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Antrag der AfD-Fraktion; hier Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Rad-Wege-Netz NRW im Bereich Nümbrecht-Bierenbachtal

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNümbrecht
Datum2026-09-22 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt Verbesserungen der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Radwegenetz Nümbrecht-Bierenbachtal: Einrichtung einer Tempo-30-Zone und Versetzung der Ortstafel sowie Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h an der Wiehler Straße. Der Landesbetrieb lehnt beide Maßnahmen als unwahrscheinlich ab – es fehlen Unfallzahlen und die Sichtverhältnisse sind gut. Der Bauausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, formale Anträge beim Landesbetrieb zu stellen.

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Gemeinde Nümbrecht Nümbrecht, 09.09.2026 Der Bürgermeister Fachbereich I Drucksachen-Nr. 26/3226/1 öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Bauausschuss 22.09.2026 Antrag Antrag der AfD-Fraktion; hier Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Rad-Wege-Netz NRW im Bereich Nümbrecht- Bierenbachtal Der Antrag der AfD-Fraktion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Radwegenetz im Bereich Bierenbachtal wurde in der letzten Ratssitzung am 16.07.2026 in den Bauausschuss verwiesen. Die näheren Einzelheiten sind dem beigefügten Antrag zu entnehmen. Zu Punkt 1.) Ausweisung einer Tempo-30-Zone Der Bau- und Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.10.2025 einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet gefasst. Auf die DS-Nr. 24/2880/2 verwiesen. Demnach wird die Verwaltung bei Vorliegen eines entsprechenden Bürgerantrags tätig und richtet bei Eignung eine entsprechende Zone ein. Darüber hinaus gehende Handlungen sind gemäß Grundsatzbeschluss nicht vorgesehen. Eine weitere Beratung dieses Punktes im Ausschuss erscheint daher entbehrlich. Zu Punkt 2.) Versetzung der Ortstafel Die Wiehler Straße (L320) befindet sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes. Vor diesem Hintergrund wurde im Vorfeld eine informelle Anfrage zu der Thematik an den Landesbetrieb gerichtet. Eine Vorab-Stellungnahme konnte seitens des Landesbetriebes jedoch zunächst nicht abgegeben werden, da für entsprechende Anträge grundsätzlich ein reguläres Anhörungsverfahren durch den Oberbergischen Kreis (OBK) vorgesehen ist. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wären zunächst die Voraussetzungen für eine Verlegung der Ortsdurchfahrt (OD) zu prüfen. Da entlang des betreffenden Abschnitts jedoch keine Grundstückszufahrten zur L320 vorhanden sind, wird eine Versetzung der Ortstafel seitens des Landesbetriebes als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Auch einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h steht der Landesbetrieb kritisch gegenüber. Begründet wird dies insbesondere mit dem Fehlen entsprechender Unfallzahlen sowie den vorliegenden guten Sichtverhältnissen. Beteiligte Dienststellen (Sichtvermerk) FBL Bürgermeister Der vorhandene Radweg wird in diesem Zusammenhang seitens des Landesbetriebes als nicht maßgeblich für die Beurteilung angesehen. Die Verwaltung schätzt eine positive Umsetzung unter Berücksichtigung der bisherigen Entscheidungen des Landesbetriebs ebenfalls als sehr unwahrscheinlich ein. Gleichwohl kann ein formaler Antrag mit der gewünschten Zielsetzung gestellt werden. Dem Ausschuss obliegt nun die Beratung über das weitere Vorgehen. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen, a) einen Antrag auf Verlegung der Ortstafel und b) die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h in dem Bereich Kalkofen L320 zu beantragen. Anlagen Antrag der AfD-Fraktion mit Anlagen (Lagepläne)

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