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Antrag der FDP-Fraktion: Nachverdichtung und Veräußerung der ehemaligen Spielplatzfläche in der Gustav-Freytag-Straße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oelde |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt, die ehemalige Spielplatzfläche an der Gustav-Freytag-Straße (ca. 723 m²) für Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen und ein Verwertungskonzept vorlegen, während eine Fuß- und Radwegeverbindung erhalten bleiben soll. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung: Die eingeschränkten Bebauungsmöglichkeiten durch die erforderliche Wegeverbindung und erhaltenswerter Grünstrukturen, die zukünftige Spielplatzbedarfsprognose sowie der Wert unversiegelter Flächen für das Stadtklima und die Baumbiovitalität überwiegen den geringen Wohnungsmarktnutzen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
B 2026/610/0278
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung
Auskunft erteilt Frau Nicola Köstens
Telefon 02522 / 72-428
E-Mail [email protected]
Antrag der FDP-Fraktion:
Nachverdichtung und Veräußerung der ehemaligen Spielplatzfläche in
der Gustav-Freytag-Straße
Beratungsfolge Zuständigkeit Termin
Planungsausschuss Vorberatung 16.09.2026
Rat Entscheidung 28.09.2026
Beschlussvorschlag
Die FDP-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassungen:
1. Der Rat der Stadt Oelde beschließt, die im Eigentum der Stadt befindliche ehemalige
Spielplatzfläche an der Gustav-Freytag-Straße (ca. 723 m², Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes Nr. 18 „Fritz-Reuter-Straße“) grundsätzlich für eine städtebaulich verträgliche
Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Insoweit soll von den bisherigen Festlegungen
des Innenentwicklungskonzeptes abgewichen werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die planungs- und genehmigungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Wohnbebauung der Fläche zu schaffen und dem Rat den hierfür
rechtlich und zeitlich sinnvollsten Verfahrensweg vorzuschlagen. Hierbei sollen
insbesondere die Möglichkeiten beschleunigter Verfahren nach den geltenden gesetzlichen
Regelungen geprüft werden.
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3. Die bestehende Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Petra-Mönnigmann-Straße und
der Gustav-Freytag-Straße ist dauerhaft zu erhalten. Im Rahmen der Planung kann sie an
den Rand des Grundstücks verlegt werden, sofern hierdurch ihre Funktion uneingeschränkt
gewahrt bleibt.
4. Nach Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen legt die Verwaltung dem Rat ein
Konzept zur wirtschaftlichen Verwertung der Fläche vor.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen.
Sachverhalt
Am 10.07.2026 stellte die FDP-Fraktion den der Vorlage beigefügten Antrag (Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung
Im Jahr 2010 wurde die Aufgabe des Spielplatzes an der Gustav-Freytag-Straße politisch
beschlossen. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Fläche wohnbaulich zu nutzen, folgte die
Politik jedoch nicht. Die Grünfläche sollte stattdessen für eine zukünftige, noch unbestimmte
Nutzung beibehalten werden.
Aus heutiger Sicht empfiehlt die Verwaltung die wohnbauliche Nutzung der Fläche aus
nachfolgenden Gründen nicht:
Da die bestehende Wegeverbindung aufgrund erhaltenswerter Grünstrukturen nicht
vollständig an den Rand des Grundstücks verlegt werden kann, verbleibt lediglich eine
schmale Parzelle. In Kombination mit den erforderlichen Abstandsflächen sind die
Bebauungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Die Freifläche bietet sich erneut als Spielplatzfläche an, sobald der absehbare
Generationenwechsel im Quartier einsetzt.
Der Erhalt unversiegelter, begrünter Flächen ist für die Bewahrung eines gesunden
Stadtklimas und der Erhöhung der klimatischen Resilienz von großer Bedeutung. Laut
Baubetriebshof weisen die sechs Bäume grundsätzlich eine gute Vitalität auf, lediglich ein
Baum zeigt erheblichen Trockenstress. Da der Wurzelbereich das Ausmaß der Baumkronen
deutlich überschreitet, wäre deren Lebensfähigkeit bei einer Bebauung fraglich.
Fazit
Das Innenentwicklungskonzept listet mit den Potenzialflächen mögliche Flächen der
Innenentwicklung auf, wobei erst nach genauerer Prüfung individuell und final entschieden
werden kann, ob eine Bebauung möglich und sinnvoll ist. Auch wenn die beantragte Fläche
als Potenzialfläche (Baulücke) ausgewiesen ist, zeigt nach Auffassung der Verwaltung die
dargestellte detailliertere Betrachtung, dass eine Bebauung für den Wohnungsmarkt einen zu
geringen Nutzen bringt, um die genannten Nachteile zu akzeptieren.
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Beschlussempfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt aus den dargelegten Gründen, den Antrag der FDP-Fraktion abzu-
lehnen.
Hinweis:
Im Zuge der ersten überschlägigen Flächenbewertung durch die Verwaltung kam es zu einer
Verwechslung mit einer nebenliegenden Fläche. Entgegen der ersten Aussage ist die Fläche
im Innenentwicklungskonzept aus dem Jahr 2025 nicht als Negativfläche, sondern als
Potenzialfläche (Baulücke) ausgewiesen. Die beantragte Beschlussfassung Nr. 1 wäre daher
entsprechend anzupassen.
Anlage
Anlage 1 – Antrag der FDP-Fraktion vom 10.07.2026
Anlage 2 – Luftbild
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