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Antrag der AfD-Fraktion; hier Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Rad-Wege-Netz NRW im Bereich Nümbrecht-Bierenbachtal
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nümbrecht |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt Verbesserungen der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Radwegenetz Nümbrecht-Bierenbachtal: Einrichtung einer Tempo-30-Zone und Versetzung der Ortstafel sowie Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h an der Wiehler Straße. Der Landesbetrieb lehnt beide Maßnahmen als unwahrscheinlich ab – es fehlen Unfallzahlen und die Sichtverhältnisse sind gut. Der Bauausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, formale Anträge beim Landesbetrieb zu stellen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Nümbrecht Nümbrecht, 09.09.2026
Der Bürgermeister
Fachbereich I Drucksachen-Nr. 26/3226/1
öffentlich
Beratungsfolge Sitzungstermin
Bauausschuss 22.09.2026
Antrag
Antrag der AfD-Fraktion; hier Verbesserung der Verkehrssicherheit
für Radfahrende im Rad-Wege-Netz NRW im Bereich Nümbrecht-
Bierenbachtal
Der Antrag der AfD-Fraktion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im
Radwegenetz im Bereich Bierenbachtal wurde in der letzten Ratssitzung am
16.07.2026 in den Bauausschuss verwiesen.
Die näheren Einzelheiten sind dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
Zu Punkt 1.) Ausweisung einer Tempo-30-Zone
Der Bau- und Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.10.2025 einen
Grundsatzbeschluss zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet
gefasst. Auf die DS-Nr. 24/2880/2 verwiesen. Demnach wird die Verwaltung bei
Vorliegen eines entsprechenden Bürgerantrags tätig und richtet bei Eignung eine
entsprechende Zone ein. Darüber hinaus gehende Handlungen sind gemäß
Grundsatzbeschluss nicht vorgesehen. Eine weitere Beratung dieses Punktes im
Ausschuss erscheint daher entbehrlich.
Zu Punkt 2.) Versetzung der Ortstafel
Die Wiehler Straße (L320) befindet sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes.
Vor diesem Hintergrund wurde im Vorfeld eine informelle Anfrage zu der Thematik
an den Landesbetrieb gerichtet.
Eine Vorab-Stellungnahme konnte seitens des Landesbetriebes jedoch zunächst nicht
abgegeben werden, da für entsprechende Anträge grundsätzlich ein reguläres
Anhörungsverfahren durch den Oberbergischen Kreis (OBK) vorgesehen ist.
Im Rahmen eines solchen Verfahrens wären zunächst die Voraussetzungen für eine
Verlegung der Ortsdurchfahrt (OD) zu prüfen. Da entlang des betreffenden
Abschnitts jedoch keine Grundstückszufahrten zur L320 vorhanden sind, wird eine
Versetzung der Ortstafel seitens des Landesbetriebes als sehr unwahrscheinlich
eingeschätzt.
Auch einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h steht der
Landesbetrieb kritisch gegenüber. Begründet wird dies insbesondere mit dem Fehlen
entsprechender Unfallzahlen sowie den vorliegenden guten Sichtverhältnissen.
Beteiligte Dienststellen (Sichtvermerk)
FBL Bürgermeister
Der vorhandene Radweg wird in diesem Zusammenhang seitens des Landesbetriebes
als nicht maßgeblich für die Beurteilung angesehen.
Die Verwaltung schätzt eine positive Umsetzung unter Berücksichtigung der
bisherigen Entscheidungen des Landesbetriebs ebenfalls als sehr unwahrscheinlich
ein. Gleichwohl kann ein formaler Antrag mit der gewünschten Zielsetzung gestellt
werden.
Dem Ausschuss obliegt nun die Beratung über das weitere Vorgehen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen,
a) einen Antrag auf Verlegung der Ortstafel und
b) die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h in dem Bereich
Kalkofen L320 zu beantragen.
Anlagen
Antrag der AfD-Fraktion mit Anlagen (Lagepläne)
Text aus PDF extrahiert