 20/9074, Ziffer 26.
Aus den oben genannten Gründen dürfte der weit überwiegende Teil der Arbeitsgelegenheiten
auch zu diesem Zeitpunkt nicht im kommunalen Bereich, sondern in Landesunterkünften
eingerichtet gewesen sein.
3. Zielgruppe
Grundsätzlich können volljährige und nach dem AsylbLG leistungsberechtigte Personen zur
Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden.
Die verhältnismäßig geringe Nutzung von Arbeitsgelegenheiten liegt darin begründet, dass
andere Maßnahmen zur Integration und Aktivierung erfolgreicher sind.
Der konzeptionelle Schwerpunkt der seit mehr als zehn Jahren bei der Stadt Oelde etablierten
sozialpädagogischen Flüchtlingsbetreuung liegt auf Maßnahmen, die eine stärkere
Verselbstständigung der Zielgruppe im Blick haben. Zum allergrößten Teil nehmen die
Betroffenen freiwillig und motiviert an Sprach- und Integrationskursen teil bzw. suchen sich
mit Unterstützung der hierfür beschäftigten Fachkräfte nach Erhalt von Arbeitserlaubnissen
Erwerbstätigkeiten bzw. Ausbildungen, die ihrer Qualifikation entsprechen.
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Aus rechtlichen Gründen oder aus Erwägungen, die im erwarteten Integrationserfolg bzw. der
erwarteten finanziellen Verselbständigung liegen, zieht die Stadt Oelde Personen nicht zu
Arbeitsgelegenheiten heran, bei denen einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
Erreichen der Regelaltersgrenze
Kindererziehung bei Alleinerziehenden mit Kleinkindern
vorrangige Tätigkeiten wie Erwerbsbeschäftigung, Ausbildung, Studium, Integrations- oder
Sprachkurse
Von den zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung 136 Personen im Leistungsbezug wären nach
der nachfolgenden Aufstellung 13 Personen potenziell zu Arbeitsgelegenheiten heranzuziehen:
Personen im Leistungsbezug AsylbLG 136
davon minderjährig bzw. im Schulbesuch 58
davon Erwachsene mit Ausschlussgrund oder vorrangiger Tätigkeit 65
davon ohne Beschäftigung 13
Die Personen sind in der Leistungssachbearbeitung oder der sozialpädagogischen Betreuung
persönlich bekannt. Die Hemmnisse, die dazu geführt haben, dass diese Personen bislang
keine andere Tätigkeit aufgenommen haben, sind individuell unterschiedlich, wirken sich aber
auch auf deren Fähigkeit aus, Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 5 AsylbLG wahrzunehmen.
Soweit es in Einzelfällen an der persönlichen Bereitschaft mangelt, ist zu beachten, dass die
Personen aufgrund fehlender Mitwirkung in anderen Angelegenheiten bereits sanktioniert
wurden, so dass eine weitere Leistungskürzung nicht möglich ist.
Letztlich beschränkt sich die tatsächliche Zielgruppe für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG
auf Leistungsempfänger*innen, die zwar leistungsbereit sind, sich aufgrund ihrer persönlichen
Fähigkeiten aber nicht in Richtung einer Erwerbstätigkeit entwickeln lassen. In solchen Fällen
werden die bei Pro Arbeit bestehenden Arbeitsgelegenheiten genutzt.
4. Organisatorische Voraussetzungen
Die administrative Abwicklung erfolgt über folgende Schritte:
• Erlass von Heranziehungs- und Auszahlungsbescheiden durch Sachbearbeitung AsylbLG mit
Festlegung von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit sowie der Entschädigung
• Durchführung der Tätigkeiten innerhalb einer geeigneten Kontroll- und Betreuungsstruktur,
in der auch die Einhaltung von Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Unfallschutz
beachtet werden. Hierzu gehören insbesondere die Organisation der Einsatzorte, die
Belehrung und Einweisung in die jeweiligen Tätigkeiten sowie die Überwachung der
regelmäßigen Teilnahme. Die bei Pro Arbeit e. V. bestehenden Strukturen werden über den
allgemeinen Zuschuss zum Betrieb der Radstation finanziert.
Für die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Oelde selbst gibt es bislang keine
geeignete Organisationsstruktur. In potenziell geeigneten Bereichen verfügt die Stadt nicht
über Personal, das neben bereits wahrgenommenen Aufgaben die Einweisung, Betreuung und
Begleitung des Personenkreises übernehmen könnte. Die Verwaltung empfiehlt, von der
Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen zu diesem Zweck aus den oben genannten Gründen
abzusehen.
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5. Fazit
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Integrationsbaustein der Arbeitsgelegenheiten weiterhin in
einem ähnlichen Umfang wie bisher genutzt werden oder bei passender Gelegenheit ohne
zusätzlichen Aufwand geringfügig erweitert werden. Im Übrigen sollte entsprechend dem 2019
vom Rat der Stadt Oelde beschlossenen Integrationskonzept die bisher sehr erfolgreiche
bedarfsorientierte Beratung und Vermittlung durch die sozialpädagogische Flüchtlings-
betreuung der Stadt Oelde fortgeführt werden, um so Personen in Alphabetisierungs- und
Sprachkurse sowie in Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Das
mit den Arbeitsgelegenheiten verfolgte Ziel der Tagesstrukturierung und des Einsatzes für die
Allgemeinheit im Gegenzug zum Leistungsbezug wird auf diese Weise gut und nachhaltig
erreicht.
Für eine deutliche Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten fehlt im Bereich der Leistungs-
empfänger*innen nach dem AsylbLG die Zielgruppe, so dass der Aufwand für die Etablierung
einer zusätzlichen Anleitungsstruktur nicht gerechtfertigt wäre. Die wenigen Personen, die
trotz der vorhandenen Betreuungs- und Beratungsstrukturen bisher keiner Tätigkeit nach-
gehen, lassen sich nicht erfolgreich in Arbeitsgelegenheiten einbinden, Sanktionsmöglichkeiten
stehen praktisch nicht zur Verfügung. Es verspricht mehr Erfolg, diese kleine Zielgruppe
weiterhin über das bestehende Hilfesystem anzusprechen.
Anlage
Anlage 1 – Antrag der CDU-Fraktion vom 22.06.2026
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