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Antrag der FDP-Fraktion: Nachverdichtung und Veräußerung der ehemaligen Spielplatzfläche in der Gustav-Freytag-Straße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOelde
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt, die ehemalige Spielplatzfläche an der Gustav-Freytag-Straße (ca. 723 m²) für Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen und ein Verwertungskonzept vorlegen, während eine Fuß- und Radwegeverbindung erhalten bleiben soll. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung: Die eingeschränkten Bebauungsmöglichkeiten durch die erforderliche Wegeverbindung und erhaltenswerter Grünstrukturen, die zukünftige Spielplatzbedarfsprognose sowie der Wert unversiegelter Flächen für das Stadtklima und die Baumbiovitalität überwiegen den geringen Wohnungsmarktnutzen.

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Stadt Oelde Die Bürgermeisterin Sitzungsvorlage B 2026/610/0278 öffentliche Sitzungsvorlage Federführung Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung Auskunft erteilt Frau Nicola Köstens Telefon 02522 / 72-428 E-Mail [email protected] Antrag der FDP-Fraktion: Nachverdichtung und Veräußerung der ehemaligen Spielplatzfläche in der Gustav-Freytag-Straße Beratungsfolge Zuständigkeit Termin Planungsausschuss Vorberatung 16.09.2026 Rat Entscheidung 28.09.2026 Beschlussvorschlag Die FDP-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassungen: 1. Der Rat der Stadt Oelde beschließt, die im Eigentum der Stadt befindliche ehemalige Spielplatzfläche an der Gustav-Freytag-Straße (ca. 723 m², Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes Nr. 18 „Fritz-Reuter-Straße“) grundsätzlich für eine städtebaulich verträgliche Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Insoweit soll von den bisherigen Festlegungen des Innenentwicklungskonzeptes abgewichen werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung der Fläche zu schaffen und dem Rat den hierfür rechtlich und zeitlich sinnvollsten Verfahrensweg vorzuschlagen. Hierbei sollen insbesondere die Möglichkeiten beschleunigter Verfahren nach den geltenden gesetzlichen Regelungen geprüft werden. Seite 1 von 3 3. Die bestehende Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Petra-Mönnigmann-Straße und der Gustav-Freytag-Straße ist dauerhaft zu erhalten. Im Rahmen der Planung kann sie an den Rand des Grundstücks verlegt werden, sofern hierdurch ihre Funktion uneingeschränkt gewahrt bleibt. 4. Nach Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen legt die Verwaltung dem Rat ein Konzept zur wirtschaftlichen Verwertung der Fläche vor. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen. Sachverhalt Am 10.07.2026 stellte die FDP-Fraktion den der Vorlage beigefügten Antrag (Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung Im Jahr 2010 wurde die Aufgabe des Spielplatzes an der Gustav-Freytag-Straße politisch beschlossen. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Fläche wohnbaulich zu nutzen, folgte die Politik jedoch nicht. Die Grünfläche sollte stattdessen für eine zukünftige, noch unbestimmte Nutzung beibehalten werden. Aus heutiger Sicht empfiehlt die Verwaltung die wohnbauliche Nutzung der Fläche aus nachfolgenden Gründen nicht:  Da die bestehende Wegeverbindung aufgrund erhaltenswerter Grünstrukturen nicht vollständig an den Rand des Grundstücks verlegt werden kann, verbleibt lediglich eine schmale Parzelle. In Kombination mit den erforderlichen Abstandsflächen sind die Bebauungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.  Die Freifläche bietet sich erneut als Spielplatzfläche an, sobald der absehbare Generationenwechsel im Quartier einsetzt.  Der Erhalt unversiegelter, begrünter Flächen ist für die Bewahrung eines gesunden Stadtklimas und der Erhöhung der klimatischen Resilienz von großer Bedeutung. Laut Baubetriebshof weisen die sechs Bäume grundsätzlich eine gute Vitalität auf, lediglich ein Baum zeigt erheblichen Trockenstress. Da der Wurzelbereich das Ausmaß der Baumkronen deutlich überschreitet, wäre deren Lebensfähigkeit bei einer Bebauung fraglich. Fazit Das Innenentwicklungskonzept listet mit den Potenzialflächen mögliche Flächen der Innenentwicklung auf, wobei erst nach genauerer Prüfung individuell und final entschieden werden kann, ob eine Bebauung möglich und sinnvoll ist. Auch wenn die beantragte Fläche als Potenzialfläche (Baulücke) ausgewiesen ist, zeigt nach Auffassung der Verwaltung die dargestellte detailliertere Betrachtung, dass eine Bebauung für den Wohnungsmarkt einen zu geringen Nutzen bringt, um die genannten Nachteile zu akzeptieren. Seite 2 von 3 Beschlussempfehlung der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt aus den dargelegten Gründen, den Antrag der FDP-Fraktion abzu- lehnen. Hinweis: Im Zuge der ersten überschlägigen Flächenbewertung durch die Verwaltung kam es zu einer Verwechslung mit einer nebenliegenden Fläche. Entgegen der ersten Aussage ist die Fläche im Innenentwicklungskonzept aus dem Jahr 2025 nicht als Negativfläche, sondern als Potenzialfläche (Baulücke) ausgewiesen. Die beantragte Beschlussfassung Nr. 1 wäre daher entsprechend anzupassen. Anlage Anlage 1 – Antrag der FDP-Fraktion vom 10.07.2026 Anlage 2 – Luftbild Seite 3 von 3

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